Tochter des Seneschalls
Hugobert und der Irmina
von Oeren
Hlawitschka Eduard: Seite 76
*****************
"Die Vorfahren Karls des Großen."
22 Bertrada die Ältere
Ihre Abstammung wird ermittelt bei E. Hlawitschka, Zur
landschaftlichen Herkunft (wie in Nr. 4), Seite 1-17.
Werner, Matthias: Seite 31,83,236,268-272
**************
"Adelsfamilien im Umkreis der frühen Karolinger.
Die Verwandtschaft Irminas von Oeren und Adelas von Pfalzel. Personengeschichtliche
Untersuchungen zur frühmittelalterlichen Führungsschicht im Maas-Mosel-Gebiet"
Aber auch für Bertrada die Ältere und
Crodelind
und ihre Familien wäre jeweils eine führende Stellung vorauszusetzen.
Bertradas Sohn Charibert war Graf in Laon; ihre Enkelin Bertrada
die Jüngere wurde durch ihre Ehe mit Pippin
III. die Gemahlin des ersten im Gesamtreich anerkannten fränkischen
Königs aus karolingischem Hause.
Die Dotierung Echternachs bildete nur einen Teil ihres
Gesamtbesitzes [223 Ausgeklammert sei an dieser Stelle noch die
Frage nach den Erbgütern der als Töchter Irminas angesehenen
Adela
von Pfalzel, Chrodelind, Plektrud und Bertrada die
Ältere und dem daraus für Irmina zu erschließenden
Besitz, da hierzu wie auch für etwaige andere erbberechtigte Nachkommen
Irminas
keine Zeugnisse vorliegen, die sich unmittelbar auf die Person Irminas
bzw. ihrer Verwandtschaft beziehen.].
Weitere Aufschlüsse zu ihrer Person suchten Halbedel
und Wampach dadurch zu gewinnen, daß sie den Vermerk Signum
+ Chrodelande in der Zeugenliste der Ausstattungsurkunde Bertradas
der Älteren und ihres Sohnes Charibert für das Kloster
Prüm von 721 auf Crodelinde bezogen und verwandtschaftliche
Beziehungen Crodelinds zu Bertrada und den übrigen in
der Zeugenliste genannten Personen annahmen [269 Beyer 1 Nr. 8 Seite
11. Halbedel Seite 23 Anm. 20 sah in den beiden anderen noch genannten
Zeugen Bernarius und Theodericus weitere Söhne Bertradas
der Älteren und in "Chrotlind" die Frau des Bernarius.
Theoderich
und Bertradas sicher bezeugter Sohn Charibert/Chardrad
setzte
er gleich mit den beiden Tradenten Theoderich und Haribert,
die vor 777 in Blittersdorf, Auersmacher (Kr. Saarbrücken) und Saargemünd
Besitz an Fulrad von Saint-Denis übertrugen, vgl. Tangl (wie
oben Seite 137 Anm. 460) Seite 208. Zurückhaltender hinsichtlich einer
Identität Crodelinds mit dem Zeugenhelfer von 721 und verwandtschaftlicher
Beziehungen zu Bertrada der Älteren äußerte sich
hingegen Wampach 1, 1 Seite 126 Anm. 2.]. Diese Ergebnisse werden insbesondere
von Levillain und Hlawitschka übernommen, die die Zeugenhilfe Crodelinds
als Konsens zu der Stiftung der Bertrada deuteten und hierin ein
zusätzliches Argument für die Annahme verwandtschaftlicher Verbindungen
zu der Gründerin von Prüm sahen.
Zur Herkunft Bertradas
ist bekannt, daß ihr Vater Charibert ein Sohn der ersten
Gründerin von Prüm, Bertrada der Älteren, war.
Bei Chariberts bzw. Bertradas der Älteren Verbindungen
zum karolingischen Haus wurden mehrere
Deutungen vorgeschlagen.
Bei der Suche nach einer Seitenverwandtschaft, die keine
Blutsverwandtschaft schuf und dennoch die Möglichkeit gemeinsamer
Erbgüter bot, richtete Hlawitschka seinen Blick auf die Familie Plerktruds,
die Gemahlin Pippins II., die wie Bertrada die Ältere im
Mittelmosel-Eifel-Gebiet begütert gewesen sei. Ausgehend von der Annahme,
auch Karl Martell habe als Sohn Pippins II. und dessen Nebenfrau
Chalpaida durchaus Besitz Plektruds erlangen können, hielt
er Verwandtschaftsbeziehungen zwischen Plektrud und Bertrada der Älteren
für die einfachste Erklärung der gemeinsamen Besitzrechte
König Pippins und Bertradas
der Jüngeren. Als nächstliegende und wahrscheinlichste
Möglichkeit verwandtschaftlicher Verbindungen sah er an, daß
Plektrud
und Bertrada die Ältere Schwestern gewesen seien [398
Hlawitschka, Herkunft Seite 8ff., Ders., Vorfahren Seite 55f., 72f.
(Stemmma), Ders. Merowingerblut Seite 72ff., 77 sowie zuletzt ausführlich
Ders., Studien Seite 38ff.]. Dieser, jüngst von Hlawitschka noch einmal
eingehend begründeten Deutung ist die seitherige Forschung überwiegend
gefolgt [399 Vgl. oben Seite 29 mit Anm. 73 sowie Rotthoff (wie
Anm. 202) Seite 218 und Ders. (wie Anm. 200) Seite 5f. Ablehnend äußerte
sich hingegen vor allem Eckhardt, Studia Seite 102ff., dessen gegenteilige
Auffassung, Bertrada die Ältere sei eine Tochter König
Childerichs II. und somit merowingischer
Abstammung gewesen, jedoch von Hlawitschka, Studien Seite 31ff.
überzeugend als unhaltbar erwiesen werden konnte.].
Bertrada, die derart als Schwester Plektruds
erschlossen
wurde, gilt aufgrund dieser genealogischen Einordnung zugleich auch als
eine weitere Schwester Adelas von Pfalzel.
Weitgehend entfallen muß vor allem das zunächst
naheliegende Argument, Adela wie Bertrada die Ältere
hätten jeweils eine Schwester Crodelind gehabt [400 Zu
diesem auf den ersten Blick als besonders tragfähig erscheinenden
Argument vgl. etwa Hlawitschka, Merowingerblut Seite 77, der umgekehrt
von einer Geschwisterschaft Bertradas und Adelas, in der
für Bertrada erschlossenen und der für die Schenkerin
Attala von 704 sicher bezeugten Schwester Crodelind eine zusätzliche
Bestätigung der Identität Adelas und Attalas sieht; vgl.
auch oben Anm. 154.]. Diese Annahme beruht hinsichtlich Adelas auf
einer fraglichen Personengleichsetzung und stützt sich, was Bertrada
die Ältere annbetrifft, auf eine wohl unzutreffende Deutung
der Zeugenreihe in Bertradas Urkunde für Prüm von 721
[401 Vgl. oben Seite 207ff., 238ff.].
Wenig besagt schließlich auch die Tatsache, daß
Bertrada
die Ältere und Adela von Pfalzel jeweils an der mittleren
Mosel und im Bittgau begütert waren.
Die Klostergründung Bertradas in Prüm
ging offensichtlich bald nach 721wieder ein. Die Gegenüberstellung
der Nachrichten vonn 721 und der Angaben von 762 zeigt, daß die von
Bertrada
der Älteren einbehaltene Hälfte ihrer Erbportion in Rommersheim
nach der Auflösung des Klosters offensichtlich wieder mit der an Prüm
geschenkten zweiten Hällfte vereint wurde und daß die ggesamte
Erbportionn Bertradas der Älteren über Charibert
an dessen Tochter Bertrada die Jüngere
gelangt war. Die Teilung der villa Rommersheim in zwei Besitzanteile
ist somit spätestens in der Generation Bertradas der Älteren
anzusetzen [411 Dieser Generation gehörte mit weitgehender
Sicherheit auch der unmittelbare Vorbesitzer Karl Martells an, da
Karl und Charibert, wie die Anm. 408 zitierten Passagen der
Urkunde von 762 zeigen, Angehörige derselben Generation waren. Die
theoretisch bestehende Möglichkeit, daß bereits zwischen
Karl
Martell und Bertrada der Älteren geteilt wordenw ar, dürfte
demgegenüber gänzlich unwahrscheinlich sein.]. Die einfachste
denkbare Form verwandtschaftlicher Beziehungen zwischen
König Pippin
und Bertrada der Jüngeren ist,
daß beide einen gemeinsamen Urgroßvater hatten, unter dem der
Besitz in Rommersheim noch vereint war [412 Von dieser Annahme gehen
auch die meisten der von Hlawitschka, Herkunft Seite 4ff. zitierten
Deutungsvorschläge der älteren Forschung aus; vgl. auch Dens.,
Merowingerblut Seite 73.]. Es fällt auf, daß von den beiden
Besitzannteilen der eine ungeteilt über Karl Martell an Pippin
vererbt wurde und daß der andere, der bei der Gründung Prüms
in zwei Hälften aufgespalten und nach der Aufhebung des Klosters wieder
vereint worden war, gleichfalls ungeteilt an Bertrada
die Jüngere fiel [413 So hätte etwa Karl
Martell seine portio in Rommersheim unter seine aus seiner Ehe
mit Chrotrud stammenden Kinder Karlmann, Pippin
und
Hiltrud aufteilen bzw. auch seine aus anderen Verbindungen stammenden
erbberechtigten Nachkommen daran beteiligen können. Ein ähnliches
Bild würde sich für Bertrada die Ältere
ergeben,
sofern man mit Bornheim gen. Schilling Seite 114 aus dem Wortlaut der kopial
überlieferten Schenkungsurkunde Bertradas an Echternach von
721: Ego Berta ... et filius meus Chardradus et Harbertus
folgert, daß 721, das heißt zur Gründungszeit
von Prüm, von den Söhnen Bertradas noch Chardrad
und
Charibert am Leben waren. Sehr wahrscheinlich aber verdient
die von Wampach 1, 2 Nr. 33 Seite 77 vorgeschlagene Konjektur Chardradus
(qui) et Harbertus gegenüber dieser Deutung den Vorzug.]. Erkennt
man hierin ein gewisses Interesse, die beiden Anteile bei Erbbteilungen
ungeteilt zu belassen, so ist es nicht unwahrscheinlich, daß bereits
der Erblasser Bertrada die Ältere nur über den an Bertrada
gelangten
Anteil im Rommersheim verfügen konnte, die Teilung also schon eine
Generation vor Bertrada der Älteren stattgefunden hatte [414
Die Möglichkeit, die insbesondere Eckhardt, Merowingerblut 1 Seite
19ff. und Ders., Studia Seite 104ff. seinen jeweiligen Deutungsversuchen
zugrundegelegt hatte, wurde auch von Hlawitschka, Herkunft Seite 13 Anm.
50 und Dems., Studien Seite 40ff., vgl. dazu Anm. 415, erwogen, aber als
weniger wahrscheinlich beurteilt. In seiner älteren Studie verwies
Hlawitschka hierfür vor allem auf Angaben zu den 721 von Bertrada
der Älteren an Prüm vergabten Güter wie quicquid
nobis obtingit oder nobis obtingit legitmo, die eher "auf eine
jüngere, nicht auf eine schon eine Generation zurückliegende
Teilung hindeuten" dürften. Doch sind diese Wendungen im Vergleich
zu sonstigen urkundensprachlichen Formulierungen über Erbgüter
und Erbteilungen sehr allgemein gehalten, vgl. etwa die Anm. 305,311,313
und oben Seite 127 mit Anm. 414 zitierten Beispiele. Dem entspricht der
gleichfalls wenig präzise zusammenfassende Herkunftsvermerk: quicquid
in ipsis villis antecessores nostri ibidem tennuerunt. Man wird aus
diesem unbestimmten Angaben kaum genauere Schlüsse auf den Zeitpunkt
und die Art der Teilung ziehen wollen. Dies gilt insbesondere für
die Rommersheimer Güter, zu denen lediglich vermerkt ist: de nostra
portionne medietate! Läßt dieser Hinweis den zeitpunkt der
Teilung gänzlich offen, so wäre bei strenger wörtlicher
Interpretation aus dem Fehlen zusätzlicher Angaben wie nobis obtingit
legitimo und ähnlichem vielleicht sogar eher umgekehrt auf eine bereits
weiter zurückliegende Teilung zu schließen. Ein weiteres Argument
für einen Ansatz der Erbteilung erst in der Generation Bertradas
der Älteren sieht Hlawitschka, Studien Seite 43 in der Verwendung
des Begriffs portio für die 762 vergabten Güter in Rommersheim
und Rheinbach, der darauf verweise, daß diese Besitzanteile König
Pippin
und Bertrada der Jüngeren als
ehemalige Teilstücke bewußt gewesen seien, wobei "ehemalige
Besitzzusammengehörigkeiten auch wiederum nicht zu lange bewußt
geblieben sein dürften". Da in der Urkunde von 762 das Wort portio
ohne jeden Bezug auf eine Erbteilung verwandt ist, fragt sich jedoch,
ob an dieser Stelle nicht eher die allgemeinere Bedeutung des Begriffs
im Sinn eines Anteils an der Gesamtheit der an einem Ort befindlichen Liegenschaftenn
mit Zubehör zugrundeliegt; vgl. dazu die oben Anm. 124 erwähnten
Beispiele.]. In diesem Falle wären - wiederum als einfachste Möglichkeit
verwandtschaftlicher Beziehungen - bereits Karl Martell und Charibert
von Laon Urenkel des gemeinsmaen Vorbesitzers gewesen [415 Der
verfehlte Versuch von Eckhardt, Studia Seite 96ff., 102ff., diese Teilung
unter Chlodwigs
II. Söhnen Childerich
II. (662-675) und Theuderich
III. (673-690/91) anzusetzen, wurde von Hlawitschka,
Studien Seite 33ff. überzeugend zurückgewiesen. Ebd. Seite 40ff.
mit Anm. 161 diskutiert Hlawitschka, von den sicher bezeugten arnulfingisch-pippinidischen
Vorfahren Karl Martells ausgehend, verschieden Möglichkeiten
von Erbteilungen in der Generation der Eltern Pippins II. und Bertradas
der Älteren. Er zeigt dabei auf, daß von den bekannten Nachkommen
Arnulfs
von Metz und Pippins I. her keine Möglichkeiten bestehen.
Bertrada die Ältere in die arnulfingisch-pippinidische
Vorfahrenschaft Karl Martells einzugliedern und daß die Annahme
unbekannter Familienangehöriger, von denen die Güter Bertradas
der Älteren stammen könnten, mit den überlieferten Personenzeugnissen
wie auch mit dem fränkischen Erbrecht nur schwer vereinbar sei; vgl.
zu den erbrechtlichen Bedenken jedoch oben Seite 131 mit Anm. 430. Daß
Karl
Martell die Besitzanteile in Rommerheim und Rhgeinbach über Familienangehörige
seiner väterlichen Vorfahrenschaft - der dann auch Bertrada die
Ältere zuzuweisen wäre - erhalten hatte, ist allerdings nur
eine von mehreren Möglichkeiten. Ebenso ist es denkbar, daß
die Teilung in der Generation seiner Großeltern mütterlicherseits
stattgefunden hatte; vgl. dazu unten Seite 280 mit Anm. 436.].
Nach den kirchenrechtlichen Bestimmungen waren bis in
den Beginn des 8. Jahrhunderts Ehen unter Urenkeln, das heißt Verwandten
dritten Grades (kanonischer Zählung) zulässig.
oo N.N.
†
Kinder:
Heribert Graf von Laon
†
Literatur:
-----------
Ennen, Edith: Frauen
im Mittelalter. Verlag C.H. Beck München 1994, Seite 57 - Hlawitschka
Eduard: Die Vorfahren Karls des Großen. In: Braunfels Wolfgang: Karl
der Große Lebenswerk und Nachleben. Verlag L. Schwann Düsseldorf
Band I Seite 76 - Werner, Matthias: Adelsfamilien im Umkreis der
frühen Karolinger. Die Verwandtschaft Irminas von Oeren und Adelas
von Pfalzel. Personengeschichtliche Untersuchungen zur frühmittelalterlichen
Führungsschicht im Maas-Mosel-Gebiet, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen
1982 Seite 28,31,39,83,87,111,120,176,201, 207,210, 221,236-241,244,255,259,264-266,268-272,274,279,293,324,326
-