2. Sohn des Grafen
Thiemo I. von Formbach von einer unbekannten Gattin
GENEALOGISCHE TAFELN ZUR MITTELEUROPÄISCHEN GESCHICHTE
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Wegener Dr. Wilhelm: Seite 140
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22. Meginhart V.
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F. in der Hausgenealogie nicht erwähnt; könnte
ein Sohn von 12 gewesen sein, da sich dessen Lebenszeit kaum bis 1060 und
darüber hinaus erstreckt haben wird, war aber wahrscheinlicher ein
Sohn Thiemos I.,
da unter dessen vielen Söhnen der Hausname
Meginhard sonst
fehlen würde; war um die Förderung des klösterlichen Lebens
in Vornbach verdient, wie sich aus seiner Aufschreibung des Abtes Wirnto
(1108-1127, 12. Jh.) ergibt: auctores fuerunt
Meginhardus
comes, Ekibertus
comes (30), Oudalricus comes supranominati (Meginhardi) filius
et frater eius Hermannus comes et nepos Chounradus comes filius supradicti
Oudalrici, Ekibertus comes (39) OÖ UB 1, 779 ff.; daneben wird er
in der Aufschreibung über den Schärdinger Urfahrszoll (unter
b) als Vater der Brüder Ulrich und Hermann genannt; da aber Ulrich
als Enkel von Thiemo
I. beglaubigt ist, kann über die Einreihung Meginhards
kein Zweifel sein. Er ist nicht, wie Trotter S. 43 will, mit dem
gleichnamigen Pilgrimiden (siehe diesen n 16) identisch, da er ihn überlebte;
eV.
c 1060 Tempore Adalhardi abbatis (1055-1062) Meinhardus
et Aschwinus fuerunt advocati (von Niederaltaich) SS 17, 373 f;
c 1060 comes Meginhardus
gibt eine Hörige an das Domstift Passau nQ 6, 141 n 285
1064 4/2 Augsburg König
HEINRICH IV. verfügt, dass das Gut Ottmaring AG Osterhofen,
gelegen im Künziggau in der Grafschaft des Grafen Bruno, nach
dem Tode des Grafen Reginhard (sic statt Meginhard,
die Urkunde ist nur abschriftlich überliefert) dem Kloster Obermünster
als Eigentümer zurückgegeben werde DD 6, 161 n 21
IV. 1066 (Juni) Würzburg
König HEINRICH IV. schenkt dem Kloster Gurk den Weiler
Geroltisdorf (Geratsdorf G Staudach AG Eggenfelden) im Gaue Bunnaha (Bina)
in der Grafschaft Meginhards (untere
Grafschaft an Vils und Isar, 1055 verwirkt durch die dortigen Gerolde)
DD 6, 235 f n 180; lebte noch c 1073 (siehe 33).
Gemahlin:
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c 1045/50 Mathilde, Tochter des Grafen Elli (von
Reinhausen), Schwester der Brüder Heinrich I., Konrad und Hermann
III. von Reinhausen (Trotter 43, 45), lebte noch c 1073 siehe 33.
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GENEALOGISCHES HANDBUCH ZUR BAIRISCH-ÖSTERREICHISCHEN
GESCHICHTE
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Dungern Prof. Dr. Otto: Seite 43
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18. Meginhard
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Nirgends ausdrücklich als Sohn Tiemos II. bezeichnet, wohl aber als Vater der Brüder Udalrich und Hermann (OÖ.UB.I.779 mit Handschrift des 12. Jahrhunderts), welch letztere wieder in Tiemo (II.) ihren Großvater (avus) urkundlich festgestellt haben (Mb.4. 13/14); als 2. Sohn anzusehen. Er ist der Vogt von Niederaltaich tempore Adalhardi abatis (1055/62 MG.SS.17.373) und starb wahrscheinlich 27.II.1066 (MG. Nec. II.110, St. Rutpert, Salzburg, setzt diesem Tage: Meginhart comes et frater Pilgrim occisi sunt, während MG.SS.IX.499 zu 1066 Meginhardus com. occiditur hat.) Aus der Tatsache, dass sein Schwager Heinrich von Reinhausen ebenfalls 2 Söhne, Meginhard und Pilgrim, besaß, lässt sich mit einiger Wahrscheinlichkeit die Richtigkeit dieses Tages- und Jahresdatums annehmen.
Gattin:
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Mathilde, Tochter des Grafen Elli (von Reinhausen).
(Leibnitz SS. rerum brunsvic. I. 703.) Über ihn und seine Nachkommenschaft
siehe die gehaltvollen Untersuchungen von Cohn in den Forschungen zur deutschen
Geschichte, VI. 1866, S. 527 ff.: ferner Uslar-Gleichen: Geschichte der
Grafen von Winzenburg, Hannover 1895), auf die sich im folgenden bezogen
wird.
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Meginhard V. erwarb
die Grafschaft Windberg und folgte seinem Vater als Vogt der Abtei Formbach.
Moritz Joseph: Seite 51-58 (1803)
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"Kurze Geschichte der Grafen von Formbach, Lambach und
Pütten"
Meginhard Graf von Windberg, Ulrich Graf von Ratelnberg,
Friedrich von Formbach, Hermann Probst und Bischof zu Bamberg, Bruder der
obigen Heinrich und Thiemo
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1.) Meginhard
ist gewiss ein Sohn des Grafen
Thiemo I., denn seine Söhne nennen den Thiemo
I. ihren Ahnherrn. Noch dazu wurde Hermann sein Sohn nach dem Ekbert
I. 5. Advokat in Formbach; also kann man gar nicht anders schließen
als dass Meginhard ein Sohn Thiemos
I., der das Familiengesetz der Nachfolge in der Advokatie bloß
für seine Deszendenz gemacht hatte, sei. Endlich wird Graf
Ulrich II. in der niederaltaichischen alten Advokatenreihe ein
Bruder des Grafen Meginhard
in einer Urkunde aber vom Jahre 1048 ausdrücklich ein Sohn
des Grafen Thiemo
I. genannt. Weiter ist gewiss, dass Meginhard
wirklich Graf geworden, also seinem Vater in der Grafschaft nachgefolgt
sei. Dass er aber Graf von Windberg gewesen, zeigen seine Söhne
Ulrich
und
Hermann, welche im Jahre 1072 sich Grafen von Windberg geschrieben. Dies
aber wäre wenigstens damals noch nicht geschehen, wenn sie diese Grafschaft
nicht von ihrem Vater erhalten hätten. Dieser Graf
Meginhard muss auch älter als sein Bruder Thiemo
II. gewesen sein, weil ihn die Teilungsurkunde des Wasserzolls
bei Schärding vor diesem nennt, seine Söhne aber waren alle jünger,
als Graf Ekbert I.,
weil Ekbert in der Advokatie dem Hermann vorging.
2) Meginhard
kann im Jahre 1072 nicht mehr am Leben gewesen sein, weil damals
seine Söhne schon in der Grafschaft Windberg nachgefolgt sind. Ich
glaube, er sei im Jahre 1066
gestorben und sei eben jener, von welchem
in den Chroniken von Admont und Melk auf dieses Jahr angeführt wird,
dass er gewalttätiger Weise umgebracht worden sei; oder vielleicht
ist er der nämliche, der in dem Nekrologium von Salzburg beim III.
Ksl. Mart. (27. Februar) angekündigt wird, dass er ermordet
worden sei. Die vielen Bürgerkriege, Aufruhren, Meuchelmorde
um diese Zeit machen meine Vermutung wahrscheinlich. Hiermit wäre
er ganz vom Grafen Meginhard
unterschieden, der im Jahre 1070 in einer aguntisch freisingischen
Urkunde noch vorkommt. Dass Graf Meginhard
Advokat von Niederaltaich gewesen sei, behauptet H. Scholliner aus
der Reihe der niederaltaichischen Advokaten, weil der Ascuin von Bogen
gleich nach dem Advokaten Meginhard erscheint und er hat es ganz wahrscheinlich
gemacht. Auch ich behaupte aus eben diesem Grunde, dass sein Bruder Graf
Ulrich Advokat zu Niederaltaich gewesen, weil die Zeit eben so zutrifft
und wenn man die Stelle zu Hilfe nimmt, wo es heißt: Meginhardus
Com., advocatus habuitfratrem Ulricus comitem: so lässt
sich dies besser begreifen. Übrigens muss in der formbachischen Genealogie
anstatt: Frater fenioris Thiemonis: stehen, filius fenioria Thietmonis,
wie es aus der Zusammenhaltung der Urkunden klar erhellt.
oo Mathilde von Rheinhausen, Tochter und Erbin
des Grafen Elli II. im Leinegau
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Mathilde war die Schwester
von Udo Bischof von Hildesheim.
Kinder:
Ulrich V. Graf von Windberg und Radelnberg
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1097
Hermann I. Graf von Winzenburg
um 1050- 1122
Konrad I.
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1084
Dietrich I. (Prof. Dungern)
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