Einzige Tochter des Herzogs Heinrich der Gottlose von
Österreich und der Agnes von Thüringen, Tochter von
Landgraf Hermann I.; Enkelin des Herzogs Leopold VI. der Glorreiche
Gertrud stritt sich mit ihrer Tante Margarete, der Witwe HEINRICHS (VII.), um das babenbergische Erbe. Sie konnte ihre und ihres Sohnes Erbansprüche nicht durchsetzen und floh letztlich 1271 vor Ottokar II. von Böhmen nach Meißen.
Franzl Johann: Seite 43,62,194
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"Rudolf I."
Weil der BABENBERGER Friedrich II. kinderlos ist
und seine Dynastie zu erlöschen droht, werden die STAUFER
ihn beerben. Zu diesem Zweck wirbt der Kaiser um die Hand der BABENBERGERIN
Gertrud, der Nichte des Herzogs. Der Gedanke
ist gut: ein staufisches Königreich
im Osten des Reiches, mächtig und unabhängig von den wankelmütigen
und eigensüchtigen Reichsfürsten, ein kühn erdachter Plan,
würdig seines geistvollen Urhebers. Er scheitert im letzten Moment,
als die Urkunde von den kaiserlichen Kanzlisten schon konzipiert ist, die
ihn besiegeln soll. Gertrud, die BABENBERGERIN,
bringt ihn zu Fall. Der Kaiser gedenkt, die staufischen
Ansprüche auf Österreich durch eine Heirat mit Gertrudzu
untermauern. Die junge Dame aber weigert sich entschieden, den alternden
Monarchen zum Manne zu nehmen. Der Kaiser sei im Kirchenbann, so Gertrud
fromm und starrsinnig, sie wolle sich durch eine solche Ehe nicht
versündigen. Der Kaiser und der Herzog mögen noch so mächtige
Männer sein, den Trotz der eigenwilligen Jungfer können sie nicht
brechen. Ohne Heirat aber erscheinen dem Kaiser die staufischen Ansprüche
zuwenig abgesichert. Der Plan, aus Österreich ein Königreich
zu machen, bleibt ein Stück Pergament.
Markgraf
Hermann von Baden, der Gemahl der frommen
BABENBERGERIN
Gertrud,
der als Favorit des Papstes galt, konnte die Erbansprüche seiner Gemahlin
in Österreich nicht durchsetzen.
Lechner Karl: Seite 293-295,300-307
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"Die Babenberger"
Angelpunkt und Hauptperson war jetzt die oft erwähnte
Nichte des Herzogs, Gertrud.
Es ging zunächst um die Realisierung der schon 1238 festgelegten Ehe
zwischen dem Markgrafen Wladislaw von Mähren,
Sohn König Wenzels I. von Böhmen,
und Gertrud. Ein bestehendes Ehehindernis,
ein gemeinsamer Ur-Ur-Großvater, wurde vom Papst durch Dispens behoben.
Gerichtet war diese Genehmigung freilich gegen die Absichten Kaiser
FRIEDRICHS, sich selbst mit Gertrud
ehelich zu verbinden, um sich so die Nachfolge in den österreichischen
Ländern zu sichern. Der Kaiser drängte im Frühjahr 1245
auf eine persönliche Abmachung bezüglich der Eheschließung
mit Gertrud. Er berief den Herzog und
seine Nichte (futura consors nostra) zu sich, um den Plan zu besprechen.
In der letzten Aprilwoche 1245 wurde in Wien bei einem großen Hoffest
dem Herzog von dem Abgesandten des Kaisers ein Ring überreicht als
symbolisches Zeichen für die zu empfangende und schon zugesicherte
Königswürde. Mit diesem Ring erschien der Herzog bereits am 29.
Juni in Verona zur festgesetzten Festlichkeit, der Erhebung Österreichs
zum Königreich und zur Vermählung des Kaisers mit Gertrud,
der Nichte des Herzogs. Der Herzog war in Verona erschienen, nicht aber
kam Gertrud, die Braut und zukünftige
Kaiserin. Vermutlich hatte sie, da FRIEDRICH
kurz vorher in Lyon gebannt worden war, aus religiösen Gründen
zurückgezogen.
Wieder war es zuerst der böhmische König, der
unmittelbar nach dem Tode Herzog Friedrichs seinen Sohn Wladislaw
mit Gertrud vermählte - den man
auch in Österreich als zukünftigen Herzog ansah. Aber schon nach
einigen Monaten, am 3. Januar 1247, starb
Wladislaw. Sichtlich stand
der Papst mehr auf der Seite Gertruds und
suchte Margarete
mit dem Grafen Hermann
von Henneberg zu verheiraten. Es ist interessant zu verfolgen, wie in den
Jahren 1246-1252 die beiden Frauen, Tante und Nichte, teils verbündet,
teils in offenem Gegensatz und in Konkurrenz, den Gewinn der österreichischen
Länder anstrebten, wobei der Papst abwechselnd die eine oder die andere
Seite förderte. Während
Margarete
ausgesprochen kaiserlich-staufisch gesinnt
war, war Gertrud hingegen päpstlich
wie ihr Schwiegervater. Mitte des Jahres 1248 war er so weit, dass Gertrud
neuerlich heiratete, und zwar Markgraf Hermann VI. von Baden, einen
angeheirateten Neffen Herzog Ottos von Bayern, der aber einer eher päpstlich
eingestellten Familie entstammte. Diese Verbindung war nicht durch den
Papst, sondern von Herzog Otto von Bayern vermittelt worden. Papst Innocenz
IV. bestätigte am 14. September 1248 dem Markgrafen Hermann
die Schenkung des Herzogtums Österreich durch seine Frau, die ducissa
Austrie, an die es "nach Erbfolge gemäß alter und gebilligter
Gewohnheit des Landes, bekräftigt durch Päpste, römische
Kaiser und Könige gesetzlich gekommen ist. Aber einige Monate später,
am 31. Januar 1249, fordert der Papst den Gegen-König
WILHELM auf, Markgraf Hermann mit dem Herzogtum Österreich
zu belehnen.
Ein Großteil des Adels hielt sich fern von ihm,
Sympathien scheint er im Lande nicht viele errungen zu haben. Er hatte
wohl versucht, in Wien solche zu gewinnen. Wie sich Markgraf Hermann
Anhang
zu verschaffen wusste, erläutert eine Urkunde, womit Herzogin
Gertrud am 23. Mai 1249 dem Stift Klosterneuburg die Auslösung
einer durch Heinrich des Jüngeren von Mödling (+ 1236) einst
an Klosterneuburg gekommenen und von ihrem Gemahl, Herzog Hermann,
an Heinrich von Liechtenstein verpfändeten Ortschaft verspricht. Gertrud
hatte ihren Sitz in Kahlenbergerdorf auf der die Donauuferstraße
nördlich von Wien beherrschenden Burg. Sie gehörte samt der daneben
gelegenen Kirche infolge Schenkung der Herzogin-Mutter Theodora dem Stift
Klosterneuburg, aber Gertrud räumte
- gestützt auf den Papst - die Burg nicht. Der Papst verwendete sich
für sie im Januar 1248 beim Propst von Klosterneuburg und verpflichtete
ihn, auf jeden Fall die Herzogin in castro "Obalenberch", wohin sie sich
wegen dessen Festigkeit zurückgezogen hatte, wohnen zu lassen. Gertrud
war auch weiterhin auf der Burg geblieben, bis sie 1251 an Herzogin
Margarete und ihren Gemahl gekommen zu sein scheint. Die Burg
in Kahlenbergerdorf erwies sich für Gertrud
und Hermann als besonders wertvoll, da sie die Straße am Donauufer
gegen Einfälle aus dem Westen sperren, aber auch den Weg zum uralten
Urfahr Nußdorf-Jedlesee nach Norden überwachen konnte. Dass
Herzog-Markgraf
Hermann im Lande selbst gekämpft und Schaden gestiftet hatte,
geht aus einer Urkunde hervor, die Herzogin Gertrud
vier Monate nach dem Tode ihres Mannes dem Kloster Altenburg
am 6. Februar 1251 in Wien ausstellen ließ. Sie schenkte damit dem
Kloster Altenburg bei Horn die unter ihrem Patronatsrecht stehende Altpfarre
Röhrenbach - als Ersatz für die vielen Schädigungen, die
ihr verstorbener Gemahl dem Kloster zugefügt hatte. Am 4. Oktober
1250 war nämlich
Herzog-Markgraf Hermann von Baden plötzlich
gestorben. Aus der Ehe mit Gertrud waren
zwei Kinder hervorgegangen: Friedrich,
der sich später "Herzog von Österreich und Steier" nannte und
als Markgraf von Verona in Neapel 1268 hingerichtet wurde, und Agnes,
die später Herzog Ulrich III. von Kärnten und Krain heiratete.
Hier saß in Wien oder auf der von ihr besetzten
Burg in Chalenberg, die seit Oktober 1250 zum zweiten Mal verwitwete Herzogin
Gertrud. Der Papst hatte ihr eine neue Heirat empfohlen, mit
einem Bruder des Gegen-Königs WILHELM VON
HOLLAND. Aber das Interesse des
Papstes an Gertrud war am Erlöschen.
Sie ging ihre eigenen Wege, immer bestimmt von Eifersucht und Abneigung,
ja Hass gegen ihre Tante Margarete,
die Schwester Herzog Friedrichs II.
Bei so vielem Erfolg ihrer Tante trat Gertrud
noch
einmal zum Kampf um ihre Rechte auf die beiden Herzogtümer an. Sie
verband sich mit König Bela IV. von Ungarn,
der auch seinerseits seine Ansprüche auf babenbergisches
Gebiet
nicht aufgegeben hatte. Zugleich heiratete sie - zum dritten Mal - 1252
den mit Bela
verwandten Fürsten
Roman von Halics, dem sie eine Tochter gebar. 1253 unternahm
Bela, verbündet mit Herzog Otto
von Bayern und Herzog Boleslaw von Krakau
und mit Roman, einen Angriff auf Mähren und Österreich. Aber
die Kämpfe endeten wenig erfolgreich, und
Roman
konnte
sich in Österreich nicht durchsetzen. Er verließ
Gertrud
und
ging in seine Heimat zurück. Die Ehe wurde geschieden. Im Frieden
zu Ofen (3. April 1254) erhielt Gertrud
einige Orte in der West- und oberen Steiermark zu ihrem Unterhalt, wobei
sie besonders Judenburg und Voitsberg bevorzugte. Diesen Städten hat
sie auch mehrere Freiheiten und Schenkungen verliehen. Aber noch weiter
nannte sie sich ducissa Austrie et Stirie, wie ihr Sohn Friedrich
dux Austrie et Stirie. Sie hielt also an ihren Ansprüchen auf die
babenbergischen Länder für sich und ihre Kinder fest.
Gertrud, die vielleicht
gehofft hatte, für ihre Kinder Ansprüche zu retten, musste 1268
den Tod ihres Sohnes Friedrich in Italien zusammen mit dem letzten HOHENSTAUFEN
erleben.
Gertrud,
die Mutter
Agnes', scheint nach dem Tode ihres Schwiegersohnes, Herzog
Ulrichs von Kärnten, aus dem Lande gewiesen worden sein. Sie begab
sich zu ihrem Onkel, Markgraf Heinrich dem Erlauchten von Meißen,
wo sie nach 1288 in einem Kloster starb.
1. oo Wladislaw Herzog von Mähren
um 1225-2./3.1.1247
1248
2. oo Hermann VI. Markgraf von Baden
um 1222-4.10.1250
1252
3. oo Roman Herzog von Halitsch
-1254 - nach 1260
Kinder:
2. Ehe
Friedrich I. Markgraf von Baden
1249-29.10.1268
Agnes
1250-2.1.1295
1263
1. oo Ulrich III. Herzog von Kärnten
um 1220-27.10.1269
1270
2. oo Ulrich III. Graf von Heunburg
- um 1308
3. Ehe
Tochter
1253-
Literatur:
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Lechner Karl: Die Babenberger. Markgrafen und
Herzoge von Österreich 976-1246, Böhlau Verlag Wien-Köln-Weimar
1992, Seite 276, 285,291,293-295,300,303-307,375 A 79; 378 A 112; 411 A
2,4; 412 A 17,21; 414 A 43,45,50; 415 A 55 - Pohl Walter: Die Welt
der Babenberger. Schleier, Kreuz und Schwert, hg. von Brigitta Vacha, Verlag
Styria, Seite 232,279, 288,291 -