2. Sohn des Herzogs
Anton von Burgund-Brabant aus dem Hause
VALOIS-BURGUND und der Johanna
von Luxemburg-St. Pol, Erbtochter von Graf Walram III.
Lexikon des Mittelalters: Band VI Spalte 2066
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Philipp von St-Pol, Herzog von Brabant und Limburg seit
17.4.1427
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* 25. Juli 1404, + 4. August 1430
Jüngerer Sohn Antons von Burgund, Herzog von Brabant
Philipp war seit seinem
15. Lebensjahr Capitaine des von den Burgundern beherrschten
Paris. Während der Auseinandersetzungen zwischen seinem Bruder
Johann
IV. von Brabant und den Brabanter Ständen war Philipp
Regent des Herzogtums. Ein schwerer innerer Konflikt brach 1428
aus, als fünf große Barone (aus unbekannten Gründen) ihre
Mitwirkung an der Landesregierung verweigerten. Nach einer Vermittlungsaktion
der mächtigen Stände (Staten) von Brabant musste Philipp
von St.-Pol nachgeben, da er in Geldnöten und politischen
Schwierigkeiten war. Er verhandelte nämlich mit Yolande
von Aragon, Witwe Ludwigs II., Herzogs
von Anjou und Königs von Sizilien, wegen der Heirat mit
ihrer gleichnamigen Tochter, die aber als Schwägerin Karls
VII. (des Verantwortlichen für den Mord an Johann
Ohnefurcht) von Herzog
Philipp dem Guten von Burgund scharf abgelehnt wurde. Der
Burgunder verstand es, mit Hilfe seiner Anhänger die Verbindung zu
hintertreiben und nach Philipps Tod
die Angliederung des Herzogtums Brabant an Burgund durchzusetzen.
Calmette Joseph: Seite 167,172,310
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„Die großen Herzöge von Burgund“
Die brabantischen Stände begehrten gegen die Günstlinge
auf, denen ihrer Meinung nach der Fürst gefällig war, und verschafften
sich nicht nur den überwiegenden Einfluß in der Verwaltung,
sondern gaben der Stellung des Regenten Philipp
größeres Gewicht, welcher der Graf von Saint-Pol, der
zweite Sohn des seligen Herzogs Anton
und jüngere Bruder Johanns IV. war.
Am 17. April 1427 hatte Johann
IV. von Brabant sein trauriges Dasein beendet. Sein Bruder Philipp,
Graf
von Saint-Pol, der bereits Regent war, hatte ganz selbstverständlich
die Stelle des Herzogs eingenommen. Wie ehemals sein Vater Anton,
hatte es dieser jüngere Sohn verstanden, sich bei den Mitgliedern
der Stände und dem Volk beliebt zu machen. Aber als er Herzog geworden
war, trachtete er, im Gegensatz zu seinem Vater, danach, eine eigene Politik
zu machen, und scheute sich nicht, Burgund einen Streich zu spielen. Er
bemühte sich sichtlich um eine Verbindung mit dem Hause
ANJOU, wodurch er Karl VII. nähergekommen
und unweigerlich zum Gegner seines Vetters Philipp
des Guten geworden wäre. Dieser bezog bereits Stellung,
um den Verrat zu begegnen oder ihn zu ahnden. Aber kaum hatte Saint-Pol
diesen
Weg beschritten, der vielleicht befreiend, sicherlich aber gefährlich
war, da starb er am 4. August 1430, was auch manche darüber
gesagt haben mögen, eines natürlichen Todes (Er starb vermutlich
an einer nicht richtig erkannten Krankheit.). Er hinterließ keine
Erben, und so kam sein Vetter Philipp der Gute
als Neffe des verstorbenen
Herzogs Anton
rechtmäßig zu der Erbschaft seines Vetters ersten Grades.
Leo Heinrich Dr.: Band I Seite 361,362,365; Band
II Seite 42,55,56,60,63,64,67
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"Zwölf Bücher niederländischer Geschichten."
Da übergaben die Stände von Brabant die Regierung
Jeans
Bruder, dem Grafen Philipp von St. Pol.
Die Stände Hennegaus huldigten am 5. Dezember 1423
Humfried
von Gloucester. Hierauf zog der Graf von St. Pol, der Bruder
des Herzogs von Brabant, von dem Lehensaufgebot Flanderns und Artois' unterstützt,
gegen Humfried. Endlich legte sich
der Graf von St. Pol mit Heeresmacht vor Braine-le-Comte, und nahm den
Ort ein, worauf man, da inzwischen der erwähnte Zweikampf angenommen
war, Waffenstillstand schloß.
Herzog Jean von Brabant
aber starb im April 1427, und während ihm im Herzogtum sein Bruder
Philipp
von St. Pol folgte, blieb der Herzog von Burgund Vogt in Holland,
Zeeland und Friesland.
Den Beschluß der Stände hinsichtlich der vormundschaftlichen
Regierung focht zu Anfang des Jahres 1416 Herzog
Johann an, indem er behaupteet, der Nächstberechtigte zur
Regentschaft zu sein; allein er erreichte nicht als die Vormundschaft über
Antons
jüngeren Sohn Philipp, welcher
die Herrschaften St. Pol, Ligny, Roussy und einige
andere kleinere erbte, da sie von seiner Mutter Vater, dem Grafen Waleram
von St. Pol herrührten.
Hierauf sandten die Stände den Johanniter-Komtur
Edmund von Eemichoven an Johanns Bruder,
Philipp
von St. Pol, in Frankreich, wo dieser ein Haupt der burgundischen
Partei und Statthalter von Paris
war. Sie ließen ihm sagen,
sein Bruder widerstrebe in aller Weise dem Wohle des Landes, und umgebe
sich mit nichtswürdigen Menschen; er möge kommen und möge
die Administration des Landes übernehmen. Im September 1420 kam Graf
Philipp nach Brüssel, um seinen Bruder zu sprechen. Als
dieser gegen alle Vorstellungen taub blieb, ging Philipp
nach Löwen und die Stände übergaben ihm die Regierungsgewalt.
Sobald dies in Vilvorde bekannt wurde, trat
Graf Philipp in Brabant entschieden als Vogt und Ruwaert
des
Landes auf und Johanns Gewalt hatte
völlig ein Ende. Dagegen waren inzwischen in Holland die Hoeks ganz
unterlegen und Jacobäas und
Philipps
von St. Pol Hilfe konnte nicht einmal Gertruydenburg gegen die
Dortrechter schützen.
Endlich kam zwischen den Brüdern ein Vertrag zustande,
der ihre Einkünfte teilte. Hierauf bestätigte der Herzog alle
unter Leitung des Ruwaerts statt gehabte Staatshandlungen, beschwor die
Verfassung des Landes und empfing die Huldigung oder hielt mit anderen
Worten seine Joyeuse entree. Titel und Amt eines Ruwaerts hatten ein Ende
(1422).
Am 17. April 1427 starb Herzog
Johann IV. Philipp von St. Pol war damals eben, von mehreren
der angesehensten Patrizier Löwens begleitet, auf dem Wege nach Jerusalem
in Rom, wo ihn der Papst von der Weiterreise abzuhalten suchte, umgekehrt
und erfuhr den Tod seines Bruders auf der Heimreise. Schon Ende April kam
er in Brabant an und hielt sofort seine Joyeuse entree in Löwen und
den anderen Städten.
Im Sommer 1428 herrschte Philipp
der Gute von Burgund in unbestrittenem Besitz über Artois,
Hennegau, Flandern, Zeeland und Holland, sein Vetter aber, der
Herzog Philipp von Brabant, über Brabant, Antwerpen,
N-Brabant
und
Limburg.
Auch Philipp von Brabant
wollte sich in diesem Jahre vermählen; schon waren die Unterhandlungen
mit Louis von Anjou, dessen Tochter
Yolande
die Braut war, so weit vorgerückt, daß eine Gesandtschaft zu
deren Abholung nach Reims unterwegs war, als Philipp
plötzlich
erkrankte und bald hernach am 4. August in Löwen starb. Man
glaubte anfangs an eine Vergiftung, fand aber bei der Öffnung des
Leichnams unheilbare organische Fehler. Die Stände versammelten sich
sofort, und beschlossen, den Leichnam einbalsamieren und die Beisetzung
anstehen zu lassen, bis die Nachfolge geordnet sei.
Verlobt mit
JOLANTHE VON ANJOU
* 2.11.1428, + nach 22.2.1483
Älteste Tochter des Titular-Königs
Rene I. von Anjou-Neapel aus seiner 1. Ehe mit der Isabella
von Lothringen, Erb-Tochter von Herzog Karl I.
Johann Bischof von Soissons
-
Anton Burgundischer Kammerherr
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1498
Philipp Baron von Cruybeke
- 1465
Wilhelm
-
Isabella
-
oo Philipp de la Vieville
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Literatur:
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Calmette, Joseph: Die großen Herzöge
von Burgund. Eugen Diederichs Verlag München 1996 Seite 68,116,160,167,172,187,192,205,
310,324 - Hoensch, Jörg K.: Kaiser Sigismund. Herrscher an
der Schwelle zur Neuzeit 1368-1437. Verlag C.H. Beck München 1996
Seite 353 - Leo Heinrich Dr.: Zwölf Bücher niederländischer
Geschichten. Eduard Anton Verlag Halle 1832 Band I Seite 361,362,365; Band
II Seite 42,55,56,60,63,64,67 - Saller Martin: Königin Isabeau.
Die Wittelsbacherin auf dem Lilienthron. Nymphenburger Verlagshandlung
GmbH, München 1979 Seite 302 -