Sohn des burgundischen Hausmeiers Warnachar
aus seiner 1. Ehe
Friese Alfred: Seite 95
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"Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen
Adels. Der mainländisch-thüringische Raum vom 7. bis 11. Jahrhundert."
Nach dem Tode König Guntrams errichtete die Familie Warnachar einen Prinzipat und rief 613 Chlothar II. ins Land. Warnachar wurde von diesem zum Hausmeier von Burgund auf Lebenszeit bestellt. Sein Sohn Godin, der seine Stiefmutter heiratete, wurde 626/27 ermordet. Danach ernannte Chlothar II. auf Bitten der burgundischen Großen keinen neuen Hausmeier.
Ewig Eugen: Seite 120
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"Die Merowinger und das Frankenreich."
Nach dem Tod Warnachars gab der Sohn Godinus demonstrativ seinen Anspruch auf die Nachfolge im Amt des Vaters zu erkennen, indem er dem kirchlichen Verbot zum Trotz nach altem Brauch seine Stiefmutter Bertha heiratete. Vor dem Zorn des Königs floh Godinus nach Toul. Dagobert vermittelte, Chlothar ging scheinbar darauf ein, war aber insgeheim entschlossen, die Macht der Sippe Warnachars zu brechen. Einen Hochverratsprozeß anzustrengen wagte der König offenbar nicht aus Sorge vor inneren Wirren. So wurde Godinus unter dem Vorwand der Vereidigung nach Neustrien gelockt und auf Chlothars Befehl in der Nähe von Chartres erschlagen: weit genug von den Zentren seiner Herrschaft, wo die "Hinrichtung" blutige Fehden hätte auslösen können.
Hartmann Martina: Seite 71
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"Aufbruch ins Mittelalter. Die Zeit der Merowinger."
Als der Hausmeier Warnachar im Jahre 626 starb, machte sein Sohn Godinus deutlich, dass die Nachfolge ihm zustehe und heiratete vorsorglich - altem Brauch entsprechend, aber dem Kirchenrecht zuwiderhandelnd - seine Stiefmutter Berta zur Bekräftigung seiner Ansprüche. Chlothar, dem die Macht der Sippe Warnachars offenbar ein Dorn im Auge war, wagte es nicht, einen Hochverratsprozeß anzustrengen, sondern er lockte ihn unter einem Vorwand nach Neustrien und ließ ihn dort ermorden. In Frankoburgund erhob sich kein Widerstand, da offenbar auch den anderen Adelsfamilien die Macht der Warnachar-Sippe zu groß gewesen war, denn sie wollten keinen neuen Hausmeier mehr als Instanz zwischen sich und dem König haben.
Offergeld Thilo: Seite 237
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"Reges pueri. Das Königtum Minderjähriger im
frühen Mittelalter."
Man wird daraus folgern müssen, daß die
austrasischen Führungsgruppen, die sich gegen die seit 613 an Festigkeit
gewinnendes Zentralkönigtum mit starker neustrischer Basis abzugrenzen
suchten, hier wiederum das Instrument eines regionalen, vom Adelseinfluß
dominierten Teil- bzw. Unterkönigtums mit minderjährigem Herrscher
anwendeten [634 In diesem Zusammenhang ist die gegenläufig
parallele Entwicklung in Burgund zu beachten, wo ebenfalls in den 620-er
Jahren das 613/14 ausgehandelte Verhältnis zwischen Adel und
Königtum verändert wurde: Nach dem Tod Warnachars 626/27
beschlossen die burgundischen Großen, in Zukunft keinen Hausmeier
mehr über sich zu haben und direkt mit dem König verhandeln zu
wollen. In dem stark durch Bischofsherrschaften und die Kontinuität
römischer Verwaltungsstrukturen geprägten Burgund scheint die
Disposition zur Dominanz regionaler Adelsgruppen geringer ausgeprägt
gewesen sein; nach dem Scheitern von Warnachars Sohn Godinus
konnte
wohl auch keine burgundische Familie die zur Durchsetzung
einer Vorherrschaft erforderliche Macht aufbieten. Jedenfalls versprachen
sich die tonangebenden Kräfte hier offfensichtlich von anderen Konstellationen
die optimale Wahrung ihrer Interessen, als dies in Austrien der Fall war.
Vgl. Ewig, Merowinger Seite 120; Ders., Teilreiche Seite 192.194; Ebling,
Prosopographie Seite 235-238; sowie zuletzt Esders, Rechtstradition Seite
380f., der die Machtposition Warnachars als einen aus den Verwicklungen
des Machtwechsels von 613 zu erklärenden Einzelfall einstufte.].
Dahn Felix: Seite 426
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"Die Franken."
Vielleicht wäre auch in diesem Fall, wie so häufig
bei Erledigung hoher Ämter, einfach vom König dem Vater der Sohn
zum Nachfolger gegeben worden, wäre nicht Warnachars Sohn
Godinus sehr bald nach des Vaters Tod umgekommen. Er nahm "leichtfertigen
Sinnes" seine Stiefmutter, Bertha, noch im Jahre von Warnachars
Tod
zur Ehe. Darüber ergrimmt König Chlothachar
so gewaltig, (- nur über diese Verletzung kanonischen Eheverbots?
Über andere kanonische Verbote setzten sich diese Könige sonst
gar leicht hinweg. Vermutlich wurde damals schon Hochverrat geargwöhnt
-), daß er Herzog Arnibert, der des Godinus vollbürtige
Schwester
zur Ehe hatte, befahl, mit einem Heere Godinus zu töten: mit
"einem Heere": also wurde gewaffneter Widerstand gewärtigt.
Godinus
erkannte sie seinem Leben drohende Gefahr, floh und ging mit seiner
Gattin zu König Dagobert nach
Auster, wo er in der Kirche des heiligen Aper aus Furcht vor
König
Chlothachar Zuflucht suchte. Dagobert
legte öfter durch Gesandte bei Chlothachar
Fürbitte für sein Leben ein (- ähnlich wie früher
Chlothachar bei Dagobert
für Chrodoald
-) und endlich versprach dieser, Godinus das Leben zu schenken,
vorausgesetzt, daß er von Bertha lasse, die er wider die Kanones
geheiratet. Nachdem er von ihr gelassen und in das Königreich
Burgund zurückgekehrt war, ging Bertha sofort zu König
Chlothachar und sprach: wenn Godinus
vor den König trete, wolle er ihn töten. Da wurde Godinus
auf Befehl Chlothachars an hervorragender
Stätte der Heiligen geführt, des Herrn Medardus zu Soissons und
des Herrn Dionysius zu Paris, auf daß er dort schwöre, allezeit
Chlothachar treu sein zu wollen - um
auf dieser Weise geschickt einen Ort zu finden, wo Godinus von den
Seinigen getrennt und getötet werden möchte. Der Sohn des major
domus hat also nach Flucht und Ungnade noch immer gewaffneten Anhang,
der sein Leben schützt: daher muß gleich zu Anfang "ein Heer"
ausziehen, ihn zu töten. Hier wird die merowingische
durch Mord zuvorkommende Strafrechtspflege gegen das gegebene Königswort
geübt - das war wie Vergeltung für Chrodoald - und in
empörender Weise wird der Hinterhalt gelegt unter Verwertung des Heiligenkulte.
Chramnulf,
einer der Vornehmen und der domesticus Waldibert sagten zu
Godinus, er solle auch noch zu Orleans in der Kirche des heiligen Anianus
und zu Tours an der Schwelle des heiligen Martinus denselben Eid leisten.
Auf dem Wege dahin müssen wir hinzudenken:) Vor den Toren (in der
Nähe: "in suburbano") von Chartres war er zur Zeit des Frühmals
in ein kleines Gehöft (villula) gekommen, auf Angabe und in
Geleit Chramnulfs: da brechen Chramnulf und
Waldibert
mit Heeresmacht (cum exercitu) auf ihn ein, töten ihn und von
denen, welche noch mit ihm Widerstand geleistet hatten, töten sie
einige, die andern plündern sie aus und jagen sie in die Flucht.
oo 2. Bertha, Witwe Warnachars
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Literatur:
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Dahn Felix: Die Franken. Emil Vollmer Verlag 1899
Seite 426 - Ewig Eugen: Die Merowinger und das Frankenreich. W.
Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1988 Seite 120 - Friese
Alfred: Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels. Der
mainländisch-thüringische Raum vom 7. bis 11. Jahrhundert. Klett-Cotta
Stuttgart 1979 Seite 95 - Hartmann Martina: Aufbruch ins Mittelalter.
Die Zeit der Merowinger. Primus Verlag 2003 Seite 71 - Offergeld
Thilo: Reges pueri. Das Königtum Minderjähriger im frühen
Mittelalter. Hahnsche Buchhandlung Hannover 2001 Seite 237 -