Ruothild                                                     Äbtissin von Faremoutiers
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      -24.3.852
 

Illegitime Tochter des Kaisers KARL I. DER GROSSE von seiner Konkubine Madelgard
 

Werner Karl Ferdinand: Seite 445
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"Die Nachkommen Karls des Großen bis um das Jahr 1000 (1.-8. Generation)"

II. Generation
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Die Abtei der Ruothild nennt Brandenburg versehentlich "Furemontier" statt Faremoutiers. Die Daten, die er gibt, sind richtig, doch ist das Problem, das für BM² 1075 (auf den er sich stützt) noch bestand, inzwischen gelöst. LOTHAR I. urkundete in einem Diplom, das Mühlbacher sicher richtig auf 840 X ansetzt, zugunsten von Faremoutiers und seiner Äbtissin Ruothild (= D. 49 in der neuen Ausgabe von Th. Schieffer, MGH., Die Urkunden der Karolinger, Bd. 3, Die Urk. Lothars I. und Lothars II., Berlin 1966). Das Nekrolog der Abtei liefert (neben anderen) den Todestag, III 24, und in der Vatikan-Hs. Reg. lat 141 steht fol. 165 von einer Hand des 9. Jahrhunderts zum Jahre 852 der Eintrag Domna ruothild abb(atiss)a obiit (vgl. Wilmart, Codices Reginenses lat., Band 1, 1934,344).
Man nahm aber Anstoß daran, daß in einer UrkundeKARLS DES KAHLEN von 842 IX 25 von der venerabilis abbatissa ex Fare monasterio, nomine Bertrada die Rede ist (Tessier nr. 12). Tessier 1,29 hat gezeigt, daß in der erhaltenen Form des D zwei Urkunden KARLS ineinandergeflossen sind, eine die er tatsächlich 842 ausstellte, eine andere, die von seinem Notar Folchericus verfaßt sein muß, der nur 859 amtierte. Aus dieser zweiten stammt die Angabe über die Äbtissin ebenso wie über die Intervention der Königin Ermentrud, mit der KARL 842 IX 25 noch gar nicht vermählt war. Ruothild war also von mindestens 840 X bis zu ihrem Tode 852 III 24 Äbtissin von Faremoutiers. Zu ihrer damit zu 859 nachgewiesenen Nachfolgerin Bertrada vgl. unten IV, 7.


Konecny Silvia:  Seite 75
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"Die Frauen des karolingischen Königshauses. Die politische Bedeutung der Ehe und die Stellung der Frau in der fränkischen Herrscherfamilie vom 7. bis zum 10. Jahrhundert."

Vielmehr fehlt vielleicht die KARLS-Konkubine Madelgard und deren Tochter Ruothild in mehreren Handschriftenklassen von Einhards Karlsbiographie, weil die Ehe der letzteren ein besonderes Ärgernis erregte. Ruothild mag die unliebsamen Ereignisse verursacht haben, die LUDWIGS Regierungsübernahme begleiteten, Grund genug, ihren Namen und den ihrer Mutter zu tilgen. Möglicherweise war Routhild die Ehepartnerin jenes Hedoin, der als einziger Widerstand gegen LUDWIGS Vorgehen nach KARLS Tod leistete. Gerade als Partner der Ruothild könnte Hedoin besonderen Anlaß zur Auflehnung gehabt haben, weil Ruothild als uneheliche Tochter zu jener Gruppe der Nachkommen KARLS gehörte, deren Erbanspruch fraglich war.
 
 
 
 

Literatur:
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Konecny Silvia: Die Frauen des karolingischen Königshauses. Die politische Bedeutung der Ehe und die Stellung der Frau in der fränkischen Herrscherfamilie vom 7. bis zum 10. Jahrhundert. Dissertation der Universität Wien 1976, Seite 75 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992, Seite 90 - Schnith Karl Rudolf: Mittelalterliche Herrscher in Lebensbildern. Von den Karolingern zu den Staufern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1990, Seite 42 - Wies Ernst W.: Karl der Große. Kaiser und Heiliger. Bechtle Verlag Esslingen 1986, Seite 226,257 -
 
 
 
 
 
 
 
 


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