Babo von Scheyern
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Sohn des N.N.
 

Weinfurter Stefan: Seite 106
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"Heinrich II. Herrscher am Ende der Zeiten"

Noch ein weiterer Besitzschwerpunkt Kunigundes läßt sich in Bayern ausmachen. Er befand sich an der Westgrenze des Herzogtums im Bereich des Lechs. In einer ihrer Urkunden von 1025 wird festgehalten, daß sie dem Adligen Babo den Königshof Ecknach (nahe bei Aichach) anvertraute, damit dieser ihn an das Frauenkloster Kühbach (nordöstlich von Aichach) weitergebe. Dieses Frauenkloster war zwischen 1008 und 1011 von den Grafen von Kühbach-Hörzhausen gegründet worden. Diese Adelsfamilie, die mit den Grafen von Ebersberg verwandt war, muß zur Spitze des bayerischen Adels gezählt werden. Zu ihr gehörte Udalschalk I., der Vogt von Freising und für kurze Zeit, 1003 und 1004, Graf im Nordgau. Er hinterließ bei seinem Tod 1008 seinem Bruder Adalbero, dem Grafen von Kühbach-Hörzhausen, das Vermächtnis, mit einem Teil seines Erbes ein Kloster in Kühbach zu Ehren des hl. Magnus zu gründen. 1011war die Gründung vollzogen. Ihre Schwester Liutgard hatte einen Sohn namens Udalschalk (II.), der die Vogtei über Freising von seinem Onkel übernahm. In der Urkunde Kunigundes für Freising tritt er als Vogt auf. Auch Babo, der Empfänger der Schenkung Kunigundes, ist dieser Familie zuzurechnen, der Kunigunde offenbar in besonderer Weise verbunden war.

Weinfurter Stefan: Band I Seite 556
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"Die Salier und das Reich"

Mit Sicherheit war der jüngste der Hauptlinie der Grafen von Kühbach, Udalschalk der Jüngere, Hochstiftsvogt von Freising und Vogt von Weihenstephan. Den letzten Vertreter des Hauses haben wir vielleicht in jenem * vor uns, aus dessen Händen, wie auch immer, die Burg Scheyern in die des Freisinger Hochstiftsvogtes Otto, des ersten bekannten WITTELSBACHERS, überging. Flohrschütz hält dessen Gemahlin Haziga für eine Tochter jenes Babo, hat letztlich aber keinen evidenten Beweis für diese an sich durchaus nicht von vornherein abzulehnende These. Die Vorgänge bei der Verteilung des Erbes der Grafen von Kühbach sind für uns nicht ganz klärbar.