Einziger Sohn des Grafen
Werner II. im Neckargau
Paul Kläui: Seite 13
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"Die schwäbische Herkunft der Grafen Werner"
in: Zeitschrift des Vereins für Hessische Geschichte und Landeskunde
69 1958
Nun erscheint nach dem Tode Werners
1053 im Jahre 1059 Eberhard der Selige von Nellenburg als Graf im Neckergau.
Zu dieser Stellung kam er bestimmt nur durch verwandtschaftliche Beziehungen.
In diesem Zeitpunkt war Werner III. sicher
noch minderjährig. Was lag näher, als einem Vetter des Verstorbenen
die Grafschaft vormundschaftsweise zu übertragen. Da Irmgards
Bruder Ebbo und 2 seiner Söhne bereits tot waren - der eine, Burkhard,
war ebenfalls bei Civitate gefallen - kam nur der einzig überlebende
Eberhard in Frage. Es scheint recht eigentlich in die Vertrauensstellung
der Werner beim König eingetreten
zu sein.
Werner III. dürfte um 1060
volljährig geworden sein; seit 1061 erscheint er als Inhaber der Grafschaft
Maden. Trotz seiner Jugend nahm er bald eine einflußreiche Vertrauensstellung
beim König ein. Als er 1065 in Ingelheim in einem Handgemenge
allzufrüh umkam, hinterließ er nur ein kleines Söhnchen
als letzten Vertreter der Familie.
Gattin Werners III. war Willebirg
von Achalm, Tochter Rudolfs und der Adelheid und Enkelin Lütols
von Mömpelgard und Willebirgs von Wülfingen (bei Winterthur),
einer Tochter des Grafen Ulrich von Ebersberg. Letztere aber hat - wie
ich in der oben erwähnten Arbeit näher ausführen werde -
einen Teil der konfiszierten Güter des Rebellen Werner
erhalten, und davon dürfte ein Teil, und zwar die vorwiegend unmittelbar
südlich der Kyburg gelegenen Güter, an ihre Enkelin gegangen
sein, die sie dann an Werner III. gebracht
hat.
Hans Patze: Seite 194
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"Die Entstehung der Landesherrschaft in Thüringen"
Werner III. (1061 bis c. 1065/67) hatte
großen Einfluß auf den jungen HEINRICH
IV. Lambert von Hersfeld spricht ihm neben Adalbert von Bremem
in jenen Jahren entscheidende Mitwirkung in der Politik des Reiches zu.
In einem Handgemenge wurde Werner III.
1066 in Ingelheim erschlagen.
Lampert von Hersfeld: Seite 88,92,94,106-108
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"Annales"
Die zweite Rolle nach Erzbischof Adalbert spielte Graf
Werner, ein nach Veranlagung und Alter unbändiger junger
Mann. Diese beiden herrschten an Stelle des Königs, von ihnen wurden
Bistümer und Abteien, von ihnen alles, was es an kirchlichen, was
es an weltlichen Würden gibt, gekauft. Keine andere Aussicht, irgend
ein Lehen zu erlangen, gab es selbst für einen rührigen, vortrefflichen
Mann, als es zuvor mit ungeheurenm Geldopfern diesen beiden abzukaufen.
Von Bischöfen allerdings und Herzögen hileten sie ihre Hände
fern, doch mehr aus Furcht als aus Gewissensbedenken. Gegen Äbte dagegen,
die sich gegen dieses Unrecht nicht wehren konnten, übten sie ihre
Raubzüge mit völliger Hemmungslosigkeit, indem sie geltend machten,
daß der König über sie nicht weniger Recht und Gewalt habe
als über seine Vögte oder irgednwelche andere Verwalter von Krongut.
Graf Werner forderte vom König
ohne Befragung des Abts unsern Klosterhof Kirchberg und erhielt ihn.
Zum Nachfolger des kurz vorher verstorbenen Bischofs Hezelo von Straßburg
wurde Werner, ein Verwandter des Grafen Werner
[Wahrscheinlich sein Schwager.], eingesetzt.
Als dem König die Nachricht von diesem haßentsprossenen
Beschluß in Goslar überbracht wurde, eilte er unverzüglich
zu der angesetzten Tagung. Mit ihm kam auch Graf
Werner in das Dorf Ingelheim, von dem ein Teil zu unserem Kloster
gehörte, und nahm dort Herberge. Da begannen seine Reisigen, die Einwohner
auszuplündern, und als diese zu den Waffen riefen und sich zu wehren
suchten, entspann sich ein hitziges Gefecht. Graf
Werner tummelte sich rührig, um seinen Leuten zu helfen,
dabei bekam er von einem der niedrigsten Leibeignen unseres Klosters, oder,
wie andere behaupten, von einer Tänzerin mit einem Knotenstock einen
Schlag auf den Kopf, er stürzte und wurde halbtot zum König getragen.
Die anwesenden Bischöfe ermahnten ihn, jetzt, wo er in den letzten
Zügen liege, für seine Sünden Gott Genugtuung zu leisten:
er müsse doch erkennen, daß sein Untergang auf die Gebete der
Hersfelder Mönche zurückzuführen sei, und er solle ihnen
den Meierhof Kirchberg zurückgeben, den er sich widerrechtlich angeeignet
hatte; er aber wollte durchaus nicht nachgeben, bis die Bischöfe ihm
einhellig androhten, dem Sterbenden die heilige Kommunion zu verweigern,
wenn er sicht nicht vorher von der Last seiner großen Sünde
befreit hätte. Da endlich willigte er in die Rückgabe ein; mehr
aus Scham als aus religiösen Gründen, und verschied gleich darauf.
oo Willibirg von Achalm, Tochter des Grafen Rudolf
- nach 1053
Kinder:
Werner IV. Graf von Gröningen
um 1060-22.2.1121
Literatur:
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Die Salier und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag
1991, Band I Seite 337,342,347,355,360,362 - Kläui Paul: Die schwäbische
Herkunft des Grafen Werner, in Zeitschrift des Vereins für Hessische
Geschichte und Landeskunde Band 69, 1958, Seite 9-18