Dagobert II.                                              Frankenkönig (676-679)
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652-23.12.679 ermordet
       bei Stenay

Begraben: Stenay (Ardennen)
 

Einziger Sohn des Franken-Königs Sigibert III. und der Chimnechild
 

Lexikon des Mittelalters: Band III Spalte 429
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Dagobert II., merowingischer König
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     + 23. Dezember 679

Begraben: Stenay (Ardennen)

Vor der Geburt Dagoberts hatte sein Vater, Sigibert III., den Sohn des pippinidischen Hausmeiers Grimoald I. adoptiert. Nach Sigiberts Tod 656 übergab Grimoald den Prinzen Dagobert dem Bischof Desiderius von Poitiers, der ihn nach Irland in ein Kloster verbrachte, und ließ den adoptierten Childebert (III.) zum austrasischen König erheben („Staatsstreich Grimoalds“). Nach dem Tod des adoptivus kam das Ostreich an Childerich II. (662-675). In den chaotischen Machtkämpfen nach dessen Ermordung 675 riefen austrrasische Große unter dem Hausmeier Wulfoald Dagobert II. aus Irland zurück, der sich im Ostreich durchsetzen konnte - trotz der erbitterten Feindschaft Ebroins. Doch bereits am 23. Dezember 679 erlag der letzte austrasische MEROWINGER einem - wahrscheinlich von den ARNULFINGERN und Ebroin angezettelten - Mordanschlag bei Stenay-sur-Meuse (Ardennen).
Im dortigen Kloster wurde der ermordete König später als Märtyrer verehrt, spätestens seit 1068 galt der 'heilige Dagobert' als Patron der Kirche, dessen Kult sich in Lothringen und im Elsaß verbreitete.

Quellen:
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Liber hist. Fr. 43 (MGH SRM II) - Vita Wilfridi 28,33 (MGH SRM VI) -

Literatur:
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E. Ewig, Die frk. Teilreiche im 7. Jh., Trierer Zs. 22, 1953, 1212-134 (=Ders. Spätantikes und frk. Gallien I, 1976, 207-220) - R. Folz, Tradition hagiogr. et culte de St-D., roi des Frances, M-A 69, 1963, 17-35 - E. Ewig, Noch einmal zum Staatsstreich Grimoalds (Fschr. J. Spoerl, 1965), 454-457 (=Ders. Spätantuikes und frk. Gallien I, 1976, 573-577) -


Dagobert II. wurde 656 nach dem Tode seines Vaters vom austrischen Hausmeier Grimoald nach Irland gebracht, wo er aufwuchs, und wurde 675 nach der Ermordung Childerichs II. von austrasischen Großen zurückgerufen. Er wurde 675 zum König von Austrien erhoben und wurde vom Hausmeier Ebroin, der die Reichseinheit wollte, mit seinem Sohn ermordet, während zwei Töchter Nonnen wurden.

Ewig Eugen:
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"Die Merowinger"

Nach dem Tode Childerichs II. (Herbst 675) beriefen in Auster die um Wuldoald gescharten Großen mit Hilfe Wilfrids von York den 656 nach Irland gebrachten Königs-Sohn Dagobert zurück. Wulfoalds Gegner proklamierten dagegen Chlodwig, einen angeblichen Sohn Chlothars III. zum König. Zu dieser Gruppe, der sich auch Ebroin anschloß, gehörten Waimer, der Herzog der Champagne, und der Elsässer Herzog Adalricus/Eticho, ferner die vielleicht beim Sturz Ebroins abgesetzten rhoneländischen Bischöfe Desideatus/Diddo von Chalon und Bobo von Valence. Über die Stellung der ARNULFINGER liegen keine Zeugnisse vor. Die Partei des falschen Chlodwig, die sich aus Großen beider Teilreiche rekrutierte, sollte sich bald auflösen.
Nicht nur Theuderich III. und Leudesius, sondern auch Sigiberts III. Sohn Dagobert II., der von der Partei des Hausmeiers Wulfoald 676 zum König im austrasischen Teilreich erhoben wurde, hatte sich einer Opposition zu erwehren, die sich um den falschen Chlodwig geschart hatte. Der Elsässer Herzog Eticho, der dieser Gruppe angehörte, machte wohl nach der Rückkehr vom Unternehmen gegen Autun und Lyon seinen Frieden mit dem austrasischen König. Schwer zu erhellen sind die Geschicke der austrasischen Champagne nach dem Sturz des dux Waimer. Der Metropolit Reolus von Reims scheint mit Ebroin sympathisiert, aber schließlich doch Dagobert II. anerkannt zu haben.
Unklar ist auch Stellungnahme der ARNULFINGER, als deren Haupt allmählich Ansegisels Sohn Pippin der Mittlere in Erscheinung trat. Pippin erschlug in einer Fehde den dux Gundoin, einen alten Feind seiner Sippe. Doch bleibt offen, ob dies in den Wirren nach dem Tod Childerichs II. oder nach dem Tod Dagoberts II. geschah. Ein anderer Gegner der ARNULFINGER, der Bischof Lambert von Maastricht, wurde nach der Ermordung Childerichs aus Maastricht vertrieben und verbrachte die folgenden sieben Jahre (675/76-682/83) bei den Mönchen von Stavelot - Malmedy. Die Vertreibung war sehr wahrscheinlich das Werk der arnulfingischen Partei, die in Maastricht wohl auch den Gegenbischof Faramund einsetzte. Warum Dagobert II. nach der Konsolidierung seiner Herrschaft Faramund duldete, bleibt ein Rätsel. Vielleicht war dies die Bedingung für die Anerkennung seiner Herrschft durch Pippin den Mittleren.
Im Gefolge der Wirren nach dem Königsmord in der silva Lauconis kam es zu einem Grenzkrieg zwischen Theuderich III. und seinem Vetter Dagobert II., das heißt zwischen Ebroin und Wulfoald. Ebroin konnte sich dabei auf eine austrasische Opposition stützen, zu der vermutlich Reolus von Reims, vielleicht auch die ARNULFINGER gehörten. Der Grenzkrieg wurde um 677 beendet. Ebroin scheint das austrasische Teilreich in seinen alten Grenzen grosso modo anerkannt zu haben. Nachweisbar austrasisch waren um diese Zeit jedenfalls Chalons, Clermont, Poitiers und Marseille. Spätestens bei der Beendigung der Fehde dürften auch die austrasischen Oppositionellen Dagobert als König anerkannt haben. Die Spannungen zwischen den beiden Teilreichen war jedoch nicht ausgeräumt. Als der Angelsachse Wilfrid nach seiner Absetzung als Bischof von York 678 zur Appellation nach Rom reiste, konnte er nicht den üblichen Weg über Quentovic (Boulogne) oder über Rouen einschlagen, da er wegen seiner Freundschaft mit Dagobert Nachstellungen Ebroins befürchten mußte. Er wählte den Weg über das Rhein-Maasdelta, verbrachte den Winter 678/79 beim Friesen-König Aldgisl und zog dann 679 durch Dagoberts Reich weiter nach Italien. Der austrasische König bot dem alten Freund das gerade vakante Bistum Straßburg an, das Wilfrid jedoch ausschlug.
Zu den wenigen bekannten Regierungshandlungen Dagoberts II. gehört die Schenkung von Baden-Baden an die Abtei Weißenburg. Gegenüber den rechtsrheinischen Herzögen dürfte sich der junge König mit der Anerkennung begnügt haben. Zu ordnenden Eingriffen in die Verhältnisse der rechtsrheinischen Länder blieb ihm kaum Zeit. Es ist andererseits auch nicht anzunehmen, daß die dortigen duces Anteil an den Ereignissen hatten, die zum frühen Untergang des letzten austrasischen MEROWINGERS führten. Als Wilfrid von York 680 aus Rom zurückkehrte, fand er den König nicht mehr unter den Lebenden. Am 23. Dezember 679 war der etwa 25-jährige Herrscher bei Stenay in den Ardennen einem Mordanschlag "durch die Tücke von Herzögen mit Zustimmung von Bischöfen" zum Opfer gefallen.
Hinter dem Attentat stand der Hausmeier Neustroburgunds. Seine austrasischen Verbündeten bleiben leider anonym. Ein in das Komplott verwickelter Bischof drohte Wilfrid mit der Auslieferung an Ebroin. Vielleicht handelte es sich um Reolus von Reims, der 680 im Gefolge Ebroins begegnet. Ob Pippin der Mittlere zu den duces gehörte, die dem König die tödliche Falle stellten, ist schwer zu klären. War dies der Fall, so hat er jedenfalls bald nach dem Königsmord mit Ebroin gebrochen, der nach dem Tod Dagoberts im Namen des einzigen überlebenden MEROWINGER-Königs seine Herrschaft auch auf Auster auszudehnen suchte.
In Auster hat der Hausmeier Wulfoald seinen König nicht lange überlebt. Für Freund und Feind gab es zur Anerkennung Theuderichs III. nach dem Attentat von Stenay keine Alternative. Zur Diskussion standen nur die Bedingungen. Darüber kam es zum Konflikt zwischen Ebroin und den austrasischen duces Martin und Pippin. Ebroin siegte über beide im Bois du Fays (bei Laon oder Rethel in der Champagne) und schloß Martin, der wohl dux der Champagne war, in Laon ein. Martin ergab sich und wurde getötet.
Pippin rettete sich durch die Flucht. Seine Lage war nicht beneidenswert. Da trat eine unerwartete Wendung ein: Ebroin wurde im Frühjahr 680 oder 681 von dem neustrischen Franken Ermenfred erschlagen, der anschließen zu Pippin floh. Die Neustrier erhoben Waratto, einen vornehmen Franken aus dem Gebiet von Rouen, zum Hausmeier, der mit Pippin Frieden schloß. Die gesamtfränkische Monarchie war wiederhergestellt, aber unter einem Schattenherrscher, der den Kämpfen der Großen um die Macht nicht wehren konnte.

Schneider Reinhard: Seite 151,169-173
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"Königswahl und Königserhebung im Frühmittelalter"

Für Sigibert und besonders Grimoald komplizierte sich die derart geregelte austrasische Nachfolgefrage, als Sigibert doch noch ein eigener Sohn geboren wurde, der natürlich vor Childebert Herrschaftsansprüche geltend machen konnte. Sigibert soll auch nach Angaben der im 11. Jahrhundert von Sigibert von Gembloux geschriebene Vita Sigeberti Childebert nur als Erben eingesetzt haben, si ipsum contingeret sine liberis obire. Nach Dagoberts Geburt aber habe der König seine frühere testamentarische Verfügung widerrufen und den eigenen Sohn seinem Hausmeier Grimoald zur Erziehung übergeben, ut eius potentia contra omnes tutus sublimaretur in Austrasiorum regno. Diese Nachrichten decken sich zum Teil mit solchen der Herigeri gesta episcoporum Leodiensium, deren Abfassungszeit zwischen 972 und 980 angesetzt wird.Danach sah der sterbende König in seinem Hausmeier mit Recht den für die Nachfolgeentscheidung maßgeblichen Mann, dem er seinen Sohn anvertraute und den er vielleicht durch einen Eid zusätzlich band. Trotz dieser Nachrichten bleibt ein Skepsis, ob Erbansprüche eines zum Zweck der Herrschaftsnachfolgeregelung Adoptierte so eindeutig widerrufen werden konnten, zumal weenn die merowingische Namengebung den Adoptierten auch als MEROWINGER auswies. Zusätzlich kann verwiesen werden auf das Beispiel König Guntrams, der im Jahre 577 gelobt hatte, seinen Adoptivsohn Childebert auch im Falle, daß er "noch Söhne bekommen sollte", "doch gleich wie einen von ihnen (zu) halten". Da auch die sehr zuverlässige Vita Boniti Childebert den Adoptierten und Dagobert II. gemeinsam als Söhne Sigiberts III. anspricht, die zur Zeit der Erhebung Childerichs II. (in Austrasien 662) bereits tot waren, ergibt sich als ziemlich sicher, daß Grimoalds Sohn neben Dagobert II. Erbansprüche auf das nach Sigiberts Tod verwaiste O-Reich rechtens geltend machen konnte. Dadurch fällt auf Grimoalds sogenannten Staatsstreich ein etwas anderes Licht. Gleichzeitig läßt sich die ca. 6 Jahre währende Königsherrschaft Childeberts des Adoptierten in ihrer relativ langen Dauer bis zu Grimoalds Sturz natürlich ebenfalls besser erklären.
Für die Situation nach Sigiberts III. Tod ist der im Jahre 727 geschriebene Liber historiae Francorum die Hauptquelle, deren Angaben zugrundegelegt werden müssen, obwohl entscheidende chronologische Ansätze nicht haltbar sind: Gleich nach des Königs Tod ließ Grimoald dessen filium parvolum nomine Dagobertum zum Mönch scheren und durch Bischof Dido von Poitiers in ein fern gelegenes Kloster nach Irland bringen, während er seinen eigenen Sohn, Sigiberts Adoptivsohn Childebert, in die Königsherrschaft einsetzte. "Darüber waren die Großen des neustrischen Nachbarreiches empört, möglicherweise weil ihre eigenen westlichen Einigungsbestrebungen durchkreuzt worden waren. Sie schritten zu politischen Gegenmaßnahmen. Dabei gelang es im Bündnismit einer austrasischen Opposition, Grimoald gefangen zu nehmen und angeblich zu Chlodwig II. nach Paris zu schaffen, wo der Hausmeier hingerichtet wurde. Aus verschiedneen Gründen schwankt nun die Datierung seiner Entmachtung zwischen 656/57 (liber hist. Franc.) mit Chlodwigs II. Tod zwischen dem 11. September und dem 16. November 657 als terminus ante und dem durch die jüngste Forschung glaubhafter gemachten Ansatz auf das Jahr 661. Entscheidend für letzteren gegen den Liber historiae Francorum ist letztlich, daß sich der Grimoald-Sohn Childbert nach dem Fall des mächtigen Vaters noch bis 661 in der austrasischen Königsherrschaft behauptet hatte".
Während noch Ebroin für den falschen Chlodwig im W-Reich Kriege führte, war im Osten Sigiberts III. Sohn Dagobert II. zum König erhoben worden. Lange Zeit war es ein strittiges Forschungsproblem, ob Dagoberts II. Erhebung von 675/76 eine zweite Regierungszeit begründete oder ob nur mit einer einzigen zu rechnen sei. Hatten noch vor allem Krusch, Levison, Dupraz und Fischer für zwei Herrschaftsabschnitte von 656-661 und 675-679 plädiert, so dürften nunmehr die Hinweise von Ewig und Debus den Streit zugunsten einer einmaligen Regierungszeit gültig gelöst haben. Dagoberrts Geschichte klingt abenteuerlich. Der Biograph und ehemalige Gefährte des Erzbischofs von York berichtet, Dagoberts Freunde und Verwandte hätten etwa zur Zeit nach Childerichs Tod von Seeleuten erfahren, daß der von Grimoald tonsurierte und zur peregrinatio nach Irland bestimmte Dagobert noch lebe und in seinem besten Alter stünde. Darauf hätten sie sich an den Erzbischof von York gewandt mit der Bitte, er solle Dagoert aus Irland zu ihnen einladen und ihn als König (bzw. als König für sie schicken). Erzbischof Wilfiried entsprach der Bitte, nahm den aus Irland anreisenden Dagobert bei sich feierlich auf, stattete ihn mit allem Notwendigen (und stattlichem Gefolge) aus, wie es einem König wohl gebührte, und verabschiedete ihn glanzvoll zur Reise ins ein Reich.
Nach etwa vierjähriger Herrschaft in Austrasien wurde Dagobert II. am 23. Dezember 679 bei Stenay ermordet. Er war das Opfer einer Verschwörung der duces geworden, die sich mit den Bischöfen verbündet hatten. Die gewiß auch tendenziöse Darstellung unseres angelsächsischen Gewährsmannes stellt Dagoberts Ermordung als tückischen und hinterhältigen Akt dar. Von einer förmlichen Verlassung des Königs wird man daher kaum sprechen könen. Ansprechend ist die Vermutung, daß die mit dem Metropoliten Reolus von Reims verbündete arnulfingische Partei den Anschlag auf Dagobert durch Abmachungen mit dem neustrischen Hausmeier Ebroin gesichert haben wird. Dazu gehörte wohl auch der Sturz des austrasischen Hausmeiers Wulfoad, der nach Dagoberts Tod nirgends mehr erwähnt wurde. Aus Andeutungen im Liber historiae Francorum und in der Fortseztzung der Fredegar-Chronik läßt sich ziemlich sicher erschließen, daß König Dagobert II. einen einzigen Sohn besaß, der aber etwa gleichzeitig mit seinem Vater umgebracht worden sein muß. Das Motiv für seine Ermordung lag gewiß in der begründeten Annahme, er könne oder würde - trotz wahrscheinlicher Minderjährigkeit - seinem Vater Dagobert II. in der Herrschaft über Austrasien nachfolgen, was also verhindert werden sollte.
 
 
 
 

Literatur:
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Borgolte Michael: Geschichte der Grafengewalt im Elsaß von Dagobert I. bis Otto den Große - Dahn Felix: Die Franken. Emil Vollmer Verlag 1899 - Dahn, Felix: Die Völkerwanderung. Kaiser Verlag Klagenfurth 1997, Seite 454,457,460 - Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter. Verlag C.H. Beck München 1994, Seite 56 - Ewig, Eugen: Die Merowinger und das Frankenreich. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1993, Seite 145,151,162,166,170,184,199,202,204-206 - Hlawitschka, Eduard: Adoptionen im mittelalterlichen Königshaus, in: Schulz Knut: Beiträge zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte des Mittelalters, Festschrift für Herbert Helbig zum 65. Geburtstag, Köln Seite 1-32 - Illig Heribert: Das erfundene Mittelalter. Die größte Zeitfälschung der Geschichte. ECON Verlag GmbH, Düsseldorf und München 1996, Seite 13 - Nack Emil: Germanien. Ländern und Völker der Germanen. Gondrom Verlag GmbH & Co. KG, Bindlach 1977, Seite 255,257,262 - Riche Pierre: Die Karolinger. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1991, Seite 39,53,91 - Schieffer, Rudolf: Die Karolinger. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1997, Seite 21,23,25 - Schneider, Reinhard: Königswahl und Königserhebung im Frühmittelalter, Seite 151,164,169-173,236 - Weinfurter Stefan: Die Salier und das Reich Band 1-3. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1991, Band II, Seite 207 - Werner Karl Ferdinand: Bedeutende Adelsfamilien im Reich Karls des Großen. in: Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf, Band I Seite 135,215,225 - Werner Karl Ferdinand: Die Ursprünge Frankreichs bis zum Jahr 1000. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1995, Seite 356 - Ehlers, Joachim: Die Kapetinger.Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln 1997, Seite 78 -
 
 
 
 
 


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