Illegitime Tochter des Kaisers
KARL I. DER GROSSE von seiner Konkubine
Madelgard
Werner Karl Ferdinand: Seite 445
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"Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr
1000 (1.-8. Generation)"
II. Generation
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Die Abtei der Ruothild
nennt Brandenburg versehentlich "Furemontier" statt Faremoutiers. Die Daten,
die er gibt, sind richtig, doch ist das Problem, das für BM²
1075 (auf den er sich stützt) noch bestand, inzwischen gelöst.
LOTHAR
I. urkundete in einem Diplom, das Mühlbacher sicher richtig
auf 840 X ansetzt, zugunsten von Faremoutiers und seiner Äbtissin
Ruothild (= D. 49 in der neuen Ausgabe von Th. Schieffer, MGH.,
Die Urkunden der Karolinger, Bd. 3, Die Urk. Lothars I. und Lothars II.,
Berlin 1966). Das Nekrolog der Abtei liefert (neben anderen) den Todestag,
III
24, und in der Vatikan-Hs. Reg. lat 141 steht fol. 165 von einer Hand
des 9. Jahrhunderts zum Jahre 852 der Eintrag Domna
ruothild abb(atiss)a obiit (vgl. Wilmart, Codices Reginenses
lat., Band 1, 1934,344).
Man nahm aber Anstoß daran, daß in einer
UrkundeKARLS DES KAHLEN von 842 IX
25 von der venerabilis abbatissa ex Fare monasterio, nomine Bertrada
die Rede ist (Tessier nr. 12). Tessier 1,29 hat gezeigt, daß in der
erhaltenen Form des D zwei Urkunden
KARLS
ineinandergeflossen sind, eine die er tatsächlich 842 ausstellte,
eine andere, die von seinem Notar Folchericus verfaßt sein muß,
der nur 859 amtierte. Aus dieser zweiten stammt die Angabe über die
Äbtissin ebenso wie über die Intervention der Königin
Ermentrud, mit der KARL
842 IX 25 noch gar nicht vermählt war. Ruothild
war also von mindestens 840 X bis zu ihrem Tode 852 III 24 Äbtissin
von Faremoutiers. Zu ihrer damit zu 859 nachgewiesenen Nachfolgerin Bertrada
vgl. unten IV, 7.
Vielmehr fehlt vielleicht die KARLS-Konkubine
Madelgard
und deren Tochter Ruothild in mehreren
Handschriftenklassen von Einhards Karlsbiographie, weil die Ehe der letzteren
ein besonderes Ärgernis erregte. Ruothild
mag die unliebsamen Ereignisse verursacht haben, die LUDWIGS
Regierungsübernahme begleiteten, Grund genug, ihren Namen und den
ihrer Mutter zu tilgen. Möglicherweise war Routhild
die Ehepartnerin jenes Hedoin, der als einziger Widerstand gegen
LUDWIGS
Vorgehen nach KARLS Tod leistete.
Gerade als Partner der Ruothild könnte
Hedoin besonderen Anlaß zur Auflehnung gehabt haben, weil
Ruothild als uneheliche Tochter zu
jener Gruppe der Nachkommen KARLS gehörte,
deren Erbanspruch fraglich war.
Literatur:
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Konecny Silvia: Die Frauen des karolingischen
Königshauses. Die politische Bedeutung der Ehe und die Stellung der
Frau in der fränkischen Herrscherfamilie vom 7. bis zum 10. Jahrhundert.
Dissertation der Universität Wien 1976, Seite 75 - Schieffer
Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992,
Seite 90 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern.
Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln
1990, Seite 42 - Wies Ernst W.: Karl der Große. Kaiser und
Heiliger. Bechtle Verlag Esslingen 1986, Seite 226,257 -