Anna von der Pfalz                                    Deutsche  Königin
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26.9.1329-2.2.1353
               Prag

Begraben: Veitsdom Prag
 

Tochter des Pfalzgrafen Rudolf II. bei Rhein (+ 4.10.1353) aus seiner 1. Ehe mit der Anna von Kärnten-Görz, Tochter von Herzog Otto II.
 

Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 656
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Anna von der Pfalz, deutsche und böhmische Königin
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* 1329, + 1353
               Prag

Begraben: Veitsdom

Tochter Pfalzgraf Rudolfs II. (+ 1353)

2. Gemahlin KARLS IV.; Heirat in Bacharach

Krönung zur böhmischen Königin Prag 1.4.1349. Mit der sensationellen Hochzeit, gegen päpstlichen Rat, spaltete KARL die WITTELSBACHER Partei und festigte entschieden seine Position. In der Mitgift wurzeln die späteren ErwerbungenKARLS in der Ober-Pfalz ("Neuböhmen", ab 1353). Politisches Wirken Annas ist nicht bezeugt. Das einzige Kind Wenzel (* 17.1. 1350) starb früh (30.12.1351).

Quellen und Literatur:
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RI VIII – NDB I, 299 – E. Werunsky, Gesch. Ks. Karls IV. und seiner Zeit, 3 Bde, 1880-1892, bes. Bd. 2.
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Veltrup Dieter: Seite 306-313,315-323,326-331
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„Zwischen Eherecht und Familienpolitik“

Um diese Zeit muss KARL den Plan gefasst haben, Rudolf II. dadurch auf seine Seite zu ziehen, dass er dessen einzige Tochter heiratete. Dem standen jedoch zwei schwerwiegende Hindernisse entgegen: Zum einem die Verwandtschaft im 3. berührend den 4., also im 4. Grad der kanonischen Zählung, die KARL mit Anna verband; zum anderen war Anna eine Großnichte LUDWIGS DES BAYERN und KARLhatte dem Papst unter Eid versprochen, ohne seine vorherige Einwilligung in keine verwandtschaftliche Beziehung zum wittelsbachischen Hause zu treten. Um seine wahren Absichten zu verbergen, nahm KARLVerhandlungen mit Eduard III. von England auf, die das Ziel einer Ehe zwischen dessen Tochter Isabella und KARL haben sollten.
Am 10. Februar erreichte ihn sein Kanzler in Köln und brachte ihm aus Avignon das ersehnte Heiratsprivileg und nun konnten die endgültigen Verhandlungen wegen der Ehe mit Anna von der Pfalz beginnen. Der Ehevertrag wurde in Bacharach mit Rudolf geschlossen. Noch am selben Tag, an dem der Vertrag unterzeichnet worden war, fand auch die Heirat des fast 33-jährigen Witwers mit der knapp 20-jährigen Pfalzgräfin statt. Die Ehe bewirkte nicht nur durch die Spaltung der wittelsbachischen Partei für eine Beruhigung im Reich, sondern gab KARL die Möglichkeit, sich auf außenpolitische Probleme konzentrieren zu können. Sie eröffnete dem König darüber hinaus höchst interessante und erwünschte erbrechtliche Aussichten. Annas Mutter war nämlich eine Cousine von KARLSfrüherer Schwägerin Margaretha Maultasch: Sie war eine Tochter von Herzog Otto II. von Kärnten, einem Bruder von Margarethas Vater Heinrich, dem Ex-König von Böhmen. Für den Fall nämlich, dass Margaretha keine Kinder hinterließ, wären die Nachkommen ihrer drei Cousinen erbberechtigt gewesen. Für KARLergab sich noch die besonders interessante Situation, dass die Witwe Ottos II. ihrer Tochter Anna die Grafschaft Sarntheim nördlich von Bozen vermacht hatte, die nach deren Tod möglicherweise KARLS Frau zugefallen war.
Sehr viel realistischere Aussichten schienen sich für KARL aber deshalb zu eröffnen, weil seine junge Frau die einzige Tochter aus der Ehe von Rudolf II. von der Pfalz mit der Kärntener Herzogs-Tochter war. Anna war seine Erbtochter, der er auch die Eventualhuldigung leisten ließ. Für KARL eröffnete sich die Aussicht, auf dem Erbwege alle die Gebiete in den Einflussbereich seiner Dynastie zu bringen, die für ihn wegen des Zugangs von Böhmen ins Reich so ungemein wichtig waren. Vorerst erhielt er zwar nur Hartenstein, Auerbach, Velden, Plech und Neidstein Pfandweise versetzt, da Rudolf wegen seiner hohen Schulden nicht in der Lage war, Annas Heimsteuer in Höhe von 6.000 Mark bar zu bezahlen.
Wir hatten bereits gesehen, dass sich KARLS Hoffnungen, die Rudolf gehörigen Teile der Ober-Pfalz auf dem Erbwege an sich zu bringen, letztlich nicht erfüllten, weil das einzige Kind aus seiner Ehe mit Anna beim Tod der Mutter bereits verstorben war und diese wiederum nur 8 Monate vor ihrem Vater starb.
KARL kaufte Ruprecht den Jüngeren, der sich in der Gefangenschaft von Herzog Rudolf I. von Sachsen-Wittenberg befand, kurz nach Annas Tod für 12.000 Mark frei  und ließ sich als Gegenleistung dafür unter Vermittlung Albrechts von Habsburg von den Oheimen des jungen Mannes die Festungen Waldeck, Störnstein, Neustadt, Hirschau, Murach und Treswitz verpfänden; den Pfalzgrafen wurde die Möglichkeit eingeräumt, die Pfänder innerhalb eines Jahres einzulösen. Doch dazu sollte es nicht kommen, denn wenige Monate später gelang KARL ein noch größerer Erfolg: Am 4.Oktober 1353 starb sein Schwiegervater Rudolf II. unter Hinterlassung einer ungeheuren Schuldenlast, die allein KARL gegenüber 20.000 Mark betrug. Wenige Tage später verabredete der König mit Ruprecht dem Älteren, dass ihm zur Begleichung dieser Schulden die oberpfälzischen Städte und Festungen Hauseck, Ruprechtstein, Werdenstein und Lichtenstein sowie Sulzbach, Rosenberg, Thurndorf, Hilpoltstein, Hohenstein, Lichteneck, Frankenberg, Lauf, Eschenbach, Hersbruck, Hartenstein, Neidstein, Auerbach, Velden und Plech verkauft werden sollten. Die fünf letztgenannten Orte hatte KARL bereits in Pfandbesitz: Sie waren ihm an Stelle von Annas Heimsteuer verpfändet worden und hätten von ihm bis zu seinem Tode weiter genutzt werden können; nun gingen sie in sein unbestreitbares Eigentum über. Dagegen verpflichtete er sich, die ihm wegen der Loslösung Ruprechts des Jüngeren verpfändeten Festen Waldeck, Murach und Treswitz wieder herauszugeben.
Nachdem er am 25. Juli 1349 in Aachen durch seinen Großonkel Balduin abermals zum römischen König und am folgenden Tag auch seine junge Frau zur Königin gekrönt worden war, blieb das Paar noch einige Zeit am Rhein und begab sich dann nach Prag, wo Anna am 1. November auch als böhmische Königin gekrönt wurde. Sie erwartete zu dieser Zeit ihr erstes Kind, und am 17. Januar 1350 wurde tatsächlich der ersehnte Erbe geboren, der in der Taufe den Namen Wenzel erhielt. Damit war endlich der Fortbestand der Dynastie gesichert.
Im Dezember trat dann das Ereignis ein, das allen ihren vertraglichen Abmachungen die Basis entzog: Der kleine Wenzelstarb mit noch nicht einmal zwei Jahren, angeblich auf der Burg Bettlern, und wurde im Veitsdom begraben. Königin Anna wies zum Andenken an ihren Sohn dem von ihrem Mann gestifteten Mansionarienkapitel des Veitsdomes eine jährliche Rente von 10 Schock Prager Groschen aus dem Dorf Minitz mit der Verpflichtung an, dafür Sorge zu tragen, dass an dem Grab eine Wachskerze die noctuque frequenter ardeat sine intermissione. Sie war nicht einmal 23 Jahre alt, und es bestand die Hoffnung, dass sie noch weitere Kinder zur Welt bringen würde; doch bereits am 2. Februar 1353 folgte sie ihrem kleinen Sohn nach und wurde bei ihm im Dom zu Prag beigesetzt.
 
 
 
 

März 1349
  oo 2. KARL IV. von Luxemburg-Böhmen Deutscher König
          14.5.1316-29.11.1378
 
 
 
 

Kinder:

  Wenzel
  17.1.1350-30.12.1351
 
 
 

Literatur:
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Hoensch, Jörg K.: Die Luxemburger. Eine spätmittelalterliche Dynastie gesamteuropäischer Bedeutung 1308-1437. Verlag W. Kohlhammer 2000 Seite 116,129 - Hoensch, Jörg K.: Kaiser Sigismund. Herrscher an der Schwelle zur Neuzeit 1368-1437. Verlag C.H. Beck München 1996 Seite 32,38 - Schnith Karl: Frauen des Mittelalters in Lebensbildern. Verlag Styria Graz Wien Köln 1997 Seite 319 - Seibt Ferdinand: Karl IV. Ein Kaiser in Europa 1346 bis 1378 Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1994 Seite 161,200,230,269,273,327 - Veldtrup, Dieter: Zwischen Eherecht und Familienpolitik. Studien zu den dynastischen Heiratsprojekten Karls IV., Studien zu den Luxemburgern und ihrer Zeit. Verlag Fahlbusch/ Hölscher/Rieger Warendorf 1988  Seite 306-313,315-323,326-331 -