Tochter des Grafen
Gerhard von Vaudemont und der Hedwig
von Egisheim, Tochter von Graf Gerhard II.; Nichte des Herzogs
Dietrich II. von Lothringen und der Äbtissin Gisla II. von Remiremont
Eduard Hlawitschka: Seite 85-94
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"Studien zur Äbtissinnenreihe von Remiremont"
Der dritte Hauptteil des Liber memorialis zeigt recht deutlich, daß
als Nachfolgerin Gislas II. die Äbtissin
Judith anzusehen ist, die unter Gisla schon sacrista in Remiremont
war.
Eine große Anzahl von Urkunden und Briefen, die von Bischöfen,
aus der päpstlichen Kanzlei oder vom kaiserlichen Hof stammen und
uns teils im Original, teils in Abschrift oder in chartularer Überlieferung
erhalten sind, läßt die ungefähre Dauer des Wirkens Judiths
erkennen. Ja, es wird möglich, das Frühjahr 1114 als den Beginn
ihrer Amtszeit zu bestimmen. Denn Dom Calmet überliefert den Inhalt
einer Urkunde, nach welcher "Judithe abbese de
Remiremont" am 3. Januar 1115 mit Herzog Dietrich II. einen
Vertrag über Rechte und Besitzungen des Klosters in Arches-sur-Moselle
abschloß; und andererseits wissen wir ja, daß ihre Vorgängerin
Gisla an einem 21. Februar nach dem 25. Januar 1114, also an 21.II.1114,
verstarb.
In einer Bulle vom 29. März 1123 bestätigte Papst Calixtus
II. den päpstlichen Schutz und die Festsetzungen der Urkunde HEINRICHS
V.
Ein Trostschreiben Calixts II. an Judith
wegen der erlittenen Unbill, das das Datum des 2. April aufweist und den
Jahren 1121- 1124 angehören muß, dürfte wohl als der persönliche
Begleitbrief zu der Bulle vom 29. März 1123 anzusehen sein. An einem
11. April der Jahre 1121-1124 bat Judith
sodann den Papst, er möge die Verlehnung von "Acei" an Albert von
Darney bestätigen, was dieser auch tat; er ordnete aber zugleich an,
daß sie keine weiteren Landverleihungen an lothringische Adlige mehr
vornehmen solle.
Der nächste datierte Beleg ist ein Brief des Papstes Innocenz
II. vom 18. Januar 1132 an Judith. Innocenz gab darin seiner Freude Ausdruck,
daß Herzog Simon I. (1115-1139) ein auf Grund und Boden des Klosters
Remiremont errichtetes castrum, das dem Sanktimonialen ein Dorn im Auge
war, wieder abreißen ließ. Und in Remiremont hat man offenbar
diesen Entschluß des Herzogs, der noch einmal das Verhältnis
der Abtei zu ihren Vögten zu verbessern schien, lebhaft begrüßt.
Doch wohl bald darauf mußte die Äbtissin sich mit neuen Klagen
an den Papst wenden: die Herren von Malberg hatten den Remiremonter Klosterbesitz
in Finstingen im oberen Saartal entrissen. Innocenz II. schrieb deswegen
am 7. Juni 1136 an den Erzbischof von Trier. Und dieser brachte 1136 auch
eine Einigung zustande, in der die Rechte der Abtei Remiremont gewahrt
wurden. Im Verlaufe des Jahres 1138 hatten sich dann aber auch die Spannungen
zwischen Judith un dem lothringischen
Herzog und gleichzeitigen Klostervogt von Remiremont wieder so verschlechtert,
daß Innocenz II. (wahrscheinlich auf Bitten Judiths)
eingriff und den Herzog Simon am 17. Dezember 1138 kurzerhand exkommunizierte.
Simon starb bald darauf. Daß die Sanktimonialen von Remiremont und
ihre Äbtissin Judith danach auch
von Simons Sohn und Nachfolger, Matthäus (1139-1176), nicht unbehelligt
gelassen wurden, läßt sich aus den Diplomen
KONRADS III. und den Bullen der Päpste Innocenz II. und
Lucius II. ersehen. König KONRAD III.
erließ im April 1141 in Straßburg für judith zunächst
die Bestätigung des Diplomes, das einst Gisla von HEINRICH
V. 1114 in Worms gegen die Untervögte Dietrichs II. erwirkt
hatte. Gewisse Übergriffe sollten damit abgestellt werden. Ein Vergleich
zwischen Judith und Matthäus sollte
hingegen nur wenig später, Ende April - Anfang Mai 1141., vor dem
König in Metz zustande kommen. Der Herzog gab darin die Einziehung
von Geld und Lebensmitteln auf, die unrechtmäßigerweise angeordnet
hatte, er versprach, auf den Nachlaß der Geistlichen sowie andere
nutzbringende Hoheitsrechte zu verzichten usw. An sein Versprechen scheint
sich Matthäus aber nur kurze Zeit gehalten zu haben, so daß
Judith sich 1142 das Abkommen von Metz vom König beurkunden
ließ. Auch der Papst, der 1141 das Metzer Abkommen bestätigt
zu haben scheint, mußte von Judith erneut
um Unterstützung gebeten werden. Innocenz II. exkommunizierte Matthäus
wegen des Bruches dieser Übereinkunft. Am 22. März griff Papst
Lucius II. im immer noch nicht erloschenen Streit das 1141 vor KONRAD
III. in Metz erreichte Abkommen auf und bestätigte dies
den dilectis in Christo filiabus Judithae abbatissa
et sororibus Romaricensis monasterii. Am gleichen Tage erneuerte er in
einer weiteren Bulle auf Judiths Bitten
den päpstlichen Schutz für Remiremont und erteilte schließlich
auch in einem dritten Schreiben den Erzbischöfen Albero von Trier
und Humbert von Besancon sowie den Bischöfen Stephan von Metz, Heinrich
von Toul, Albero von Verdun u.a. dem Auftrag, sie möchten am 4. Juni
in St. Die zusammentreten und feststellen, ob der Herzog die Übereinkunft
mit Remiremont wieder beachten wolle. Im Bejahungsfalle sollten sie ihn
vom Banne lösen, wenn nicht, so habe die exkommunicationis et interdicti
sententia fortzubestehen. Es kam dort erneut zu einer Schlichtung. Aber
auch diese war nur von kurzer Dauer. Am 13. Mai 1147 mußte Papst
Eugen III., nachdem ipsius loci abbatissa lacrimabiliter nobis conquesta
est, quod ipse dux concordiam non observat, den Herzog nochmals aus der
Kirchengemeinde ausschließen. Vermittlungsversuche des Erzbischofs
Albero von Trier scheinen fehlgeschlagen zu sein. So weit ersichtlich,
kam es wenig später - vielleicht schon im folgenden Jahr - durch Alberos
Bemühungen zu einer neuerlichen Übereinkunft. Sie setzte die
Wahl der praepositi und cancellarii allein durch das Kapitel von Remiremont
fest und verlangte die Abstellung der sonstigen Belästigungen. Die
Bestimmungen dieses Vertrages, die einen höchst interessanten Einblick
in die Entwicklung der klösterlichen Verhältnisse und der Vogtei
in Remiremont gestatten, aber hier nicht zu erörtern sind, wurden
der Äbtissin Judith am 16. August
1152 nochmals von Erzbischof Hillinus von Trier bestätigt. Auch dieser
Friedensschluß war offenbar nicht viel dauerhafter als die vorangegangenen
Abkommen. Am 3. Juni 1157 sah sich Hadrian IV. gezwungen, Herzog Matthäus
wegen erneuter gravamina gegen Remiremont nochmals mit dem Anathem zu bedrohen.
Judith hingegen erhielt am gleichen
Tage eine Bestätigung der Exemption, des Besitzstandes und der Rechte.
Erst von nun an verstummen die Klagen über Belästigungen der
reichen Abtei durch den lothringischen Herzog. Es hören damit aber
auch die Bezeugungen Judiths auf, die
wir unerschrocken und zäh um die Rechte ihrer Abtei streiten sahen.
Judith starb an einem 23. März nach dem Jahr 1157 - möglicherweise,
wenn man eine Bestätigungsurkunde Erzbischof Hillins von Trier für
das bei Metz gelegene Kloster Sainte-Croix de Bures vom Jahre 1161 als
genügend beweiskräftig erachtet, in welcher sie genannt wird,
aber noch nicht als bonae memoriae bzw. quondam abbatissa erscheint, auch
erst nach 1161.
Judith war eine Schwester
Hugos und Odelrichs von Vaudemont und Tochter des Grafen
Gerhard I. von Vaudemont, des Bruders Herzog Dietrichs II. von
Lothringen.
Das Abbatiat Judiths ist nicht
allein durch den Streit mit den lothringischen Herzögen, das heißt
mit dem eigenen Vetter und dessen Sohn, gekennzeichnet. Es läßt
sich erkennen, daß während ihrer Äbtissinnenzeit auch die
schon seit der Mitte des 10. Jahrhunderts spürbare Tendenz zum rein
adligen Frauenkloster und die Wandlung vom Kloster zum Stift, die unter
Gisla II. so entscheidende Formen annahm, jetzt ihren Höhepunkt erreichte.
Unter ihrem Abbatiat heißt es zum ersten Male Romaricense monasterium
a longis retro temporibus nobile extitit. Offensichtlich begann in ihrer
Amtszeit, und zwar spätestens nach einem Brand in der Klosteranlage
(kurz vor 1150), sich auch das gemeinsame Konventsleben aufzulösen;
die Damen übersiedelten in eigene Häuser, und die Merkmale eines
hochadeligen Damenstiftes mit der Möglichkeit der Rückkehr in
das weltliche Leben entfaltete sich zusehends.
Judith war offenbar zu gleicher
Zeit auch Äbtissin des St. Petersklosters in Metz. Durch zwei Urkunden
ist dort zum Jahre 1139 und durch eine dritte zum Jahre 1151 eine Judith
abbatissa bezeugt. Die Identität diese Metzer Äbtissin
mit der von Remiremont wird durch eine Bestätigungsurkunde des Erzbischofs
Hillinus von Trier für das Kloster Sainte-Croix de Bures (1161) aufgezeigt.