Sohn des Markgrafen
Aledram I. von Montferrat aus seiner 1. Ehe
991 teilten die Söhne aus 1. Ehe Anselm und Otto die Mark und den weitgestreuten Familienbesitz. Anselm wurde zum Stammvater der Markgrafen von Savona, die bald in zahlreiche Linien zersplitterten (Vasto, Maira, Ceva und andere), Otto zum Stammvater der Markgrafen von Montferrat, die bis zum Aussterben 1305 einen gewichtigen Machtfaktor zwischen Po, Orba und Apenninen darstellten.
Anselm I. war Mitregent zu Savona, Saluzzo, Bosco, Vasco, Sezze, Ceva, Ponzona und Albissola.
Pauler Roland: Seite 55,170
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"Das Regnum Italiae in ottonischer Zeit"
Bis zu Arduins Königserhebung
blieben die ALEDRAMIDEN, deren Familie
sich wie kaum ein anderes Adelshaus Italiens zersplitterte, den deutschen
Herrschern ergeben. Ebenso dürften sie seit HEINRICHS
II. erstem Italienzug wiederum den deutschen König bevorzugt
haben. Nach Arduins Tod allerdings
trat Markgraf Wilhelm im Gegensatz zu den anderen ALEDRAMIDENoffen
gegen HEINRICH auf und gehörte
zu den anderen Aufständischen, die Leo von Vercelli einen harten Kampf
lieferten. Als Parteigänger HEINRICHS
aber nannte Leo von Vercelli die ALEDRAMIDEN
Anselm und Otbert.
Ich erinnere an die Kämpfe der Partei HEINRICHS
II. in Italien gegen Arduin und nach Arduins Tod
gegen die Opposition, die Rudolf III. von Hoch-Burgund
als Gegenkönig ins Land holen wollte. Zu Lebzeiten Arduins
waren seine Nachbarn, der Markgraf von Turin und die ALEDRAMIDEN
Anhänger HEINRICHS, während
die in Piemont am östlichsten gelegenen OTBERTINER gegen HEINRICHS
Partei
kämpften. Nach Arduins Tod jedoch
fiel der Markgraf von Turin von HEINRICH II. ab,
da er hoffte, sich in der Markgrafschaft Ivrea bereichern zu können
und auf seiner Seite kämpfte unter anderem der ALEDRAMIDE,
Markgraf
Wilhelm, während dessen Bruder Riprand und die Vettern
Otbert
I. und Anselm auf kaiserlicher
Seite kämpften Die OTBERTINER, von denen sich drei sowie in Deutschland
in Haft befanden, verhielten sich anscheinend neutral.
Bresslau, Harry: Band 1 Seite 391-393
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"Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Konrad II."
Das Haus der Aledramiden
§ 2. Die ersten Aledramiden
Für einen engeren Anschluß der ersten
ALEDRAMIDEN
an die ottonische Herrschaft zeugt
dann auch der Umstand, da wir unseren Anselm I.,
wie schon Wüstenfeld und Ficker annahmen, in dem Anselmus marchio
zu sehen haben, der 983 zu Ravanna als Pfalzgraf, wohl in Vertzretung des
eigentlichen Pfalzgrafen Gisilbert, und in einer anderen Gerichtsurkunde
OTTOS
III. als Beisitzer genannt wird.
Die nächste Urkunde, die uns über das Geschlecht
Aledrams Auskunft gibt, ist vom 4. Mai 991 datiert. Durch dieselbe begrüdet
Anselm
I. (Anselmus marchio filius
bonae memoriae Aledrami
itemque marchio) mit seiner Gattin Gisela
(Gisla comitissa filia Adalberti similique marchio) ein Kloster
San Quintino zu Spigno im Gebiet von Acqui. Dasselbe wird dem Bischof von
Savona untergeordnet; auf seine Dotation wird später zurückzukommen
sein. Die Gräfin ist zu langobardischem Recht geboren, lebt aber nach
ihrer Verheiratung nach salischem Gesetz; ihr Vater ist danach unzweifelhaft
ein OTBERTINER
Markgraf Adalbert, ein Bruder Otberts' II.; wie werden
sehen, wie in die nächste Generation unseres Hauses der letztere Name
eingeführt wird. Nehmen nun weiter an der Klostergründung die
Brüder Wilhelm III. und Riprand teil, deren Vater Oddo
als schon verstorben und als ein Bruder Anselmsbezeichnet
wird (Willielmus et Riprandus germanis filio bonae memoriae
Oddoni,
siehe unten: quod praedictus quondam
Oddo, qui fuit genitor et germanus
noster), so erkennen wir in ihnen mit Sicherheit die Söhne des 961
erwähnten Oddo I., des Sohnes Aledrams.
Von Wilhelm und Riprand liegt auch noch eine freilich sehr
verstümmelte Urkunde aus der Zeit OTTOS III.
vor, in welcher sie über Güter in der Grafschaft Acqui zu Gunsten
des Bistums verfügen. Riprand darf man aber nicht, wie Moriondi
und andere Italiener tun, mit dem gleichnamigen Bischof von Novara identifizieren,
der etwa seit 1038 regiert.
Demnächst kommt in Betracht HEINRICHS
II. Urkunde für Kloster Fruttuaria vom Jahre 1014. HEINRICH
bestätigt
hier dem Kloster unter anderem "omnes terras illas, quas dederunt Ugo
clericus et mater ejus et fratres ejus,
Anselmi
marchionis filii, et Wilielmus et Riprandus fratres,
filii marchionis Oddonis, id est in Arzunga, in Maleria et in Tredino,
in Cornate, in corte Oriola et juxta mare in comitatu Savonensi." Sowohl
die Namen der beteiligten Personen, wie die der geschenkten Güter,
namentlich der cortis Oriola zeigen deutlich, daß wir es hier mit
Nachkommen Aledrams zu tun haben. Da an den Schenkungen, die zwischen
1003, das Gründungsjahr von Fruttuaria, und 1014 fällt, wohl
Anselms
I. Frau und Söhne, aber er
selbst nicht mehr beteiligt ist, so muß sein Tod jedenfalls vor das
Jahr 1014 gesetzt werden. Als seinen und der Gisela Sohn lernen
wir hier Ugo clericus kennen, der mehrere Brüder gehabt haben
muß. Hugo ist Geistlicher; die Versuche Mulettis und anderer,
die clericus für einen Beinamen erklären, der ihm wegen seiner
peritia litterarum gegeben sei, ihn mit einem Markgrafen Hugo von Toskana
zu identifizieren, sind entschieden hinfällig; der letztere gehört,
wie wir sehen werden, ins Haus der OTBERTINER.
Wer aber sind die Brüder unseres Klerikers? Durch
eine Urkunde vom 1. März 1030 fundieren Otbertus marchio, filius
beatae memoriae Anselmi marchionis,
und seine Söhne Wido und Otbert, die sämtlich nach
salischem Gesetz leben, ein Kloster S. Justinae zu Sezzadio in der Grafschaft
Acqui, das sie mit Gütern in derselben Grafschaft ausstatten. Es ist
lediglich Hyperkritik, wenn San Quintino einer vorgefaßten Meinung
zuliebe noch weitere Beweise verlangt, daß der nach salischem Recht
lebende, in der Grafschaft Acqui begüterte Markgraf Anselm,
der 1030 verstorben war, und dessen Sohn Otbert wir in dieser Urkunde
kennen lernen, identisch sei mit dem in denselben Verhältnissen und
an derselben Stelle lebenden und begüterten Markgrafen
Anselm, dem Gemahl einer OTBERTINERIN, den wir für
991 nachgewiesen haben. Wir dürfen diese Identität ohne das geringste
Bedenken als gesichert ansehen; wir erhalten also aus unserer Urkunde von
1030 als Sohn Anselms I. einen Otbert
I., als dessen Sohn wiederum Wido und Otbert II.
Otbert
I. muß nun aber mindestens noch einen Bruder gehabt haben.
Wir treffen ihn mit demselben in einem Placitum, das 1014 in HEINRICHS
II. Anwesenheit zu Pavia abgehalten wurde. Denn die hier genannten
Brüder Otbert und Anselm (Otbertus et Anselmus germani marchionis)
können nur dem aledramidischen,
nicht wie Muratori und Provana wollten, dem estensischen Hause zugewiesen
werden. Dem Hause der OTBERTINER ist der Name Anselm ganz
fremd und als Brüder des Esteners Otbert II. sind mit Sicherheit
nur zwei Adalberte bekannt. Otbert
I. ist
dann aller Wahrscheinlichkeit nach auch mit dem Markgrafen
Obizo identisch, der sich bald nach
HEINRICHS
II. Abzug aus Italien empörte und in Gefangenschaft geriet,
aber auf dem Transport nach Deutschland entkam [Vgl. Jahrbücher
Heinrichs II., Band II Seite 436], vielleicht auch mit dem marchio O.,
der 1022 in Pavia beim Kaiser war. In seinem 1014 zu Pavia anwesenden Bruder
lernen wir Anselm
II., einen dritten Sohn Anselms I.,
kennen; und es ist eine willkommene Bestätigung unserer Ansicht, wenn
wir durch eine Urkunde von 1017 erfahren, daß vor diesem Jahr Bonifaz
von Canossa durch Kaufvertrag Güter in den Grafschaften Modena und
Bologna von Anselmus
marchio filius Anselm iitemque marchiio
und seiner Gattin
Adelegida erworben hatten, die diesem entweder
bei seiner Verheiratung oder aus der Erbschaft seiner Mutter Gisela
zugefallen sein können.
Wir müssen, nachdem durch die Ergebnisse dieser
Untersuchung die ersten Glieder der Geschlechtstafel gesichert sind, einige
Jahre zurückgehen, um unsere Aufmerksamkeit einer Urkunde aus Savona
zuwenden, die zuerst von San Quintino in diesem Zusammenhang einbezogen
ist. Sie ist am 23. Februar ausgestellt und gibt von einer Gerichtsitzung
Kunde, welche Willelmus et Obertus (in der Unterschrift Autbertus
marchiones et comites istius comutatu Vadensis (die Grafschaft Vado ist
die von Savona) in villa que dicitur judicisa Vadensis abgehalten haben.
Ich will gleich hier hinzufügen, daß es zweifellos und unbestritten
ist, daß diese Markgrafen und Grafen von Savona nach salischem Gesetz
lebten; wenn das auch in der Urkunde von 1004, wie sich bei einer Gerichtsurkunde
von selbst versteht, nicht ausdrücklich erwähnt wird, so liegen
dafür eine ganze Reihe von unanfechtbaren Zeugnissen vor, in denen
ihre Nachkommen und Rechtsnachfolger sich als Salier bezeichneten. Die
Zugehörigkeit der beiden hier genannten Markgrafen zum aledramidischen
Haus, insbesondere die Identität des hier erwähnten Otbert
mit dem uns schon bekannten ALEDRAMIDENOtbert
I. hat nun San Quintino an mehreren Stellen seines Buches aufs
lebhafteste bestritten und diesen Umstand zum Ausgangspunkt eines ganzen
genealogischen Systems gemacht. Er geht dabei von der Voraussetzung aus,
daß die beiden zu gericht sitzenden Markgrafen Brüder gewesen
sein müssen, bemerkt ganz richtig, da der ALEDRAMIDEOtbert
I.keinen Bruder Wilhelm gehabt habe, und folgert daraus,
daß er nicht mit dem Markgrafen
Otbert von Savona identisch sein könne. Gegen die Folgerung
wäre nichts einzuwenden, aber ihre Voraussetzung ist nicht begründet.
Wilhelm
und
Otbert
heißen
in unserem Placitum von 1004 eben nicht germani und sind demnach aller
Wahrscheinlichkeit nach auch nicht Brüder gewesen. Vielmehr spricht
alles dafür, daß wir in ihnen die
aledramidischen
Vettern
Otbert I.,
den Sohn Anselms
I., und
Wilhelm III., den Sohn Oddos I., zu erkennen
haben - die Gleichheit der Namen nicht nur, sondern auch die des Rechtes,
nach welchem sieleben, sowie der Gegend in der sie begegnen; sahen wir
doch schon oben, wie 991
Anselm I. sein
Kloster Spigno dem Bischof von Savona unterordnete, wie ferner vor 1014
die Söhne
Anselms I. und die Söhne
Oddos
I. Kloster Fruttuaria mit Grundbesitz in der Grafschaft Savona ausstatteten.
Wer diese Identität leugnet, müßte zu derselben Zeit, in
derselben Gegend die Existenz zweier verschiedener Markgrafengeschlechter
mit gleichem Namen, gleichen Lebens-, Rechts- und Besitzverhältnissen
vorauzusetzen. Das ist allerdings eine Annahme, vor der San Quintino nicht
zurückscheut - und sie hat ihn später zu ganz absonderlichen,
ja geradezu absurden Konsequnzen geführt, auf die wir noch einmal
mit einigen Worten zurückkommen müssen - von der aber eine gesunde
Kritik sich fernhalten wird.
Unsere Urkunde berechtigt nun zu einer Reihe weiterer
Folgerungen. Sind die Vettern Otbert
I. und
Wilhelm
III. im gemeinsamen Besitz der Grafschaft Savona, so müßten
auch ihre Väter Anselm I. und
Oddo
I. schon gemeinsame Besitzer derselben gewesen sein; es ist daraus
zu schließen, daß schon
Aledram
die
Grafschaft erworben hatte, und daß seine Söhne dies Erbe in
ungeteiltem Besitz behielten. War ferner
Otbert
I. schon 1004 Graf von Savona, so muß sein Vater Anselm
I., dessen Tod wir oben nur als vor 1014 erfolgt nachweisen
konnten, bereits vor 1004 verstorben sein [Wahrscheinlich wird derselbe
sogar noch einige Jahre weiter hinaufzurücken sein. Schon 999 wird
bei einem Tauschvertrag des Bischofs Peter von Asti eine Grenzbestimmung
so gegeben: coeret ei de una parte terra de eredes quondam Anselmi
marchio (Hist. Patr. Monum. Chart. I, 32), und auch hier kann
nicht wohl an einen anderen Anselmals
den unsrigen gedacht werden.]. Otbert
selbst konnten wir oben bis 1030 verfolgen. Sein Vetetr Wilhelm III.
ist nun ohne Frage jener
Markgraf Willihelmus, der 1026 als Bundesgenosse
der Pavesen und Gegner KONRADS II.
auftritt; sein Besitz ist das von KONRAD
eingenommene castellum Urba, das mehrfach in Urkunden des Bistums Acqui
erwähnt wird. Eine Urkunde von ihm aus dem Jahre 1027 ist uns nur
in einem Auszuge von 1408 in Konzilsakten bekannt, heißt er darin
schon marchio Montisferrati, so ist die letztere Ortsbezeichnung sicherlich
erst im 15. Jahrhundert dem Auszug hinzugefügt. Seine Gemahlin, von
der sonst nichts bekannt ist, hieß wahrscheinlich nach einer Stelle
der Miracula S. Bononii
Waza.
Wilhelm III. war 1042 bereits tot, wie wir aus
einer Urkunde seines mit Adelheid von Turin vermählten Sohnes
Heinrich
I. von diesem Jahre erfahren. Derselbe erscheint dann noch in zwei
Urkunden von 1043 und 1044 an der Seite seiner Gemahlin, während er
bald nachher verstorben sein muß. Die Ehe muß kinderlos geblieben
sein, da Adelheid bald darauf zu einer dritten Ehe mit Otto von
Savoyen schritt und nur von dieser Verbindung entsprossennen Kindern beerbt
wurde.
oo Gisela von Ivrea, Tochter des Markgrafen Adalbert
aus dem Hause der OTBERTINER
-
Kinder:
Anselm II. Markgraf von Albissola und Saluzzo
- vor
1055
Otbert I. Markgraf von Savona
- nach
1034
Hugo clericus
-
Literatur:
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Bresslau, Harry: Jahrbücher des Deutschen
Reiches unter Konrad II. Verlag von Duncker & Humblot Leipzig 1879
Band 1 Seite 391 - Hlawitschka, Eduard: Franken, Alemannen, Bayern
und Burgunder in Oberitalien (774-962), in Forschungen zur Oberrheinischen
Landesgeschichte Band VIII Eberhard Albert Verlag Freiburg im Breisgau
1960 Seite 119,153- Pauler Roland: Das Regnum Italiae in ottonischer
Zeit. Max Niemeyer Verlag Tübingen 1982 Seite 55,170 -