Judith von Vaudemont                               33. Äbtissin von Remiremont (1114-1165)
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    -23.3. um 1165
 

Tochter des Grafen Gerhard von Vaudemont und der Hedwig von Egisheim, Tochter von Graf Gerhard II.; Nichte des Herzogs Dietrich II. von Lothringen und der Äbtissin Gisla II. von Remiremont
 

Eduard Hlawitschka: Seite 85-94
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"Studien zur Äbtissinnenreihe von Remiremont"

Der dritte Hauptteil des Liber memorialis zeigt recht deutlich, daß als Nachfolgerin Gislas II. die Äbtissin Judith anzusehen ist, die unter Gisla schon sacrista in Remiremont war.
Eine große Anzahl von Urkunden und Briefen, die von Bischöfen, aus der päpstlichen Kanzlei oder vom kaiserlichen Hof stammen und uns teils im Original, teils in Abschrift oder in chartularer Überlieferung erhalten sind, läßt die ungefähre Dauer des Wirkens Judiths erkennen. Ja, es wird möglich, das Frühjahr 1114 als den Beginn ihrer Amtszeit zu bestimmen. Denn Dom Calmet überliefert den Inhalt einer Urkunde, nach welcher "Judithe abbese de Remiremont" am 3. Januar 1115 mit Herzog Dietrich II. einen Vertrag über Rechte und Besitzungen des Klosters in Arches-sur-Moselle abschloß; und andererseits wissen wir ja, daß ihre Vorgängerin Gisla an einem 21. Februar nach dem 25. Januar 1114, also an 21.II.1114, verstarb.
In einer Bulle vom 29. März 1123 bestätigte Papst Calixtus II. den päpstlichen Schutz und die Festsetzungen der Urkunde HEINRICHS V.
Ein Trostschreiben Calixts II. an Judith wegen der erlittenen Unbill, das das Datum des 2. April aufweist und den Jahren 1121- 1124 angehören muß, dürfte wohl als der persönliche Begleitbrief zu der Bulle vom 29. März 1123 anzusehen sein. An einem 11. April der Jahre 1121-1124 bat Judith sodann den Papst, er möge die Verlehnung von "Acei" an Albert von Darney bestätigen, was dieser auch tat; er ordnete aber zugleich an, daß sie keine weiteren Landverleihungen an lothringische Adlige mehr vornehmen solle.
Der nächste datierte Beleg ist ein Brief des Papstes Innocenz II. vom 18. Januar 1132 an Judith. Innocenz gab darin seiner Freude Ausdruck, daß Herzog Simon I. (1115-1139) ein auf Grund und Boden des Klosters Remiremont errichtetes castrum, das dem Sanktimonialen ein Dorn im Auge war, wieder abreißen ließ. Und in Remiremont hat man offenbar diesen Entschluß des Herzogs, der  noch einmal das Verhältnis der Abtei zu ihren Vögten zu verbessern schien, lebhaft begrüßt. Doch wohl bald darauf mußte die Äbtissin sich mit neuen Klagen an den Papst wenden: die Herren von Malberg hatten den Remiremonter Klosterbesitz in Finstingen im oberen Saartal entrissen. Innocenz II. schrieb deswegen am 7. Juni 1136 an den Erzbischof von Trier. Und dieser brachte 1136 auch eine Einigung zustande, in der die Rechte der Abtei Remiremont gewahrt wurden. Im Verlaufe des Jahres 1138 hatten sich dann aber auch die Spannungen zwischen Judith un dem lothringischen Herzog und gleichzeitigen Klostervogt von Remiremont wieder so verschlechtert, daß Innocenz II. (wahrscheinlich auf Bitten Judiths) eingriff und den Herzog Simon am 17. Dezember 1138 kurzerhand exkommunizierte. Simon starb bald darauf. Daß die Sanktimonialen von Remiremont und ihre Äbtissin Judith danach auch von Simons Sohn und Nachfolger, Matthäus (1139-1176), nicht unbehelligt gelassen wurden, läßt sich aus den Diplomen KONRADS III. und den Bullen der Päpste Innocenz II. und Lucius II. ersehen. König KONRAD III. erließ im April 1141 in Straßburg für judith zunächst die Bestätigung des Diplomes, das einst Gisla von HEINRICH V. 1114 in Worms gegen die Untervögte Dietrichs II. erwirkt hatte. Gewisse Übergriffe sollten damit abgestellt werden. Ein Vergleich zwischen Judith und Matthäus sollte hingegen nur wenig später, Ende April - Anfang Mai 1141., vor dem König in Metz zustande kommen. Der Herzog gab darin die Einziehung von Geld und Lebensmitteln auf, die unrechtmäßigerweise angeordnet hatte, er versprach, auf den Nachlaß der Geistlichen sowie andere nutzbringende Hoheitsrechte zu verzichten usw. An sein Versprechen scheint sich Matthäus aber nur kurze Zeit gehalten zu haben, so daß Judith sich 1142 das Abkommen von Metz vom König beurkunden ließ. Auch der Papst, der 1141 das Metzer Abkommen bestätigt zu haben scheint, mußte von Judith erneut um Unterstützung gebeten werden. Innocenz II. exkommunizierte Matthäus wegen des Bruches dieser Übereinkunft. Am 22. März griff Papst Lucius II. im immer noch nicht erloschenen Streit das 1141 vor KONRAD III. in Metz erreichte Abkommen auf und bestätigte dies den dilectis in Christo filiabus Judithae abbatissa et sororibus Romaricensis monasterii. Am gleichen Tage erneuerte er in einer weiteren Bulle auf Judiths Bitten den päpstlichen Schutz für Remiremont und erteilte schließlich auch in einem dritten Schreiben den Erzbischöfen Albero von Trier und Humbert von Besancon sowie den Bischöfen Stephan von Metz, Heinrich von Toul, Albero von Verdun u.a. dem Auftrag, sie möchten am 4. Juni in St. Die zusammentreten und feststellen, ob der Herzog die Übereinkunft mit Remiremont wieder beachten wolle. Im Bejahungsfalle sollten sie ihn vom Banne lösen, wenn nicht, so habe die exkommunicationis et interdicti sententia fortzubestehen. Es kam dort erneut zu einer Schlichtung. Aber auch diese war nur von kurzer Dauer. Am 13. Mai 1147 mußte Papst Eugen III., nachdem ipsius loci abbatissa lacrimabiliter nobis conquesta est, quod ipse dux concordiam non observat, den Herzog nochmals aus der Kirchengemeinde ausschließen. Vermittlungsversuche des Erzbischofs Albero von Trier scheinen fehlgeschlagen zu sein. So weit ersichtlich, kam es wenig später - vielleicht schon im folgenden Jahr - durch Alberos Bemühungen zu einer neuerlichen Übereinkunft. Sie setzte die Wahl der praepositi und cancellarii allein durch das Kapitel von Remiremont fest und verlangte die Abstellung der sonstigen Belästigungen. Die Bestimmungen dieses Vertrages, die einen höchst interessanten Einblick in die Entwicklung der klösterlichen Verhältnisse und der Vogtei in Remiremont gestatten, aber hier nicht zu erörtern sind, wurden der Äbtissin Judith am 16. August 1152 nochmals von Erzbischof Hillinus von Trier bestätigt. Auch dieser Friedensschluß war offenbar nicht viel dauerhafter als die vorangegangenen Abkommen. Am 3. Juni 1157 sah sich Hadrian IV. gezwungen, Herzog Matthäus wegen erneuter gravamina gegen Remiremont nochmals mit dem Anathem zu bedrohen. Judith hingegen erhielt am gleichen Tage eine Bestätigung der Exemption, des Besitzstandes und der Rechte. Erst von nun an verstummen die Klagen über Belästigungen der reichen Abtei durch den lothringischen Herzog. Es hören damit aber auch die Bezeugungen Judiths auf, die wir unerschrocken und zäh um die Rechte ihrer Abtei streiten sahen.
Judith starb an einem 23. März nach dem Jahr 1157 - möglicherweise, wenn man eine Bestätigungsurkunde Erzbischof Hillins von Trier für das bei Metz gelegene Kloster Sainte-Croix de Bures vom Jahre 1161 als genügend beweiskräftig erachtet, in welcher sie genannt wird, aber noch nicht als bonae memoriae bzw. quondam abbatissa erscheint, auch erst nach 1161.
Judith war eine Schwester Hugos und Odelrichs von Vaudemont und Tochter des Grafen Gerhard I. von Vaudemont, des Bruders Herzog Dietrichs II. von Lothringen.
Das Abbatiat Judiths ist nicht allein durch den Streit mit den lothringischen Herzögen, das heißt mit dem eigenen Vetter und dessen Sohn, gekennzeichnet. Es läßt sich erkennen, daß während ihrer Äbtissinnenzeit auch die schon seit der Mitte des 10. Jahrhunderts spürbare Tendenz zum rein adligen Frauenkloster und die Wandlung vom Kloster zum Stift, die unter Gisla II. so entscheidende Formen annahm, jetzt ihren Höhepunkt erreichte. Unter ihrem Abbatiat heißt es zum ersten Male Romaricense monasterium a longis retro temporibus nobile extitit. Offensichtlich begann in ihrer Amtszeit, und zwar spätestens nach einem Brand in der Klosteranlage (kurz vor 1150), sich auch das gemeinsame Konventsleben aufzulösen; die Damen übersiedelten in eigene Häuser, und die Merkmale eines hochadeligen Damenstiftes mit der Möglichkeit der Rückkehr in das weltliche Leben entfaltete sich zusehends.
Judith war offenbar zu gleicher Zeit auch Äbtissin des St. Petersklosters in Metz. Durch zwei Urkunden ist dort zum Jahre 1139 und durch eine dritte zum Jahre 1151 eine Judith abbatissa bezeugt. Die Identität diese Metzer Äbtissin mit der von Remiremont wird durch eine Bestätigungsurkunde des Erzbischofs Hillinus von Trier für das Kloster Sainte-Croix de Bures (1161) aufgezeigt.