Hermann Grote "Stammtafeln" Seite 188-191
STAMMTAFELN ZUR GESCHICHTE DER EUROPÄISCHEN STAATEN BAND I und
II Tafel 138-142 Marburg 1953
Lexikon des Mittelalters: Band VIII Seite 1946
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Waldeck, Grafschaft
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Die Grafen von Schwalenberg, die sich seit 1180 auch nach der Burg Waldeck nannten, errangen im 12. Jh. als Parteigänger des sächsischen Herzogs und späteren Kaisers LOTHAR III. sowie als Vögte von Paderborn und Vizevögte von Corvey eine einflußreiche Stellung im sächsisch-engrisch-westfälischen und hessisch-fränkischen Grenzraum. 1228/29 erhielt Adolf I. (1223-1271) im Zuge einer Neuordnung des versprengt liegenden Hausbesitzes die Herrschaftsrechte im Gebiet der späteren Grafschaft Waldeck. In Konkurrenz zu den mächtigeren Nachbarterritorien (Erzstifte Köln und Mainz, Hochstift Paderborn, Landgrafschaft Hessen) bauten seine Nachfolger bis ins 14. Jh. einen zusammenhängenden Herrschaftsbereich zwischen dem Diemeltal und dem Ederbergland auf. Der Konsolidierungsprozeß kulminierte in dem Erbstatut von 1344, das die Landeseinheit sichern sollte, und in der königlichen Anerkennung der Reichsunmittelbarkeit (1349). Danach stagnierte die territoriale Entwicklung. Mehrere Landesteilungen führten seit 1397 zu einer Zersplitterung des Hauses in zwei, zeitweise in drei Linien. Finanzielle Schwierigkeiten zwangen zu umfänglichen Besitzverpfändungen. Infolge der Lehnsauftragungen an Hessen von 1431/38 geriet Waldeck im Verlauf des 15. Jh. in einer immer größere Abhängigkeit von der Landgrafschaft Hessen.
Literatur:
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U. Bockshammer, Ältere Territorialgesch, der Gft. W., 1958 - W.
LK, hg. B. Martin-R. Wetekam, 1971.
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Ehemaliges deutsches Fürstentum
Das ehemals gräfliche Haus WALDECK
stammt von den Grafen von Schwalenberg
ab, unter denen Widekind
und sein Bruder Hermann
seit 1189 als Grafen von Waldeck bezeichnet wurden. Von ihren Neffen
begründete Volkwin
IV. eine neue Linie Schwalenberg, der andere, Adolf
I. (1228-1270), setzte den Zweig Waldeck fort. Mittelpunkt
der Grafschaft Waldeck war das Gericht
Waldeck in Hessen, welches die Stadt und Burg Waldeck, Sachsenhausen,
Bergheim und andere Orte umfaßte. Nachdem 1362 die Linie Schwalenberg
ausgestorben war, bemächtigten sich der Bischof von Paderborn und
der Graf Simon III. von der Lippe der Grafschaft; auch die Herrschaft
Pyrmont, die bisher einem Zweig der SCHWALENBERGER,
dann den Grafen von Spiegelberg gehört hatte, kam 1557 an Lippe und
wurde erst 1631 mit Waldeck vereinigt.
Graf Adolf I.
war also der eigentliche Stammvater des Hauses
WALDECK und seine Besitzungen blieben bis 1387 ungeteilt. Um
diese Zeit starb Heinrich der Eiserne
und seine Söhnen Heinrich und
Adolf stifteten die beiden Linien
Waldeck und Landau, von denen letztere 1495 erlosch. 1580 stifteten
Christian und Vollrath
IV. die Linien Eisenberg und Wildungen. Die Grafschaft
Wildungen fiel 1664 an den Grafen Georg Friedrich
von Waldeck, der 1682 in den Reichsfürstenstand erhoben
wurde, mit dem aber 1692 die Wildenburgische Linie erlosch, worauf
die Waldeckschen Besitzungen an Christian
Ludwig von der Eisenberger Linie fielen. 1687 wurde in
der Wildenburger Linie das Erstgeburtsrecht eingeführt. 1712
wurde Waldeck Fürstentum (1349
Reichsgrafschaft). 1866 im Norddeutschen Bund, seit 1867 unter preußischer
Verwaltung. 1918 Freistaat; 1922 Pyrmont, 1929
Waldeck Preußen angeschlossen.