Begraben: Veitsdom Prag
Tochter des Pfalzgrafen
Rudolf II. bei Rhein (+ 4.10.1353) aus seiner 1. Ehe mit der Anna
von Kärnten-Görz, Tochter von Herzog Otto II.
Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 656
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Anna von der Pfalz, deutsche und böhmische Königin
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* 1329, + 1353
Prag
Begraben: Veitsdom
Tochter Pfalzgraf Rudolfs II. (+ 1353)
2. Gemahlin KARLS IV.; Heirat in Bacharach
Krönung zur böhmischen Königin Prag 1.4.1349. Mit der sensationellen Hochzeit, gegen päpstlichen Rat, spaltete KARL die WITTELSBACHER Partei und festigte entschieden seine Position. In der Mitgift wurzeln die späteren ErwerbungenKARLS in der Ober-Pfalz ("Neuböhmen", ab 1353). Politisches Wirken Annas ist nicht bezeugt. Das einzige Kind Wenzel (* 17.1. 1350) starb früh (30.12.1351).
Quellen und Literatur:
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RI VIII – NDB I, 299 – E. Werunsky, Gesch. Ks. Karls
IV. und seiner Zeit, 3 Bde, 1880-1892, bes. Bd. 2.
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Veltrup Dieter: Seite 306-313,315-323,326-331
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„Zwischen Eherecht und Familienpolitik“
Um diese Zeit muss KARL den
Plan gefasst haben, Rudolf
II. dadurch auf seine Seite zu ziehen, dass er dessen einzige Tochter
heiratete. Dem standen jedoch zwei schwerwiegende Hindernisse entgegen:
Zum einem die Verwandtschaft im 3. berührend den 4., also im 4. Grad
der kanonischen Zählung, die KARL
mit Anna verband; zum anderen war Anna
eine Großnichte LUDWIGS DES BAYERN und
KARLhatte dem Papst unter Eid versprochen,
ohne seine vorherige Einwilligung in keine verwandtschaftliche Beziehung
zum wittelsbachischen Hause zu treten.
Um seine wahren Absichten zu verbergen, nahm KARLVerhandlungen
mit Eduard III. von England auf, die
das Ziel einer Ehe zwischen dessen Tochter Isabella
und KARL haben sollten.
Am 10. Februar erreichte ihn sein Kanzler in Köln
und brachte ihm aus Avignon das ersehnte Heiratsprivileg und nun konnten
die endgültigen Verhandlungen wegen der Ehe mit Anna
von der Pfalz beginnen. Der Ehevertrag wurde in Bacharach mit
Rudolf
geschlossen. Noch am selben Tag, an dem der Vertrag unterzeichnet worden
war, fand auch die Heirat des fast 33-jährigen Witwers mit der knapp
20-jährigen Pfalzgräfin statt. Die Ehe bewirkte nicht nur durch
die Spaltung der wittelsbachischen
Partei für eine Beruhigung im Reich, sondern gab KARL
die Möglichkeit, sich auf außenpolitische Probleme konzentrieren
zu können. Sie eröffnete dem König darüber hinaus höchst
interessante und erwünschte erbrechtliche Aussichten.
Annas
Mutter war nämlich eine Cousine von KARLSfrüherer
Schwägerin Margaretha Maultasch:
Sie war eine Tochter von Herzog Otto II. von Kärnten, einem Bruder
von Margarethas Vater
Heinrich,
dem Ex-König von Böhmen. Für den Fall nämlich, dass
Margaretha keine Kinder hinterließ,
wären die Nachkommen ihrer drei Cousinen erbberechtigt gewesen. Für
KARLergab sich noch die besonders interessante
Situation, dass die Witwe Ottos II. ihrer Tochter Anna
die Grafschaft Sarntheim nördlich von Bozen vermacht hatte, die nach
deren Tod möglicherweise
KARLS
Frau zugefallen war.
Sehr viel realistischere Aussichten schienen sich für
KARL
aber deshalb zu eröffnen, weil seine junge Frau die einzige Tochter
aus der Ehe von Rudolf
II. von der Pfalz mit der Kärntener Herzogs-Tochter war. Anna
war
seine Erbtochter, der er auch die Eventualhuldigung leisten ließ.
Für KARL eröffnete sich die
Aussicht, auf dem Erbwege alle die Gebiete in den Einflussbereich seiner
Dynastie zu bringen, die für ihn wegen des Zugangs von Böhmen
ins Reich so ungemein wichtig waren. Vorerst erhielt er zwar nur Hartenstein,
Auerbach, Velden, Plech und Neidstein Pfandweise versetzt, da Rudolf
wegen
seiner hohen Schulden nicht in der Lage war, Annas
Heimsteuer in Höhe von 6.000 Mark bar zu bezahlen.
Wir hatten bereits gesehen, dass sich KARLS
Hoffnungen, die Rudolf
gehörigen Teile der Ober-Pfalz auf dem Erbwege an sich zu
bringen, letztlich nicht erfüllten, weil das einzige Kind aus seiner
Ehe mit Anna beim Tod der Mutter bereits
verstorben war und diese wiederum nur 8 Monate vor ihrem Vater starb.
KARL kaufte Ruprecht
den Jüngeren, der sich in der Gefangenschaft von Herzog Rudolf
I. von Sachsen-Wittenberg befand, kurz nach Annas
Tod für 12.000 Mark frei und ließ sich als Gegenleistung
dafür unter Vermittlung Albrechts von Habsburg
von den Oheimen des jungen Mannes die Festungen Waldeck, Störnstein,
Neustadt, Hirschau, Murach und Treswitz verpfänden; den Pfalzgrafen
wurde die Möglichkeit eingeräumt, die Pfänder innerhalb
eines Jahres einzulösen. Doch dazu sollte es nicht kommen, denn wenige
Monate später gelang
KARL ein
noch größerer Erfolg: Am 4.Oktober 1353 starb sein Schwiegervater
Rudolf
II. unter Hinterlassung einer ungeheuren Schuldenlast, die allein
KARL gegenüber 20.000 Mark betrug.
Wenige Tage später verabredete der König mit Ruprecht
dem Älteren, dass ihm zur Begleichung dieser Schulden die
oberpfälzischen Städte und Festungen Hauseck, Ruprechtstein,
Werdenstein und Lichtenstein sowie Sulzbach, Rosenberg, Thurndorf, Hilpoltstein,
Hohenstein, Lichteneck, Frankenberg, Lauf, Eschenbach, Hersbruck, Hartenstein,
Neidstein, Auerbach, Velden und Plech verkauft werden sollten. Die fünf
letztgenannten Orte hatte KARL bereits
in Pfandbesitz: Sie waren ihm an Stelle von Annas
Heimsteuer verpfändet worden und hätten von ihm bis zu seinem
Tode weiter genutzt werden können; nun gingen sie in sein unbestreitbares
Eigentum über. Dagegen verpflichtete er sich, die ihm wegen der Loslösung
Ruprechts des Jüngeren verpfändeten Festen Waldeck, Murach und
Treswitz wieder herauszugeben.
Nachdem er am 25. Juli 1349 in Aachen durch seinen Großonkel
Balduin
abermals zum römischen König und am folgenden Tag
auch seine junge Frau zur Königin gekrönt worden war, blieb das
Paar noch einige Zeit am Rhein und begab sich dann nach Prag, wo Anna
am 1. November auch als böhmische Königin gekrönt wurde.
Sie erwartete zu dieser Zeit ihr erstes Kind, und am 17. Januar 1350 wurde
tatsächlich der ersehnte Erbe geboren, der in der Taufe den Namen
Wenzel
erhielt. Damit war endlich der Fortbestand der Dynastie gesichert.
Im Dezember trat dann das Ereignis ein, das allen ihren
vertraglichen Abmachungen die Basis entzog: Der kleine Wenzelstarb
mit noch nicht einmal zwei Jahren, angeblich auf der Burg Bettlern,
und wurde im Veitsdom begraben. Königin Anna
wies
zum Andenken an ihren Sohn dem von ihrem Mann gestifteten Mansionarienkapitel
des Veitsdomes eine jährliche Rente von 10 Schock Prager Groschen
aus dem Dorf Minitz mit der Verpflichtung an, dafür Sorge zu tragen,
dass an dem Grab eine Wachskerze die noctuque frequenter ardeat sine intermissione.
Sie war nicht einmal 23 Jahre alt, und es bestand die Hoffnung, dass sie
noch weitere Kinder zur Welt bringen würde; doch bereits am 2.
Februar 1353 folgte sie ihrem kleinen Sohn nach und wurde bei ihm im
Dom zu Prag beigesetzt.
März 1349
oo 2. KARL IV. von Luxemburg-Böhmen Deutscher
König
14.5.1316-29.11.1378
Kinder:
Wenzel
17.1.1350-30.12.1351
Literatur:
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Hoensch, Jörg K.: Die Luxemburger. Eine spätmittelalterliche
Dynastie gesamteuropäischer Bedeutung 1308-1437. Verlag W. Kohlhammer
2000 Seite 116,129 - Hoensch, Jörg K.: Kaiser Sigismund. Herrscher
an der Schwelle zur Neuzeit 1368-1437. Verlag C.H. Beck München 1996
Seite 32,38 - Schnith Karl: Frauen des Mittelalters in Lebensbildern.
Verlag Styria Graz Wien Köln 1997 Seite 319 - Seibt Ferdinand:
Karl IV. Ein Kaiser in Europa 1346 bis 1378 Deutscher Taschenbuch Verlag
GmbH & Co. KG, München 1994 Seite 161,200,230,269,273,327 - Veldtrup,
Dieter: Zwischen Eherecht und Familienpolitik. Studien zu den dynastischen
Heiratsprojekten Karls IV., Studien zu den Luxemburgern und ihrer Zeit.
Verlag Fahlbusch/ Hölscher/Rieger Warendorf 1988 Seite 306-313,315-323,326-331
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