[18 Die Reimser Kirche hatte diese
potestas
vom
Grafen Hugo, dem Sohn des Grafen Rotgar II. von Laon,
erhalten; vgl. Migne PL 135 Seite 414f. Wie dieser, dessen Vater 941 auffälligerweise
für das Kloster Tournus bei König Ludwig
d'Outremer interveniert hatte, in den Besitz gelangt war, steht
nicht fest. Hatte er oder sein Vater oder gar schon sein Großvater
diesen vom Kloster Tournus erworben? Sicher scheint, daß das Kloster
diesen Besitz nicht lange behalten hat, denn er wird in den Bestätigungsurkunden
KARLS
DES KAHLEN
(von 875), Karls des Einfältigen
und
Raouls noch in derjenigen Ludwigs
IV. für Tournus erwähnt. Aber es ist nicht einmal
sicher, ob es sich bei dem
Hugo-Besitz um die gleichen Güter
handelte, die Wikbert einst von Lothar II. erhalten
hatte. (Lediglich
Amboldisvilla, von dem in der Urkunde Witberts
I. Herrenmanse erwähnt ist - mansum indominicatum in comitatu Odornensi
et in villa Agimbodi cum capella in honore Sancti Hilarii episcopi
-, wird speziell einmal in Graf Rotgars II. Hand erwähnt: dies
indessen ganz und nicht nur 1 Manse; vgl. Gesta episcop. Tullensium c.
33, MG SS VIII Seite 640:
Adeptus est etiam (Gauzlinus eps.) a
Rotgero comite Amboldi villam in pago Ordonensi). So könnte
Witberteinst auch nur bestimmte Teile des Val-de-Rognon erhalten haben,
ein anderer Empfänger weiterer Teile, die schließlich auf den
Grafen Hugo überkommen sind. Falls aber Witbert ehedem die
ganze vallis erhalten, jedoch nur einige Teile davon an Tournus
weitergegeben haben sollte und den Rest an seine Nachkommen überließ,
könnte man daraus den Schluß ziehen, daß etwa Rotgars
II. bislang unbekannte Gemahlin (Eheschluß
Rotgars II. ca.
935, vgl. K.F. Werner, Die Nachkommen Tafel IV, 29 und Seite 456) eine
Enkelin und Erbin des 883 ermordeten Grafen Witbert gewesen sein dürfte.
Die Tatsache, daß Rotgars II.
Sohn Hugo ein
consanguineus König Lothars von Frankreich
war (vgl. Receuil des actes de Lothaire et de Louis V, ed. L. Halphen -
F. Lot (1908) Seite 29ff., nr. 14: Schenkung der in der Nähe von Val-de-Rognon
gelegenen curtis Condes an
König Lothar
und von diesem weiter an S. Remy de Reims), vermag aber die
hier angedeuteten Zusammenhänge nicht ohne weiteres bestätigen,
da Rotgars II. Vater Rotgar I. ja der zweite Gemahl Heilwigs,
einer Tochter des Markgrafen Eberhard
von Friaul und Giselas,
der Schwester KARLS DES KAHLEN,
gewesen ist. Diese consanguineus-Angabe dürfte also auch von
da her zu erklären sein. Andererseits könnte gleichwohl einer
solchen hier ins Auge gefaßten Möglichkeit einer Verbindung
einer Witbert-Enkelin mit Rotgar II. kein eherechtliches
Bedenken mehr im Wege gestanden haben. Es müßte sich dann ja
um eine bereits gestattete Ehe von Verwandten 8. Grades (5:3) gehandelt
haben, wobei die beiden Aszendenzäste auch noch aus zwei verschiedenen
Ehen
LUDWIGS
DES FROMMEN hervorgegangen sind.].
[275 E. Krüger, Die Abstammung Heinrichs
I., in: Quiddes D. Zeitschrift für Geschichtswissenschaft IX, 1893,
Seite 29f., identifizierte Hadwig mit Heilwig, einer Tochter Eberhards
von Friaul und seiner Gemahlin Gisela
(Schwester KARLS DES KAHLEN); so vorher
auch schon J.F. Falke, Codex traditionum Corbeiensium, 1752, Seite 284,
J.G. von Eckhardt, Veterum monumentorum quaternio, 1720, Seite 39, ders.,
Commentarii de rebus Franciae orientalis et episcopatus Wirceburgensis
II, 1729, Seite 609, 717; nachher besonders Otto Freiherr von Dungern,
Thronfolgerecht (wie Anm. 180) Seite 62ff. Nun sind aber Hadwig und Heilwig
zwei
verschiedene Namen wie schon ein Blick in Förstemanns Altdeutsches
Naqmenbuch I, 2. Auflage 1900, col. 729,739,838, bzw. 797-799, zeigt. Diese
Heilwig
ist aber auch mit guten Argumenten von P. Hirsch, Die Erhebung Berengars
I. von Friaul zum König in Italien, 1910, Seite 80ff., als Gemahlin
des westfränkischen Grafen Hukbald nachgewiesen worden. Außerdem
wäre dann die Ehe der Hadwig-Heilwig-Tochter
Oda
mit König
Zwentibold von Lothringen eine unstatthafte Nahehe gewesen.]