Tochter des N.N.
Ewig Eugen: Seite 204
**********
"Die Merowinger und das Frankenreich"
Die Erziehung der Kleinkinder lag normalerweise wohl in der Hand der Königinmutter, der auch als Regentin für unmündige Könige - nachweisbar seit Brunichild und Fredegund - eine große Bedeutung zukam. In dieser Funktion erscheint noch Theuderichs III. Gemahlin Chrodechild, die im ersten Jahr ihres Sohnes Chlodwig III. die Königsurkunden als Regentin unterzeichnet. Nach ihr sind keine merowingischen Königinnen mehr bezeugt: ihre Rolle war offenbr ausgepsielt.
Schneider Reinhard: Seite 175,247
*****************
"Könighswahl und Königserhebung"
Wenn beide erzählenden Quellen die Minderjährigkeit
Chlodwigs
III. betonen, so muß konsequent nach der Vormundschaft
für ihn gefragt werden. Die Antwort gibt eine Urkunde
Chlodwigs vom 5.6.692, in der die Abtei St. Denis Abgabenfreiheit
erhält. Im Eschatokoll heißt es, daß Aghilus auf Weisung
rekognosziert habe. Beigefügte Tironische Noten hat A. Mentz aufgeschlüsselt
als ordinante domna ex procuratione. Damit ist nachgewiesen, daß
Theuderichs
III. Witwe, die Königin Chrodechilde,
deren signum in einer weiteren Urkunde neben dem Chlodwigs
steht, für ihren unmündigen Sohn die Vormundschaft übte,
wobei nach außen die rechtliche Fiktion der vollen königlichen
Beurkundungsfähigkeit offensichtlich aufrechterhalten werden sollte.
oo Theuderich III.
um 657-
691
Kinder:
Chlodwig III.
-
695
Chlothar IV.
-
719
Childebert III.
-
711
Literatur:
-----------
Dahn Felix: Die Franken. Emil Vollmer Verlag 1899
-