2. Hermann von Winzenburg, Markgraf von Meißen und
Landgraf von Thüringen
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In der Forschung besteht jetzt Einigkeit darüber,
dass vor den LUDOWINGERN die Grafen von Winzenburg die Landgrafschaft
Thüringen innegehabt haben. Dagegen gingen die Ansichten lange darüber
auseinander, ob bereits Hermann
I. oder erst sein Sohn
Hermann II. von Winzenburg diese Würde eingenommen habe,
doch gilt neuerdings
Hermann II. von Winzenburg als erster Landgraf
von Thüringen aus diesem Hause. Freilich wäre zunächst zu
klären, wen man unter Hermann I. und Hermann II. von Winzenburg
zu verstehen hat. Die Genealogie der Grafen
von Winzenburg ist stark umstritten. Von Uslar-Gleichen hat dem
Geschlecht eine ausführliche Monographie gewidmet und aus weitschichtigem
Quellenmaterial die genealogischen Zusammenhänge zu rekonstruieren
versucht, seine Auffassungen allerdings mit einer über die Probleme
leicht hingleitenden Sicherheit vorgetragen; er wurde aber von der Forschung
weithin akzeptiert. Bedenken gegen seine genealogischen Darlegungen haben
Brenneke und, ihm folgend, Jordan geäußert. Ausführlicher
hat sich Kamillo Trotter mit dem Buch von Uslar-Gleichen auseinandergesetzt.
Es geht dabei im wesentlichen um die Frage, wie der von Uslar-Gleichen
als Hermann III. von Reinhausen bezeichnete Graf, einer der Mitstifter
des Kanonikats Reinhausen, mit dem von Uslar-Gleichen als Grafen Hermann
I. von Winzenburg bezeichneten und seinen angeblichen Sohn
Hermanns
II., dem Landgrafen, zusammenhängt. Diese Beziehung wird durch
eine vermeintlich unklare Formulierung in unserer Hauptquelle zur Genealogie
der Grafen von Reinhausen und Winzenburg, dem Bericht des Abtes Reinhard
von Reinhausen über die Stiftung und frühe Geschichte seines
Klosters, überhaupt erst problematisch.
Der Abt hat seinen Bericht, der nicht datiert ist, um
1156 verfaßt. Reinhard verfolgt das Geschlecht bis zu den Brüdern
Graf Esico und Graf Elli zurück, die in Reinhausen und
Gleichen saßen.
Esico, so heißt es, sei frühzeitig
seines Erbes beraubt worden und habe das Peterskloster Helmarshausen zum
Empfänger seines Nachlasses bestimmt.
Elli dagegen hatte vier Söhne: Konrad,
Heinrich I., Hermann III. und Udo, den späteren
Bischof von Hildesheim (1079-1114), und zwei Töchter:
Mathilde
und
Richenza. Der Bericht des Abtes ist an dieser Stelle nicht vollständig;
denn es wird in einem ins Jahr 1079 zu datierenden Brief noch eine dritte
Tochter, Beatrix, genannt.
Konrad scheint im Sachsenkrieg eine Rolle gespielt
zu haben, doch liegen nähere Erörterungen darüber außerhalb
unseres Interesse. Seine Tochter Beatrix, als deren Mutter Cohn
eine Frau aus dem Hause Malsburg vermutete, heiratete nach dem Bericht
des Abtes den Grafen Ulrich I. von Warpke. Aus ihrer Ehe ging ein Sohn
Ulrich hervor. Heinrich I. hatte aus unbekannter Ehe zwei Söhne,
Meinhard und Pilgrim, und zwei Töchter, Eilika und
Adelheid; er ist 1064 und 1071 als Graf im Leinegau bezeugt.
Meinhard und Pilgrim müssen an einem 27.II. vor 1103
auf einem Reichstag in Würzburg ermordet worden sein. Als Sohn
Heinrichs I. erscheint schließlich noch der von Abt Reinhard
nicht genannte Graf Udo. Eilika, später Äbtissin
in Ringelheim, hat sich dem Kloster Reinhausen dadurch besonders empfohlen,
dass sie zum Seelenheil ihrer erschlagenen Brüder Meinhard
und Pilgrim ihr Eigentum in der Flur Reinhausen schenkte und sich
jährlich aus familiärer Verbundenheit 6 bis 8 Monate im Kloster
Reinhausen aufhielt.
Richenza wurde nach dem Bericht des Abtes von
Gerold von Immenshausen entführt, ihre Ehe sei ohne Kinder geblieben,
und der Propst, spätere Bischof von Halberstadt, Reinhard, habe ihre
Güter gekauft und seinem Neffen Poppo zur Hochzeit geschenkt, eine
Nachricht, deren Deutung umstritten ist, aber hier auf sich beruhen kann.
Bedeutungsvoller als diese drei Geschwister wurden Mathilde
und Hermann III. Doch bevor wir uns ihnen zuwenden, ist zu bemerken,
dass Konrad, Heinrich I., Hermann III. und Mathilde
vor 1079 ein Kanonikat zu Ehren Marias und Christophorus' gründeten
und mit vier Chorherren besetzten. Der Ort Reinhausen fiel vollständig
an Hermann, der mit Zustimmung seiner Miterben in Reinhausen ein
Kloster gründete und diesem alles, was er in der Flur dieses Dorfes
besaß, schenkte und obendrein den Zehnt der ganzen Dorfflur um vier
Hufen ertauschte und der Kirche vermachte. Seinen Ministerialen und Knechten
gestattete er, sich und ihr Eigentum dem Kloster zu übertragen. Abt
Reinhard betont, dass
Hermann III. in Reinhausen nichts für
sich behalten habe. Die Hoffnung
Hermanns, Bischof Reinhard von
Halberstadt (1107-1123), den er zur Weihe des Klosters herbeirief, werde
demselben eine namhafte Schenkung machen, erfüllte sich nur bedingt.
Der Bischof stiftete nur zwei Wäldchen. Schließlich ließ
Graf
Hermann III.
wegen räumlicher Enge des Klosters an einen nördlich
von seinem bisherigen gelegenen Platz verlegen und vergrößern.
Den Mönch Reinbold von Helmarshausen stellte er an die Spitze des
Konventes, mußte ihn jedoch, da Reinbold in Helmarshausen zum Abt
gewählt wurde, durch Reinhard, den Berichterstatter und 1. Abt, ersetzen.
Reinhard erhielt durch Erzbischof Adalbert I. von Mainz (1109-1137) die
Weihe. Nachdem
Hermann III. das vollbracht hatte, ging er nach Bayern
und ließ, als er starb, den Konvent bar aller Mittel arm zurück.
Denn seine beiden jungen Söhne, Heinrich und Hermann,
konnten dem Kloster wenig nutzen, ja sie haben ihm mehr geschadet. Der
eine starb eines frühen und elenden Todes und wurde im Kloster begraben;
der andere aber "wurde, wie bekannt, erschlagen". Unbedingt richtig ist
die Feststellung, dass ein Graf Hermann aus Sachsen in Bayern gestorben
ist. Der Tatbestand wird durch eine bayrische Quelle bestätigt. Das
Auctuarium Claustroneoburgense verzeichnet zum Jahre 1122 den Tod
eines Hermannus comes provincialis de Saxonia. Die Nachricht
kommt aus einer Gegend Bayerns, zu der die WINZENBURGER
familiäre Beziehungen hatten.
Abt Reinhard berichtet nämlich von Hermanns III.
Schwester
Mathilde, sie habe einen "bayrischen Fürsten" geheiratet
und "Hermann von Winzenburg" geboren, eben den Mann, der nach von
Uslar-Gleichens Meinung 1130 als Landgraf von Thüringen von
LOTHAR
abgesetzt wurde. Die naheliegende Frage, wen Mathilde
geheiratet
habe, stellen wir zunächst zurück und mustern den Amtsbericht,
den wir dem Inhalt nach kennen, seiner Struktur nach, um damit eventuell
weitere Aufschlüsse zu gewinnen.
Betrachtet man den Bericht genauer, so ist er klarer,
als man gemeint hat, sofern man sich nicht durch den Herkunftsnamen Winzenburg,
den Mathildes
Sohn Hermann führt, aus dem Konzept bringen
läßt, es ergibt sich eine auffallende Systematik im Aufbau des
Berichtes:
Der Bericht ist sehr klar aufgebaut und läßt
keinen Zweifel, wer gemeint ist. Mathildes Sohn tritt nicht stärker
hervor als die Kinder ihrer Geschwister. Stifter des Klosters kann nur
Mathildes
Bruder sein. Hermann, der Bruder Mathildes, hatte die Söhne
Hermann und Heinrich.
Wer war nun
1. der Gemahl Mathildes und
2. wie das Schicksal von Mathildes Sohn
Hermann?
Zu 1.: Wenck hat die von Abt Reinhard nach Bayern
gewiesene Spur auf die Grafen von Formbach
geleitet und den Grafen Meginhard IV. als Gemahl
Mathildes
angesehen. Dagegen sagte von
Uslar-Gleichen,
Meginhard könne nicht der
Gemahl Mathildes sein, da er schon 1066 gestorben,
Hermann von
Winzenburg aber ca. 1083 geboren sein. Trotter ist wieder auf die Ansicht
Wencks, die er allerdings nicht kennt, zurückgekommen.
Richtig ist, dass ein Graf Meginhard, den man
wohl als FORMBACHER ansprechen darf, 1066 getötet worden ist.
Trotter unterliegt allerdings einer Täuschung, wenn er vorgibt, sicher
zu wissen, dass die Gemahlin
Meginhards von Formbach Mathilde,
Tochter des Grafen Elli von Reinhausen, gewesen sei. Da Trotter
anschließend an diese Feststellung auf Leibnitz, SS. rer. brunsw.
I, 703 verweist, ist anzunehmen, dass diese Stelle das Eheverhältnis
Meginhards zu Mathilde
belegen soll. Das ist jedoch gar nicht
der Fall. Bei Leibnitz findet sich nichts als der Ausdruck des Berichtes
Abt Reinhards, der bekanntlich den Mann Mathildes eben nicht namentlich
nennt.
Einen Beleg dafür, dass Mathilde mit Meginhard
von Formbach verheiratet war, gibt es nicht. Trotter schließt
das nur daraus, dass sich unter den Söhnen Meginhards Ulrich III.
von Windberg und Radelnberg und Hermann befinden, den er für
den Hermann von Winzenburg hält. In einer ca. 1075 ausgestellten
Urkunde verschrieb Ulrich III. von Radelnberg, Sohn Meginhards
(+ 1066), seiner Gemahlin Mathilde alles, was er in Bayern
oder anderswo von seinem Bruder Hermann in der Erbteilung erhalten
oder sonst noch zu erwarten hatte. 1071 waren
Hermann und Ulrich
Zeugen bei Erzbischof Udo von Trier. In das folgende Jahr ist eine gefälschte
Urkunde über einen Gütertausch zwischen dem Bischof Altmann von
Passau und Adalbert von Würzburg datiert, in der wieder die Brüder
Ulrich
und
Hermann
genannt werden. Diese beiden als Söhne
Meginhards
IV. bezeichneten Brüder teilten zwischen 1090 und 1094 den Wasserzoll
zu Schärding mit ihren Verwandten. Ulrich starb vor 1097. Eine
Schenkung Ulrichs an die Abtei Formbach bestätigten seine Witwe
und ihr Schwager Hermann. Graf Hermann I. starb 1122
als
Vogt des Klosters Formbach. Seine Stellung und sein Todesjahr werden ausdrücklich
in einer Tauschurkunde zwischen dem Stift Passau und dem Abt von Formbach
vermerkt. Graf Hermann ist also wiederholt in Bayern bezeugt.
Trotter meint, man müsse von seinem Auftreten in
Bayern-Österreich seine Betätigung in Sachsen unterscheiden.
Freilich hält er nur den 1121 anläßlich einer Hilfeleistung
für Bischof Dietrich von Münster und 1118 bezeugten comes
de Winceburch für den Sohn
Mathildes. Dagegen handele es
sich bei dem comes de Winceburch, der 1109 mit einer Gesandtschaft
des Kaisers nach Rom ging, um eine Verwechslung von Mathildes Sohn
mit Mathildes Bruder. Letzterer sei auch derjenige, der bereits
1106 der Gesandtschaft an den Papst angehörte und der bis 26. VIII.
1114 als comes, später als marchio de Saxonia in Urkunden häufig
vorkomme. Trotter verteilt die Quellenzeugnisse nach Belieben auf die beiden
Personen. Mathildes
Bruder sei - nach Trotter - anläßlich
des sächsischen Aufstandes als kaiserlicher Anhänger zu seinem
Neffen Hermann I. von Windberg geflohen - der Grund wäre denkbar,
ist aber nicht zu beweisen - und sei dort als comes provincialis Hermannus
de Saxonia gestorben; letzteres ist richtig.
Auch Mathildes Sohn, in Bayern gut bezeugt, geht
- offenbar nur kurze Zeit - nach Trotter nach Sachsen und dann nach Bayern
zurück.
Mathildes Sohn Hermann von Formbach-Windberg-Winzenburg
habe nach Trotter zwei Söhne, Hermann und Heinrich,
gehabt.
Hermann sei der 1130 abgesetzte Landgraf und personengleich
mit dem 1152 ermordeten Grafen von Winzenburg, Heinrich sei der
Graf von Asseburg. Belege für dieses Vater-Sohn-Verhältnis bleibt
Trotter - genauso wie von Uslar-Gleichen - freilich schuldig. Ganz offensichtlich
hat er die im Altbericht genannten Söhne von Mathildes Bruder
zu ihren Enkeln gemacht. Dieser Fehlschluß ist um so erstaunlicher,
als Trotter mit uns völlig übereinstimmt, dass Mathildes
Bruder Hermann das Kanonikat Reinhausen in ein Kloster umgewandelt
hat und dann unter Hinterlassung seiner jungen Söhne Hermann
und Heinrich nach Bayern gegangen ist. Er nimmt also im Grunde für
Mathildes
Sohn und Mathildes Bruder ein Söhnepaar Hermann und
Heinrich an, genauso wie von Uslar-Gleichen, nur wird dieser Parallelismus
bei ihm nicht kenntlich, weil ihn die Söhne von Mathildes
Bruder
gar nicht interessieren. Abgesehen davon, dass Trotter einem Fehlschluß
unterlegen ist, wenn er Meginhards Sohn Hermann von Windberg
(Trotter: und Winzenburg) die Söhne Hermann und Heinrich
zuschreibt, so sprechen die vorhandenen Zeugnisse nur von einem Sohn
Hermann. Freilich wäre das kein Beweis dafür, dass es nicht doch
noch einen Heinrich gegeben haben kann, er bleibt aber höchstens
eine Vermutung.
Es ist auch nur eine Vermutung, wenn Trotter die Gemahlin
Hermanns von Windberg, Hedwig, für eine Gräfin
von Asseburg erklärt. Andere halten sie für eine geborene von
Deggendorf.
Da die Genealogie der WINZENBURGER
immer wieder strittig war, lohnt es sich, unsere Ergebnisse
an den Urkunden zu überprüfen. Hermann III. von Reinhausen
wird zwischen 1107 Mai 2 und (1120) I. 21, Goslar, meist als comes
Hermannus
in den Urkunden bezeichnet. In Urkunden HEINRICHS
V. des Jahres 1111 wird seine Herkunft durch den Zusatz
de Saxonia näher bestimmt. Dann schwanken die Bezeichnungen. Für
die Schenkung des Schlosses Albewinistein an Bamberg ist als Intervenient
Hermannus comes de Wínzenburg festgehalten worden.
Eine Schwierigkeit der Identifizierzung entsteht dadurch, dass Hermann
gelegentlich das Attribut marchio statt comes trägt.
Er ist deshalb oft nicht vom Markgrafen Hermann von Baden zu unterscheiden,
sofern er nicht durch die Herkunftsbezeichnung marchio de Saxonia
genauer bestimmt wird. Doch könnte man auch dann noch im Zweifel sein,
ob der WINZENBURGER gemeint ist, aber
dass er es ist, geht aus der Zeugenreihe einer Urkunde Erzbischofs Adalbert
II. von Mainz für Katlenburg von 1139 V. 23, Rusteburg, hervor. Dort
ist die Identität des marchio Herimannus mit dem WINZENBURGER
durch die Nennung seines Bruders Heinrich von Asseburg gesichert.
Außerdem macht Stumpf darauf aufmerksam, dass es 1114 unter den sächsischen
Großen nur einen Hermann, nämlich Hermann von Winzenburg,
gegeben habe.
Man hat nun den Hermann beigelegten Titel marchio
mit einer Nachricht der Pegauer Annalen und der Peterschronik zusammengebracht,
die berichten,
HEINRICH V. habe nach
dem Tode Heinrichs von Wettin, Markgrafen von Meißen, 1123 zwei Markgrafen
eingesetzt, Wiprecht von Groitzsch und Hermann von Winzenburg. Gelegentlich
der Absetzung Hermanns von Winzenburg 1130 heißt es in den
Pegauer Annalen: Hermannus a rege deponitur et comes Luodwicus
pro eo constituitur Lantgravius er comes Cuonradus de Witin pro eodem Hermanno
marchio constituitur in Misne. Posse hat diese Nachricht, die durch
keine andere Quelle bestätigt wird, als Irrtum der Pegauer Annalen
erwiesen.
So kann der Hermann III. von Winzenburg-Reinhausen
beigelegte Titel marchio nur die hervorgehobene Stellung zum Ausdruck
bringen, die Hermann in Sachsen erlangt hatte. In der Anwendung
tendiert der Titel marchio in diesem Falle in dieselbe Richtung
wie comes patriae, comes provincialis oder auch landgravius
selbst.
Schwankungen im Titel gehen parallel mit Schwankungen
im Gebrauch der Namen. Bald wird ein Herkunftsort angegeben, bald nicht.
In der Urkunde Erzbischof Adalberts I. von Mainz (von 1118-1119) enthält
die Zeugenreihe Herimann de Winzenburc. Als HEINRICH
V. 1120 I. 21, Goslar, für das Kloster St. Georgenberg
bei Goslar urkundete, war als Zeuge Hermannus comes anwesend.
Dass es dieselbe Person mit dem vorher genannten ist, steht außer
Zweifel.
Von ihm, dem 1122 in Bayern verstorbenen Hermann III.,
wird in der zeitlich nächsten Urkunde von 1123 VII. 7., die Erzbischof
Adalbert I. von Mainz für Breitenau ausgestellt hat, sein Sohn als
comes de Winceburc puer Herimannus deutlich abgehoben. Der
nach ihm in der Zeugenreihe folgende Conradus filius comitis
Herimanni kann nur ein Sohn Hermanns III. sein, also ein
Bruder des puer Herimannus. Wer mit von Uslar-Gleichen annehmen
wollte, der Zusatz de Wincenburc sei entscheidend für die Person,
müßte annehmen, es habe damals auf der Winzenburg zwei Personen
mit gräflichen Befugnissen gegeben, den Sohn
Mathildes und
den Sohn Hermanns, denn 1128 Mai 28, Fritzlar, bezeugt
Hermannus
comes de Wincenburch eine Urkunde Erzbischofs Adalberts für
Hilwartshausen, am 15. Juli des gleichen Jahres testierten comes Hermannus
et frater eius Cunradus. Der comes...de Winceburc puer Herimannus
und der comes Herimannus, Bruder Konrads, ist
ein und dieselbe Person.
Wir hatten oben auf das Vorkommen der Zeugen marchio
Herimannus et frater eius Heinricus de Asleburc (1139) verweisen.
Wenn man jede Namensvariante zum Anlaß nehmen wollte, jedesmal eine
andere Person zu postulieren, dürften die soeben genannten mit den
1114 Okt. 16 und 17 bei KONRAD
III. testierenden comes Hermannus de Winzenburg
et frater eius Henricus nicht gemeint haben. In erzbischöflich
Magdeburger Urkunden von 1147 April 16 heißt er Heremannus comes.
1150 wieder comes Herimannus de Wincenburch. Diese Aufstellung
zeigt zur Genüge, dass es nicht angeht, nur wegen jeder Namens- oder
Titelvariante eine andere Person zu vermuten.
Wir fassen das Ergebnis unserer Untersuchung nochmals
zusammen:
1. Der Altbericht läßt keinen Zweifel,
dass Mathildes Bruder Hermann zwei Söhne, Hermann
und
Heinrich, zurückläßt,
als er vor 1122 nach Bayern geht. Schon Mathildes Bruder Hermann
wird
1109 nach der Winzenburg genannt.
Sein Sohn, der 1130 abgesetzte Hermann, wird ebenfalls
gelegentlich nach der Winzenburg
bezeichnet, bisweilen trägt er keinen Herkunftsnamen. Dass
trotzdem stets die gleiche Person
gemeint ist, zeigen die Belege, in denen er mit seinem Bruder
Heinrich
gemeinsam auftritt.
2. Es gibt nicht Grafen von Reinhausen und - durch
Mathilde
fortgepflanzte - Grafen von
Winzenburg. Was aus
Mathildes
Sohn
Hermann von Winzenburg geworden ist, wissen wir nicht.
Er kommt nur im Altbericht vor. Ein
Beleg dafür, dass er gleich seinem Onkel - wie von
Uslar-Gleichen und Trotter annehmen
- zwei Söhne, Hermann und Heinrich, gehabt hat, existiert
nicht. Wir haben es nur mit einem
Geschlecht zu tun, das im Leinegau Grafenrechte ausübt und in
Reinhausen und Gleichen seinen Sitz
hat, sich aber nie nach diesen Orten nennt. Erst Ellis Sohn
Hermann
nennt sich, dem Brauch
der Zeit entsprechend, erstmalig 1109 nach der vom Stift
Hildesheim zu Lehen gehenden Winzenburg.
Sein Sohn
Hermann, der 1130 abgesetzte und 1152
ermordete, heißt manchmal Graf,
manchmal
Graf von Winzenburg.