Begraben: Sittich
Tochter des Herzogs
Otto I. von Meran aus seiner 1. Ehe mit der Beatrix
von Burgund, Tochter von Pfalzgraf Otto
Bosl’s Bayerische Biographie: Seite 7
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Agnes von Andechs-Meranien
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+ 1262 (1269?)
Begraben: Sittich
Vater:
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Herzog Otto I. von Andechs-Meranien
Mutter:
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Beatrix von Staufen
1229
1. oo Herzog Friedrich II. von Österreich
- 1240
1256
2. oo Herzog Ulrich von Kärnten
Eine der Erbtöchter des 1248 im Mannesstamm erlöschenden
Hauses
ANDECHS.
Ihre kinderlos gebliebenen Ehen mit dem BABENBERGER
Friedrich II. dem Streitbaren von Österreich, mit Herzog Ulrich
von Kärnten riefen Machtkämpfe um ihr Heiratsgut (die Grafschaft
Neuburg/Schärding am unteren Inn in Krain) hervor.
Literatur:
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L. Oefele, Geschichte der Grafen von Andechs, 1877.
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Klauser Heinrich: Seite 17
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"Lexikon deutscher Herrscher und Fürstenhäuser"
Agnes von Andechs-Meranien
war mit dem BABENBERGER Friedrich verheiratet.
Durch Agnes
kamen
große Besitzungen in Krain und im Innviertel an die BABENBERGER.
Die Ehe wurde wegen Kinderlosigkeit getrennt.
Später heiratete Agnes
den
Herzog
Ulrich III. von Kärnten.
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GENEALOGISCHE TAFELN ZUR MITTELEUROPÄISCHEN GESCHICHTE
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Wegener Dr. Wilhelm: Seite 164
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74. Agnes
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Vermählt 1229 mit Herzog Friedrich II. von Österreich
SS 9, 507, 604, 627, 636, 726
geschieden 1240 SS 9, 787, 788 (zu 11243)
dann 1248/56 mit Herzog Ulrich III. von Kärnten
verheiratet Kärnt. UB 4 a, 484 n 2616
+ (1260/63) kinderlos Kärnt. UB 4 a, 556
n 2729
begraben in Sittich AöG 32, 305.
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Agnes war die Erbin
von Schärding und Ried. Als Mitgift erhielt sie neben Gebieten
in Krain die Allodien ihres Hauses am unteren Inn mit der Feste Neuburg
als Mittelpunkt.
Ausstellungskatalog Kloster Andechs: Seite 90,102
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Herzöge und Heilige:
Die Formbacher Güter am unteren Inn blieben nicht
lange beim Haus ANDECHS; noch im gleichen
Jahr gelangten sie zusammen mit dem angekauften und ererbten Krainer Besitz
als Mitgift an Agnes, die TochterHerzog
Ottos VII., anlässlich ihrer Heirat mit Friedrich,
dem Sohn Herzog Leopolds VI. von Österreich, die ebenfalls 1229 gefeiert
wurde.
Wie den Geschwistern Herzog
Ottos VIII. nach dessen Tod keine Rechte an den ehemaligen Besitzungen
ihrer Ahnen im unteren Inntal und südlich des Brenners zustanden,
so konnten sie auch keine Ansprüche auf den altbayerischen Besitz
des Hauses geltend machen. Die Güter am unteren Inn, um Schärding
und Neuburg, waren zusammen mit den Besitzungen in der Steiermark und in
Krain bereits Ende der 20-er Jahre als Mitgift an ihre Schwester Agnes
gegeben
worden, die 1229 Friedrich den Streitbaren, den Sohn Herzog Leopolds
VI. von Österreich, geheiratet hatte. Nachdem diese Ehe 1243 geschieden
worden war, und Agnes
1248
eine Ehe mit dem späteren Herzog Ulrich III. von Kärnten
einging, gelangte dieser Besitz mit Ausnahme des Schärdinger Teils,
den Friedrich der Streitbare nicht herausgab, an die Familie des
2. Gemahls der MERANIERIN. Da auch
diese Ehe, wie schon die 1. Verbindung, kinderlos blieb, sollte
König
Bela IV. von Ungarn, der
Sohn der ANDECHSERIN Gertrud,
die Mitgift seiner Cousine erben. Doch setzte sich Herzog Ulrich III.
über
dieses Vermächtnis seiner Gattin hinweg, so dass schließlich
König Ottokar II. Premysl von Böhmen, den der Kärntner zu
seinem Erben eingesetzt hatte, in den Genuss der ANDECHSER
Besitzungen
kam.
Lechner Karl: Seite 213,276,282,285,292,415 A 55
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"Die Babenberger"
Im Jahre 1229 verstieß der junge Friedrich von
Österreich seine Gemahlin Sophie und heiratete Agnes,
die Tochter Herzog Ottos
I. (VI.) von Meranien und Nichte des 1228 verstorbenen Markgrafen
Heinrich von Istrien - was begreiflicherweise den latenten Gegensatz
des ungarischen Herrscherhauses gegen die BABENBERGER verschärfte.
Agnes
brachte
eine reiche Mitgift in die Ehe mit, worauf sich dann auch der Titel "dominus
Carniole" des jungen
Friedrich gründete.
Im Jahre 1236 fielen die Gegner des Herzogs in Österreich
und Steiermark ein und in der Steiermark verteidigte Herzogin
Agnes, die Schwester der angreifenden ANDECHSER,
die Riegersburg. Als der Kaiser Ende des Jahres 1236 von Oberitalien nach
Österreich kam, ergaben sich die letzten starken Burgen, Herzogin
Agnes selbst geriet in Gefangenschaft und die letzten Getreuen
schlossen sich dem Kaiser an.
Es ist bereits ein Zeichen der geänderten Situation,
dass die
Herzogin Agnes im Dezember
1238 die Urkunde ihres Onkels, des Patriarchen
Berthold von Aquileja, über die Gründung des von Wien
aus besiedelten Benediktinerinnenklosters Michaelstätten in Krain
mitbesiegelte - dieselbe Herzogin, die im Spätsommer 1236 die Steiermark
gegen diesen ihren Onkel verteidigt hatte.
Auch die 2., 1229 geschlossene Ehe des Herzogs mit Agnes
von Meranien war kinderlos geblieben. Schon seit dem Jahre 1241
bemühte sich Friedrich um die Trennung dieser Ehe. Da Papst
Gregors IX. Nachfolger nur 14 Tage regierte und Papst Innocenz IV. erst
im Juni 1243 gewählt wurde, wandte sich der Herzog daher an eine Synode
der Salzburger Erzdiözese, die Ende Juni 1243 in Friesach zusammentrat.
Die Ehe wurde ohne Angabe von Gründen geschieden. Herzogin
Agnes appellierte sofort an den päpstlichen Stuhl. Der
Herzog aber dachte an eine neue Ehe und zwar mit Elisabeth
von Bayern, Tochter des Herzogs Otto II. Die Verhandlungen der
beiden Herzoge darüber in den Jahren 1243 und 1244 in Wien verliefen
positiv, und auch die wegen zu naher Blutsverwandtschaft der beiden Verlobten
notwendige Dispens des Papstes erfolgte bereits im Frühjahr 1244,
wodurch auch die Appellation der Herzogin Agnes
erledigt
war.
Die 1243 geschiedene Agnes von
Meranien heiratete 1248 den Herzog
Ulrich von Kärnten, starb 1263 kinderlos und wurde in Sirrich
begraben. Sie hatte ihrem Gemahl, Herzog Ulrich, den Anspruch auf
die Herrschaft Krain zugebracht, die dieser im Kampf gegenüber Meinhard
II. von Görz gewann.
1229
1. oo 2. Friedrich II. der Streitbare Herzog von
Österreich
-1240/43 1211-15.6.1246
1248/51
2. oo Ulrich III. Herzog von Kärnten
um 1220-27.10.1269
Literatur:
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Die Andechs-Meranier in Franken. Europäisches
Fürstentum im Hochmittelalter. Verlag Philipp von Zabern Mainz 1998
Seite 130,132, 135 - Winkelmann Eduard: Kaiser Friedrich II. 2.
Band, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1963, Seite 70,258 -