2. Sohn des Franken-Königs
Chlodwig II. aus seiner 2. Ehe mit der Bathilde
Lexikon des Mittelalters: Band VIII Spalte 688
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Theuderich III., merowingischer König
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* 649/50, + 690/91
Nach dem Tod des neustroburgundischen Königs Chlothar III. proklamierte der Hausmeier Ebroin dessen Bruder Theuderich III. zum König, der sich aber gegen den von den Großen präferierten austrasischen König, seinen Bruder Childerich II., nicht durchsetzen konnte und ins Kloster St-Denis verbannt wurde. Nach Childerichs Ermordung im Herbst 675 wurde er zurückgeholt und als König wiedereingesetzt, blieb aber in den chaotischen Jahren des Bürgerkrieges stets ein Werkzeug Ebroins. Nach der Ermordung Dagoberts II. Ende 679 und Ebroins 680/81 erkannten ihn auch die Austrasier unter Pippin dem Mittleren an; "die gesamtfränkische Monarchie war wiederhergestellt, aber unter einem Schattenherrscher, der den Kämpfen der Großen um die Macht nicht wehren konnte" (Ewig). Neue Spannungen mit den Neustriern führten 687 zu Pippins entscheidenden Sieg bei Terty (Vermandois); dieser respektierte aber das merowingische Thronrecht und "nahm König Theudrich III. samt seinen Schätzen bei sich auf und kehrte nach Auster zurück und lenkte alles bei Hof" (Cont. Fred. 5), während der bedeutungslose König bis zu seinem Tod im neustrischen Kronland residierte.
Quellen:
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Cont. Fred. 2-6 - Lib. hist.Fr. 45-49 (MGH SRM II) -
Literatur:
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E. Ewig, Die frk. Teilreiche im 7. Jh., Trierer Zs. 22,
1953, 121-143 [= Ders., Spätantikes und frk. Gallien, I, 1976,207-229]
- Ders., Die Merowinger und das Frankenreich, 1993², 161-189. -
Ewig Eugen:
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"Die Merowinger"
Nach dem Tode seines älteren Bruders Chlothar
III. (Frühjahr 673) wurde Theuderich
durch den Hausmeier Ebroin zum König proklamiert, doch die brüskierten
Großen erhoben seinen jüngsten Bruder, den austraischen
König Childerich II. zum König. Dem Bruder Theuderich,
dem die Großen zum Zeichen der Abdankung - um ihn vor einer Hinrichtung
zu bewahren - die Haare abgeschnitten hatten, wies Childerich
St. Denis als Aufenthalt an.
Der Hausmeier Wulfoald, dessen Autorität in Neustroburgund
allein auf dem König beruhte, zog sich nach dem Königsmord an
Childerich
II. (Herbst 675) fluchtartig auf Auster zurück. Leodegar
und Ebroin, die sich im Exil angeblich versöhnt hatten, verließen
Luxeuil. Leodegars Bruder, der Graf Gairenus/Warin von Paris, dürfte
gemeinsam mit Audoin von Rouen den bereits 673 von Ebroin proklamierten
Königsbruder Theuderich
aus St.
Denis eingeholt und als König Neustroburgunds restituiert haben. Zum
Hausmeier erhoben wurde jedoch nicht Ebroin, sondern Leudesius, der Sohn
Erchinoalds. Diese Entscheidung führte zu einem neuen Bruch mit Ebroin.
In Auster beriefen die um Wulfoald gescharten Großen
mit Hilfe Wilfrids von York den 656 nach Irland gebrachten Dagobert,
Sohn Sigiberts III., zurück und
proklamierten ihn zum König. Wulfoalds Gegner proklamierten dagegen
Chlodwig, einen angeblichen Sohn Chlothars
III. zum König.
Die Partei des falschen Chlodwig,
die sich aus Großen beider Teilreiche rekrutierte, sollte sich bald
auflösen. Ebroin nutzte sie nur, um die Partei Leodegars in Neustroburgund
auszuschalten. Mit Hilfe der Austrasier griff er den in Nogent residierenden
Königshof überraschend an, verfolgte die fliehenden über
die Oise zur Somme, legte in Baizieux (nördlich von Amiens) die Hand
auf den Königsschatz und in Crecy-en-Ponthieu bei der Mündung
der Somme die Hand auf den König. Leudesius wurde hingerichtet. Ebroin
trat an seine Stelle. Unterdessen marschierten die abgesetzten Bischöfe
und die beiden Herzöge im Namen des falschen
Chlodwig nach Burgund vor Autun. Leodegar stellte sich seinen
Feinden. Waimer ließ ihn blenden und führte ihn mit sich in
die Champagne ab. Das übrige Heer zog vor Lyon gegen den Metropoliten
Genesius, wurde aber dort abgeschlagen und löste sich in der Folge
auf. Bobo von Valence, den die Insurgenten zum Nachfolger Leodegars erhoben
hatten, verlor Autun wieder an den Abt Hermenar von St. Symphorian, der
schon während Leodegars Exil das Bistum verwaltet hatte. Adalrich/Eticho,
der sich zum patrucius der Provence aufwerfen wollte, zog sich nach dem
Scheitern seines ehrgeizigen Plans ins Elsaß zurück und erkannte
Dagobert II. an. Theuderich
III. ließ daraufhin im September 676 seine Güter
im Hatuyer (Dijon) wegen Infidelität konfiszieren.
Zu dieser Zeit war Theuderich
III. zumindest im N-Burgund (Langres-Dijon),
wahrscheinlich aber auch in den Rhonelanden als König anerkannt. Genesius
von Lyon, der einstige Vertraute der
Königin
Balthild, konnte die Anerkennung dem einzigen noch lebenden
Sohn
Balthilds kaum versagen. Sie erfolgte
aber gewiß auf der Basis eines Kompromisses mit Ebroin. Denn die
Nachfolge des Abts von St. Symphorian in Autun hat sicher der Metropolit
von Lyon durchgesetzt. Der Ausgleich war ein fait accompli, als
Theuderich III. den frankoburgundischen
Episkopat zu einer Gerichtssynode über den Bischof Chramlin einberief,
der das Bistum Embrun usurpiert hatte. An der Synode, die im September
677 in der Pfalz Malay-le-Roi tagte, nahmen die Metropoliten von Sens,
Besancon, Lyon und Vienne teil.
Nach der Festigung seiner Macht in Neustrien erließ
Ebroin eine Generalamnestie für alle während der Wirren geschehenen
Verstöße gegen das Recht, die aber im wesentlichen seinen Freunden
und Verbündeten zugute kam. Ingobert, einer der Verschworenen von
675, erhielt sogar die Grafschaft Paris in der Nachfolge von Leodegars
Bruder Gairenus. Gegen seine politischen Gegner ging der Hausmeier, soweit
er konnte, hart vor. Seinen ganzen Haß bekam Leodegar zu spüren,
den Waimer von der Champagne ausliefern mußte. Ebroin warf ihm und
seinem Bruder Gairenius den Königsmord in der silva Lauconis vor.
Bevor er ihn vor eine Synode stellte, ließ er ihm die Zunge abschneiden.
Dann ließ er ihn in dem Frauenkloster Fecamp (Diözese Rouen)
internieren, wo der grausam Verstümmelte fast zwei Jahre auf seine
Gerichtsverhandlung warten mußte. Leodegars Mutter Sigrada wurde
in das von Ebroin gegründete Marienkloster von Soissons eingewiesen.
Eine in eine Königspfalz einberufene Synode - Ort und Teilnehmer sind
leider unbekannt - setzte 678 den unseligen Bischof ab und überantwortete
ihn dem Königsgericht, das ihn zum Tod verurteilte. Das Todesurteil
wurde von dem Pfalzgrafen Chrodebert vollstreckt, dessen Gattin entgegen
dem Befehl Ebroins, der den Leichnam verscharren lassen wollte, Leodegar
in ihrem Oratorium zu Sarcingum (St. Leger bei Arras) beisetzen ließ.
Noch während Leodegars Internierung in Fecamp wurde Gairenus, sein
Bruder, von den Aquitaniern, zu denen er geflohen war, ausgeliefert und
zur Steinigung verurteilt.
Ebroin scheint aus den Erfahrungen seiner ersten Regierungszeit
gelernt zu haben. Das Verfahren gegen Leodegar entsprach bei aller Tücke
und Grausamkeit im Endstadium doch dem kanonischen Grundsatz, dass ein
schuldiger Bischof erst nach dem Urteil einer Synode vor ein weltliches
Gericht gestellt werden dürfe.
Schlimmeres hatten die Laien zu erwarten. Viele Vornehme
flohen in jener Zeit zu dem aquitanischen dux Lupus, der in der Opposition
verharrte und schon unter Childerich
eine eigene Außenpolitik betrieb, indem er - allerdings zu spät
- dem Usurpator Paulus von Septimanien im Spätsommer 673 gegen den
Goten-König
Wamba zu Hilfe eilte. Unter den Flüchtlingen befand sich
auch Leodegars Bruder, Gairemius/Warin von Paris. Der aquitanische Herzog
nutzte das Chaos von 675/76, um sein Gebeit zu erweitern. Er eroberte Limoges
und wurde von Theuderich geächtet.
Seine wohl im Orleanais gelegenen Erbgüter gingen an die Abtei Fleury
(St. Benoit sur Loire) über. Lupus starb bald darauf. Der unbekannte
nächste Nachfolger des dux Lupus scheint mit Ebroin um 677 einen Frieden
geschlossen zu haben, zu dessen Bedingungen wohl die Rückgabe von
Limoges und die Auslieferung von Leodegars Bruder Gairenus gehörte.
Im übrigen war die Anerkennung Theuderichs
III. als König, die gewiß im Friedensvertrag stipuliert
wurde, rein formaler Art. Der Friede mit dem Herzog von Toulouse beschloß
die durch die Ermordung Childerichs II.
in Neustroburgund ausgelösten Wirren. Geblieben war als Folge der
Wirren eine Spannung zwischen Ebroin und dem austrasischen König
Dagobert II. Anscheinend versuchte der Hausmeier Theuderichs
III. nach der Konsolidierung in Neustroburgund seinen König
auch im regnum Austrasiorum durchzusetzen. Deshalb ließ er 679 den
austrasischen König Dagobert II.
ermorden. Im Frühjahr 680 oder 681 wurde der Hausmeier Ebroin durch
den neustrischen Franken Ermenfred erschlagen. Die Neustier erhoben Waratto,
einen vornehmen Franken aus dem Gebiet von Rouen zum Hausmeier, der mit
Pippin Frieden schloß. Nach dem Tod Warattos (686) kam es unter den
neustrischen Franken zu einem Konflikt über die Nachfolge im Hausmeieramt.
Warattos Schiegersohn Berchar setzte sich schließlich durch, aber
viele Opponenten wandten sich an Pippin und schlossen mit ihm eine Schwurfreundschaft.
Pippin marschierte 687 im Kohlenwald auf und ging zum Angriff über.
Auf den Gegner stieß er erst bei Terty im Vermandois, wo er einen
entscheidenden Sieg errang. Ein Teil der Anhänger Berchars suchte
Zuflucht in den nahe gelegenen Abteien Peronne und St. Quentin. Der König
und der Hausmeier zogen sich gefolgt von Pippin, auf Paris zurück.
Hier kam es zu einem Friedensschluß, von dem jedoch keine Einzelheiten
bekannt sind.
Theuderich III. hatte
zwei Söhne,
Chlodwig und Childebert.
Einen von ihnen hätte Pippin zum König im regnum Austrasiorum
erheben können. Der ARNULFINGER
griff diese Lösung nach altem Muster nicht auf. Er beließ den
besiegten Berchar, vielleicht mit Rücksicht auf die Familie Warattos,
sogar das Hausmeieramt. Sicher mußte der König Pippins Schwurfreunde
wieder in Gnaden aufnehmen. Wahrscheinlich hat er den Herrschaftsbereich
des ARNULFINGERS auch um die altaustrasische
Champagne (Reims, Laon, Chalons) und andere Gebiete wie das Cambresis erweitert.
Die große Wende trat jedoch ein, als neuer Streit im Hause Warattos
ausbrach und Berchar auf Anstiften seiner Schwiegermutter Ansfled im Herbst
688 oder zu Beginn des folgenden Jahres erschlagen wurde. Nun übernahm
Pippin selbst das zentrale Hausmeieramt. Die den Ereignissen am nächsten
stehende Frankenchronik legt ihm in ihren Berichten fortan den Titel princeps
zu, "als Ausdruck einer vom Hausmeieramt unabhängigen Herrschaftsgewalt,
die jedoch in ihrem ganzen Umfang erst mit Hilfe des Hausmeieramts erworben
wurde" (I. Heidrich)
Der eingetretene Wandel kam deutlich darin zum Ausdruck,
dass Pippin diese Herrschaftsgewalt nicht mehr am Königshof wahrnahm,
sondern in seine austrasischen Stammlande zurückkehrte, während
die Könige weiter im neustrischen Kernland residierten.
Schneider Reinhard: Seite 157,161,165-169,172-176
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„Königswahl und Königserhebung im Frühmittelalter“
König Chlothar III.
starb im Jahre 673 (zwischen März 10 und Mai 15). Nach
Chlothars
Tod bestanden im Westreich unterschiedliche Auffassungen, ob von Chlothars
Brüdern Childerich II. oder
Theuderich III. künftig allein hier herrschen sollte.Aufgrund
des consilium wurde Childerich dann
eingeladen, nach Neustrien und Burgund zu kommen. Er folgte dem Rufe, kam
und wurde zum König im Westreich erhoben. Fast unnötig zu sagen,
daß parallel zur Einladung und Erhebung durch die Großen Neustriens
und Burgunds die Verlassung Ebroins und seines Favoriten Theuderich
erfolgte. Dieser war ebenfalls schon nach Chlothars
III. Tode zum König erhoben worden. Es war aber die feierliche
Erhebung - ut mos est - unterblieben, mindestens fehlte auch der
dazugehörige occursus novi regis.
Über das Schicksal des abgesetzten Königs
Theuderich III. berichtet wieder am ausführlichsten die
zuverlässige Passio Leudegarii I. Childerich
II. habe seinen Bruder, supra quem petitus venerat, kommen
lassen, um mit ihm zu reden. Theuderich wurde
auch "präsentiert", allerdings hatte eine Führungsgruppe der
Großen des Reiches ihm zuvor die langen Haare als Zeichen seines
Königtums abgeschnitten. Diese Maßnahme bedeutete einen verwegenen
Vorgriff auf eine erst durch den König Childerich
oder mindestens in seiner Gegenwart zu treffende Entscheidung. Motiviert
war der bewußte Vorgriff durch den Wunsch dieser Adelsgruppe,
Theuderich vor dem Tode zu bewahren, der als sicherste Ausschaltung
des Thronrivalen auch Theuderich III.
bevorgestanden haben wird. In der Tat verhielt sich der neue König
gegenüber dem abgesetzten im gewünschten Sinne. Childerich
fragte den Bruder sogar, welche Behandlung er wünsche. Als Antwort
kam, daß er unrechtmäßig seiner Herrschaft enthoben worden
sei und einen schnellen Gottesentscheid für sich erwarte. Childerich
ließ ihn in das Kloster St. Denis schicken, in dessen
Obhut er blieb, bis sein geschorenes Königshaar wieder lang nachgewachsen
war. Im Gegensatz zu Ebroin kann bei Theuderich
von einer kirchlichen Tonsuierung nicht die Rede sein, sondern es handelt
sich "um ein Scheren der Haare nach der Möglichkeit, sie wieder wachsen
zu lassen und zur Herrschaft zurückzukehren". Wenn neustrisch-burgundische
Große sich mit Erfolg für eine solche Behandlung ihres verlassenen
Königs eingesetzt haben, läßt sich auch daraus erkennen,
daß für des einen Königs Absetzung und des anderen Erhebung
tatsächlich die Furcht vor dem neustrischen Hausmeier Ebroin ausschlaggebend
gewesens ein kann.
Zu denen, die in großer Zahl nach Childerichs
Tod aus der Verborgenheit, aus Exil oder Verbannung zurückkehrten,
gehörten Theuderich, Ebroin und
Leodegar. Sie verließen ihre Klöster, und getragen von Leodegars
neustrisch-burgundischer Adelspartei wurde Theuderich
in sein neustrisch-burgundisches Königsamt wieder eingesetzt. Tatsächlich
hatte er sich 673 zu Unrecht abgesetzt gefühlt und datierte konsequenterweise
noch später seine Diplome immer nach 673 als dem Jahr seiner Königserhebung.
Das erwähnte Zweckbündnis der ARNULFINGER
mit Ebroin blieb jedoch mehr als kurzfristig, und als sich Ebroins Macht
mit seines Königs Theuderich III. Eintritt
in des ermordeten
Dagoberts II.
Rechte erheblich steigerte, schlug es bald in erbitterte Feindschaft um.
Über die Herrschaftsnachfolge in Austrasien fehen nähere Nachrichten,
so daß nman es mit der angedeuteten Formulierung E. Ewigs bewenden
lassen kann, daß Theuderich
"in die Rechte der austrasischen Könige" eingetreten sei. Was die
faktischen Machtverhältnisse in Austrasien allerdings angeht, so spricht
alles in der kargen Überlieferung für eine "sofortige Machtübernahme"
der PIPPINIDEN
nach Dagoberts II. Tod
und dem Verschwinden seines Hausmeiers Wulfoald. Da aber alsbald ein offener
Kampf zwischen Austrasiens PIPPINIDEN
und dem mächtigen Hausmeier von NeustrienBurgund, der mit un "für"
seinen König Theuderich III. focht,
ausbrach, ist es mehr als fraglich, ob
Theuderichs Herrschaftsnachfolge in Austrasien
schon vor der Beendigung dieses Krieges angesetzt werden kann. Herzog Martins
Untergang und Ebroins "Verzicht", nach seinen entscheidenden Erfolgen Austrasien
völlig zu unterwerfen, sind hier wohl als Beginn der Herrschaft Theuderichs
III. über Austrasien anzusehen, wobei
der Krieg von 680 den deutlichen Charakter einer Auseinandersetzung um
die Herrschaftsnachfolge hat. Die Datierung seines Endes ist abhängig
vom Zeitpunkt der Ermordung Ebroins, für den sich mit guten Gründen
als terminus post quem "etwa der 25. April 680" und als terminus ante wohl
der 12. Mai ergeben. Nach sicherer Überlieferung ist nämlich
der Hausmeier kurze Zeit nach seiner Rückkehr vom austrasischen Feldzug
ermordet worden.
oo Hrothchildis (Chrodechild)
um 660- nach 5.6.692
Kinder:
Chlodwig III.
-
695
Chlothar IV.
-
719
Childebert III.
-
711
Literatur:
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Bauer Dieter R./Histand Rudolf/Kasten
Brigitte/Lorenz Sönke: Mönchtum - Kirche - Herrschaft
750-1000 Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1998, Seite 268,271 - Borgolte
Michael: Geschichte der Grafengewalt im Elsaß von Dagobert I. bis
Otto den Großen - Borgolte Michael: Geschichte der Grafschaften
Alemanniens in fränkischer Zeit. Vorträge und Forschungen Sonderband
31 Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1984, Seite 21 - Dahn Felix:
Die Franken. Emil Vollmer Verlag 1899 - Dahn, Felix: Die Völkerwanderung.
Kaiser Verlag Klagenfurth 1997, Seite 458,461 - Ewig, Eugen: Die
Merowinger und das Frankenreich. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin
Köln 1993, Seite 115,149,161,165 - Riche, Pierre: Die Karolinger.
Deutscher Taschenbuch Verlag München 1992, Seite 42,54 - Schieffer,
Rudolf: Die Karolinger. Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin Köln
1997, Seite 23,25,29 -
Schneider, Reinhard: Königswahl und
Königserhebung im Frühmittelalter. Anton Hirsemann Stuttgart
1972, Seite 154,157,161,165-169,172-176,192,218,230 - Werner Karl
Ferdinand: Bedeutende Adelsfamilien im Reich Karls des Großen. in:
Braunfels Wolfgang: Karl der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag
L. Schwann Düsseldorf, Band I Seite 30,139,146,189-191,272 - Werner
Karl Ferdinand: Die Ursprünge Frankreichs bis zum Jahr 1000. Deutscher
Taschenbuch Verlag München 1995, Seite 357 -