Sohn des Grafen
Berthold aus dem Geschlecht der ALAHOLFINGER
und der Gersuinda,
Tochter von Ascarius
Mitterauer Michael: Seite 127
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"Karolingische Marken im Südosten"
Chadaloh ist 790-805
bezeugt, wurde 817 Graf der Ostbaar und missus in Italien.
Zusammen mit seinem Bruder Wago
gibt er 805 reichen Besitz in der Folcholtsbaar an St. Gallen. Chadalhoh
allein tradiert zur gleichen Zeit in Wengen an der Iller.
Gemeinsam mit Graf Albger und Nikephoros, dem Gesandten
Kaiser
Leos, wurde Markgraf
Chadaloh 817 nach Dalmatien geschickt.
Tellenbach Gerd: Seite 53
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"Der großfränkische Adel"
Noch ein weiteres Mitglied der BERTHOLD-Familie treffen wir in Italien in bedeutender Stellung, nämlich einen Neffen des älteren Wolvene, Chadaloh oder Chadolah, Sohn eines Grafen Perahtold und Vater eines gleichnamigen Perahtold. Er kommt in den St. Gallener Urkunden von 790 bis 817 vor und wird dort 826 als schon verstorben erwähnt. Dieser Chadaloh fungierte unter KARL DEM GROSSEN als Königsbote in Italien und erscheint unter LUDWIG DEM FROMMEN als dux in Ftriaul. 817 wird er vom Aachener Kaiserhof aus als earundem finium princeps, das heißt der friaulisch-dalmatinischen Grenzlande, mit byzantinischen Gesandten und dem Königsboten Alpkar nach Dalmatien geschickt zur Klärung von Streitfragen zwischen beiden Imperien. 819 ist der dux Kadolah gestorben, nachdem er von einem mißlungenen Feldzug gegen den Slowenen-Fürsten Liudewit zurückgekehrt war.
Borgolte Michael: Seite 88-90
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"Die Grafen Alemanniens"
CHADALOH (I)
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belegt als Lebender 790 XI 17
belegt als Graf Bereich der Alaholfsbaar 817 XI 17
belegt als Verstorbener + 819
Beleg mit comes-Titel:
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W I Nr. 228 (dazu Clavadetscher-Staerkle, Dorsualnotizen
60f. [mit dux- Titel])
Belege ohne comes-Titel:
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W I Nrn. 127 (= ChLA II Nr. 123),185 (dazu Clavadetscher-Staerkle,
Dorsualnotizen 50f.), 186 (dazu Bruckner, Vorakte Nr. 38, und Clavadetscher-Staerkle,
Dorsualnotizen 50f.),302, St. Galler Gedenkbuch pag. 8 (= Piper, Libri
Confrat. 20 col. 33, 8), Necrologium Augiae Divitis 280 ad 31.10., ? Necrologium
monasterii Sancti Galli 478 (= St. Galler Todtenbuch 63) ad 29.7.
Literatur:
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Baumann, Gaugrafschaften 80 - Bauer, Gau und Grafschaft
78 A. 146,83 - Jänichen, Baar und Huntari 111f.,115, Tafel 2: "Die
Bertholde" und Tafel: "Die Grafen der Baaren" im Anhang - Tellenbach, Der
großfränkische Adel 53 A. 65,54 mit A. 72 - Sprandel, Kloster
St. Gallen 52 - Baumhauer, Monasterium Sancti Petrit 21f. - Hlawitschka,
Franken in Oberitalien 163-165 Nr. LI - Mitterauer, Markgrafen 24,38f.,127,131,201
- Werner, Adelsfamilien 103,125 - Mayr, Studien 37f.,138 - Schmid, Zur
historischen Bestimmung 507,514 - Wenskus, Sächsischer Stammesadel
417f. - Brunner, Oppositionelle Gruppen 30,67f.,106 - Borgolte, Geschichte
der Grafschaften Alemanniens, Kap. V. 4 - Ders., Alaholfingerurkunden,
bes. bei AA. 118ff. - Rappmann, Die älteren necrologischen Aufzeichnungen
Am 17. November 790 übertrugen Perahroltusund
seine Gemahlin Gersinda
an St. Gallen ihre Kirche in Zeil an der Donau, den Besitz in Reutlingendorf
und zwei Drittel einer Hufe sowie die Hälfte einer Mühle zu Möhringen.
Dem Rechtsgeschäft haben, wie aus der Zeugenreihe hervorgeht, Chadaloh
und Paldebert, Söhne des Tradentenpaares, ihre Zustimmung erteilt
(W I Nr. 127). Chadalohs Spur läßt
sich in den St. Galler Urkunden noch einige Zeit weiter verfolgen; genealogische
Hinweise sowie Orts- bzw. Besitzangaben in den verschiedenen Dokumenten
ergänzen einander so, dass die Identität des jeweils genannten
Chadaloh
mit dem Bruder Paldeberts gesichert ist. Im Oktober 805 tradierten Uuago
et
Chadaloh,
filii Perabtoldi
comitis, zahlreiche Güter in der Folcholtsbaar (W I Nr. 186);
im Vorakt derselben carta sind die Liegenschaften der Alaholfsbaar zugeordnet
worden (Bruckner Nr. 38; s. Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens
130). Wie die Urkunde von 790 wurde auch Nr. 186 in Zell von einem Priester
Scrutolf geschrieben (s. Borgolte, loc. cit. 164), und nach Perahtoltverfügte
auch Chadaloh 805 unter anderem aber
Besitz in Möhringen. Am selben Tag wie die St. Galler Urkunde 186
hat Chadaloh, filius Perahtolti
comitis, eine weitere carta ausgestellt, durch die das Kloster
unter anderem einen Anteil an der Kirche in der villa Uuanga erhielt (W
I Nr. 185). Obwohl Wago und Chadaloham
selben Ort auch nach ihrer gemeinsamen Urkunde Verfügungen getroffen
haben, war das 2. Dokument notwendig geworden, um einen Nutzungsvorbehalt
Chadalohszu
regeln (s. dazu Borgolte, Alaholfingerurkunden, A. 89). 817 tradierte
Chadaloh
diuina opitulante clementia comis dem Galluskloster abermals umfangreiche
Ländereien im Bereich der Alaholfsbaar gegen einen Jahreszins von
fünf Solidi; die meisten der Güterorte waren bereits in Nr. 186
genannt worden (W I Nr. 228).
Graf Chadalohlegte
in seiner Urkunde sehr genau die Rechte seines SohnesBertold
an den Besitzungen fest. Nach dem Tod Chadalohs
sollte Bertold
die Güter zu denselben Bedingungen wie der Vater nutzen dürfen;
bei Eintritt ins Heiratsalter war die Auslösung von rund zwei Dritteln
der Liegenschaften gegen die Zahlung eines Wergeldes vorgesehen; damit
sollte Bertold
eine Brautwerbung ermöglicht werden. Sobald er von einer rechtmäßigen
Ehefrau einen Erben erhielte, sollte er die restlichen Güter für
ein zweites Wergeld zurückkaufen dürfen. Beim Verzicht auf diesen
Wiedererwerb, so schrieb Chadaloh des
weiteren vor, erhielte der legitime Erbe Bertolds
das Rückkaufsrecht seines Vaters; sollte ein legitimer Nachkomme ausbleiben,
wären die Restgüter der Tradition dem Kloster zugunsten des Seelenheils
Bertoldsverfallen.
Neun Jahre später, am 2.8.826, begegnet man demselben
Bertold,
als er unter anderem pro anima mea seu et genitoris mei Chadaloh St. Gallen
Güter in Zell, Reutlingendorf und zwischen Asinheim und Uuolfpoldessiazza
übertrug (W I Nr. 302). Bertold, der den Grafentitel führte (s.
Art. Bertold III), erinnerte auch an die eingangs erwähnte Tradition
der Eltern Chadalohs. Bereits 790 war
es um Besitz in Zell und Reutlingendorf gegangen, während in Wagos
und Chadalohs großer Übertragung von 805 Asinheim und Uuolfpoldessiaza
erwähnt sind (s. Borgolte, Alaholfingerurkunden, A. 100).
In den meisten der behandelten Urkunden wird Chadalohs
Vater Bertold (II)genannt.
Dieser war sehr wahrscheinlich der nepos des 775/79 bezeugten
Alaholf,
des ältesten genealogisch einzuordnenden ALAHOLFINGERS.
Chadalohdarf
also selbst zu dieser Adelssippe, die man auch "BERTOLDE"genannt
hat, gerechnet werden (zuletzt Borgolte, Alaholfingerurkunden, vgl. auch
Art. Agylolf).
Auf der vorwiegend Grafennamen enthaltenden Seite im
ältesten Eintrag des St. Galler Gedenkbuches von ca. 814 (pag. 8,
vgl. Schmid 507) steht ein Chadaloh
zwischen Uuago und Baldabert. Man
darf annehmen, dass damit Chadalohund
seine 790/805 genannten Brüder gemeint waren, zumal die vorangehenden
Namen Perttolt und Uuoluini mit Chadalohs
Vater Bertold (II)
und dessen Bruder in Verbindung gebracht werden können (Schmid 514;
Mayr 138).
Chadaloh hat sich
in seiner Urkunde vom 17.11.817 als comis bezeichnet; aus dem Titel des
Ausstellers läßt sich allerdings nicht ableiten, dass er in
der Landschaft seiner Besitzungen als Verwalter einer Amtsgrafschaft tätig
gewesen ist (so mit Recht Hlawitschka 164, anders Jänichen, Bauer
83, Baumann, der Chadaloh für
den Grafen des Affa hielt). Der St. Galler Schreibermönch Wolfcoz
hat die Urkunde mit dem Vermerk sub comitibus uidelicet Hittone et Hammingo
et Horingo abgeschlossen; deshalb ist anzunehmen, dass die Güter Chadalohs
in die Zuständigkeitsbereiche dieser 3 Grafen gefallen sind (s. Art.
Hitto, Hamming, Horning). Allerdings konnte unlängst gezeigt werden
(Borgolte), dass Chadaloh durch die
Intitulatio diutna opitulante clementia comis den Anspruch auf eine Grafenstellung
erhob, die nicht vom Herrscher verliehen war, und den Bereich seiner Güter
als eigenen Comitat angesehen hat. Als Sohn Bertold
(II) und mutmaßlicher Verwandter Alaholfs
war Chadalohs der Erbe der ALAHOLFINGER-Herrschaft
an der oberen Donau, die mindestens seit Alaholfs
Sohn
Agylolf
mit
dem comes-Titel verbunden war. Chadaloh
bzw. Hitto, Hamming und Horing sind also wohl Grafen unterschiedlichen
Rechts gewesen. Vermutlich hat Chadaloh
seine herrschaftliche Stellung 817 so betont, weil LUDWIG
DER FROMME in einem neuen Anlauf zur Durchführung der Grafschaftsverfassung
in Inneralemannien Hitto, Hamming und Horing als königliche Amtswalter
versuchte (s. Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens, bes. Zusammenfassung).
Chadaloh stammte
durch seine Großmutter von einem Franken ab (Bertold
II). Bereits in seiner Vatergeneration scheint diese über
Alemannien hinausweisende Komponente bei den ALAHOLFINGERN
wirksam gewesen zu sein, da ChadalohsOnkel
Wolvin wohl der erste fränkische Graf von Verona gewesen ist
(Hlawitschka 292f. Nr. CLXXVIII). Auch für Chadalohdürfte
ein adliges Selbstverständnis, wie es in seiner Intitulatio zum Ausdruck
kommt, eine Tätigkeit im Dienst der KAROLINGER
außerhalb
Alemanniens nicht ausgeschlossen haben. Schon in der Zeit KARLS
DES GROSSEN, zwischen 801 und 810, ist ein Cadalaoals
missus in Istrien bezeugt, und zwischen 817 und 819 hat Cadolah
oder Chadalo als Markgraf in Friaul
gewirkt (Quellen bei Hlawitschka 163-165). Die Identifizierung des dux
Foroiuliensis mit dem Sohn Bertolds
(II) hat
zuerst Tellenbach (54) vorgeschlagen und danach Hlawitschka mit weiteren
Argumenten bekräftigt. Sie ist vor allem deshalb nicht zu bezweifeln,
weil im Jahr 817 reichspolitische Vorgänge mit Beteiligung
Chadalohschronologisch
und sachlich eng mit dem mehrfach erwähnten privaten Rechtsgeschäft
des Grafen zusammengehangen haben dürften. Wahrscheinlich am Beginn
des genannten Jahres erwartete man am Hof die Ankunft Cadolahs,
dem das Grenzland Dalmatien anvertraut war; er sollte zu Vorwürfen
Kaiser
Leos V. gehört werden, die ein Gesandter des Byzantiners
bei LUDWIG DEM FROMMEN vorbrachte.
Als Cadolah eingetroffen
war, schickte man ihn, den Griechen und einen weiteren Legaten zur Klärung
der Streitpunkte nach Dalmatien, quia res ad plurimos et Romanos et Sclavos
pertinebat neque sine illorum praesentia finiri posse videbatur (Annales
Regni Francorum 145 ad a. 817). Zu dieser Reisetätigkeit Cadolahspaßt
die Urkunde vom 17.11.817. Durch sie hat Chadaloh,
wie oben gezeigt wurde, die Zukunft seines noch jugendlichen Sohnes zu
sichern gesucht; er vertraute das Schicksal Bertoldsweitgehend
St. Gallen an. Dieses Verhalten ist typisch für eine ganze Reihe von
Rompilgern und Kriegsteilnehmern, die vor ihrem Aufbruch ihren Besitz an
das Kloster zu geben pflegten, dabei den Rückkauf bei wohlbehaltener
Heimkehr abmachten oder von der Abtei die Zusage erwirkten, für ihre
Angehörigen zu Hause zu sorgen. Man darf annehmen, dass
Chadaloh
das Rechtsgeschäft mit St. Gallen abschloß, weil er sich wieder
nach Italien begeben wollte, während Bertold in Alemannien zurückblieb.
In den Quellen wird der Markgraf von Friaul dux, praefectus,
princeps oder comes genannt (Zitate bei Hlawitschka). Eine ähnliche
Divergenz in der Titelgebung läßt sich auch bei Chadalohs
Urkunde von 817 beobachten. Der Bezeichnung des comis in der Intitulatio
und in der Zeugenreihe der carta steht ein bisher unbeachteter Vermerk
Carta quam fecit Chaloh dux auf der
Rückseite des Pergaments gegenüber (Clavadetscher-Staerkle 60f.);
er stammt wohl nicht von der Hand der Urkunde, aber von einem etwa gleichzeitigen
Indorsator (Borgolte, Alaholfingerurkunden, A. 127). Ob mit dem dux-Titel
die hervorragende Stellung Chadalohs
im Bereich der Alaholfsbaar gekennzeichnet werden sollte oder sich in ihm
Kenntnisse von Chadalohs Aufgaben in
Italien niedergeschlagen haben, ist offen.
Der Markgraf Cadolah/Cadolach
etc. ist nach Aussage der Reichsannalen 819 in Friaul febre correptus gestorben
(Annales Regni Francorum 151). Unmittelbar zuvor war er von einem Kriegszug
gegen Liudewit in Pannonien zurückgekehrt, der im Juli desselben Jahres
von Italien aus unternommen worden war (ebd. 150). Die Einträge eines
Chadolt comes bzw. eines Chadelous comesin
Totenbüchern der Reichenau (Necrologium Augiae Divitis 278) und St.
Gallens (Necrologium monasterii Sancti Galli 478) zum 31.7. beziehen sich
aber wohl nicht auf Chadaloh (vgl.
Tellenbach 54 A. 72), sondern auf Chadaloh
(II). Chadaloh
könnte dagegen am 31.10. verstorben sein (s. Rappmann zu Necrologium
Augiae Divitis 280. Chadolt). In den necrologischen Notizen des St. Galler
Codex 397 ist zum 29. Juli Perehtoldus
(...) filius Chadalohi als Verstorbener
notiert, der mit Chadalohs Sohn personengleich
gewesen sein könnte.
In Bayern sind seit der Wende vom 8. zum 9. Jahrhundert
andere Personen mit dem Namen des Grafen Chadaloh
bezeugt (Mayr, Mitterauer). Besonders hingewiesen sei auf Cadaloc, der
802 bei dem Kastell Güns, wohl im Krieg gegen die Awaren, fiel (Annales
Sancti Emmerammi Maiotes 737, ohne comes-Titel; vgl. Mitterauer 24,201;
Tellenbach 54 A.73; Abel-Simson, Jbb. Karl der Große II 284).
Für die sogenannten ARIBONEN gilt "Chadalo" als
einer der Leitnamen (Mitterauer 201-203; Störmer, Adelsgruppen 184).
CHADALOH (I)
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+ 819
Necr. A/B 31.10. "Chadolt/Cadolt", Markgraf von Friaul, Graf im Bereich der Alaholfsbaar, belegt 790-817
Literatur:
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Borgolte, Grafen Seite 88ff.; Ders. Alaholfingerurkunden,
bes. Seite 313ff.; Krahwinkler, Fraiaul Seite 223ff.
Wie im folgenden Kommentar zu Graf
Chadaloh II. ausgeführt,
muß Chadolt mit dem zwischen
817 und 819 als Markgraf von Friaul bezeugten und 817 für die Alaholfsbaar
nachweisbaren Grafen
Chadaloh I. identisch sein. Zwar fehlt dem Eintrag in beiden
Reichenauer Necrolgien der Grafentitel, doch kann möglicherweise eine
Überlegung zum handschriftlichen Befund von Necrolog B diese Gleichsetzung
stützen: Auf die zwei Namen "Uuallig - Chadolt", die beide von der
Redaktionshand C der Mitte des 10. Jahrhunderts stammen, sich jedoch durch
die Paralleleinträge im älteren Totenbuch als Namengut des 8.
oder der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts erweisen, folgt von gleicher
Hand und zum gleichen Tag (31.10.) der Name "Cotine". Ein Blick auf den
Reichenauer Mönchsbestand zeigt, daß mit diesem Namenbeleg ohne
Zweifel kein Inselmönch gemeint sein kann; auch sonst ergeben sich
keinerlei Anhaltspunkte für eine Bestimmung Cotines. Dabei kommt der
Verdacht auf, daß jener genannte Schreiber des 10. Jahrhunderts,
der Necrologeinträge aus einer älteren Vorlage übertrug,
diese mißverstanden haben könnte und aus dem möglicherweise
gar nicht mehr ganz lesbaren 'Cadoltcomes'
die beiden Personeneinträge "Cadolt" und "Cotine" machte, zumal
letzterer sogar, ganz entgegen der Gewohnheit des Schreibers, mit einem
Minuskelbuchstaben beginnt. Interessanterweise las der Rheinauer Benediktiner
Hohenbaum van der Meer Ende des 18. Jahrhunderts, als er das Reichenauer
Necrolog studierte und abschrieb, auch "Cadolt
comes": Van der Meer, Necrologium antiquissimum p. 87 Chadaloh
I. muß der Adelssippe der ALAHOLFINGER
oder 'BERTOLDE' zugeordnet werden,
über deren Genealogie wir ausnahmsweise recht gut unterrichtet sind.
Als seine Eltern sind Gersinda
und Graf Bertold
II. auszumachen, seine Brüder waren Paldabert
und Wago, sein Sohn Graf
Bertold III.
Er selbst war wahrscheinlich der Nachfolger des im Jahre 799 im Ostland
gefallenen Herzogs Erich.
Kinder:
Berthold
- nach
826
Literatur:
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Borgolte Michael: Die Grafen Alemanniens in merowingischer
und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen
1986 Seite 44,71-73,75-78,88-90,95,140,144,146,298 - Borgolte
Michael: Geschichte der Grafschaften Alemanniens in fränkischer Zeit.
Vorträge und Forschungen Sonderband 31 Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen
1984 Seite 69,74,130-134,146,163-166, 168,169,179,238,253- Rappmann
Roland/Zettler Alfons: Die Reichenauer Mönchsgemeinschaft und
ihr Totengedenken im frühen Mittelalter. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen
1998 Seite 466-468 -