Sohn des Grafen N.N.
Schmid Karl: Seite 282-303
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"Kloster Schienen"
Gelegentlich einer Schenkung LUDWIGS
DES FROMMEN an das Kloster Kempten erfahren wir, dass Ato
im
Jahre 831 zwei Grafschaften in der Bertoldsbaar innehatte. Eine Reihe von
Urkunden des Klosters St. Gallen, die im Eschatokoll den Passus sub Atone
comite aufwiesen, bestätigen
dies. Die Orte in der Bertoldsbaar, die im Zusammenhang mit Atos
Grafschaftsrechten standen, lagen demnach im Quellgebiet von
Donau, Neckar und Wutach. Doch nicht nur in der Bertolds- und Albuinsbaar,
das heißt im westlichen Teil des großen Baarenbereiches, sondern
auch im östlichen begegnet der
comes Ato.
Sogar weit im Süden Alemanniens taucht Graf
Ato auf. Die weit auseinanderliegenden gräflichen Wirkungsbereiche
Atos im Quellgebiet der Donau im Gau
Appha und im Thur- und Zürichgau waren nicht ohne verbindende Brücke,
denn um 850 erscheint Graf Ato auch
im Hegau.
Graf Ato ist somit
von 831 bis 857 in Alemannien nachweisbar. Überblickt man die Urkunden,
die ihn nennen, so überrascht nicht ihre Anzahl, sondern vielmehr
Atos
weitgespanntes Wirkungsfeld. An Zahl der Grafschaften, die ihm zur Verwaltung
oblagen - in den 40-er Jahren waren es, nach den verschiedenen landschaftlichen
Bereichen seines Auftretens zu schließen -, konnte sich zu seiner
Zeit wohl kaum ein anderer Graf in Alemannien mit Ato
messen.
Im Grafen Ato der
Formel haben der Editor und die sich an ihn anschließenden Forscher
den bekannten gleichnamigen Grafen Hatto,
der in einem Brief auch Atto
genannt wird, den Bruder Adalberts
von Metz (+ 13.5.841), gesehen.
Wohl um 836 erhält der nobilissimus dux ac consul
Hatto
die
briefliche Mitteilung von Thegan, er werde Alcuins De Trinitate als Geschenk
erhalten. Am 14. Juni 838 ist Hatto
am kaiserlichen Hoflager zu Neumagen anwesend. Aus einem 839 verfaßten
Brief Einhards lernen wir Hatto in
einer reichspolitisch wichtigen Angelegenheit an erster Stelle unter den
comitis, qui sunt in Austria, kennen. Im Zusammenhang mit dem Rückzug
LOTHARS
vor der Übermacht seiner Brüder im Jahre 842 hatte Hatto
comes zusammen mit Erzbischof Otger von Mainz, Heriold und anderen
LOTHARS
Sache
aufgegeben und war geflohen.
Diesen Reichsaristokraten Hatto
treffen wir also gerade 838 im Gefolge LUDWIGS
DES FROMMEN und bis zur Niederlage
LOTHARS an der Mosel als dessen Anhänger. So bereitet die
bisher von der Forschung vorgenommene Identifizierung des Ato
aus
dem Brief an Walahfrid mit Hatto keine
Schwierigkeiten. Sie ist begründet. Denkt man daran, dass Adalbert
von Metz, Hattos Bruder, als Befehlshaber
das lotharische Heer an der Wörnitz
geführt hat, so ist naheliegend zu vermuten, auch
Hatto
habe an der Wörnitz gekämpft, zumal er noch an der Mosel, als
Adalbert
schon gefallen war, im Heere LOTHARS
stand. Gerade vom Kampf an der Wörnitz wird gesagt, es seien principes
Alamannorum gewesen, die sich Ludwig dem Deutschen
entgegengestellt
hatten, dann aber das Weite suchen mußten. Da mit Sicherheit anzunehmen
ist, dass der Ato
des Briefes an Walahfrid in einem unmittelbaren Bezug zu Alemannien stand
und die bisherige Forschung wohl mit Recht in diesem Ato
den Grafen Hatto wiedererkannt hat,
sprechen die Indizien für ihre Identität.
Erst die Tatsache, dass Hatto
als Graf am Mittelrhein und als kaiserlicher Beauftragter
sich öfters in der Nähe des Herrschers und am Hofe befand und
bei den Verhandlungen des Kaisers mit den Königen in Neumagen zugegen
war, zugleich aber eine mächtige Stellung in Alemannien innehatte,
gibt der Kommendation, von der im Brief an Walahfrid die Rede ist, ihren
Sinn. Dann wird auch die Schenkung des Uto
comes an das Kloster Fulda, die alemannische Güter beinhaltet
hat, verständlich und sprechend.
Das Bild, das sich über die Stellung des Magnaten
Hatto/Ato
gewinnen läßt, wird nicht gestört, wenn wir ihn nach der
entscheidenden Niederlage
LOTHARS im
Frühjahr 842 bald unter
Ludwig dem Deutschen
mächtig finden. Denn von jenem Zeitpunkt an war es Ludwig,
der die Gegenden am Mittelrhein und in Alemannien, in denen Ato
vornehmlich
wirkte, nunmehr endgültig behaupten.
Wenn wir aus dem Papstbrief erfahren, dass Ato,
der zur Zeit des Prozesses Kleriker war, als Graf zwei Klöster gebaut,
nicht gegründet habe, von denen eines in der Diözese Konstanz
lag, wenn Ato, der eine Zeit als Graf im Hegau waltete, in diesem Kloster
nach Ausweis der gleichen Quellen als Eigenklosterherr fungierte
- er hatte den Willen, sein Sohn Lambert
solle ihm an seiner Statt nachfolgen -, dann paßt eine solche Kennzeichnung
des in der Diözese Konstanz gelegenen, nicht namentlich genannten
Klosters genau für Kloster Schienen.
Die Bemühungen um die Nachfolge seines Sohnes als
Eigenklosterherr, die Tatsache, dass er selbst nicht den Stand des Mönches
wählte und der Text des Papstbriefes keineswegs den Eindruck erweckt,
als sei
Ato kanonisch einwandfrei Kleriker
gewesen, der ganze Streitfall läßt starke Zweifel aufkommen,
ob Ato sich
freiwillig von der Welt zurückgezogen hat. Es scheint, als habe der
frühere Anhänger
LOTHARS
und spätere Vasall Ludwigs des Deutschen
seine Stellung durch ein Machtwort des Ostfrankenkönigs verloren.
Borgolte Michael: Seite 60-62
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"Die Grafen Alemanniens"
ATO (I)
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belegt als Graf 831 V 14 - ?851 IV 13, 847/48/54 VII 1
belegt als Lebender * 858/67
belegt als Graf
Westen der Bertoldsbaar 831 V 14 - 847/48/54 VII 1, ?851
IV 13, Hegau ?842 X 12
Bereich der Alaholfsbaar ?843 XII 26
Zürichgau 844 VIll 6
Belege mit comes-Titel:
-----------------------------
Monumenta Boica 31,1 Nr. 25 (= BM Nr. 889), W II Nr.
384, Formvlae 368 Nr. 7, W I Nr. 376, II Nrn. 400, 387, Codice diplomatico
di Bobbio I Nr. 41, W II Nrn. 432,414, W III Anh. Nr. 4, Nicolai I. papae
epistolae 652f. Nr.132, D LdD Nr. 71 (= W II Nr. 435), W II Anh. Nr. 21
Beleg ohne comes-Titel:
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? Liber Memorialis von Remiremont 21rA2
Literatur:
------------
Stälin, Geschichte I 330 - Baumann, Zur schwäbischen
Grafengeschichte 32 A. 4 - Ders., Gaugrafschaften 80,156 - Tumbült,
Hegau 625f. - Schultze, Gaugrafschaften 178,225 - Speidel, Zürichgau
93 - Jänichen, Baar und Huntari 86f.,95,112,115,126, Tafel 2: "Die
Bertholde" im Anhang - Decker-Hauff, Ottonen und Schwaben 332-350 - Tellenbach-Fleckenstein-Schmid,
Kritische Studien 185-190 - Schmid, Königtum, Adel und Klöster
282-291,293,299-301,307f.,329,331 - Schulze, Grafschaftsverfassung 90,104,111,117f.
- Schmid, Zur historischen Bestimmung 515 - Walther, Fiskus Bodman 254
- Borst, Pfalz Bodman 195 - Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens,
s. v.
Von 831 bis in die Jahrhundertmitte sind zahlreiche Belege
für einen Grafen
Ato in Alemannien überliefert. Sie müssen - entgegen
der herrschenden Forschungsmeinung - wohl von den Nachweisen Graf Utos
getrennt werden, dessen Identität mit Ato
nicht ausreichend begründet werden kann.
Ato gilt als Graf in der Bertoldsbaar,
im Hegau, Affa und Zürichgau. Die Annahme einer Akkumulation von Grafschaften
scheint durch einige Quellenhinweise auf eine hervorragende Stellung Atos
gerechtfertigt zu sein (vgl. Art. Ato II). Bereits am 14. Mai 831 waren
zwei Comitate Atos, qui sunt in Bertoldesbara,
erwähnt, als LUDWIG DER FROMME
Kloster Kempten den 10. Teil aller dortigen Tribute und sonstigen öffentlichen
Abgaben schenkte (Mon. Boica Nr. 25). In der Zeit Abt Grimalds (841-872)
weist dann Ludwig der Deutsche die
Grafen in Alemannien an, St. Gallen dasselbe Inquisitionsrecht zu gewähren,
das die anderen königlichen Klöster und Benefizien bereits innehaben;
stellvertretend für die übrigen comites erscheinen Ato
und Udalrich (III, IV) in der Adresse des Diploms (D LdD Nr. 71). Vom März
838 stammt wohl das in einer Formularsammlung aufbewahrte Schreiben vom
Kaiserhof an Walahfrid Strabo, in dem Ato
abermals genannt sein dürfte (zur Datierung: Beyerle, Von der Gründung
99f.; Schmid, Königtum, Adel und Klöster 287f.). Der Graf fungierte
demnach als Treuhänder eines Allods, das einem anderen zum Comitat
berufenen Großen gehörte (Formvlae 368; Konrad I). Schließlich
hat in villa Pettinuuilari eine Gerichtssitzung coram regalibus missis,
videlicet Crimaldo abbate et Atone comite
aliisque comitibus Vuillihelmo et Alboino stattgefunden. Obwohl sehr wahrscheinlich
Alboin für den st. gallischen Besitz in Vilsingen, um den es dabei
ging, von Amts wegen zuständig war, wird Ato
gleich nach Grimald und deutlich von den übrigen Grafen abgehoben
genannt (W II Anh. Nr. 2 1).
Abgesehen von dem Kemptener Königsdiplom ist Ato
in der Grafenformel von 4 St. Galler Urkunden als Amtswalter im
Bereich der Bertoldsbaar bezeugt. Er war demnach Graf in der Gegend von
Bachheim (W I Nr. 376) und Pfohren (W II Nrn. 384, 432). Beide Ortschaften
werden 838 bzw. 836/42 in der Bertoldsbaar lokalisiert, während Schreiber
Albrich zur Bestimmung Pfohrens 847,848 oder 854 nur in Para vermerkt hat
(vgl. Jänichen 86f.,95; Schulze 111, 117f.). In pago Albunespara lag
das Traditum Antwarts; als Güterort der um 851 ausgestellten Urkunde
mit Atos Namen wird Rötenbach
(Hochschwarzwald) angegeben (W II Nr. 414). Bachheim, Pfohren und Rötenbach
gehörten einem Bereich an, der nach 817 einen Comitat im Westen der
Bertoldsbaar gebildet haben dürfte. Wenn Ato
in der Bertoldsbaar 831 zwei Grafschaften innehatte, wird man den zweiten
Amtssprengel vor allem im N, in der Umgebung von Sulz und Horb, suchen;
allerdings fehlen hier die urkundlichen Zeugnisse (s. Borgolte, Geschichte
der Grafschaften Alemanniens 161). Freilich ist es nicht ausgeschlossen,
dass Ato vorübergehend auch die
Grafschaft im Osten der Bertoldsbaar übernommen hatte, für die
Karamann (I, II) um 820 und dann wieder 834 nachgewiesen werden kann.
Zur Grafschaft im Westen der Bertoldsbaar hat vielleicht
zeitweise der Hegau gehört (s. Borgolte, Geschichte der Grafschaften
Alemanniens 162; vgl. aber Borst, Walther, Schulze 104,117, Schultze 178,
Tumbült). Aus dieser Landschaft ist nur eine einzige Urkunde überliefert,
die für Ato in Betracht kommt;
sie wurde etwa am 12. Oktober 842 ausgestellt (W II Nr. 400; s. Art. Liutolt).
Möglicherweise im folgenden Jahr, am 26.12.843,
wurde eine Schenkungsurkunde gefertigt, nach der
Ato auch im Bereich der Alaholfsbaar, nach der Lokalisierungsformel
in pago Appba, Grafenrechte ausübte (W II Nr. 387). Der Umfang von
Atos
Kompetenzen
läßt sich hier nicht genau bestimmen, da die Quellen sichere
Aussagen über die Verwaltungsorganisation nicht zulassen (s. Borgolte,
Geschichte der Grafschaften Alemanniens 168f.). Immerhin darf man den Pfalzgrafen
Ruadolt als Atos Nachfolger betrachten,
da er ebenso wie dieser mit Bezug auf Andelfingen bezeugt ist.
Auf den 6. August 844 wird eine carta aus Bobbio datiert,
in der Ato ebenfalls in der sub N.
comite-Formel erscheint (Codice diplomatico di Bobbio Nr. 41; zum Datum
zuletzt. UB St.Gallen Süd I44f. Nr.38; Tanner, Beiträge 6f.).
Da der Aussteller Vuolfart dem ober-italienischen Kloster die Basilika
in Wangen prope marcha Recie und seine Erwerbungen von einem Rikerus in
der Mark von Tuggen übertrug, muß Ato
als Graf dieser Gegend angesehen werden; das gilt allerdings nur
unter der - freilich wahrscheinlichen - Voraussetzung (s. Borgolte, Geschichte
der Grafschaften Alemanniens 77), dass die Formel in der Bobbieser Urkunde
dieselbe Bedeutung wie in St. Gallen hatte. Wangen, in der Urkunde in pago
Turgauge lokalisiert, wird 872 dem Zürichgau und der Grafschaft Hunfrids
zugerechnet; dies entspricht der Beobachtung, dass die Landschaft an der
Ostspitze des Zürichsees in fränkischer Zeit nicht als Teil der
Thurgaugrafschaft erscheint (s. Borgolte, loc., cit., Kap. III. 1). Ato
darf
deshalb als Graf im Zürichgau bestimmt werden.
Dieses Urteil wird durch eine undatierte St. Gatter Notitia
bestätigt, die Wartmann noch im Stiftsarchiv einsehen konnte, die
nun aber seit einiger Zeit verschollen ist (W III Anh. Nr. 4). Vor Ruadhoh,
dem Abgesandten des
Grafen Ato, der
selbst als missus a parte palacii bezeichnet wird, hat demnach eine Untersuchung
über den Klosterbesitz zu Mönchaltorf stattgefunden, bei der
nicht weniger als 50 Zeugen zur Tradition Piatas und Walafrids befragt
wurden. Der ausdrücklich erwähnte königliche Auftrag wird
Ato
wohl
zugefallen sein, weil er in der Gegend der umstrittenen Liegenschaften
als Graf eingesetzt war.
Schmid (Königtum, Adel und Klöster 307) und
Decker-Hauff (334) haben vermutet, in einigen Comitaten sei Ato
schon
durch andere Grafen ersetzt worden, als er anderswo noch amtierte. Bei
der Unsicherheit der Urkundendaten kann man tatsächlich nur im Zürichgau
eine vorzeitige Ablösung Atos durch
Gerold (IV) ermitteln (s. aber Artt. Uto, Ruadolt).
Nach einer weiteren These von Schmid (Königtum,
Adel und Klöster) ist Ato mit
dem Grafen Hatto vom Mittelrhein, dem
Bruder Adalberts von Metz, identisch gewesen (Belege für diesen ebd.
289-291). Schmid sah Ato
als Reichsaristokraten an, der in die Kämpfe der Söhne
LUDWIGS
DES FROMMEN mit ihrem Vater und in die Bruderkriege verwickelt
war. Seine Vermutung, Ato habe seinen
Grafenrang nach dem Tode LOTHARS I.
im Zuge einer Umschichtung im Adel des O-Reiches verloren, setzte eine
Identität Atos
mit Uto voraus. Ein ehemaliger Graf
Atho, nunmehr Kleriker, wird in einem Mandat Papst Nikolaus'
I. (858-867) an die Bischöfe im Reich Ludwigs
des Deutschen genannt.
Atho,
der in laicali adhuc ordine in praediis propriis aedificasset monasteria
duo, mußte sich nach dem päpstlichen Schreiben in Rom gegen
Anklagen seines Sohnes Lambert
verteidigen, er habe diesen zum Eintritt ins Kloster nötigen wollen.
Eines der von Atho
erbauten
monasteria ist nach der einleuchtenden Interpretation Schmids Schienen
in der Diözese Konstanz gewesen (ebd. 299). Da hier - wenigstens zeitweise
- Ato als Inhaber der Grafengewalt
ausgewiesen ist, darf man ihn, der bisherigen Forschung folgend, mit dem
Vater Lamberts gleichsetzen.
Weitere Quellen, die für Ato
in Anspruch genommen wurden, bieten tatsächlich keine oder keine sicheren
Belege. Jänichen glaubte (112), den ohne Titel genannten Zeugen
Ato in einer Freisinger Urkunde
auf den Grafen beziehen zu können, ohne dafür mehr als die Namenidentität
anzuführen (Bitterauf I Nr. 730; Wilhelm). Ato
com(es), der auf pag. 6 des St. Galler Gedenkbuches nachträglich
eingeschrieben wurde (Piper, Libri Confrat. 15 col. 23b,29), ist nicht
Ato (so Jänichen 87), sondern
Ato (II) "von Buchau" gewesen) der mit Adallind vermählt war. Der
angebliche Eintrag Atos auf der Magnatenliste derselben Handschrift (pag.
8, Piper 20 col. 32,18, s. Jänichen 87) muß wohl auf einen älteren
Träger des Namens bezogen werden, da er zur Anlage von ca. 814 gehört
(Schmid, Zur historischen Bestimmung 507,515). Im Reichenauer Verbrüderungsbuch
ist ein Ato ohne Titel in die Liste der lebenden Wohltäter eingeschrieben
worden (Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau 99A3). Die Vermutung
Decker-Hauffs (344), damit sei
Graf Ato gemeint
gewesen, läßt sich kaum überzeugend begründen, auch
wenn der Name zahlreichen Grafen der anlegenden Hand folgt und deshalb
noch im ersten Drittel des 9. Jahrhunderts eingetragen worden sein könnte
(vgl. Tellenbach 188f.). Auf der zweiten Seite der NOMINA DEFUNCTORUM QUI
PRESENS COENOBIUM SUA LARGITATE FUNDAUERUNT steht ein Uato comis in der
Nachbarschaft der Grafen Scrot und Nuno (115C2 = Piper 294 col. 466,6);
er kann mit Ato (oder
Uto) nicht identisch
sein, da die Liste bereits um 824 entstanden ist (s. Art. Scopo). Vielleicht
wurde Ato dagegen
in einem Eintrag des Liber Memorialis von Remiremont (21rA2) notiert, der
neben den Namen der Mönche aus Schienen plaziert ist. Ein Ato
wurde dabei Ato (II), Adallind und ihren Kindern vorangestellt. Da Ato
wohl mit den sogenannten Buchauer Adligen verwandt war (Ato II), könnte
er hier an der Spitze der Familie Atos (II) vermerkt worden sein (so Tellenbach
186, vorsichtiger Schmid 293).
Baumann (Zur schwäbischen Grafengeschichte) und
Jänichen (115, Tafel 2) hielten Ato
für einen ALAHOLFINGER (BERTOLDEN); dafür war ihre Annahme ausschlaggebend,
die angeblichen Grafschaften in der Alaholfsbaar seien in diesem Geschlecht
vererbt worden (dazu aber Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens
138,146). Decker-Hauffs These, dass Ato
mit einer Enkelin des Grafen Bego von Paris verheiratet war, wurde von
Tellenbach (188f.) widerlegt. Tellenbach selbst glaubte an einen Zusammenhang
mit dem Grafen Ato vom Wormsgau und seinem Sohn Lambert, das heißt
mit den WIDONEN (189f., vgl. Schmid,
Königtum, Adel und Klöster 329; Gockel, Königshöfe
267, Hlawitschka, Franken in Oberitalien 138-142 Nr. XXXIII).
Kinder:
Willa von Buchau
833-
849
oo Welf I. Graf im Linzgau
- vor 876
Lambert Abt des Klosters Schienen
-
Literatur:
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Borgolte Michael: Die Grafen Alemanniens in merowingischer
und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen
1986 Seite 42,49,60-62,127,130,158,182,186,225,240,260,273,293,296 -
Rappmann
Roland/Zettler Alfons: Die Reichenauer Mönchsgemeinschaft und
ihr Totengedenken im frühen Mittelalter. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen
1998 Seite 486 -