Sohn des Grafen
Halaholfus und der Hildiberga
Wenskus Reinhard: Seite 426
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"Sächsischer Stammesadel und fränkischer Reichsadel"
So könnte man auf den Gedanken kommen, dass Graf
Gerold, der Gemahl Immas, ein Sohn des ALAHOLFINGERS
Agilolf und mit dem Schenker in Bürstadt, der der Sohn
eines Eigilulf/Agilolf war, doch identisch sein könnte. Dann kann
aber dieser nicht mit dem Tradenten in Erbesbüdesheim gleichgesetzt
werden. Die Schenkung Egilolfs in Erbesbüdesheim datiert vom Oktober/Dezember
778. Wenn diese Schenkung nicht von einem Salmann durchgeführt wurde,
kann dieser Egilolf also nicht mit Agilolf,
dem Sohn Halaholfs, identisch
sein, denn dessen Frau Theotperga/Theotbirg wird schon am 13. März
778 als deo sacrata anläßlich einer Schenkung (Kirche mit Pertinentien)
in Nauborn und Breitenbach bei Wetzlar sowie in Haiger bezeichnet. Dass
wir hier in Nauborn die Frau des ALAHOLFINGERS
vor uns haben, wird dadurch nahegelegt, dass wir sowohl in Nauborn wie
auch in Breitenbach mit ihr Tradenten finden, die wie Theoto und Erlulf
agilolfische Namen tragen.
Dass weiterhin der Schwiegervater KARLS
DES GROSSEN mit den ALAHOLFINGERN
besitzmäßig eng verbunden ist, dass Gerold einen Teil des Baarenraums
beherrscht und ihre Schenkungen häufig die gleichen Orte betreffen,
wird man weder allein aus dem Erbe Immas noch aus fränkischem Eingriff
klären können. So scheint es am nächstliegenden zu sein,
ihn zu den Söhnen Agilolfs zu
zählen, die in den St. Galler Urkunden zwar erwähnt, aber nicht
mit Namen genannt werden. Dennoch müssen wir die Filiation in dieser
Form in Frage stellen, wenn auch viele Indizien darauf hinweisen, dass
Gerold den ALAHOLFINGERN zuzuordnen
ist.
Borgolte Michael: Seite 43-45
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"Die Grafen Alemanniens"
AGYILOLF
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Bereich der Alaholfsbaar 775/76/78/79
Beleg mit comes-Titel: W I Nr. 81 (= ChLA I Nr. 87; Clavadetscher-Starkle, Dorsualnotizen 24f. [ohne comes-Titel])
Literatur:
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Meyer von Knonau, Die angeseheneren Urheber 233 A. 44
- Baumann, Gaugrafschaften 80 - Bauer, Gau und Grafschaft 78 A. 146 - Zöllner,
Agilulfinger 132f. - Jänichen, Baar und Huntari 134, 137, Tafel 2:
"Die Bertholde" und Tafel: "Die Grafen der Baaren" im Anhang - Tellenbach,
Der großfränkische Adel 52f. - Baumhauer, Monasterium Sancti
Petri 16-18, 85f. - Mayr, Studien 116-122,152f. - Wenskus, Sächsischer
Stammesadel 87,426f. - Schnyder, Luzern 252-256 - Borgolte, Geschichte
der Grafschaften Alemanniens, Kap. V. 4 - Ders., Alaholfingerurkunden,
bei AA. 51,77,144
Graf Agylolf wird
nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand nur durch eine Quelle, eine St.
Galler Urkunde von 775,776,778 oder 779, bezeugt (W I Nr. 81). Er hat diese
carta zusammen mit Verwandten ausgestellt. Obwohl der Text passagenweise
unklar formuliert ist, läßt sich ihm meines Erachtens folgendes
sicher entnehmen (vgl. Borgolte, Alaholfingerurkunden, bei A. 51): Beim
Zeitpunkt der Urkundenausstellung sind Alaholf
und seine Gemahlin Hitta-Hildeberga bereits verstorben; sie waren
die parentes ihrer Söhne Agylolf
und
Asulf und ihrer nepotes Wolvin und Bertold. Entweder allein oder unter
Beteiligung der filii und nepotes hatten Alaholf
und
Hitti
das Peterskloster in Marchtal an der oberen Donau errichtet
und dabei mit Kolonen in Marchtal, servi des hl. Michael aus einem nicht
näher bezeichneten Ort, Kolonen der Martinskirche von Altsteußlingen
und Kolonen der Martinskirchie in Kirchbierlingen ausgestattet. Die Kolonen-
und servi-Schenkung der parentes wird durch die Nachkommen bestätigt;
eine frühere Urkunde Alaholfs
und
Hittas mit dem geschilderten Rechtsinhalt scheint es aber nicht
gegeben zu haben. Die Donation Alaholfs
eurde durch Schenkungen seiner filii und nepotes ergänzt; aus der
carta geht nicht eindeutig hervor, ob es sich hierbei um Konfirmationen
froherer Akte oder um aktuelle Schenkungen gehandelt hat. Von Agylolf
und seiner Gemahlin Teotperga und deren Söhnen erhielt
das Kloster des hl. Petrus Kolonen in Marchtal, von Asulf und seiner Gemahlin
Hildilenda und deren Töchtern Kolonen in Taiheim, von Wolvin Kolonen
in Datthausen. Alle im einzelnen genannten Güter, die in unmittelbarer
Nachbarschaft Marchtals lagen, werden anschließend zusammen mit dem
Kloster an St. Gallen gegeben; diese Tradition hat, wie aus dem folgenden
Zitat erhellt, den eigentlichen Anlaß für die Niederschrift
der Urkunde gegeben. Quantum ad nos pertinet in omnibus conuenentiae nostre
adque rogidi fiel sublimis pedimus, hec omnia, que superius diximus, ad
monasterium sancti Gallonis tradimus adque transfundimus uel eorum dominius
ad regulam confirmandam esse petiuimus, ad Marthala monasterit capud uel
dominius esse deb[e]-a[nt...] eorum anima, qui bunc monasterium sancti
Petri construxerunt, orrare debeant. St. Gallen sollte also Herr im Peterskloster
werden, um hier das reguläre monastische Leben zu fördern (diese
Deutung der Frühgeschichte Marchtals auch bei Meyer von Knonau 232
f. und Schwarzmaeir, Emerkingen 184; anders Baumhauer, bes. 108-110, danach
Jänichen, Obermarchtal, und Schnyder 309-322).
Die Gründung des monasterium an der Donau hat 775/9
noch nicht lange zurückgelegen; die von Alaholf
geschenkten Unfreien lebten noch und konnten namentlich benannt werden.
Alaholf
hat, wie aus der Urkunde hervorgeht, über verschiedene Kirchen in
der Umgebung verfügt und in Marchtal ein neues religiöses Zentrum
errichtet, indem er von ihm abhängige Menschen vom Dienst dieser Kirchen
in den Dienst des Kloster überleitete. Diese Maßnahmen zur Herrschaftskonzentration
standen offenbar in Spannung zu den Aktivitäten Fulrads von Saint-Denis,
der gleichzeitig seiner westfränkischen Abtei im O Alemanniens Fernbesitz
verschafft hat (Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens 163;
s. auch Art. Ruthard). Zielte Fulrads Politik auf die Integration des schwäbischen
Raumes ins Frankenreich, so muß man folgern, dass Alaholf
und seine Verwandten nicht zur fränkischen "Reichsaristokratie", sondern
zu einem älteren, eingesessenen Adel gehörten, der seine Position
zu bewahren suchte und statt reichsweit alemannisch dachte.
Die Urkunde von 775/79 gibt nicht preis, ob bereits Alaholf
die
Übergabe Marchtals an St. Galten geplant hatte, die Agylolfund
die anderen Tradenten durchführten. Dieser Vorgang erscheint jedoch
als Konsequenz des Gründungsaktes, wie wir ihn interpretiert haben.
Zwar hatte sich die Lage Alemanniens in den 70-er Jahren, das heißt
seit dem Beginn der Königsherrschaft
KARLS
DES GROSSEN in dem Lande, entspannt, doch mehren sich erst am
Ende des 8. Jahrhunderts die Anzeichen, dass das ursprünglich
KAROLINGER-ferne St. Gallen als verläßlich galt.
Warins Sohn Isanbard scheint über seine um 779 zu datierende Absetzung
hinaus die durch Konfiskationen des Vaters erworbenen Güter behalten
zu haben und sah sich erst 798/806 veranlaßt, einen Ausgleich mit
der von Warin bedrückten Abtei zu suchen. Und im rätisch-alemannischen
Grenzgebiet am oberen Zürichsee, wo alte Freunde St. Gallens und Gegner
der KAROLINGER wohnten, können
erst wieder seit ca. 796 größere Traditionen an die Abtei an
der Steinach beobachtet werden. Die bedeutende Schenkung Marchtals und
seiner Pertinenzen lag also offenbar noch nicht auf der Linie der Reichspolitik;
Agylolfund
seine Verwandten nützten wohl die Liberalisierung unter
KARL
DEM GROSSEN aus, handelten aber nicht im Interesse der
Reichspolitik.
Unter den vier Hauptbeteiligten der Tradition von 775/79
kam Agylolf zweifellos der Vorrang
zu. Er steht an erster Position der Aussteller, trägt den comes-Titel
und verfügt als einziger wie sein Vater
Alaholf
über Güter in Marchtal selbst. Agylolf
ist aber nicht Alleinerbe oder Alleinbesitzer des Klosters Marchtal;
sein Bruder Asulf und seine Verwandten Wolvin und Bertold haben vielmehr
offenbar gleichberechtigte Anteile. Über Agylolf,
Teotperga und ihre dem Namen nach unbekannten Söhne
sowie Asulf, Hildilenda und ihre ebenfalls nicht genauer bezeichneten Töchter
sind weitere Zeugnisse nicht bekannt. Die neuerdings von Wenskus (426)
vorgeschlagene Identifikation von Agylofs Gemahlin
mit Theatbirc deo sacrata in einer Lorscher Urkunde vom 13.3.778
(CL III Nr. 369a; in Nr. 3058 steht Theutbirg ohne Standesbezeichnung)
ist unsicher. Auch hinsichtlich Wolvins und Bertolds gibt es keine Quellen,
die sich direkt mit einem der Brüder in Verbindung bringen lassen.
Sehr wahrscheinlich ist aber Wolvin mit einem Beauftragten KARLS
DES GROSSEN in Italien, dem ersten fränkischen comes von
Verona, personengleich gewesen (Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens
163), während Bertold seit Meyer von Knonau mit dem Grafen Bertold
(II), dem Gemahl der Gersinda, identifiziert wird, der unter anderem Chadaloh
(I) und Wago zu Söhnen
hatte. An die Familie dieses Bertold ging offenbar die Stellung der Verwandtengemeinschaft
von 775/79 im Bereich der Alaholfsbaar über. Im Jahr 805 haben Chadaloh
und Wago über eine Kirche
in Marchtal verfügt; zweifellos hat es sich dabei um die Kirche des
Petersklosters gehandelt, das 775/79 an St. Gallen tradiert worden war,
von dem aber seither alle Nachrichten fehlten. Entweder bereits der Graf
Bertold (II) oder seine Söhne haben es zwischen 775/79 und 805 vermocht,
den zentralen Platz der Verwandten um Alaholf
bzw.
Agylolf in ihre Hand zu bekommen.
Ebenso wie Alaholf und
gewiß auch Agylolf besaßen
Bertold (II), Chadaloh
(I) und Wago über
Marchtal hinaus im Bereich der Alaholfsbaar bedeutende Ländereien.Agylolf,
Bertold (II), Chadaloh
(I) und Chadalohs
Sohn
Bertold (III)
haben sich jeweils bei Rechtsgeschäften mit St. Gallen als comes bezeichnet.
Von Bertold (II)
auf Chadaloh (I)
und von diesem auf Bertold
(III) ging der Grafentitel in Vater-Sohnes-Folge über. Wohl
mit der Ausnahme Bertolds
(III) ist aber keiner der vier Grafen jemals in der sub N. comite-Formel
belegt, während die mit Bezug auf Ortschaften in der Alaholfsbaar
so bezeugten Grafen nicht als Angehörige Alaholfs
gelten können.
Agylolf wurde von
Baumann als Graf im Affa, von Jänichen als Graf in der sogenannten
östlichen Albuinsbaar und in der Munigisingeshuntare (Baar und Huntari,
ebd.: Tafel "Die Grafen der Baaren") bzw. als Vorsteher eines Huntarenverbandes
(ebd. 137) bezeichnet. Keine dieser Annahmen ist ausreichend begründet;
bereits die Art der Bezeugung erlaubt nicht, Agylolf einem bestimmten Sprengel
zuzuweisen. Im übrigen lassen sich aber gräfliche Amtsbereiche,
wie sie Baumann und Jänichen angesprochen haben, im Bereich der Alaholfsbaar
gar nicht ermitteln (Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens
167f.); unbewiesen blieb auch die Existenz eines Huntarenverbandes (Borgolte,
Geschichte der Grafschaften Alemanniens 147). Agylolf
kann wahrscheinlich überhaupt nicht als königlicher Amtswalter
im Bereich der Alaholfsbaar betrachtet werden; er hat wohl, wie später
Chadaloh
(I) und Bertold
(III), seine Stellung aus eigenem, in vor-kariolingische
Zeit
zurückgehenden Recht begründet. Für diese Annahme spricht
die Frühgeschichte Kloster Marchtals, an der Agylolf
maßgeblich beteiligt war. Zu Agylolfs
Zeit sind an der oberen Donau noch keine Grafen in der Grafenformel belegt.
Als Sohn Alaholfs
und Verwandter Bertolds gehört
Agylolf
zum Geschlecht der ALAHOLFINGER
oder
BERTOLDE (Borgolte, Alaholfingerurkunden,
bei AA. 1 und 7). Der Name Agylolfs
weist auf das offenkundig weit verzweigte Geschlecht der AGILOLFINGER
hin, dem neben den bayerischen auch die altalemannischen Herzöge angehört
haben sollen und zu dem die ALAHOLFINGER
als "jüngere Familie" gezählt werden (vgl. die Zusammenfassung
der jüngeren Forschungen bei Zöllner, Geschlecht der Agilolfinger
104f.).
Literatur:
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Borgolte Michael: Die Grafen Alemanniens in merowingischer
und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen
1986 Seite 43-45,73,75,89 - Borgolte Michael: Geschichte der Grafschaften
Alemanniens in fränkischer Zeit.Vorträge und Forschungen Sonderband
31 Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1984 Seite 69,163,238,251 -