König
Chlothar
III. starb im Jahre 673 (zwischen März 10 und Mai 15).
Nach
Chlothars Tod bestanden im Westreich
unterschiedliche Auffassungen, ob von Chlothars
Brüdern Childerich
II. oder Theuderich III.
künftig allein hier herrschen sollte. Aufgrund des consilium
wurde Childerich dann eingeladen, nach
Neustrien und Burgund zu kommen. Er folgte dem Rufe, kam und wurde zum
König im Westreich erhoben. Fast unnötig zu sagen, daß
parallel zur Einladung und Erhebung durch die Großen Neustriens und
Burgunds die Verlassung Ebroins
und seines Favoriten
Theuderich erfolgte.
Dieser war ebenfalls schon nach Chlothars III.
Tode zum König erhoben worden. Es war aber die feierliche Erhebung
- ut mos est - unterblieben, mindestens fehlte auch der dazugehörige
occursus
novi regis.
Über das Schicksal des abgesetzten Königs
Theuderich III. berichtet wieder am ausführlichsten die
zuverlässige Passio Leudegarii I. Childerich
II. habe seinen Bruder, supra quem petitus venerat, kommen
lassen, um mit ihm zu reden. Theuderich wurde
auch "präsentiert", allerdings hatte eine Führungsgruppe der
Großen des Reiches ihm zuvor die langen Haare als Zeichen seines
Königtums abgeschnitten. Diese Maßnahme bedeutete einen verwegenen
Vorgriff auf eine erst durch den König Childerich
oder mindestens in seiner Gegenwart zu treffende Entscheidung. Motiviert
war der bewußte Vorgriff durch den Wunsch dieser Adelsgruppe,
Theuderich vor dem Tode zu bewahren, der als sicherste Ausschaltung
des Thronrivalen auch Theuderich III.
bevorgestanden haben wird. In der Tat verhielt sich der neue König
gegenüber dem abgesetzten im gewünschten Sinne. Childerich
fragte den Bruder sogar, welche Behandlung er wünsche. Als Antwort
kam, daß er unrechtmäßig seiner Herrschaft enthoben worden
sei und einen schnellen Gottesentscheid für sich erwarte. Childerich
ließ
ihn in das Kloster St. Denis schicken, in dessen Obhut er blieb, bis sein
geschorenes Königshaar wieder lang nachgewachsen war. Im Gegensatz
zu Ebroin kann bei Theuderich
von einer kirchlichen Tonsuierung nicht die Rede sein, sondern es handelt
sich "um ein Scheren der Haare nach der Möglichkeit, sie wieder wachsen
zu lassen und zur Herrschaft zurückzukehren". Wenn neustrisch-burgundische
Große sich mit Erfolg für eine solche Behandlung ihres verlassenen
Königs eingesetzt haben, läßt sich auch daraus erkennen,
daß für des einen Königs Absetzung und des anderen Erhebung
tatsächlich die Furcht vor dem neustrischen Hausmeier Ebroin
ausschlaggebend gewesen sein kann.
Zu denen, die in großer Zahl nach Childerichs
Tod aus der Verborgenheit, aus Exil oder Verbannung zurückkehrten,
gehörten
Theuderich, Ebroin
und Leodegar. Sie verließen ihre Klöster, und getragen
von Leodegars neustrisch-burgundischer Adelspartei wurde Theuderich
in sein neustrisch-burgundisches Königsamt wieder eingesetzt.
Tatsächlich hatte er sich 673 zu Unrecht abgesetzt gefühlt und
datierte konsequenterweise noch später seine Diplome immer nach 673
als dem Jahr seiner Königserhebung.
Das erwähnte Zweckbündnis der ARNULFINGER
mit Ebroin blieb jedoch mehr als kurzfristig, und als sich Ebroins
Macht
mit seines Königs
Theuderich III. Eintritt in des ermordeten
Dagoberts
II. Rechte erheblich steigerte, schlug
es bald in erbitterte Feindschaft um. Über die Herrschaftsnachfolge
in Austrasien fehlen nähere Nachrichten, so daß man es mit der
angedeuteten Formulierung E. Ewigs bewenden lassen kann, daß Theuderich
"in die Rechte der austrasischen Könige" eingetreten sei. Was die
faktischen Machtverhältnisse in Austrasien allerdings angeht, so spricht
alles in der kargen Überlieferung für eine "sofortige Machtübernahme"
der PIPPINIDEN nach Dagoberts
II.Tod und dem Verschwinden seines Hausmeiers
Wulfoald.
Da aber alsbald ein offener Kampf zwischen Austrasiens PIPPINIDEN
und dem mächtigen Hausmeier von Neustrien-Burgund, der mit uns "für"
seinen König Theuderich III. focht,
ausbrach, ist es mehr als fraglich, ob
Theuderichs Herrschaftsnachfolge in Austrasien
schon vor der Beendigung dieses Krieges angesetzt werden kann. Herzog
Martins Untergang und Ebroins "Verzicht", nach seinen entscheidenden
Erfolgen Austrasien völlig zu unterwerfen, sind hier wohl als Beginn
der Herrschaft Theuderichs III.
über Austrasien anzusehen, wobei der Krieg von 680 den deutlichen
Charakter einer Auseinandersetzung um die Herrschaftsnachfolge hat. Die
Datierung seines Endes ist abhängig vom Zeitpunkt der Ermordung Ebroins,
für den sich mit guten Gründen als terminus post quem
"etwa der 25. April 680" und als terminus ante wohl der 12. Mai
ergeben. Nach sicherer Überlieferung ist nämlich der Hausmeier
kurze Zeit nach seiner Rückkehr vom austrasischen Feldzug ermordet
worden.