Württemberg
 

Stammatfel Lexikon des Mittelalters Band IX Anhang

STAMMTAFELN ZUR GESCHICHTE DER EUROPÄISCHEN STAATEN BAND I und II Tafeln 75-81
 

Lexikon des Mittelalters: Band IX Spalte 375
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Württemberg
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Grafschaft und Herzogtum

Der Name wird mit Konrad von Wirtinisberk 1092 erstmals urkundlich erwähnt, ist aber auch mit der für 1083 durch Inschrift überlieferten Weihe der Burgkapelle der gleichnamigen Höhenburg über Untertürkheim in Verbindung zu bringen. Alle Versuche der Herleitung des Namens und der Familie haben bisher zu keinem abschließenden Ergebnis geführt. Nach der jüngsten These gehörten Konrad von Wirtinisberk und seine Geschwister Bruno, Abt von Hirsau, und Liutgard zur Nachkommenschaft des salischen Herzogs Konrad von Kärnten (+ 1011) und der Mathilde von Schwaben (+ 1031/32). In der 2. Generation des Hauses erscheinen die Brüder Ludwig und Emicho, davon ersterer als Graf (ab 1139) und vermutlicher Inhaber der Grafschaft an der unteren Rems und dem mittleren Neckar. Doch war dieses Amt anscheinend noch nicht auf Dauer mit dem Hause verbunden. Um die Mitte des 12. Jh. werden die Angehörigen der Familie nämlich wieder ohne Grafentitel erwähnt. Die Wurzeln der Grafschaft des 13. Jh. werden daher in der Neuordnung des mittleren Neckarraumes durch FRIEDRICH I. BARBAROSSA um 1180 gesehen. Ludwig von Württemberg konnte dabei sein Allod mit Lehen von Reichsgut und Kirchenvogteien vereinigen und eine Ausgangsbasis für den künftigen Aufstieg des Hauses schaffen. In dieser Zeit und im frühen 13. Jh. lassen sich Verwandtschaften des Hauses zu den Grafschaften von Kirchberg; Veringen, Ulten und den Markgrafen von Ronsberg erschließen, doch können die bekannten Angehörigen des Hauses bis zur Mitte des 13. Jh. nicht genealogisch eindeutig zugeordnet werden. Es hat den Anschein, als hätte sich die Familie durch die staufische Territorialpolitik zur Mitte des 13. Jh. hin langsam aus der im 12. und im frühen 13. Jh. festzustellenden Verbindung zu den STAUFERN gelöst. Der Übergang Ulrichs I. (+ 1265) 1246 in der Schlacht von Frankfurt von der staufischen Partei zur päpstlichen führte zur Niederlage König KONRADS IV. und zum Aufstieg Ulrichs. Mit ihm wird die Geschichte des Hauses deutlicher. Er hat im Interregnum staufisches Allod und Reichsgut im mittleren Neckarraum an sich genommen, die Städte Leonberg, Schorndorf und Waiblingen gegründet, durch Heirat Stuttgart erworben und ebenso Canstatt und die Herrschaft Urach mit Münsingen, Nürtingen und Pfullingen auf Dauer seiner Herrschaft verbunden. Diese wurde zu seiner Zeit schon flächenhaft verstanden. Somit wird ihm zu Recht die Grundsteinlegung für das spätere Herzogtum zugeschrieben. Ulrichs Söhne Ulrich II. (+ 1279) und Eberhard I. (+ 1325) wurden erst in den 70-er Jahren mündig.  Letzterer hat die Grafschaft gegen die Revindikationspolitik RUDOLFS von Habsburg und die Angriffe HEINRICHS VII. verteidigt, wobei er durch die ihm übertragene schwäbische Landvogtei (ab 1298) und den habsburgisch-wittelsbachischen Gegensatz ab 1314 sich nicht nur politisch halten, sondern seine Herrschaft sogar mit Backnang, Neuffen, der Glemsgaugrafschaft mit dem Hohenasperg, mit Göppingen und dem Hohenstaufen, Rosenfeld, Dornstettn und Neuenbürg erheblich vergrößern konnte. Die Grafschaft war 1325 bereits der bedeutendste Machtfaktor im mittleren Neckarraum.
Eberhards Sohn Ulrich III. (+ 1344) hat auf seiten LUDWIGS DES BAYERN 1330 die fränkische Landvogtei Wimpfen erhalten und war auch finanziell in der Lage, seine Grafschaft zu erweitern. So erwarb er die halbe Herrschaft Teck mit Kirchheim, Winnenden, die Grafschaft Aichelberg, Grötzingen, Vaihingen/Enz, Stadt und Herrschaft Tübingen, die Stadt Markgrönningen mit dem Lehen der Reichssturmfahne und die Schirmvogtei über das Kloster Herrenalb, Denkendorf und Bebenhausen. Dazu hat er sein politisches Interesse auch auf das Elsaß gerichtet und dort neben der Herrschaft Horburg die Stadt Reichenweiher und weiteren Besitz an sein Haus gebracht. Ulrichs Sohn Eberhard II. (+ 1392) konnte die von seinem Bruder Ulrich IV. (+ 1366) gewünschte Teilung der Grafschaft verhindern, die seit 1361 als Grafschaft Württemberg oder Grafschaft zu oder von Württemberg urkundlich erwähnt wurde. Ihm gelang zwar die Ausdehnung seiner Grafschaft, doch wurde diese durch die abnehmende Bevölkerungszahl und die sinkenden Steuern und Zinsen beschädigt. Wenn er sich auch 1367 gegen ein Adelsbündnis und ebenso im  Kampf mit den Reichsstädten 1372 (Sieg über die Ulmer bei Altheim) und 1388 (Sieg bei Döffingen) durchsetzen konnte, so war er letztendlich doch zu einem Kompromiß mit den Reichsstädten gezwungen. Sein ihm folgender Enkel Eberhard III. (+ 1417) setzte im Gegensatz zu ihm politisch auf Einigung und Bündnisse. Er erzwang 1395 die Auflösung der Rittergesellschaft der Schlegler und war 1405 maßgebliches Mitglied des Marbacher Bundes gegen König RUPRECHT. Er erweiterte seine Grafschaft durch die Herrschaft Schalksburg mit Balingen und Onstmettingen sowie mit dem Rest von Bietigheim. Eberhard IV. (+ 1419) hat durch Heirat seit 1409 Montbeliard (Mömpelgard) an Württemberg gebracht. In die Regentschaft für Eberhards Söhne Ludwig I. (+ 1450) und Ulrich V. (+ 1480) trat bald der Einfluß der Kurpfalz mehr und mehr in den Vordergrund. Die Brüder teilten 1442 die Grafschaft in einen Stuttgarter (Ulrich) und einen Uracher (Ludwig) Teil. Während Ludwig eine ausgleichende Politik betrieb, schädigte Ulrich seinen Landesteil nicht nur durch Auseinandersetzungen mit den Städten, sondern auch mit den Kurfürsten von der Pfalz. Durch die 1457 erstmals überlieferte Tagung der Landschaften beider Teile konnte sich Ulrich V. zwar in der Vormundschaft über seinen Neffen Eberhard V. (+ 1496) durchsetzen, doch als dieser 1459 mündig wurde, verlor Ulrich seinen politischen Einfluß im Uracher Landesteil erneut. Nach Ulrichs Niederlage im Pfälzer Krieg 1462 war die Politik seines Neffen Eberhard auf eine Wiedervereinigung beider Landesteile ausgerichtet, was im Münsinger Vertrag von 1482 Wirklichkeit wurde. Die künftige Unteilbarkeit der Grafschaft wurde in weiteren Verträgen (1485,1489,1492) festgeschrieben. Auf dieser Grundlage erreichte Eberhard V. die Erhebung seiner Grafschaft 1495 zum Herzogtum, das er als Eberhard I. bis 1496 regierte. Die Erbansprüche von Ulrichs V. Söhnen Eberhard VI. (II.; + 1504) und Heinrich (+ 1519) waren auf die Erbfolge Eberhards I. festgeschrieben worden. Während Heinrich sich längere Zeit in Montbeliard aufhielt, folgte Eberhard II. 1496 seinem Vetter und wurde 1498 wegen seiner Mißregierung von der Landschaft abgesetzt. Der ihm folgende Sohn Heinrichs, Ulrich (+ 1550), stand bis 1503 unter Vormundschaft, wobei das Herzogtum sich politisch nach HABSBURG richtete. Der Tübinger Vertrag von 1514 gewährte den Ständen ein weitreichendes Mitspracherecht. Die Erhebung Württembergs zum Herzogtum, der Tübinger Vertrag, die Vertreibung Herzog Ulrichs 1519-1534 und de nach seiner Rückkehr rasch durchgeführten Reformation des Landes stellen dessen Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit dar. Eine besondere Rolle im Zusammenwachsen des Landes spielte auch die 1477 von Eberhard V. gegründete Universität Tübingen.

Literatur:
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Chr. Fr. Stälin, Wirtemberg. Gesch. (bis 1593), Bd 1-4, 1841-1870 - K. und A. Weller, Gesch. im sw.dt. Raum, 1972-900 Jahre Haus W. Leben und Leistung für Land und Volk, hg. R. Uhland, 1985 - D. Mertens, W. (Hb. der baden-württ. Gesch. II. 1995)1ff.
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Paul Friedrich Stälin: Seite 369-370
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"Geschichte Württembergs"

Auf einem rebenumkränzten Bergvorsprung über dem reichgesegneten Neckartale zwischen Eßlingen und Cannstatt bei dem heutigen Dorfe Rothenberg erhob sich die Burg, nach welcher die Grafen von Württemberg sich nannten. Sie kommt das erste Mal inschriftlich den 7. Februar 1083 vor: laut der noch erhaltenen Steintafel erfolgte an diesem Tage die Einweihung der Burgkapelle durch den Bischof Adalbert von Worms . Die Bedeutung des Namens, welcher in der staufischen Zeit Wirtinsberk, Wirtinberc, Wirdenberch, Wirtenberc und so weiter, am häufigsten Wirtenberc, selten Wirtemberc geschrieben wurde, ist zweifelhaft. Er wird abgesehen von einigen anderen Erklärungen, namentlich von dem Eigennamen Wirnto (Genitiv: Wirntin, entstellt Wirtin), auch Wirtinho, abgeleitet.
Nicht minder dunkel ist der Ursprung des Hauses selbst, und die ältesten Nachrichten über Glieder desselben, insbesondere soweit sie auf dem Schenkungsbuche des Klosters Hirsau beruhen und Beziehungen zu dem Hause BEUTELSBACH enthalten, sind Gegenstand vielfacher Erörterungen und verschiedener Auffassungen geworden. Doch dürfte bei Zusammenfassung jener Hirsauer Nachrichten und der wenigen Urkunden, welche über die Anfänge des Geschlechts berichten, das Wahrscheinlichste das Folgende sein. Aus der Familie der edelfreien Herren von Beutelsbach erbaute Konrad, Bruder des Hirsauer Abtes Bruno von Beutelsbach (1105-1120) und Gemahl einer nicht näher bekannten Werntrud ums Jahre 1083 die Burg Württemberg, welche er nunmehr zu seinem Wohnsitze machte und nach welcher er auch seinen Namen änderte.