Anselm I.                                                  Markgraf von Savona
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vor 960- um 1020
               vor 1004 (Bresslau)
 

Sohn des Markgrafen Aledram I. von Montferrat aus seiner 1. Ehe
 

991 teilten die Söhne aus 1. Ehe Anselm und Otto die Mark und den weitgestreuten Familienbesitz. Anselm wurde zum Stammvater der Markgrafen von Savona, die bald in zahlreiche Linien zersplitterten (Vasto, Maira, Ceva und andere), Otto zum Stammvater der Markgrafen von Montferrat, die bis zum Aussterben 1305 einen gewichtigen Machtfaktor zwischen Po, Orba und Apenninen darstellten.

Anselm I. war Mitregent zu Savona, Saluzzo, Bosco, Vasco, Sezze, Ceva, Ponzona und Albissola.

Pauler Roland: Seite 55,170
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"Das Regnum Italiae in ottonischer Zeit"

Bis zu Arduins Königserhebung blieben die ALEDRAMIDEN, deren Familie sich wie kaum ein anderes Adelshaus Italiens zersplitterte, den deutschen Herrschern ergeben. Ebenso dürften sie seit HEINRICHS II. erstem Italienzug wiederum den deutschen König bevorzugt haben. Nach Arduins Tod allerdings trat Markgraf Wilhelm im Gegensatz zu den anderen ALEDRAMIDENoffen gegen HEINRICH auf und gehörte zu den anderen Aufständischen, die Leo von Vercelli einen harten Kampf lieferten. Als Parteigänger HEINRICHS aber nannte Leo von Vercelli die ALEDRAMIDEN Anselm und Otbert.
Ich erinnere an die Kämpfe der Partei HEINRICHS II. in Italien gegen Arduin und nach Arduins Tod gegen die Opposition, die Rudolf III. von Hoch-Burgund als Gegenkönig ins Land holen wollte. Zu Lebzeiten Arduins waren seine Nachbarn, der Markgraf von Turin und die ALEDRAMIDEN Anhänger HEINRICHS, während die in Piemont am östlichsten gelegenen OTBERTINER gegen HEINRICHS Partei kämpften. Nach Arduins Tod jedoch fiel der Markgraf von Turin von HEINRICH II. ab, da er hoffte, sich in der Markgrafschaft Ivrea bereichern zu können und auf seiner Seite kämpfte unter anderem der ALEDRAMIDE, Markgraf Wilhelm, während dessen Bruder Riprand und die Vettern Otbert I. und Anselm auf kaiserlicher Seite kämpften Die OTBERTINER, von denen sich drei sowie in Deutschland in Haft befanden, verhielten sich anscheinend neutral.

Bresslau, Harry: Band 1 Seite 391-393
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"Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Konrad II."

Das Haus der Aledramiden

§ 2. Die ersten Aledramiden

Für einen engeren Anschluß der ersten ALEDRAMIDEN an die ottonische Herrschaft zeugt dann auch der Umstand, da wir unseren Anselm I., wie schon Wüstenfeld und Ficker annahmen, in dem Anselmus marchio zu sehen haben, der 983 zu Ravanna als Pfalzgraf, wohl in Vertzretung des eigentlichen Pfalzgrafen Gisilbert, und in einer anderen Gerichtsurkunde OTTOS III. als Beisitzer genannt wird.
Die nächste Urkunde, die uns über das Geschlecht Aledrams Auskunft gibt, ist vom 4. Mai 991 datiert. Durch dieselbe begrüdet Anselm I. (Anselmus marchio filius bonae memoriae Aledrami itemque marchio) mit seiner Gattin Gisela (Gisla comitissa filia Adalberti similique marchio) ein Kloster San Quintino zu Spigno im Gebiet von Acqui. Dasselbe wird dem Bischof von Savona untergeordnet; auf seine Dotation wird später zurückzukommen sein. Die Gräfin ist zu langobardischem Recht geboren, lebt aber nach ihrer Verheiratung nach salischem Gesetz; ihr Vater ist danach unzweifelhaft ein OTBERTINER Markgraf Adalbert, ein Bruder Otberts' II.; wie werden sehen, wie in die nächste Generation unseres Hauses der letztere Name eingeführt wird. Nehmen nun weiter an der Klostergründung die Brüder Wilhelm III. und Riprand teil, deren Vater Oddo als schon verstorben und als ein Bruder Anselmsbezeichnet wird (Willielmus et Riprandus germanis filio bonae memoriae Oddoni, siehe unten: quod praedictus quondam Oddo, qui fuit genitor et germanus noster), so erkennen wir in ihnen mit Sicherheit die Söhne des 961 erwähnten Oddo I., des Sohnes Aledrams. Von Wilhelm und Riprand liegt auch noch eine freilich sehr verstümmelte Urkunde aus der Zeit OTTOS III. vor, in welcher sie über Güter in der Grafschaft Acqui zu Gunsten des Bistums verfügen. Riprand darf man aber nicht, wie Moriondi und andere Italiener tun, mit dem gleichnamigen Bischof von Novara identifizieren, der etwa seit 1038 regiert.
Demnächst kommt in Betracht HEINRICHS II. Urkunde für Kloster Fruttuaria vom Jahre 1014. HEINRICH bestätigt hier dem Kloster unter anderem "omnes terras illas, quas dederunt Ugo clericus et mater ejus et fratres ejus, Anselmi marchionis filii, et Wilielmus et Riprandus fratres, filii marchionis Oddonis, id est in Arzunga, in Maleria et in Tredino, in Cornate, in corte Oriola et juxta mare in comitatu Savonensi." Sowohl die Namen der beteiligten Personen, wie die der geschenkten Güter, namentlich der cortis Oriola zeigen deutlich, daß wir es hier mit Nachkommen Aledrams zu tun haben. Da an den Schenkungen, die zwischen 1003, das Gründungsjahr von Fruttuaria, und 1014 fällt, wohl Anselms I. Frau und Söhne, aber er selbst nicht mehr beteiligt ist, so muß sein Tod jedenfalls vor das Jahr 1014 gesetzt werden. Als seinen und der Gisela Sohn lernen wir hier Ugo clericus kennen, der mehrere Brüder gehabt haben muß. Hugo ist Geistlicher; die Versuche Mulettis und anderer, die clericus für einen Beinamen erklären, der ihm wegen seiner peritia litterarum gegeben sei, ihn mit einem Markgrafen Hugo von Toskana zu identifizieren, sind entschieden hinfällig; der letztere gehört, wie wir sehen werden, ins Haus der OTBERTINER.
Wer aber sind die Brüder unseres Klerikers? Durch eine Urkunde vom 1. März 1030 fundieren Otbertus marchio, filius beatae memoriae Anselmi marchionis, und seine Söhne Wido und Otbert, die sämtlich nach salischem Gesetz leben, ein Kloster S. Justinae zu Sezzadio in der Grafschaft Acqui, das sie mit Gütern in derselben Grafschaft ausstatten. Es ist lediglich Hyperkritik, wenn San Quintino einer vorgefaßten Meinung zuliebe noch weitere Beweise verlangt, daß der nach salischem Recht lebende, in der Grafschaft Acqui begüterte Markgraf Anselm, der 1030 verstorben war, und dessen Sohn Otbert wir in dieser Urkunde kennen lernen, identisch sei mit dem in denselben Verhältnissen und an derselben Stelle lebenden und begüterten Markgrafen Anselm, dem Gemahl einer OTBERTINERIN, den wir für 991 nachgewiesen haben. Wir dürfen diese Identität ohne das geringste Bedenken als gesichert ansehen; wir erhalten also aus unserer Urkunde von 1030 als Sohn Anselms I. einen Otbert I., als dessen Sohn wiederum Wido und Otbert II.
Otbert I. muß nun aber mindestens noch einen Bruder gehabt haben. Wir treffen ihn mit demselben in einem Placitum, das 1014 in HEINRICHS II. Anwesenheit zu Pavia abgehalten wurde. Denn die hier genannten Brüder Otbert und Anselm (Otbertus et Anselmus germani marchionis) können nur dem aledramidischen, nicht wie Muratori und Provana wollten, dem estensischen Hause zugewiesen werden. Dem Hause der OTBERTINER ist der Name Anselm ganz fremd und als Brüder des Esteners Otbert II. sind mit Sicherheit nur zwei Adalberte bekannt. Otbert I. ist dann aller Wahrscheinlichkeit nach auch mit dem Markgrafen Obizo identisch, der sich bald nach HEINRICHS II. Abzug aus Italien empörte und in Gefangenschaft geriet, aber auf dem Transport  nach Deutschland entkam [Vgl. Jahrbücher Heinrichs II., Band II Seite 436], vielleicht auch mit dem marchio O., der 1022 in Pavia beim Kaiser war. In seinem 1014 zu Pavia anwesenden Bruder lernen wir Anselm II., einen dritten Sohn Anselms I., kennen; und es ist eine willkommene Bestätigung unserer Ansicht, wenn wir durch eine Urkunde von 1017 erfahren, daß vor diesem Jahr Bonifaz von Canossa durch Kaufvertrag Güter in den Grafschaften Modena und Bologna von Anselmus marchio filius Anselm iitemque marchiio und seiner Gattin Adelegida erworben hatten, die diesem entweder bei seiner Verheiratung oder aus der Erbschaft seiner Mutter Gisela zugefallen sein können.
Wir müssen, nachdem durch die Ergebnisse dieser Untersuchung die ersten Glieder der Geschlechtstafel gesichert sind, einige Jahre zurückgehen, um unsere Aufmerksamkeit einer Urkunde aus Savona zuwenden, die zuerst von San Quintino in diesem Zusammenhang einbezogen ist. Sie ist am 23. Februar ausgestellt und gibt von einer Gerichtsitzung Kunde, welche Willelmus et Obertus (in der Unterschrift Autbertus marchiones et comites istius comutatu Vadensis (die Grafschaft Vado ist die von Savona) in villa que dicitur judicisa Vadensis abgehalten haben. Ich will gleich hier hinzufügen, daß es zweifellos und unbestritten ist, daß diese Markgrafen und Grafen von Savona nach salischem Gesetz lebten; wenn das auch in der Urkunde von 1004, wie sich bei einer Gerichtsurkunde von selbst versteht, nicht ausdrücklich erwähnt wird, so liegen dafür eine ganze Reihe von unanfechtbaren Zeugnissen vor, in denen ihre Nachkommen und Rechtsnachfolger sich als Salier bezeichneten. Die Zugehörigkeit der beiden hier genannten Markgrafen zum aledramidischen Haus, insbesondere die Identität des hier erwähnten Otbert mit dem uns schon bekannten ALEDRAMIDENOtbert I. hat nun San Quintino an mehreren Stellen seines Buches aufs lebhafteste bestritten und diesen Umstand zum Ausgangspunkt eines ganzen genealogischen Systems gemacht. Er geht dabei von der Voraussetzung aus, daß die beiden zu gericht sitzenden Markgrafen Brüder gewesen sein müssen, bemerkt ganz richtig, da der ALEDRAMIDEOtbert I.keinen Bruder Wilhelm gehabt habe, und folgert daraus, daß er nicht mit dem Markgrafen Otbert von Savona identisch sein könne. Gegen die Folgerung wäre nichts einzuwenden, aber ihre Voraussetzung ist nicht begründet. Wilhelm und Otbert heißen in unserem Placitum von 1004 eben nicht germani und sind demnach aller Wahrscheinlichkeit nach auch nicht Brüder gewesen. Vielmehr spricht alles dafür, daß wir in ihnen die aledramidischen Vettern Otbert I., den Sohn Anselms I., und Wilhelm III., den Sohn Oddos I., zu erkennen haben - die Gleichheit der Namen nicht nur, sondern auch die des Rechtes, nach welchem sieleben, sowie der Gegend in der sie begegnen; sahen wir doch schon oben, wie 991 Anselm I. sein Kloster Spigno dem Bischof von Savona unterordnete, wie ferner vor 1014 die Söhne Anselms I. und die Söhne Oddos I. Kloster Fruttuaria mit Grundbesitz in der Grafschaft Savona ausstatteten. Wer diese Identität leugnet, müßte zu derselben Zeit, in derselben Gegend die Existenz zweier verschiedener Markgrafengeschlechter mit gleichem Namen, gleichen Lebens-, Rechts- und Besitzverhältnissen vorauzusetzen. Das ist allerdings eine Annahme, vor der San Quintino nicht zurückscheut - und sie hat ihn später zu ganz absonderlichen, ja geradezu absurden Konsequnzen geführt, auf die wir noch einmal mit einigen Worten zurückkommen müssen - von der aber eine gesunde Kritik sich fernhalten wird.
Unsere Urkunde berechtigt nun zu einer Reihe weiterer Folgerungen. Sind die Vettern Otbert I. und Wilhelm III. im gemeinsamen Besitz der Grafschaft Savona, so müßten auch ihre Väter Anselm I. und Oddo I. schon gemeinsame Besitzer derselben gewesen sein; es ist daraus zu schließen, daß schon Aledram die Grafschaft erworben hatte, und daß seine Söhne dies Erbe in ungeteiltem Besitz behielten. War ferner Otbert I. schon 1004 Graf von Savona, so muß sein Vater Anselm I., dessen Tod wir oben nur als vor 1014 erfolgt nachweisen konnten, bereits vor 1004 verstorben sein [Wahrscheinlich wird derselbe sogar noch einige Jahre weiter hinaufzurücken sein. Schon 999 wird bei einem Tauschvertrag des Bischofs Peter von Asti eine Grenzbestimmung so gegeben: coeret ei de una parte terra de eredes quondam Anselmi marchio (Hist. Patr. Monum. Chart. I, 32), und auch hier kann nicht wohl an einen anderen Anselmals den unsrigen gedacht werden.]. Otbert selbst konnten wir oben bis 1030 verfolgen. Sein Vetetr Wilhelm III. ist nun ohne Frage jener Markgraf Willihelmus, der 1026 als Bundesgenosse der Pavesen und Gegner KONRADS II. auftritt; sein Besitz ist das von KONRAD eingenommene castellum Urba, das mehrfach in Urkunden des Bistums Acqui erwähnt wird. Eine Urkunde von ihm aus dem Jahre 1027 ist uns nur in einem Auszuge von 1408 in Konzilsakten bekannt, heißt er darin schon marchio Montisferrati, so ist die letztere Ortsbezeichnung sicherlich erst im 15. Jahrhundert dem Auszug hinzugefügt. Seine Gemahlin, von der sonst nichts bekannt ist, hieß wahrscheinlich nach einer Stelle der Miracula S. Bononii Waza.
Wilhelm III. war 1042 bereits tot, wie wir aus einer Urkunde seines mit Adelheid von Turin vermählten Sohnes Heinrich I. von diesem Jahre erfahren. Derselbe erscheint dann noch in zwei Urkunden von 1043 und 1044 an der Seite seiner Gemahlin, während er bald nachher verstorben sein muß. Die Ehe muß kinderlos geblieben sein, da Adelheid bald darauf zu einer dritten Ehe mit Otto von Savoyen schritt und nur von dieser Verbindung entsprossennen Kindern beerbt wurde.
 
 
 
 

  oo Gisela von Ivrea, Tochter des Markgrafen Adalbert aus dem Hause der OTBERTINER
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Kinder:

  Anselm II. Markgraf von Albissola und Saluzzo
         - vor 1055

  Otbert I. Markgraf von Savona
         - nach 1034

  Hugo clericus
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Literatur:
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Bresslau, Harry: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Konrad II. Verlag von Duncker & Humblot Leipzig 1879 Band 1 Seite 391 - Hlawitschka, Eduard: Franken, Alemannen, Bayern und Burgunder in Oberitalien (774-962), in Forschungen zur Oberrheinischen Landesgeschichte Band VIII Eberhard Albert Verlag Freiburg im Breisgau 1960 Seite 119,153- Pauler Roland: Das Regnum Italiae in ottonischer Zeit. Max Niemeyer Verlag Tübingen 1982 Seite 55,170 -
 
 
 
 


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