Hans Patze: Seite 582-191
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"Die Entstehung der Landesherrschaft in Thüringen"

2. Hermann von Winzenburg, Markgraf von Meißen und Landgraf von Thüringen
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In der Forschung besteht jetzt Einigkeit darüber, dass vor den LUDOWINGERN die Grafen von Winzenburg die Landgrafschaft Thüringen innegehabt haben. Dagegen gingen die Ansichten lange darüber auseinander, ob bereits Hermann I. oder erst sein Sohn Hermann II. von Winzenburg diese Würde eingenommen habe, doch gilt neuerdings Hermann II. von Winzenburg als erster Landgraf von Thüringen aus diesem Hause. Freilich wäre zunächst zu klären, wen man unter Hermann I. und Hermann II. von Winzenburg zu verstehen hat. Die Genealogie der Grafen von Winzenburg ist stark umstritten. Von Uslar-Gleichen hat dem Geschlecht eine ausführliche Monographie gewidmet und aus weitschichtigem Quellenmaterial die genealogischen Zusammenhänge zu rekonstruieren versucht, seine Auffassungen allerdings mit einer über die Probleme leicht hingleitenden Sicherheit vorgetragen; er wurde aber von der Forschung weithin akzeptiert. Bedenken gegen seine genealogischen Darlegungen haben Brenneke und, ihm folgend, Jordan geäußert. Ausführlicher hat sich Kamillo Trotter mit dem Buch von Uslar-Gleichen auseinandergesetzt. Es geht dabei im wesentlichen um die Frage, wie der von Uslar-Gleichen als Hermann III. von Reinhausen bezeichnete Graf, einer der Mitstifter des Kanonikats Reinhausen, mit dem von Uslar-Gleichen als Grafen Hermann I. von Winzenburg bezeichneten und seinen angeblichen Sohn Hermanns II., dem Landgrafen, zusammenhängt. Diese Beziehung wird durch eine vermeintlich unklare Formulierung in unserer Hauptquelle zur Genealogie der Grafen von Reinhausen und Winzenburg, dem Bericht des Abtes Reinhard von Reinhausen über die Stiftung und frühe Geschichte seines Klosters, überhaupt erst problematisch.
Der Abt hat seinen Bericht, der nicht datiert ist, um 1156 verfaßt. Reinhard verfolgt das Geschlecht bis zu den Brüdern Graf Esico und Graf Elli zurück, die in Reinhausen und Gleichen saßen.
Esico, so heißt es, sei frühzeitig seines Erbes beraubt worden und habe das Peterskloster Helmarshausen zum Empfänger seines Nachlasses bestimmt.
Elli dagegen hatte vier Söhne: Konrad, Heinrich I., Hermann III. und Udo, den späteren Bischof von Hildesheim (1079-1114), und zwei Töchter: Mathilde und Richenza. Der Bericht des Abtes ist an dieser Stelle nicht vollständig; denn es wird in einem ins Jahr 1079 zu datierenden Brief noch eine dritte Tochter, Beatrix, genannt.
Konrad scheint im Sachsenkrieg eine Rolle gespielt zu haben, doch liegen nähere Erörterungen darüber außerhalb unseres Interesse. Seine Tochter Beatrix, als deren Mutter Cohn eine Frau aus dem Hause Malsburg vermutete, heiratete nach dem Bericht des Abtes den Grafen Ulrich I. von Warpke. Aus ihrer Ehe ging ein Sohn Ulrich hervor. Heinrich I. hatte aus unbekannter Ehe zwei Söhne, Meinhard und Pilgrim, und zwei Töchter, Eilika und Adelheid; er ist 1064 und 1071 als Graf im Leinegau bezeugt. Meinhard und Pilgrim müssen an einem 27.II. vor 1103 auf einem Reichstag in Würzburg ermordet worden sein. Als Sohn Heinrichs I. erscheint schließlich noch der von Abt Reinhard nicht genannte Graf Udo. Eilika, später Äbtissin in Ringelheim, hat sich dem Kloster Reinhausen dadurch besonders empfohlen, dass sie zum Seelenheil ihrer erschlagenen Brüder Meinhard und Pilgrim ihr Eigentum in der Flur Reinhausen schenkte und sich jährlich aus familiärer Verbundenheit 6 bis 8 Monate im Kloster Reinhausen aufhielt.
Richenza wurde nach dem Bericht des Abtes von Gerold von Immenshausen entführt, ihre Ehe sei ohne Kinder geblieben, und der Propst, spätere Bischof von Halberstadt, Reinhard, habe ihre Güter gekauft und seinem Neffen Poppo zur Hochzeit geschenkt, eine Nachricht, deren Deutung umstritten ist, aber hier auf sich beruhen kann.
Bedeutungsvoller als diese drei Geschwister wurden Mathilde und Hermann III. Doch bevor wir uns ihnen zuwenden, ist zu bemerken, dass Konrad, Heinrich I., Hermann III. und Mathilde vor 1079 ein Kanonikat zu Ehren Marias und Christophorus' gründeten und mit vier Chorherren besetzten. Der Ort Reinhausen fiel vollständig an Hermann, der mit Zustimmung seiner Miterben in Reinhausen ein Kloster gründete und diesem alles, was er in der Flur dieses Dorfes besaß, schenkte und obendrein den Zehnt der ganzen Dorfflur um vier Hufen ertauschte und der Kirche vermachte. Seinen Ministerialen und Knechten gestattete er, sich und ihr Eigentum dem Kloster zu übertragen. Abt Reinhard betont, dass Hermann III. in Reinhausen nichts für sich behalten habe. Die Hoffnung Hermanns, Bischof Reinhard von Halberstadt (1107-1123), den er zur Weihe des Klosters herbeirief, werde demselben eine namhafte Schenkung machen, erfüllte sich nur bedingt. Der Bischof stiftete nur zwei Wäldchen. Schließlich ließ Graf Hermann III. wegen räumlicher Enge des Klosters an einen nördlich von seinem bisherigen gelegenen Platz verlegen und vergrößern. Den Mönch Reinbold von Helmarshausen stellte er an die Spitze des Konventes, mußte ihn jedoch, da Reinbold in Helmarshausen zum Abt gewählt wurde, durch Reinhard, den Berichterstatter und 1. Abt, ersetzen. Reinhard erhielt durch Erzbischof Adalbert I. von Mainz (1109-1137) die Weihe. Nachdem Hermann III. das vollbracht hatte, ging er nach Bayern und ließ, als er starb, den Konvent bar aller Mittel arm zurück. Denn seine beiden jungen Söhne, Heinrich und Hermann, konnten dem Kloster wenig nutzen, ja sie haben ihm mehr geschadet. Der eine starb eines frühen und elenden Todes und wurde im Kloster begraben; der andere aber "wurde, wie bekannt, erschlagen". Unbedingt richtig ist die Feststellung, dass ein Graf Hermann aus Sachsen in Bayern gestorben ist. Der Tatbestand wird durch eine bayrische Quelle bestätigt. Das Auctuarium Claustroneoburgense verzeichnet zum Jahre 1122 den Tod eines Hermannus comes provincialis de Saxonia. Die Nachricht kommt aus einer Gegend Bayerns, zu der die WINZENBURGER familiäre Beziehungen hatten.
Abt Reinhard berichtet nämlich von Hermanns III. Schwester Mathilde, sie habe einen "bayrischen Fürsten" geheiratet und "Hermann von Winzenburg" geboren, eben den Mann, der nach von Uslar-Gleichens Meinung 1130 als Landgraf von Thüringen von LOTHAR abgesetzt wurde. Die naheliegende Frage, wen Mathilde geheiratet habe, stellen wir zunächst zurück und mustern den Amtsbericht, den wir dem Inhalt nach kennen, seiner Struktur nach, um damit eventuell weitere Aufschlüsse zu gewinnen.
Betrachtet man den Bericht genauer, so ist er klarer, als man gemeint hat, sofern man sich nicht durch den Herkunftsnamen Winzenburg, den Mathildes Sohn Hermann führt, aus dem Konzept bringen läßt, es ergibt sich eine auffallende Systematik im Aufbau des Berichtes:

Der Bericht ist sehr klar aufgebaut und läßt keinen Zweifel, wer gemeint ist. Mathildes Sohn tritt nicht stärker hervor als die Kinder ihrer Geschwister. Stifter des Klosters kann nur Mathildes Bruder sein. Hermann, der Bruder Mathildes, hatte die Söhne Hermann und Heinrich.
Wer war nun
1. der Gemahl Mathildes und
2. wie das Schicksal von Mathildes Sohn Hermann?
Zu 1.: Wenck hat die von Abt Reinhard nach Bayern gewiesene Spur auf die Grafen von Formbach
geleitet und den Grafen Meginhard IV. als Gemahl Mathildes angesehen. Dagegen sagte von
Uslar-Gleichen, Meginhard könne nicht der Gemahl Mathildes sein, da er schon 1066 gestorben, Hermann von Winzenburg aber ca. 1083 geboren sein. Trotter ist wieder auf die Ansicht Wencks, die er allerdings nicht kennt, zurückgekommen.
Richtig ist, dass ein Graf Meginhard, den man wohl als FORMBACHER ansprechen darf, 1066 getötet worden ist. Trotter unterliegt allerdings einer Täuschung, wenn er vorgibt, sicher zu wissen, dass die Gemahlin Meginhards von Formbach Mathilde, Tochter des Grafen Elli von Reinhausen, gewesen sei. Da Trotter anschließend an diese Feststellung auf Leibnitz, SS. rer. brunsw. I, 703 verweist, ist anzunehmen, dass diese Stelle das Eheverhältnis Meginhards zu Mathilde belegen soll. Das ist jedoch gar nicht der Fall. Bei Leibnitz findet sich nichts als der Ausdruck des Berichtes Abt Reinhards, der bekanntlich den Mann Mathildes eben nicht namentlich nennt.
Einen Beleg dafür, dass Mathilde mit Meginhard von Formbach verheiratet war, gibt es nicht. Trotter schließt das nur daraus, dass sich unter den Söhnen Meginhards Ulrich III. von Windberg und Radelnberg und Hermann befinden, den er für den Hermann von Winzenburg hält. In einer ca. 1075 ausgestellten Urkunde verschrieb Ulrich III. von Radelnberg, Sohn Meginhards (+ 1066), seiner Gemahlin Mathilde alles, was er in Bayern oder anderswo von seinem Bruder Hermann in der Erbteilung erhalten oder sonst noch zu erwarten hatte. 1071 waren Hermann und Ulrich Zeugen bei Erzbischof Udo von Trier. In das folgende Jahr ist eine gefälschte Urkunde über einen Gütertausch zwischen dem Bischof Altmann von Passau und Adalbert von Würzburg datiert, in der wieder die Brüder Ulrich und Hermann genannt werden. Diese beiden als Söhne Meginhards IV. bezeichneten Brüder teilten zwischen 1090 und 1094 den Wasserzoll zu Schärding mit ihren Verwandten. Ulrich starb vor 1097. Eine Schenkung Ulrichs an die Abtei Formbach bestätigten seine Witwe und ihr Schwager Hermann. Graf Hermann I. starb 1122 als Vogt des Klosters Formbach. Seine Stellung und sein Todesjahr werden ausdrücklich in einer Tauschurkunde zwischen dem Stift Passau und dem Abt von Formbach vermerkt. Graf Hermann ist also wiederholt in Bayern bezeugt.
Trotter meint, man müsse von seinem Auftreten in Bayern-Österreich seine Betätigung in Sachsen unterscheiden. Freilich hält er nur den 1121 anläßlich einer Hilfeleistung für Bischof Dietrich von Münster und 1118 bezeugten comes de Winceburch für den Sohn Mathildes. Dagegen handele es sich bei dem comes de Winceburch, der 1109 mit einer Gesandtschaft des Kaisers nach Rom ging, um eine Verwechslung von Mathildes Sohn mit Mathildes Bruder. Letzterer sei auch derjenige, der bereits 1106 der Gesandtschaft an den Papst angehörte und der bis 26. VIII. 1114 als comes, später als marchio de Saxonia in Urkunden häufig vorkomme. Trotter verteilt die Quellenzeugnisse nach Belieben auf die beiden Personen. Mathildes Bruder sei - nach Trotter - anläßlich des sächsischen Aufstandes als kaiserlicher Anhänger zu seinem Neffen Hermann I. von Windberg geflohen - der Grund wäre denkbar, ist aber nicht zu beweisen - und sei dort als comes provincialis Hermannus de Saxonia gestorben; letzteres ist richtig.
Auch Mathildes Sohn, in Bayern gut bezeugt, geht - offenbar nur kurze Zeit - nach Trotter nach Sachsen und dann nach Bayern zurück.
Mathildes Sohn Hermann von Formbach-Windberg-Winzenburg habe nach Trotter zwei Söhne, Hermann und Heinrich, gehabt. Hermann sei der 1130 abgesetzte Landgraf und personengleich mit dem 1152 ermordeten Grafen von Winzenburg, Heinrich sei der Graf von Asseburg. Belege für dieses Vater-Sohn-Verhältnis bleibt Trotter - genauso wie von Uslar-Gleichen - freilich schuldig. Ganz offensichtlich hat er die im Altbericht genannten Söhne von Mathildes Bruder zu ihren Enkeln gemacht. Dieser Fehlschluß ist um so erstaunlicher, als Trotter mit uns völlig übereinstimmt, dass Mathildes Bruder Hermann das Kanonikat Reinhausen in ein Kloster umgewandelt hat und dann unter Hinterlassung seiner jungen Söhne Hermann und Heinrich nach Bayern gegangen ist. Er nimmt also im Grunde für Mathildes Sohn und Mathildes Bruder ein Söhnepaar Hermann und Heinrich an, genauso wie von Uslar-Gleichen, nur wird dieser Parallelismus bei ihm nicht kenntlich, weil ihn die Söhne von Mathildes Bruder gar nicht interessieren. Abgesehen davon, dass Trotter einem Fehlschluß unterlegen ist, wenn er Meginhards Sohn Hermann von Windberg (Trotter: und Winzenburg) die Söhne Hermann und Heinrich zuschreibt, so sprechen die vorhandenen Zeugnisse nur von einem Sohn Hermann. Freilich wäre das kein Beweis dafür, dass es nicht doch noch einen Heinrich gegeben haben kann, er bleibt aber höchstens eine Vermutung.
Es ist auch nur eine Vermutung, wenn Trotter die Gemahlin Hermanns von Windberg, Hedwig, für eine Gräfin von Asseburg erklärt. Andere halten sie für eine geborene von Deggendorf.
Da die Genealogie der WINZENBURGER immer wieder strittig war, lohnt es sich, unsere Ergebnisse an den Urkunden zu überprüfen. Hermann III. von Reinhausen wird zwischen 1107 Mai 2 und (1120) I. 21, Goslar, meist als comes Hermannus in den Urkunden bezeichnet. In Urkunden HEINRICHS V. des Jahres 1111 wird seine Herkunft durch den Zusatz de Saxonia näher bestimmt. Dann schwanken die Bezeichnungen. Für die Schenkung des Schlosses Albewinistein an Bamberg ist als Intervenient Hermannus comes de Wínzenburg festgehalten worden. Eine Schwierigkeit der Identifizierzung entsteht dadurch, dass Hermann gelegentlich das Attribut marchio statt comes trägt.  Er ist deshalb oft nicht vom Markgrafen Hermann von Baden zu unterscheiden, sofern er nicht durch die Herkunftsbezeichnung marchio de Saxonia genauer bestimmt wird. Doch könnte man auch dann noch im Zweifel sein, ob der WINZENBURGER gemeint ist, aber dass er es ist, geht aus der Zeugenreihe einer Urkunde Erzbischofs Adalbert II. von Mainz für Katlenburg von 1139 V. 23, Rusteburg, hervor. Dort ist die Identität des marchio Herimannus mit dem WINZENBURGER durch die Nennung seines Bruders Heinrich von Asseburg gesichert. Außerdem macht Stumpf darauf aufmerksam, dass es 1114 unter den sächsischen Großen nur einen Hermann, nämlich Hermann von Winzenburg, gegeben habe.
Man hat nun den Hermann beigelegten Titel marchio mit einer Nachricht der Pegauer Annalen und der Peterschronik zusammengebracht, die berichten, HEINRICH V. habe nach dem Tode Heinrichs von Wettin, Markgrafen von Meißen, 1123 zwei Markgrafen eingesetzt, Wiprecht von Groitzsch und Hermann von Winzenburg. Gelegentlich der Absetzung Hermanns von Winzenburg 1130 heißt es in den Pegauer Annalen: Hermannus a rege deponitur et comes Luodwicus pro eo constituitur Lantgravius er comes Cuonradus de Witin pro eodem Hermanno marchio constituitur in Misne. Posse hat diese Nachricht, die durch keine andere Quelle bestätigt wird, als Irrtum der Pegauer Annalen erwiesen.
So kann der Hermann III. von Winzenburg-Reinhausen beigelegte Titel marchio nur die hervorgehobene Stellung zum Ausdruck bringen, die Hermann in Sachsen erlangt hatte. In der Anwendung tendiert der Titel marchio in diesem Falle in dieselbe Richtung wie comes patriae, comes provincialis oder auch landgravius selbst.
Schwankungen im Titel gehen parallel mit Schwankungen im Gebrauch der Namen. Bald wird ein Herkunftsort angegeben, bald nicht. In der Urkunde Erzbischof Adalberts I. von Mainz (von 1118-1119) enthält die Zeugenreihe Herimann de Winzenburc. Als HEINRICH V. 1120 I. 21, Goslar, für das Kloster St. Georgenberg bei Goslar urkundete, war als Zeuge Hermannus comes anwesend. Dass es dieselbe Person mit dem vorher genannten ist, steht außer Zweifel.
Von ihm, dem 1122 in Bayern verstorbenen Hermann III., wird in der zeitlich nächsten Urkunde von 1123 VII. 7., die Erzbischof Adalbert I. von Mainz für Breitenau ausgestellt hat, sein Sohn als comes de Winceburc puer Herimannus deutlich abgehoben. Der nach ihm in der Zeugenreihe folgende Conradus filius comitis Herimanni kann nur ein Sohn Hermanns III. sein, also ein Bruder des puer Herimannus. Wer mit von Uslar-Gleichen annehmen wollte, der Zusatz de Wincenburc sei entscheidend für die Person, müßte annehmen, es habe damals auf der Winzenburg zwei Personen mit gräflichen Befugnissen gegeben, den Sohn Mathildes und den Sohn Hermanns, denn 1128 Mai 28, Fritzlar, bezeugt Hermannus comes de Wincenburch eine Urkunde Erzbischofs Adalberts für Hilwartshausen, am 15. Juli des gleichen Jahres testierten comes Hermannus et frater eius Cunradus. Der comes...de Winceburc puer Herimannus und der comes Herimannus, Bruder Konrads, ist ein und dieselbe Person.
Wir hatten oben auf das Vorkommen der Zeugen marchio Herimannus et frater eius Heinricus de Asleburc (1139) verweisen. Wenn man jede Namensvariante zum Anlaß nehmen wollte, jedesmal eine andere Person zu postulieren, dürften die soeben genannten mit den 1114 Okt. 16 und 17 bei KONRAD III. testierenden comes Hermannus de Winzenburg et frater eius Henricus nicht gemeint haben. In erzbischöflich Magdeburger Urkunden von 1147 April 16 heißt er Heremannus comes. 1150 wieder comes Herimannus de Wincenburch. Diese Aufstellung zeigt zur Genüge, dass es nicht angeht, nur wegen jeder Namens- oder Titelvariante eine andere Person zu vermuten.
Wir fassen das Ergebnis unserer Untersuchung nochmals zusammen:
1. Der Altbericht läßt keinen Zweifel, dass Mathildes Bruder Hermann zwei Söhne, Hermann und
    Heinrich, zurückläßt, als er vor 1122 nach Bayern geht. Schon Mathildes Bruder Hermann wird
    1109 nach der Winzenburg genannt. Sein Sohn, der 1130 abgesetzte Hermann, wird ebenfalls
    gelegentlich nach der Winzenburg bezeichnet, bisweilen trägt er keinen Herkunftsnamen. Dass
    trotzdem stets die gleiche Person gemeint ist, zeigen die Belege, in denen er mit seinem Bruder
    Heinrich gemeinsam auftritt.
2. Es gibt nicht Grafen von Reinhausen und - durch Mathilde fortgepflanzte - Grafen von
    Winzenburg. Was aus Mathildes Sohn Hermann von Winzenburg geworden ist, wissen wir nicht.
    Er kommt nur im Altbericht vor. Ein Beleg dafür, dass er gleich seinem Onkel - wie von
    Uslar-Gleichen und Trotter annehmen - zwei Söhne, Hermann und Heinrich, gehabt hat, existiert
    nicht. Wir haben es nur mit einem Geschlecht zu tun, das im Leinegau Grafenrechte ausübt und in
    Reinhausen und Gleichen seinen Sitz hat, sich aber nie nach diesen Orten nennt. Erst Ellis Sohn
    Hermann nennt sich, dem Brauch der Zeit entsprechend, erstmalig 1109 nach der vom Stift
    Hildesheim zu Lehen gehenden Winzenburg. Sein Sohn Hermann, der 1130 abgesetzte und 1152
    ermordete, heißt manchmal Graf, manchmal Graf von Winzenburg.