Sohn des Markgrafen
Hunfrieds I. von Istrien
Tellenbach Gerd: Seite 55
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"Der großfränkische Adel"
Graf Adalbert, der jene Rheinauischen Güter in Italien erwarb, tat dies natürlich nicht, um irgendwelche beliebigen Güter im Ausland an sich zu bringen, sondern weil er italienische Interessen hatte. Wir kennen ihn als Grafen im Thurgau und in Rätien, als Angehörigen der sogenannten HUNFRIDINGER oder BURKARDINGER, die in seinem Enkel den ersten wirklichen alemannischen Stammesherzog im deutschen Reich, Burkart I., stellten.
Borgolte Michael: Seite 18-20
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"Die Grafen Alemanniens"
ADALBERT (I)
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(§ Thurgau ?836 III 28 - ?838 111 28)
Belege mit comes-Titel:
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W I Nrn. 356 (= ThUB I Nrn. 53 und 66), 370 (= ThUB I
Nr. 58), III Anh. Nr. 3 (= ThUB I Nr. 59)
Literatur:
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Eichhorn, Episcopazus Curiensis 333 - Neugart, Episcopatus
Constantiensis I. 1 182 - Meyer von Knonau, Geschlechtskunde 73 f. - Pupikofer,
Thurgau I 145 f. - Geschichte der Stadt Lindau I. 1 22-25,II 198 f., 206f.
- Knapp, Buchhorner Urkunde 208, 210, 222 f. - Speidel, Zürichgau
22 - Bauer, Gau und Grafschaft 96, 109, 111 - Tellenbach, Königtum
und Stämme 12, 51 Nr. 29b - Meyer-Marthaler, Rätien 76f. 79 f.
A. 201 - Mayer, Schaffhausen 15 f. - Schmid, Königtum, Adel und Klöster
277 A. 128 - Hlawitschka, Franken in Oberitalien 206 Nr. XCV - Schulze,
Grafschaftsverfassung 90,122f.,124f. - Zotz, Breisgau 76 - Bilgieri, Geschichte
Vorarlbergs 169 f., 258 A. 116 - Borst, Pfalz Bodman 190 - Borgolte, Geschichte
der Grafschaften Alemanniens 108-110
Vom 2. Drittel des 9. bis zum Beginn des 10. Jahrhunderts
reicht eine dichte, aber nicht lückenlose Belegkette für Graf
Adalbert im Thurgau (zu W I Nr. 227 und W II Anh. Nr.
3 s. aber Art. Adalbert III). Aus chronologischen Gründen kann es
sich nicht um eine und dieselbe Person handeln. Die ersten urkundlichen
Nachweise stammen aus der Zeit um den Tod LUDWIGS
DES FROMMEN und sind vom nächsten Beleg (W II Nr. 493)
ca. ein Dezennium getrennt; mit den meisten Forschern möchte ich die
Unterbrechung der Zeugnisreihe als Indiz der Personenverschiedenheit werten
(zuletzt Schulze und Schmid; anders Meyer-Marthaler 79 f. A. 201 mit den
jedenfalls unrichtigen Zitaten UB Zürich I Nr. 84 = D LdD Nr. 90 und
Notkeri Balbuli Gesta Karoli Magni 51 cap. II.2, vgl. Tellenbach 12 A.
1).
Die 3 St. Galler cartae mit AdalbertsNamen
in der Grafenformel sind im 3. (W I Nr. 356) bzw. 5. Jahr
Ludwigs
des Deutschen datiert (W I Nr. 370, III Anh. Nr. 3). Da die
Zeitrechnungselemente in keinem Falle zusammenstimmen und personengeschichtliche
Argumente für die Ermittlung der zugrunde liegenden Epochen einstweilen
nicht bekannt sind, können die Belege wenige Jahre vor oder nach den
Tod LUDWIGS DES FROMMEN, je nachdem,
ob man von der Epoche von 833 oder aber von 840 ausgeht (Borgolte, Chronol.
Stud. 178). Vor 840 wird im Thurgau aber auch Gerold (III), nach diesem
Datum Udalrich (III) als Graf genannt. Es ist gut möglich, aber wegen
der zeitlichen Variabilität der Belege nicht nachzuweisen, dass Adalberts
Amtsführung die eines der genannten Grafen unterbrochen oder begleitet
hat (vgl. Pupikofer 145; Speidel; Bauer 109, III; Schulze 90,123). Eine
räumliche Scheidung der Zuständigkeiten zwischen
Adalbertund
Gerold bzw. Udalrich ist aus den Urkunden nicht zu erschließen.
Neugart und Bauer (96) haben Adalbert,
den Grafen im Thurgau, mit einem Klettgauer Grafen gleichgesetzt, der in
der zweiten Urkunde des Rheinauer Cartulars genannt wird (UB Zürich
I Nr. 57). Die Datierung dieses Stückes ins Jahr 844 hat aber Schmid
(Königtum, Adel und Klöster 271) mit guten Gründen zurückgewiesen
und durch die auf 901/02 ersetzt (Gozbert II, III; Adalbert III).
Adalbertgilt in der
Forschung seit langem als der Sohn des rätischen
Grafen Hunfrid (s. Neugart; zuletzt Borst, Bilgeri, Zotz). Von
diesem wird in der Translatio sanguinis Domini (Klüppel, Reichenauer
Hagiographie 158 cap. 16), einer Reichenauer Erzählung aus der Mitte
des 10. Jahrhunderts, berichtet, er habe nach dem Tod des Vaters dessen
Heilig-Blut-Reliquie cum coteris quoque rebus, also auch die Grafschaft
in Rätien, geerbt. Tatsächlich zeigen mehrere Gedenkbucheinträge,
dass ein Sohn Hunfrids
namens Adalbert existiert und wie sein
Vater die Grafenstellung erlangt haben mag (Liber Viventium Fabariensis
pag. 24 = Piper, Libri Confrat. 359 col. 7, 13; St. Galler Gedenkbuch pag.
6 = Piper 15 col. 23, 3; Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau
103 A1). Es fragt sich aber, ob der rätische
Adalbert mit dem gleichnamigen Thurgauer Grafen identifiziert werden
darf. Die Belege Hunfrids
von 806/08 und 823/34 sind chronologisch vom Erstbeleg Adalberts
beträchtlich entfernt. Darüber hinaus konnte in einer neuen Analyse
der Zeugnisse zur Einführung der Grafschaftsverfassung in Rätien
gezeigt werden, dass sich bisher ungeklärte Widersprüche in der
Überlieferung beheben lassen, wenn man einen älteren Hunfrid
(von 806/08) von einem jüngeren Hunfrid (von 823/24) trennt (Borgolte,
Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Exkurs. 219-229). Wenn demnach
der rätische Adalbert nach 808 sein Amt
angetreten und - wie es den Anschein hat - nach dem Aufstand Bernhards
von Italien um 817/18 verloren hat, entfällt die Möglichkeit
einer Identität mit Adalbert.
Nach der Translatio sanguinis Domini (Klüppel, Reichenauer
Hagiographie 158 cap. 17) hat Hunfrids
Sohn einen Widersacher namens Ruodpert im Kloster Lindau bestattet; Ruodpert
wird mit Ruadbert (II), dem Linz- und Argengaugrafen von 807-813/14, einem
"UDALRICHINGER", identifiziert. Entweder ihm oder dem HUNFRIDINGER
Adalbertschreibt man die Gründung des Nonnenklosters Lindau
zu (s. Geschichte der Stadt Lindau II 199, Borgolte, Geschichte der Grafschaften
Alemanniens, Exkurs, 228). Für Adalbert
spricht die Lindauer Lokalüberlieferung. In einem gefälschten
Diplom LUDWIGS DES FROMMEN für
Lindau ist von einem Adelbertus (...) sacri palacii Comes die Rede, der
das Frauenkloster am Bodensee pro salute et remedio animarum amnium parentum
suorum et sue primo fundauit omnibusque suis allodiis augmentauit (zuletzt
nach einer Abschrift des 15. Jahrhunderts in: Geschichte der Stadt Lindau
II 201 ff. = BM² Nr. 992). Da die Urkunde, ein Machwerk des 12. Jahrhunderts,
das Datum des 21. April 839 trägt, ist der Lindauer fundator bisher
meistens mit dem Grafen von Rätien und dem um 840 belegten Grafen
im Thurgau identifiziert worden (Zuletzt Borst, Bilgeri 69 f., Zotz; anders
Meyer von Knonau, Geschlechtskunde 73 A. 2). Genauer unterscheidend müßte
man sagen, dass ein Beleg von 839 eher zu den Zeugnissen über den
Thurgau-Grafen als zu den Nachweisen des Hunfrid-Sohnes
passen würde. Man scheint aber bei der Auswertung des Falsifikats
den quellenkritischen Beobachtungen der Diplomatiker nicht ganz gerecht
geworden zu sein (s. Lechner, Urkundenfälschungen 60-63; BM²
Nr. 992; Sickel, Acta Karolinorum II 418 f.). Demnach muß angenommen
werden, dass der Fälschung die echte Urkunde LUDWIGS
DES FROMMEN für Reichenau von 839 IV 21 (BM² Nr. 991)
als textliches und graphisches Vorbild gedient hat (vgl. auch Stengel,
Immunitätsprivilegien 606 A. 1, mit Hinweis auf D K III Nr. 6). Der
Gedanke Lechners (Urkundenfälschungen 61), es könnte ein verlorenes
echtes Diplom für Lindau mit demselben Datum wie die Reichenauer Urkunde
für die Herstellung der Fälschung abgeschabt worden sein, beruhte
nur auf einem hypothetischen Schluß und wollte auch so verstanden
werden. Genauso gut kann man sich vorstellen, dass neben anderen Formularbestandteilen
auch das Eschatokoll mit dem Datum von der Reichenauer Vorlage in das Falsifikat
übernommen wurde. Wenn überhaupt eine echte Urkunde LUDWIGS
DES FROMMEN für Lindau vorauszusetzen ist, kann diese im
2. oder 3. Jahrzehnt des 9. Jahrhunderts ausgestellt gewesen sein. Damit
entfällt das chronologische Argument für eine Identifikation
des Lindauer Gründers mit dem Grafen im Thurgau.
In der Urkunde wird Adelbertusals
sacri palacij Comes bezeichnet; dieser Titel, an dem in der Forschung Anstoß
genommen wurde (Meyer von Knonau, Das bellum diplomaticum Lindaviense 102,
Borst), kehrt in einem Eintrag des Lindauer Necrologs aus dem 13./15. Jahrhundert
zum 8.1. wieder: Ob. grave Albreth,
pfallenztgrave des Rines und stilfter dis münsters, und git, als hute
epdissin denne ist, brot, win und flaiscb (Liber anniversariorum monasterii
Lindaugiensis 180). Ohne Zweifel war in beiden Quellen dieselbe Person
gemeint; der angebliche Gründer des Damenstifts kann jedoch nicht
am 8. Januar verstorben sein. Wie sich aus Parallelbelegen aus Remiremont,
Brescia und St. Gallen ergibt, ist nämlich Adalbert
(II) "der Erlauchte" Ende des 9. Jahrhunderts an diesem Kalendertag
verschieden. Es hat daher den Anschein, als habe man im Lindauer Kloster
während des späteren Mittelalters den als Gründer betrachteten
Adelbertus
(Albreth) mit dem am 8.1. verstorbenen Magnaten identifiziert
(Vgl. Geschichte des Stadt Lindau II 206 f. - Zu frühneuzeitlicher
Lindauer Quellen über die Klostergründung s. ebd. I. 1 22-25,
II 198 und Bilgeri 258 A. 116).
Nach Eichhorn und Neugart soll Adalbert
846
gestorben sein; Pupikofer (146) berief sich für dieselbe Aussage
auf "das Totenbuch des Frauenklosters Schännis", ohne die Quelle durch
ein Zitat zugänglich zu machen, Wahrscheinlich beruht die Nachricht
auf der nicht zuverlässigen Chronik von Schänis (vgl. Gubser,
Geschichte der Landschaft Gaster 611).
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Borgolte Michael: Seite 222-224,226-228
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"Geschichte der Grafschaften Alemanniens in fränkischer
Zeit"
Nach Hunfrids
Tod sei die Reliquie cum ceteris quoque rebus patris an dessen Sohn Adalbertübergegangen.
In
Adalberts Hand offenbarte das Heilige
Blut zum ersten Mal seine Wunderkraft. Als
Adalbertnämlich
das Erbe des Vaters angetreten hatte, soll Ruodpert, Vasall Kaiser
LUDWIGS, beim Herrscher erwirkt haben, ut Reciam Curiensem
in proprietatem sibi contraderet, pulsoque Adalberto, possessionem illius
sibi usurparte. Auf der Flucht vor Ruodpert habe Adalbert
nur das Kreuz mit sich nehmen können. Bei seinem Bruder, der damals
Istrien verwaltete, hat Adalbert der
Transaltio zufolge eine Kriegsschar versammelt, mit der er Ruodpert, nach
Rätien heimgekehrt, bei Zizers belagerte. Ruodpert, zu schwach, den
Kampf zu wagen, wollte fliehen, wurde aber vom Hufschlag seines Pferdes
tödlich getroffen. Ohne Zweifel, versichert der Erzähler, habe
das Blut und Kreuzesholz Christi, das Adalbert
in
gewohnter Weise bei sich trug, den Kampf entschieden. Von Mitleid gerührt,
begleitete der Sohn Hunfrids
die Bahre seines toten Feindes nach dem Kloster Lindau, wo er Ruodpert
bestattete. Bis an das Ende seiner Tage konnte er danach sein Erbe ungestört
behaupten. Von Adalbert ging die Reliquie,
wie mit kurzen Worten berichtet wird, auf dessen Sohn Odalricus
über, der sie an seine Tochter Hemma weitervererbte; diese gab sie
noch zu Lebzeiten ihrem Sohn Odalricus, der sie seinen Schwiegereltern
Walter und Swanahild schenkte. Das fromme Paar überließ das
Kreuz schließlich auf inständige Bitten den Reichenauer Mönchen.
Damit ist der Rahmen für eine Deutung des Konfliktes
zwischen
Adalbertund Ruodpert im Kontext
der politischen Geschichte abgesteckt: Der Linz- und Argengau-Graf Ruadbert
II., der als solcher bis 813/14 belegt ist, amtierte nach Mai 816 als uasallus
regis bei einer Gerichtsversammlung im Nibelgau; er begab sich vor
Mai 817 (mit Folkwin) nach Rätien, um mit Zustimmung LUDWIGS
DES FROMMEN zu okkupieren. Dabei vertrieb er den Grafen
Adalbert, der bald nach 808 die Nachfolge seines Vaters Hunfrid
I. angetreten hatte; Adalbert floh
zu seinem Bruder nach Italien, der in die andere Machtposition Hunfrids
in Istrien eingetreten war. Als im Juli 817 die Ordinatio Imperii erlassen
und Bernhard von Italien gegenüer
seinen Vettern benachteiligt wurde, rebellierte der Sohn
Pippins. Bernhard versuchte,
nicht nur in Italien das Erbe des Vaters zu bewahren, sondern auch Rätien
und S-Alemannien zu gewinnen, die Pippin
in der Diviso regnorum von 806 zugedachtz gewesen waren. Im Zuge der Erhebung
gegen LUDWIG DEN FROMMEN zog Adalbert
während der zweiten Jahreshälfte 817 mit einer Kriegsschar nach
Rätien zurück und erschlug Ruadpert bei Zizers. Er bestattet
Ruadpert im argengauischen Lindau. Die Herrschaft Rätiens konnte Adalbert
aber kaum lange genießen; nach der Behandlung der Genossen Bernhards
ist zu schließen, daß er bald den Comitat verlor. Auch Adalberts
Sohn Odalrih dürfte
die Nachfolge nicht angetreten haben und dies wird in der Translatio Sanguinis
Domini auch gar nicht behauptet. Bald gelang den "HUNFRIDINGERN"
jedoch der Wiederaufstieg in der Herrschergunst; im Jahre 823 ist nämlich
ein zweiter Hunfrid
als Graf in Rätien und Gesandter LUDWIGS
DES FROMMEN in Italien bezeugt. Diese Rehabilitation könnte
mit dem Entschluß LUDWIGS von
822 zusammenhängen, wegen seines Verfahrens gegen
Bernhard öffentlich Buße zu tun. Bei Hunfrid
II. hat es sich vielelicht um den in der Translatio ohne Namen
erwähnten zweiten Sohn Hunfrids
I. gehandelt, zu dem Adalbertgeflohen
war.
Meyer-Marthaler, Elisabeth: Seite 77
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"Rätien im frühen Mittelalter. Eine verfassungsgeschichtliche
Studie"
Die rätische Grafschaft ist zunächst an Hunfrids
Sohn Adalbert übergegangen, wie
es scheint jedoch nicht ganz kampflos [Die Translatio sanguinis domini,
cap. 16/17 (Mone, Quellensammlung I, Seite 77) erzählt, daß
Adalbert
I. durch Ruopert, einen Vasallen
Kaiser
LUDWIGS am Antritt seines Erbes gehindert, diesem Rätien
habe überlassen müssen. Er sei zu seinem Bruder nach Istrien
geflohen, dann zurückgekehrt und habe Ruopert bei Zizers geschlagen
und den vom Pferde gefallenen Gegner in dem von diesem gestifteten Kloster
Lindau bestattet. An der Nachfolge Adalbertsist
kaum zu zweifeln. Ruopert läßt auch auch anderwärts nachweisen,
zeitweise vielleicht als Graf des Thurgaues, ganz sicher aber als Graf
im Argengau. Er gehörte dem alemannischen Herzogsgeschlecht an; vgl.
G. Mexer v. Knonau, Ratperti Casus sancti Galli (Exkurs III), in MVG. NF
(13), Seite 230,231 und Anm. 32,33; Ders., Zur älteren alemannischen
Geschlechterkunde, in Forschungen z. deutschen Geschichte 13 (1873), Seite
73. Sein Auftreten paßt zeitlich, da er nach 823 nicht mehr erscheint,
gut zum Todesdatum Hunfrids.
Es würde auch der Translatio entsprechen, daß er Neffe der
Kaiserin Hildegard, also ein Vetter LUDWIGS
DES FROMMEN ist; vgl. Beyerle,
Aus dem liturgischen Leben der Reichenau, Seite 370. Offensichtlich ist
also die rätische Grafenfamilie kurz nach ihrem Amtsantritte in einem
Machtkampf mit dem hervoragendsten der schwäbischen Geschlechter verwickelt
worden. Diese, die Grafenwürde im Argengau, im Linzgau, später
auch im Rheingau und Albgau, also in der Bodenseegrafschaft bekleidende
Familie muß dabei einen Angriff auf die rätischen, möglicherweise
auch auf die thurgauische Stellung der HUNFRIDINGER
unternommen haben.].
oo N.N.
-
Kinder:
Udalrich Herr von Schämis
-
Hunfried III. Graf im Zürichgau
-
Adalbert II. Graf im Thurgau
- um
906
Literatur:
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Borgolte Michael: Die Grafen Alemanniens in merowingischer
und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen
1986 Seite 18-20,27,30,39,128,149,258 - Borgolte Michael: Geschichte der
Grafengewalt im Elsaß von Dagobert I. bis Otto den Großen.
Seite 109,205,223, 233 - Hlawitschka Eduard: Untersuchungen zu den
Thronwechseln der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte
Süddeutschlands. Zugleich klärende Forschungen um „Kuno von Öhningen“,
Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1987, Seite 64 - Meyer-Marthaler,
Elisabeth: Rätien im frühen Mittelalter. Eine verfassungsgeschichtliche
Studie, Verlag Leemann Zürich 1948 Seite 77 - Tellenbach
Gerd: Der großfränkische Adel und die Regierung Italiens in
der Blütezeit des Karolingerreichs. in: Studien und Vorarbeiten zur
Geschichte des Großfränkischen und frühdeutschen Adels
Eberhard Albert Verlag Freiburg im Breisgau 1957, Seite 40-70 -