Stammatfel Lexikon des Mittelalters Band IX Anhang
STAMMTAFELN ZUR GESCHICHTE DER EUROPÄISCHEN STAATEN BAND I und
II Tafeln 75-81
Lexikon des Mittelalters: Band IX Spalte 375
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Württemberg
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Grafschaft und Herzogtum
Der Name wird mit Konrad
von Wirtinisberk 1092 erstmals urkundlich erwähnt, ist aber
auch mit der für 1083 durch Inschrift überlieferten Weihe der
Burgkapelle der gleichnamigen Höhenburg über Untertürkheim
in Verbindung zu bringen. Alle Versuche der Herleitung des Namens und der
Familie haben bisher zu keinem abschließenden Ergebnis geführt.
Nach der jüngsten These gehörten Konrad
von Wirtinisberk und seine Geschwister
Bruno, Abt von Hirsau, und Liutgard
zur Nachkommenschaft des salischen
Herzogs Konrad von Kärnten (+ 1011) und der Mathilde von
Schwaben (+ 1031/32). In der 2. Generation des Hauses erscheinen die
Brüder Ludwig
und Emicho,
davon ersterer als Graf (ab 1139) und vermutlicher Inhaber der Grafschaft
an der unteren Rems und dem mittleren Neckar. Doch war dieses Amt anscheinend
noch nicht auf Dauer mit dem Hause verbunden. Um die Mitte des 12. Jh.
werden die Angehörigen der Familie nämlich wieder ohne Grafentitel
erwähnt. Die Wurzeln der Grafschaft des 13. Jh. werden daher in der
Neuordnung des mittleren Neckarraumes durch FRIEDRICH
I. BARBAROSSA um 1180 gesehen. Ludwig
von Württemberg konnte dabei sein Allod mit Lehen von Reichsgut
und Kirchenvogteien vereinigen und eine Ausgangsbasis für den künftigen
Aufstieg des Hauses schaffen. In dieser Zeit und im frühen 13. Jh.
lassen sich Verwandtschaften des Hauses zu den Grafschaften von Kirchberg;
Veringen, Ulten und den Markgrafen von Ronsberg erschließen, doch
können die bekannten Angehörigen des Hauses bis zur Mitte des
13. Jh. nicht genealogisch eindeutig zugeordnet werden. Es hat den Anschein,
als hätte sich die Familie durch die staufische
Territorialpolitik zur Mitte des 13. Jh. hin langsam aus der
im 12. und im frühen 13. Jh. festzustellenden Verbindung zu den STAUFERN
gelöst. Der Übergang Ulrichs
I. (+ 1265) 1246 in der Schlacht von Frankfurt von der staufischen
Partei zur päpstlichen führte zur Niederlage König
KONRADS IV. und zum Aufstieg Ulrichs.
Mit ihm wird die Geschichte des Hauses deutlicher. Er hat im Interregnum
staufisches Allod und Reichsgut im
mittleren Neckarraum an sich genommen, die Städte Leonberg, Schorndorf
und Waiblingen gegründet, durch Heirat Stuttgart erworben und ebenso
Canstatt und die Herrschaft Urach mit Münsingen, Nürtingen und
Pfullingen auf Dauer seiner Herrschaft verbunden. Diese wurde zu seiner
Zeit schon flächenhaft verstanden. Somit wird ihm zu Recht die Grundsteinlegung
für das spätere Herzogtum zugeschrieben. Ulrichs
Söhne Ulrich II. (+ 1279) und
Eberhard I. (+ 1325) wurden erst in
den 70-er Jahren mündig. Letzterer hat die Grafschaft gegen
die Revindikationspolitik RUDOLFS von Habsburg
und die Angriffe HEINRICHS VII. verteidigt,
wobei er durch die ihm übertragene schwäbische Landvogtei (ab
1298) und den habsburgisch-wittelsbachischen
Gegensatz ab 1314 sich nicht nur politisch halten, sondern seine Herrschaft
sogar mit Backnang, Neuffen, der Glemsgaugrafschaft mit dem Hohenasperg,
mit Göppingen und dem Hohenstaufen, Rosenfeld, Dornstettn und Neuenbürg
erheblich vergrößern konnte. Die Grafschaft war 1325 bereits
der bedeutendste Machtfaktor im mittleren Neckarraum.
Eberhards Sohn Ulrich
III. (+ 1344) hat auf seiten LUDWIGS
DES BAYERN 1330 die fränkische Landvogtei Wimpfen erhalten
und war auch finanziell in der Lage, seine Grafschaft zu erweitern. So
erwarb er die halbe Herrschaft Teck mit Kirchheim, Winnenden, die Grafschaft
Aichelberg, Grötzingen, Vaihingen/Enz, Stadt und Herrschaft Tübingen,
die Stadt Markgrönningen mit dem Lehen der Reichssturmfahne und die
Schirmvogtei über das Kloster Herrenalb, Denkendorf und Bebenhausen.
Dazu hat er sein politisches Interesse auch auf das Elsaß gerichtet
und dort neben der Herrschaft Horburg die Stadt Reichenweiher und weiteren
Besitz an sein Haus gebracht. Ulrichs
Sohn Eberhard II. (+ 1392) konnte die
von seinem Bruder Ulrich IV. (+ 1366)
gewünschte Teilung der Grafschaft verhindern, die seit 1361 als Grafschaft
Württemberg oder Grafschaft zu oder von Württemberg
urkundlich erwähnt wurde. Ihm gelang zwar die Ausdehnung seiner Grafschaft,
doch wurde diese durch die abnehmende Bevölkerungszahl und die sinkenden
Steuern und Zinsen beschädigt. Wenn er sich auch 1367 gegen ein Adelsbündnis
und ebenso im Kampf mit den Reichsstädten 1372 (Sieg über
die Ulmer bei Altheim) und 1388 (Sieg bei Döffingen) durchsetzen konnte,
so war er letztendlich doch zu einem Kompromiß mit den Reichsstädten
gezwungen. Sein ihm folgender Enkel Eberhard III.
(+ 1417) setzte im Gegensatz zu ihm politisch auf Einigung und
Bündnisse. Er erzwang 1395 die Auflösung der Rittergesellschaft
der Schlegler und war 1405 maßgebliches Mitglied des Marbacher Bundes
gegen König RUPRECHT. Er erweiterte
seine Grafschaft durch die Herrschaft Schalksburg mit Balingen und Onstmettingen
sowie mit dem Rest von Bietigheim. Eberhard IV.
(+ 1419) hat durch Heirat seit 1409 Montbeliard (Mömpelgard)
an Württemberg gebracht. In die Regentschaft für Eberhards
Söhne Ludwig I. (+ 1450) und Ulrich
V. (+ 1480) trat bald der Einfluß der Kurpfalz mehr und
mehr in den Vordergrund. Die Brüder teilten 1442 die Grafschaft in
einen Stuttgarter (Ulrich) und einen
Uracher (Ludwig)
Teil. Während Ludwig eine
ausgleichende Politik betrieb, schädigte
Ulrich seinen Landesteil nicht nur durch Auseinandersetzungen
mit den Städten, sondern auch mit den Kurfürsten von der Pfalz.
Durch die 1457 erstmals überlieferte Tagung der Landschaften beider
Teile konnte sich Ulrich V. zwar in
der Vormundschaft über seinen Neffen Eberhard
V. (+ 1496) durchsetzen, doch als dieser 1459 mündig wurde,
verlor Ulrich seinen politischen Einfluß
im Uracher Landesteil erneut. Nach Ulrichs
Niederlage im Pfälzer Krieg 1462 war die Politik seines
Neffen Eberhard auf eine Wiedervereinigung
beider Landesteile ausgerichtet, was im Münsinger Vertrag von 1482
Wirklichkeit wurde. Die künftige Unteilbarkeit der Grafschaft wurde
in weiteren Verträgen (1485,1489,1492) festgeschrieben. Auf dieser
Grundlage erreichte Eberhard V. die
Erhebung seiner Grafschaft 1495 zum Herzogtum, das er als
Eberhard I. bis 1496 regierte. Die Erbansprüche von Ulrichs
V. Söhnen Eberhard VI. (II.; +
1504) und Heinrich (+ 1519)
waren auf die Erbfolge Eberhards I. festgeschrieben
worden. Während Heinrich sich
längere Zeit in Montbeliard aufhielt, folgte
Eberhard II. 1496 seinem Vetter und wurde 1498 wegen seiner
Mißregierung von der Landschaft abgesetzt. Der ihm folgende Sohn
Heinrichs, Ulrich (+ 1550), stand bis
1503 unter Vormundschaft, wobei das Herzogtum sich politisch nach HABSBURG
richtete. Der Tübinger Vertrag von 1514 gewährte den Ständen
ein weitreichendes Mitspracherecht. Die Erhebung Württembergs zum
Herzogtum, der Tübinger Vertrag, die Vertreibung Herzog
Ulrichs 1519-1534 und de nach seiner Rückkehr rasch durchgeführten
Reformation des Landes stellen dessen Übergang vom Mittelalter zur
Neuzeit dar. Eine besondere Rolle im Zusammenwachsen des Landes spielte
auch die 1477 von Eberhard V. gegründete
Universität Tübingen.
Literatur:
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Chr. Fr. Stälin, Wirtemberg. Gesch. (bis 1593), Bd 1-4, 1841-1870
- K. und A. Weller, Gesch. im sw.dt. Raum, 1972-900 Jahre Haus W. Leben
und Leistung für Land und Volk, hg. R. Uhland, 1985 - D. Mertens,
W. (Hb. der baden-württ. Gesch. II. 1995)1ff.
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Paul Friedrich Stälin: Seite 369-370
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"Geschichte Württembergs"
Auf einem rebenumkränzten Bergvorsprung über dem reichgesegneten
Neckartale zwischen Eßlingen und Cannstatt bei dem heutigen Dorfe
Rothenberg erhob sich die Burg, nach welcher die Grafen von Württemberg
sich nannten. Sie kommt das erste Mal inschriftlich den 7. Februar 1083
vor: laut der noch erhaltenen Steintafel erfolgte an diesem Tage die Einweihung
der Burgkapelle durch den Bischof Adalbert von Worms . Die Bedeutung des
Namens, welcher in der staufischen
Zeit Wirtinsberk, Wirtinberc, Wirdenberch, Wirtenberc
und so weiter, am häufigsten Wirtenberc,
selten Wirtemberc geschrieben wurde,
ist zweifelhaft. Er wird abgesehen von einigen anderen Erklärungen,
namentlich von dem Eigennamen Wirnto
(Genitiv: Wirntin, entstellt Wirtin),
auch Wirtinho, abgeleitet.
Nicht minder dunkel ist der Ursprung des Hauses selbst, und die ältesten
Nachrichten über Glieder desselben, insbesondere soweit sie auf dem
Schenkungsbuche des Klosters Hirsau beruhen und Beziehungen zu dem Hause
BEUTELSBACH enthalten, sind Gegenstand vielfacher Erörterungen
und verschiedener Auffassungen geworden. Doch dürfte bei Zusammenfassung
jener Hirsauer Nachrichten und der wenigen Urkunden, welche über die
Anfänge des Geschlechts berichten, das Wahrscheinlichste das Folgende
sein. Aus der Familie der edelfreien Herren von Beutelsbach erbaute Konrad,
Bruder des Hirsauer Abtes
Bruno von Beutelsbach (1105-1120) und Gemahl einer nicht näher
bekannten Werntrud ums Jahre 1083 die Burg Württemberg, welche
er nunmehr zu seinem Wohnsitze machte und nach welcher er auch seinen Namen
änderte.