Giselbert II.                                            Graf von Bergamo
---------------                                           Pfalzgraf von Italien
    - nach März 993/vor 1010
 

Sohn des Grafen Lanfranc I. von Bergamo
 

Hlawitschka, Eduard: Seite 188
******************
"Franken, Alemannen, Bayern und Burgunder in Oberitalien (774-962)"

LXXV.                            GISELBERT II.
 

Sohn des ca. 952 verstorbenen Langobarden Lanfranc und Enkel Giselberts I., war noch in den letzten Jahren der Herrschaft Berengars II. Graf von Bergamo geworden; per data licenciam Gisleberti comes iustius Bergomensis schrieb der Notar Petrus im August 961, also kurz vor dem Erscheinen OTTOS I. in Italien, eine Urkunde, die nach Regierungsjahren Berengars II. und König Adalberts datiert ist. Beim Einrücken des Heeres OTTOS stellte sich Giselbert aber sogleich auf die Seite der Deutschen. Bereits im Janaur 962 trat der Missus OTTOS in Reggio auf. Nach der Auflehnung einiger oberitaliensicher Grafen gegen die Herrschaft der Deutschen im Jahre 965 übergab ihm OTTO I. sogar die in den Grafschaften Bergamo, Brescia, Como und Pavia gelegenen Güter des rebellischen Grafen Bernhard von Pavia (Sohn Maginfreds von Parma) zur Verwaltung. Nach dem Tode Otberts I. (ca. 975) wurde er schließlich Pfalzgraf und blieb es nachweislich bis zum März 993.
Dieser langobardische Große war mit Alsinda, der Tochter des Markgrafen Arduin Glabrio (Franke), vermählt.


Pauler Roland: Seite 136,138-141
************
"Das Regnum Italiae in ottonischer Zeit"

In seinem Gebiet Bergamo mußte sich Odelrich die Gunst des Herrschers mit Graf Giselbert II., dem Sohn des Pfalzgrafen Lanfranc teilen, der bereits im Januar 962 als missus OTTOS in Reggio auftrat, dem OTTO die in den Grafschaften Bergamo, Brescia, Como und Pavia gelegenen Güter des rebellischen Grafen Bernhard von Pavia übertrug, den schließlich nach Pfalzgraf Otberts I. Tod Kaiser OTTO II. (ca. 975) zum Pfalzgrafen erhob.
Interssant für die Bestimmung des politischen Kalküls der OTTONEN ist, wie sie das Machtverhältnis zwischen Bischof und Graf regelten. Wie oben erwähnt, besaß der Bischof von Bergamo seit der Urkunde BERENGARS I. vom 23. Juni 904 den Distrikt über die Stadt, den König Hugo dem Bischof nicht mehr bestätigt hatte. Daß der Bischof im Jahr 961 die Stadtherrschaft auch nicht mehr besaß, zeigt eine Urkunde vom August 961, in der Odelrich zwei Dienern der bischöflichen Kirche von Bergamo erlaubte, Güter zu tauschen; der Notar unterschrieb sie mit der Formel: Ego Petrus Notarius per datam licentiam Giselberti Comes istius Bergomensis scripsi post tradita. Ebenso leitete Graf Giselbert am 27. Oktober 961 oder 962 ein placitum zugunsten der Kanoniker von S. Alessandro zu Bergamo, in dem Odelrich nur Beisitzer war; der Grund dafür könnte allerdings gewesen sein, daß der Beklagte nicht in der Stadt Bergamo selbst, sondern nur in der Grafschaft Bergamo wohnte, und das placitum nicht in der Stadt, sondern in Caravaggio stattfand.
Jarnut betont, daß sich seit 98 das Verhältnis zwischen Pfalzgraf Giselbert und OTTO II. verschlechtert habe, denn Giselbert II. habe sich während OTTOS II. Italienzug nie inder Umgebung des Kaisers befunden und am 15. Oktober 981 sei in Ravenna ein Güterstreit mit dem Piacentiner Kloster SS. Sisto e Fabiano gegen ihn entschieden worden. Ferner beobachtet Jarnut, daß sich der Wirkungskreis Giselberts immer mehr auf den Süden des Comitats beschränkt habe, in dem die Cremoneser, nicht aber die Bergamasker Kirche mächtig war, und schließt daraus, daß Kaiser und Bischof zusammengewirkt hätten, um die Macht der GISELBERTINER zu schwächen.
In diese Argumentationskette fügt sich allerdings nicht ein, daß OTTO dem Bischof die Verleihung des Distriktes über die Stadt nicht erneuerte, obwohl das dem Bischof sicherlich wünschenswert gewesen wäre; allein die Verleihung der Herrschaft über die Stadt hätte die Basis für eine Schwächung der gräflichen Macht geschaffen, und die Verweigerung dieser Verleihung zeigt ganz eindeutig, daß Giselbert, der ja immerhin Pfalzgraf blieb, nicht entmachtet werden sollte, selbst wenn sich sein Verhältnis zum Kaiser abgekühlt haben sollte.
Doch wie sind eigentlich die Quellen zu bewerten, die nach Jarnut von einer Verschlechterung des Verhältnisses zwischen dem Kaiser und seinen Pfalzgrafen zeugen? Zunächst scheint es keineswegs verwunderlich, daß Pfalzgraf Giselbert während OTTOS zweitem Italienzug nicht beim Kaiser erwähnt ist, da einerseits weltliche Machthaber recht selten in Urkunden der OTTONEN intervenierten, andereseits OTTO II. hauptsächlich in S-Italien agierte und der Pfalzgraf als Vertreter der kaiserlichen Macht seine Aufgaben in Reichsitalien zu erfüllen hatte. Das placitium vom 15. Oktober 981, das übrigens nicht in Ravanna, sondern in porto Vetere in Grafschaft Piacenza stattfand, kann ich keineswegs als Äußerung der feindschaft des in dieser Zeit in Benevent weilenden Kaiser werten, da Giselbert die Ansprüche des Klosters anerkannte und es zu keinem wirklichen Rechtstreit kam.
Durch diese Überlegung wird Jarnuts Spekulation jegliche Grundlage entzogen, daß der letztmals am 11. März 993 erwähnte Pfalzgraf Giselbert aufgrund seines schlechten Verhältnisses zu den OTTONEN von OTTO III. abgesetzt worden sei; plausibler klingt die von Jarnut angegriffene These Odalzios, daß das Auftreten des neuen Pfalzgrafen Ardoin am 22. Mai 996 das Datum ante quem für Giselberts Tod darstelle.
 
 
 
 

  oo Alsinda, Tochter des Markgrafen Arduin Glabrio
             -
 
 
 

Kinder:

  Gisela
        -

  oo Hugo d'Este
              -

  Richilde
        - um 1036

  2. oo Bonifaz I. Markgraf von Canossa
          um 985-6.5.1052

  Lanfranc II. Graf von Bergamo
        -

  Arduin I. Graf von Bergamo
         -
 
 
 
 

Literatur:
-----------
Hlawitschka, Eduard: Franken, Alemannen, Bayern und Burgunder in Oberitalien (774-962), in Forschungen zur Oberrheinischen Landesgeschichte Band VIII Eberhard Albert Verlag Freiburg im Breisgau 1960 Seite 95,138,186,188-189,217,245 - Pauler Roland: Das Regnum Italiae in ottonischer Zeit. Max Niemeyer Verlag Tübingen 1982 Seite 50,113,136,138-141,144 -
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


Copyright 2002 Karl-Heinz Schreiber - http://www.genealogie-mittelalter.de