Sohn der Marozia; Enkel des Grafen
Gregor I. von Tusculum
Hermann Klaus-Jürgen: Seite 18,23,83,84,89
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"Tuskulanerpapsttum"
Bischof Petrus war
vermutlich der Cousin des Papstes
Johannes XIX. Vielleicht erklärt sich das energische Eingreifen
auf einer Synode des Jahres 1026 auch aus dieser Tatsache. Drei Tage später
erhielt Petrus ein weiteres ehrenvolles
Privileg, das ihm unter anderem die erste Stelle bei der Salbung und Weihe
des Kaisers sowie das Vertretungsrecht des Papstes, wenn dieser krank oder
verhindert war, zusprach.
Den entscheidenden Schritt für eine Kurienreform
vollzog der Papst im November 1037, als er dem bisherigen Kanzler Petrus
von Silva Candida über die Neukonfirmierung seiner bereits
von Johannes XIX. verliehenen Rechte hinaus das Amt des Bibliothekars der
römischen Kirche verlieh. Mit diesem Akt wurde das sacrum palatium,
das Herzstück der päpstlichen Verwaltung, mit dem scrinium, dem
Amt für die Ausstellung von Urkunden zu einer Behörde zusammengefaßt.