Sohn des Grafen
Lanfranc I. von Bergamo
Hlawitschka, Eduard: Seite 188
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"Franken, Alemannen, Bayern und Burgunder in Oberitalien
(774-962)"
LXXV.
GISELBERT II.
Sohn des ca. 952 verstorbenen Langobarden Lanfranc
und Enkel Giselberts
I., war noch in den letzten Jahren der Herrschaft
Berengars
II. Graf von Bergamo geworden; per data licenciam Gisleberti
comes iustius Bergomensis schrieb der Notar Petrus im
August 961, also kurz vor dem Erscheinen OTTOS
I. in Italien, eine Urkunde, die nach Regierungsjahren Berengars
II. und König Adalberts
datiert ist. Beim Einrücken des Heeres OTTOS
stellte sich Giselbert aber sogleich
auf die Seite der Deutschen. Bereits im Janaur 962 trat der Missus OTTOS
in Reggio auf. Nach der Auflehnung einiger oberitaliensicher Grafen gegen
die Herrschaft der Deutschen im Jahre 965 übergab ihm OTTO
I. sogar die in den Grafschaften Bergamo, Brescia, Como und
Pavia gelegenen Güter des rebellischen Grafen Bernhard von Pavia (Sohn
Maginfreds von Parma) zur Verwaltung. Nach dem Tode Otberts I. (ca. 975)
wurde er schließlich Pfalzgraf und blieb es nachweislich bis
zum März 993.
Dieser langobardische Große war mit Alsinda,
der Tochter des Markgrafen Arduin Glabrio (Franke), vermählt.
In seinem Gebiet Bergamo mußte sich Odelrich die
Gunst des Herrschers mit Graf Giselbert II.,
dem Sohn des Pfalzgrafen Lanfranc teilen, der bereits im Januar
962 als missus OTTOS in Reggio auftrat,
dem OTTO die in den Grafschaften Bergamo,
Brescia, Como und Pavia gelegenen Güter des rebellischen Grafen Bernhard
von Pavia übertrug, den schließlich nach Pfalzgraf Otberts I.
Tod Kaiser OTTO II. (ca. 975) zum Pfalzgrafen
erhob.
Interssant für die Bestimmung des politischen Kalküls
der OTTONEN ist, wie sie das Machtverhältnis
zwischen Bischof und Graf regelten. Wie oben erwähnt, besaß
der Bischof von Bergamo seit der Urkunde BERENGARS
I. vom 23. Juni 904 den Distrikt über die Stadt, den König
Hugo dem Bischof nicht mehr bestätigt hatte. Daß
der Bischof im Jahr 961 die Stadtherrschaft auch nicht mehr besaß,
zeigt eine Urkunde vom August 961, in der Odelrich zwei Dienern der bischöflichen
Kirche von Bergamo erlaubte, Güter zu tauschen; der Notar unterschrieb
sie mit der Formel: Ego Petrus Notarius per datam licentiam Giselberti
Comes istius Bergomensis scripsi post tradita. Ebenso
leitete Graf Giselbert am 27. Oktober
961 oder 962 ein placitum zugunsten der Kanoniker von S. Alessandro
zu Bergamo, in dem Odelrich nur Beisitzer war; der Grund dafür könnte
allerdings gewesen sein, daß der Beklagte nicht in der Stadt Bergamo
selbst, sondern nur in der Grafschaft Bergamo wohnte, und das placitum
nicht in der Stadt, sondern in Caravaggio stattfand.
Jarnut betont, daß sich seit 98 das Verhältnis
zwischen Pfalzgraf Giselbert
und OTTO II. verschlechtert
habe, denn Giselbert II. habe sich
während OTTOS II. Italienzug nie
inder Umgebung des Kaisers befunden und am 15. Oktober 981 sei in Ravenna
ein Güterstreit mit dem Piacentiner Kloster SS. Sisto e Fabiano gegen
ihn entschieden worden. Ferner beobachtet Jarnut, daß sich der Wirkungskreis
Giselberts immer mehr auf den Süden
des Comitats beschränkt habe, in dem die Cremoneser, nicht aber die
Bergamasker Kirche mächtig war, und schließt daraus, daß
Kaiser und Bischof zusammengewirkt hätten, um die Macht der GISELBERTINER
zu schwächen.
In diese Argumentationskette fügt sich allerdings
nicht ein, daß OTTO dem Bischof
die Verleihung des Distriktes über die Stadt nicht erneuerte, obwohl
das dem Bischof sicherlich wünschenswert gewesen wäre; allein
die Verleihung der Herrschaft über die Stadt hätte die Basis
für eine Schwächung der gräflichen Macht geschaffen, und
die Verweigerung dieser Verleihung zeigt ganz eindeutig, daß Giselbert,
der ja immerhin Pfalzgraf blieb, nicht entmachtet werden sollte, selbst
wenn sich sein Verhältnis zum Kaiser abgekühlt haben sollte.
Doch wie sind eigentlich die Quellen zu bewerten, die
nach Jarnut von einer Verschlechterung des Verhältnisses zwischen
dem Kaiser und seinen Pfalzgrafen zeugen? Zunächst scheint es keineswegs
verwunderlich, daß Pfalzgraf Giselbert
während OTTOS zweitem Italienzug
nicht beim Kaiser erwähnt ist, da einerseits weltliche Machthaber
recht selten in Urkunden der OTTONEN
intervenierten, andereseits OTTO II.
hauptsächlich in S-Italien agierte und der Pfalzgraf als Vertreter
der kaiserlichen Macht seine Aufgaben in Reichsitalien zu erfüllen
hatte. Das placitium vom 15. Oktober 981, das übrigens nicht
in Ravanna, sondern in porto Vetere in Grafschaft Piacenza stattfand,
kann ich keineswegs als Äußerung der feindschaft des in dieser
Zeit in Benevent weilenden Kaiser werten, da Giselbert
die Ansprüche des Klosters anerkannte und es zu keinem wirklichen
Rechtstreit kam.
Durch diese Überlegung wird Jarnuts Spekulation
jegliche Grundlage entzogen, daß der letztmals am 11. März 993
erwähnte Pfalzgraf Giselbert
aufgrund seines schlechten Verhältnisses zu den OTTONEN
von OTTO III. abgesetzt worden sei;
plausibler klingt die von Jarnut angegriffene These Odalzios, daß
das Auftreten des neuen Pfalzgrafen Ardoin am 22. Mai 996 das Datum ante
quem für Giselberts Tod darstelle.
oo Alsinda, Tochter des Markgrafen Arduin Glabrio
-
Kinder:
Gisela
-
oo Hugo d'Este
-
Richilde
- um 1036
2. oo Bonifaz I. Markgraf von Canossa
um 985-6.5.1052
Lanfranc II. Graf von Bergamo
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Arduin I. Graf von Bergamo
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Literatur:
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Hlawitschka, Eduard: Franken, Alemannen, Bayern
und Burgunder in Oberitalien (774-962), in Forschungen zur Oberrheinischen
Landesgeschichte Band VIII Eberhard Albert Verlag Freiburg im Breisgau
1960 Seite 95,138,186,188-189,217,245 - Pauler Roland: Das
Regnum Italiae in ottonischer Zeit. Max Niemeyer Verlag Tübingen 1982
Seite 50,113,136,138-141,144 -