Chadalhoh II.                                            Graf im Augst- und Alpgau
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    -31.7.896
 

Sohn des N.N.
 

Borgolte Michael: Seite 91
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"Die Grafen Alemanniens"

CHADALOH (II)
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belegt als Graf 890 III 21 - 894 VIII 26
Alpgau 890 III 2 1
[westl.] Augstgau [Aargau] 891 I 6 - 894 VIII 26)

Belege mit comes-Titel: W II Nr. 676, DD Arn Nr. 82 (= W II Nr. 682), 129 (= W II Nr. 694), Necrologium Augiae Divitis 278 ad 31.7., Necrologium monasterii sancti Galli 478 (= St. Galler Todtenbuch 478) ad 31.7.

Literatur:
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Meyer von Knonau, Die angeseheneren Urheber 233 A. 44 - Baumann, zur schwäbischen Grafengeschichte 30f.,32 A. 4 - Tumbült, Albgau 160 - Schultze, Gaugrafschaften 121 - Baumann, Erchanger und Berchtold 270f. - Tellenbach, Der großfränkische Adel 54 A. 72 - Maurer, Land zwischen Schwarzwald und Randen 42,45 - Schulze, Grafschaftsverfassung 105 - Borgolte, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 42ff. - Ders., Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kapp. IV.2, XI - Rappmann, Die älteren necrologischen Aufzeichnungen

Am 6. Januar 891 schenkte König ARNULF seinem Getreuen Anno in proprium Güter, die dieser zuvor in beneficium innegehabt hatte (D Arn Nr. 82). Die Tradita lagen in (Kaiser-)Augst in pago Aragnuue in comitatu Chadalohi und umfaßten eine Kirche und sieben Hufen mit ihren Pertinenzen. Einige Zeit darauf, am 26.8.894, bestätigte derselbe Herrscher Anno und Abt Salomon von St. Gallen ein Tauschgeschäft, bei dem Anno gegen den Besitz in Augst Klostergut im Rammagau erhalten hatte (D Arn Nr. 129). Abermals wird in diesem Zusammenhang der pagus Aargau neben dem Comitat Chadalohs genannt. Chadaloh amtierte also 891/94 im Auftrag des ostfränkischen Königs südlich des Hochrheins, in einem Gebiet, das auch zum Interessenfeld König Rudolfs I. von Burgund gehörte; er muß deshalb das besondere Vertrauen ARNULFS genossen haben (s. Borgolte, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß).
Zu Chadalohs Zeit wirkte im heutigen Kanton Bern ein Eberhard (I), dessen Sprengel in Diplomen ARNULFS ausdrücklich im oberen Aargau lokalisiert wurde; der Amtsbezirk Chadalohs dürfte daher das Gebiet zwischen Hochrhein und Jura bzw. Aare in sich geschlossen haben (zur Frage eines eigenen Comitats des Aargaus s. aber Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, Kap. XI). Auch in einer St. Galler "Privaturkunde" wird ein Graf namens Chadaloh erwähnt (W II Nr. 676). Er erscheint in der Grafenformel des Eschatokolls und war demnach für Buch, Aisperg und Birndorf zuständig, die dem Schwarzwälder Alpgau angehörten (vgl. zu Birndorf W II Nrn. 585,643). Die Identität dieses Amtswalters mit dem des Augstgaus ergibt sich aus der zeitlichen und räumlichen Nachbarschaft der Belege. Nicht sicher ist, ob Chadaloh im Alpgau allein oder neben Adalbert (II) amtiert bzw. dessen Amtszeit unterbrochen hat.
Der Name Chadalohsdeutet auf eine Verwandtschaft mit den BERTOLDEN (ALAHOLFINGERN) hin; dieses im inneralemannischen Baarengebiet begüterte Geschlecht hätte demnach vielleicht mit Chadaloh am Hochrhein Fuß gefaßt und später in die Auseinandersetzungen um den Dukat eingreifen können, die sich am westlichen Bodensee um die Pfalz Bodman konzentrierten (vgl. Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens 206 f.). In der Zeit der Grafenbelege für Chadalohtritt ein vermögender Chadoloh im Bereich der alaholfingischen Besitzungen in der Alaholfsbaar auf (W II Nr. 684). Diesen hielt Meyer von Knonau für einen Enkel des 817/26 belegten Grafen  Bertold (IV). Die Frage einer Personengleichheit mit Chadalohließ er dagegen unentschieden (s. Art. Arnulf). In den Totenbüchern von Reichenau und St. Gallen ist zum 31.7. ein Graf Chadalous bzw. Chadolt eingetragen, den Rappmann (vgl. Tellenbach) neuerdings wohl zurecht mit Chadalohidentifiziert hat.
Aus chronologischen Gründen kann man der Vermutung Baumanns nicht zustimmen, der Graf Chadaloh sei mit dem 854 belegten Chazo identisch gewesen.


Rappmann Roland/Zettler Alfons: Seite 468
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"Die Reichenauer Mönchsgemeinschaft und ihr Totengedenken im frühen Mittelalter"

CHADALOH (II)
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     + 31.7.896 oder später

Necr. B 31.7. "Chadolt com", im Alpgau und Aargau, belegt 890-894

Weitere Necrologbelege: St. Gallen, Necr. 2, zum 31.7.: "Ob ... Chadeloi comitis" (p. 329, Seite 48); ?St. Gallen, Necr. 5, zum 23.7.: "Et est obitus Chadaloi" (p.260).

Literatur:
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Borgolte, Grafen Seite 91f.

Dieser Eintrag wurde bisher von der Forschung gemeinsam mit einem Paralleleintrag in einem St. Galler Martyrolog mit zwei den ALAHOLFINGERN zugewiesenenn Grafen aus dem 9. Jahrhundert in Verbindung gebracht: Zum einen mit Graf Chadaloh I., dem bekannten Markgrafen von Friaul, der sich auch in der Alaholfsbaar nachweisen läßt und im Jahr 819 starb, zum anderen mit Graf Chadaloh II., der gegen Ende des 9. Jahrhunderts, mindestens bis 894, im Aargau und im Alpgau amtierte. Dümmler und Wartmann, in: St. Galler Todtenbuch Seite 67 und Krahwinkler, Friaul Seite 225 mit Anmerkung 135 ordneten die Reichenauer und St. Galler Belege dem älteren Chadaloh I. zu, während für Tellenbach, Der großfränkische Adel Seite 54 Anmerkung 72 beide Grafen in Frage kamen. Aus drei Gründen muß jedoch dieser Reichenauer Necrologbeleg dem jüngeren Grafen Chadaloh II. zugewiesen werden.
Erstens müßte der Necrolgeintrag entweder von der anlegenden Hand oder zumindest von der ebenfalls auf älteres Namenmaterial zurückgreifenden Redaktionsbestand C von 958 stammen, wenn Chadoltdem frühen Markgrafen (+ 819) zugeordnet werden sollte. Bei dem EintragChadolts zum 31.7. handelt es sich jedoch um einen ad-hoc-Nachtrag. Wäre zweitens der Graf mit Chadaloh I.zu identifizieren, so wäre sein Toteneintrag bei fast deckungsgleichem Personenbestand beider Totenbücher auch im älteren Totenbuch zu erwarten, wo er jedoch fehlt.
Drittens starb Chadaloh I. wahrscheinlich an einem 31.10., wie Einträge in beiden Reichenauer Necrologoien zeigen. Die Zuweisung dieses Todestages zu Chadaloh I. wird außerdem auch durch die Tatsache gestützt, daß der Markgraf nach den fränkischen Reichsannalen noch im Juli 819 mit einem Heer von Friaul aus nach Pannonien gegen die aufständischen Slawen aufbrach. Nach seiner Rückkehr vom fernen Pannonien starb er, "febre correptus", an der friulanischen Grenze; vgl. Ananles regni Francorum Seite 150f. ad a. 819 und dazu Simson, Jahrbücher 1 Seite 149, Hlawitschka, Farnken, Alemannen Seite 164 und Krahwinkler, Friaul Seite 186 mit Anmerkung 376. Aus zeitlichen Gründen ist es wohl unvorstellbar, daß sein Tod noch auf den 31.7. fiel. Graf Chadaloh II. läßt sich für 890 im Alpgau und 891 und 894 im Aargau belegen. Er wird allgemein in die Verwandtschaft der ALAHOLFINGER eingereiht; vgl. oben Seite 466 und Borgolte. Sein Todesjahr ist nicht überliefert, doch kann es frühestens das Jahr 895 sein, da er noch am 26.8.894 in einer St. Galler Urkunde nachzuweisen ist, vgl. UB St. Gallen 2 Nr. 694 Seite 295f. bzw. D Arn 129. Es muß außerdem noch beachtet werden, daß sein Reichenauer Totenbucheintrag nicht mehr von anlegender Hand stammt, sondern bereits von einer Nachtragshand ausgeführt wurde. Da das jüngere Necrolog nach dem 23.1.896 angeelgt wurde, kann der Graf frühestens am 31.7. des Jahres 896 verstorben sein.


Literatur:
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Borgolte Michael: Die Grafen Alemanniens in merowingischer und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1986 Seite 22,47,57,59,90,91,95 - Borgolte Michael: Geschichte der Grafschaften Alemanniens in fränkischer Zeit. Vorträge und Forschungen Sonderband 31 Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1984 - Rappmann Roland/Zettler Alfons: Die Reichenauer Mönchsgemeinschaft und ihr Totengedenken im frühen Mittelalter. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1998 Seite 466-468 -
 
 
 
 
 


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