Begraben: Bildhausen bei Münnerstadt, Abteikirche
Einziger Sohn des Grafen
Goswin von Stahleck und der Liutgard von Hengebach, Tochter
von Graf Adelgar
Neue Deutsche Biographie: Band 8 Spalte 1969
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Hermann (III.), Graf von Stahleck, Pfalzgraf bei Rhein,
erw. 1123
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+ 20.9.1156
Regensburg
Begr. Bildhausen bei Münnerstadt, Abteikirche
Vater: Goswin IV. (+ nach 1137), Graf von Stahleck und
Höchstadt, Gründer des Benediktinerklosters Münchaurach
Mutter: Liutgard von Hengebach
Urgroßvater: Graf Goswin II.
Urgroßmutter: Agnes (?), vielleicht eine EZZONIN
Halbbrüder: Heinrich II. von Katzenelnbogen (1124-1160),
Graf im Kraichgau, Philipp von Katzenelnbogen (+ 1173), Bischof von Osnabrück
Adoptivschwester: Hildegard (+ um 1129), Heilige (Fest
14.10. s. LTHK)
Schwager: König KONRAD
III.
Neffe: Hermann II. (+ 1203), Bischof von Münster
(s. NBD VIII.)
oo Gertrud, Tochter des Herzogs Friedrich I. von
Schwaben
- 1191
Vom Vater her nicht nur in Ostfranken (Höchstadt, Habesberg bei Meiningen) begütert, sondern auch Graf von Stahleck oberhalb von Bacharach am Rhein, wurde Hermann 1142/43, nachdem sein Vorgänger Heinrich Jasomirgott Markgraf von Österreich geworden war, von seinem Schwager König KONRAD III. mit der rheinischen Pfalzgrafschaft belehnt. Die auf Verwandtschaft und Verschwägerung mit Heinrichs luxemburgischen und ballenstedtischen Vorgängern gegründeten konkurrierenden Ansprüche der Grafen von Rheineck wußte er mit KONRADS Hilfe abzuweisen. Otto der Jüngere von Rheineck geriet in Hermanns Gefangenschaft und wurde 1149 auf der Schönburg erdrosselt. Burg Treis an der Mosel ging allerdings an den geistlichen Rivalen des Pfalzgrafen an Mosel und Mittelrhein, den Trierer Erzbischof Albero von Montreuil, verloren, und mit den Mainzer Erzbischöfen Heinrich I. und Arnold von Seelenhofen geriet Hermann ebenfalls in heftige Konflikte, die ihm zweimal den Kirchenbann einbrachten. 1155 verurteilte ihn FRIEDRICH BARBAROSSA in Worms als Landfriedensbrecher zu der entehrenden Strafe des Hundetragens, offenbar nur um ein Exempel zu statuieren. Denn zu ernster Entfremdung scheint das Verfahren nicht geführt zu haben. Hermann begegnet nach wie vor in des Kaisers wie vorher KONRADS Begleitung, zuletzt auf dem Regensburger Reichstag von 1156 als Zeuge der Erhebung Österreichs zum Herzogtum. Kurz darauf ist er gestorben. Sein Grab fand er zunächst im Zisterzienserkloster Ebrach, dann in dessen von ihm gestifteten und dann von seiner Frau Gertrud errichteten Tochterkloster Bildhausen bei Münnerstadt. Sein Nachfolger wurde BARBAROSSAS Stiefbruder Konrad, unter dem sowohl die schon unter den EZZONEN einsetzende Nord-Süd-Bewegung des pfalzgräflichen Territoriums wie die allmähliche Fusion des lothringisch-rheinischen Pfalzgrafenamtes mit den Resttraditionen des ehemaligen Herzogtum Frankens zur Vollendung kommen werden. Hermanns Pfalzgrafentum stellt die letzte wichtige Etappe dieser bedeutungsvollen Doppelentwicklung dar.
Literatur:
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ABD XII; E.A. Lamey; Von d. Ursprung d. Chur-Pfälz.
Reichs-Vicariats, Ein Btr. zu d. Gesch. u. d. Staatsrechte Dtld.s, Mannheim
1790, S. 20 ff., Anm d; Ph.E. Spieß, Beweis, dass Pfalzgf. H. b.
R., d. sonst d. zunahmen v. Stahleck hatte, e. geborner Gf. v. Hochstätt
in Ostfranken gewesen ist in: Acta Academiae Theodoro-Palatinae VII (Volumen
historicum), ebd. 1794, S. 395-419; L. Baumgätner, H. v. St., Pfalzgf.
b. Rhein (1142-1156), Diss. Leipzig 1877; Jbb. d. Dt. Gesch., Lothar, Konrad
III., Friedrich I.; E. Kimpen, Die Ansprüche Ottos v. Rheineck u.
d. späteren Pfalzgf., in: Eifel-Kal. f. d. J. 1954, 1953, S. 75-81;
s.a. L zu Heinrich V., Pfalzgf. b. Rhein.
HERMANN VON STAHLECK
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(frühestens 1097) um 1100/03-20.9.1156
Ebrach
Sohn des Grafen Goswin von Höchstädt an der Aisch (+ nach 1140) und der Liutgard/Luccarde von Hengebach, Tochter des Adelger von Hengebach (1. Ehe mit Heinrich Graf von Katzenellenbogen + bald nach 1095)
Hermann von Stahleck
war Vogt des Klosters Lorch 1136, Pfalzgraf von Lothringen
ab 1141/42, tritt spätestens um 1154 als Mönch in das Zisterzienserkloster
Ebrach ein und stiftet vor 1157 das Zisterzienserkloster Bildhausen. Er
wurde im Kloster Ebrach begraben.
um 1122/25
1. oo GERTRUD VON SCHWABEN, Tochter des Herzogs
Friedrich I.
1104/05- nach 30.3.1136, nach 1142, spätestens 1149
vor 1150
2. oo GERTRUD VON WETTIN, Tochter des Markgrafen
Konrad
um 1130-
1191
Bamberg
Gertrud
von Wettin war die Großnichte seiner ersten Frau Gertrud
von Staufen. Sie war die Tochter Konrads des Großen von Wettin,
Markgraf von Meißen, und seiner Gattin Liutgard von Elchingen, Tochter
des Grafen Adalbert von Elchingen und der STAUFERIN
Bertha von Boll (Nr. 34). Gertrud starb als Nonne im Theodorskloster
Bamberg.
Engels Odilo: Seite 172
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"Stauferstudien"
Wann der Nachfolger Hermann von Stahleck, ein Schwager des Königs, mit der rheinischen Pfalzgrafschaft betraut wurde, ist unklar; es soll im Laufe des Jahres 1142 gewesen sein, und vor dem August 1143 ließ er sich im Rhein-Moselraum dann auch nicht sehen. Wie die Wiederbesetzung der bayerischen Herzogswürde zog sich auch eine energische Wiederaufnahme der pfalzgräflichen Funktionen auffallend in die Länge. Es ist nicht ausgeschlossen, dass im Herbst 1142 die Frage nach dem Verbleib der Hinterlassenschaft des Pfalzgrafen Wilhelm aufgeworfen wurde; zumindest bahnte sich eine Entscheidung hinsichtlich des neuen Pfalzgrafen an.
Kimpen Dr. Emil: Seite 58-60,79
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"Ezzonen und Hezeliniden in der rheinischen Pfalzgrafschaft"
Leider hüllt sich die Person des auf Heinrich Jasomirgott
folgenden Pfalzgrafen, des überaus energischen und rührigen Hermann
III. von Stahleck,
wieder in solch geheimnisvolles Dunkel wie vorher die Gestalten Heinrichs
II. von Laach und Heinrichs III. von Northeim. Unsere bisherigen Kenntnisse
beruhen zum großen Teil auf den Forschungen von Crollius, und so
wissen wir heute auf das bestimmteste, dass Hermann
der Sohn des Grafen Goswin von Stahleck war und seine Vorfahren
einem im Grabfeld auftretenden ostfränkischen Geschlecht angehörten.
Wegen des von 1049-1137 fast ununterbrochenen Vorkommens des Namens Goswin,
an den auch die im bayrischen Nordgau zwischen Forchheim und Bayreuth gelegene
Burg Gößweinstein
erinnert, kann man dieses Geschlecht
wohl mit Recht als das der GOSNOWIDEN
bezeichnen. Da ein Goswin nach dem Nekrolog von Fulda im Jahre 1051 starb,
ein anderer in einer Fehde mit dem Bistum Würzburg 1065 erschlagen
wurde, so können wir drei oder unter Teilung des langen Zeitraums
von 1065-1137 vier Goswine unterscheiden. Der letzte von ihnen, Hermanns
Vater, erscheint im 12. Jahrhundert zuweilen mit dem Zusatz von
Stahleck. Hermann selbst
tritt erst seit 1128 auf, und zwar bis 1137 mit dem letzten Goswin zusammen,
später meist mit dem Namen "von Stahleck",
seltener als "Graf von Höchstadt", wie sein Vater 1158 auch
genannt wird, einmal 1151 als Graf von Habsberg und seit 1142 in
zahlreichen Urkunden immer als Pfalzgraf.
Das Geschlecht der GOSNOWIDEN,
dessen Vertreter vorzugsweise in Urkunden von Würzburg, Bamberg und
Fulda vorkommen, hatte reiche Liegenschaften in Ostfranken. Nach der Urkunde
vom 21. Juli 1058 lag Othelmannshausen, nach derjenigen vom 30. August
1114 Dorf Breitungen an der Werra (Frauenbreitungen) in der Grafschaft
eines Goswin. In der schon erwähnten Schenkung Heinrichs von Laach
von 1088 an Comburg erscheint ein Graf Goswin als Schirmherr dieses
Klosters. Goswin von Stahleck und Hermann
sind nach der Bestätigungsurkunde Kaiser
FRIEDRICHS I. vom 28. Januar 1158 die Gründer des Klosters
Mönchaurach, dessen Vogt Hermann
1156 war, und Hermann stiftete laut
Bestätigungsurkunde Kaiser FRIEDRICHS I.
von 1157 und einer Urkunde des Bischofs von Würzburg von 1161 das
Kloster Bildhausen. Sein bei Meiningen gelegenes Schloß Habichtsberg
oder Habsberg verkaufte er und verteilte den Erlös an die Kirche.
Nach allem muß es sich also um ein ganz bedeutendes Geschlecht gehandelt
haben. Nach der Lage des Besitzes zu schließen, mögen die GOSNOWIDEN
in verwandtschaftlichen Beziehungen zu den POPPONEN oder den Vorläufern
der Grafen von Henneberg gestanden haben. Eine Urkunde von 1049, nach der
die bei Heldburg gelegene Mark Hellingen in der Grafschaft Ottos, wohl
Ottos von Schweinfurt, und
Goswins sich befand, läßt
in Verbindung mit der Lage des beiderseitigen Besitzes auch Zusammenhänge
mit einem Vorfahren Ottos vermuten.
Für uns ist indessen wichtig, festzustellen wie
die GOSNOWIDEN zu dem lothringischen
Pfalzgrafengeschlecht standen. Eine zwar jüngere, aber doch wohl nach
einer älteren angefertigten Grabinschrift des
Pfalzgrafen
Hermann von Stahleck im Kloster Bildhausen bezeugt mit den Worten
"Ecce Palatinus Hermann natu genuinus"
diese Verwandtschaft ausdrücklich. Wenn ferner Pfalzgraf Heinrich
II. von Laach 1088 das Kloster Comburg durch die Hand seines Vogtes beschenkte,
mußte Goswin, da nicht er, sondern die Grafen von Comburg und Rothenburg
Hauptvögte des Klosters waren, in der Gegend von Creglingen begütert
sein, also dort Beziehungen gehabt haben, wo sie auch Heinrich von Laach
besaß. Am wichtigsten ist aber die Tatsache, dass
Hermann von Stahleck im südlichen
Teile des niederrheinischen Ruhrgaus eine Gerichtsgewalt ausübte.
Pfalzgraf Hermann
ist gleichfalls ein Sproß der HEZELINIDEN gewesen. Die Umlagerung
seines rheinischen Gerichtssprengels durch die einst hezelinische Machtstellung
der Grafen von Hochstaden, Saffenburg und Berg macht dies im Verein mit
den andern schon angeführten Tatsachen unwiderleglich.
Die für uns wichtigste Gestalt der Legende ist aber
der Graf Goswin, der identisch mit unserem Goswin von Stahleck
ist. Denn dieser war nicht nur der Gründer von Mönchaurach,
sondern hatte auch eine Gattin namens Liutgard. 1102 tritt sie uns
noch als Witwe des eben verstorbenen Heinrich I. von Katzenelnbogen entgegen,
1144 wird ihr Sohn Heinrich II. von Katzenelnbogen ein Bruder Hermanns
von Stahleck genant.
So liegt der Gedanke einer Prüfung nahe, ob Hermann
nicht weniger seiner selbst wegen, als vielmehr durch seine Gattin, der
wir bisher gänzlich aus dem Wege gingen, rheinischer Pfalzgraf geworden
sein könnte. Ihren Namen Gertrud
erfahren wir aus mehreren
Urkunden. Infolge einer Angabe des Chron. Mont. Ser., nach der die 4. Tochter
Markgraf Konrads des Großen von Meißen, Gertrud, die
Gattin eines rheinischen Pfalzgrafen gewesen sein sollte, hielt man
Hermann
von Stahleck früher für deren Gatten und seine Gemahlin
also für eine Tochter des Hauses WETTIN. Diese Meinung ist
heute längst überwunden. Gertrud gehörte vielmehr
dem allerbedeutendsten Geschlecht der damaligen Zeit an und diese Tatsache
allein zeigt, welch angesehenes Haus die GOSWINIDEN
gewesen sein müssen. In einer Urkunde von 1143 erwähnt Herzog
Friedrich II. von Schwaben seine Schwester Gertrudis als die "inclyta
contectoralis Heremanni comitis de Stahlekke",
in einer anderen Urkunde vom 30. März 1147 spricht Hermann
von Stahleck selber von seiner geliebten Gattin Gertrudis
und ihrem Bruder, dem erlauchten Herzog Friedrich von Schwaben und in einer
Urkunde vom 11. August 1182 redet Kaiser FRIEDRICH
I. von einer Fürbitte "nostrae consanguuineae Gertrudis
quondam palatinae". Die Wahrnehmung von Vogteirechten über das staufische
Kloster Lorch durch Hermann von Stahleck
kann auch nur durch staufische Beziehungen
begriffen werden. So kann kein Zweifel bestehen, dass Gertrud ein
Mitglied des STAUFEN-Geschlechts und
eine Tochter der Kaiser-Tochter Agnes
aus dem salischen Hause war.
Gerstner Ruth: Seite 72-84
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"Die Geschichte der lothringischen und rheinischen Pfalzgraf
von ihren Anfängen bis zur Ausbildung des Kurterritoriums Pfalz"
Ganz im Sinne der eingeschlagenen Verwandtenpolitik gab
nun KONRAD die Pfalzgrafschaft seinem
Schwager Hermann vonStahleck, der seit
Ende der 20-er Jahre mit KONRADS einziger
Schwester Gertrud
vermählt war. Die Belehnung erfolgte 1142
oder im Laufe des Jahres 1143.
Von diesem Grafen wissen wir, dass er einem ostfränkischen
Geschlecht angehörte. Wahrscheinlich hatte er schon zur Zeit von KONRADS
Gegenkönigtum
gegen LOTHAR auf Seiten des STAUFERS
gestanden und sich an den Kämpfen um Nürnberg beteiligt, so dass
KONRAD hier wieder einen seiner zuverlässigsten
Leute einsetzte. Hermanns Vater Goswin
hatte zum ersten Male am Rhein Fuß gefaßt und sich nach der
Burg Stahleck genannt. Der Familienbesitz des Pfalzgrafen lag in den
Gauen Grabfeld und Volkfeld, in Radenz- und Rangau, reichte nördlich
bis Breitungen an der Werra, südlich bis in die Gegend von Heilbronn;
die Vogteien über Komburg und Möchaurach, das er mit seinem Vater
gegründet hatte, waren im Besitz Hermanns.
Dazu kamen Güter bei Maulbronn, die wohl aus dem Heiratsgut
von Hermanns
Gemahlin
Gertrud stammen. Ds Geschlecht dieser GOSWINIDEN
ist also in Ostfranken der unmittelbare Nachbar der Diözesen Bamberg
und Würzburg, und Hermann begegnet uns deshalb auch sehr oft
in den Urkunden der betreffenden Bischöfe sowie des Abtes von Fulda.
So hat dieser Pfalzgraf schon durch seinen Eigenbesitz
eine Verbindung mit dem ehemaligen Herzogtum Franken, nicht nur am Rhein,
sondern auch bis weit in den Osten hinein. Wenn im Verzeichnis der Schenkungen
an das Kloster St. Goar vom 21. Oktober 1138 ein Heremannus
Dux Francorum genannt wird, der den Mönchen den Hof Langenschwalbach
und einige Weinberge zu Kamp schenkt, so wird das wahrscheinlich Hermann
von Stahleck sein, denn seinen Rechten und Besitzungen nach
hat er die Stellung eines Herzogs von Franken inne. Damals war er noch
nicht Pfalzgraf. Als ihm aber dieses Amt von KONRAD
übertragen
wurde, bedeutete das einen noch engeren Zusammenhang des Pfalzgrafen mit
dem Herzogtum Franken.
Das Schwergewicht blieb aber auch jetzt am Rheine liegen.
Hermann nannte sich wie schon sein Vater nach der rheinischen Burg.
Selten nur erscheint er als Graf von Höchstadt und nur einmal
als comes de Bihildehusen. Wie
Hermann
in den Besitz dieser Güter am Rhein gekommen ist, läßt
sich mit Sicherheit nicht sagen. Stahleck selbst und die Vogtei
über Bacharach scheint gar kein Eigenbesitz
Hermanns
gewesen zu sein, sondern Lehen von Köln, da auch sein Amtsnachfolger
Konrad von Staufen beides vom Erzstift
zu Lehen trug. Allem Anschein nach gehörte der Kern des späteren
Amtes Bacharach mit der Vogtei über diesen Ort zum Besitz beziehungsweise
Lehen Hermanns, dazu kamen Güter
im heutigen Amt Simmern auf dem Hunsrück und im Nahegau. So hatte
er vielleicht schon das sogenannte alte Gericht mit den Dörfern Rheinböllen,
Ellern, Erbach, zum Teil auch Dichtelbach und Klein-Weidelbach, ebenso
Teile der im Vertrag von Pavia (4. August 1329) aufgeführten Besitzungen
der neuen Pfalzgrafschaft. Außer "Stalberch, Stalek, Bachrach, Diepach,
Stegen" (Steeg) könnte Hermann
auch schon Heimbach, Trechtershusen (Trechtingshausen) und Fürstenberg
inne gehabt haben.
Im Jahre 1323 wird auch die Grafschaft Katzellenbogen
als lehnsrührig von Kurpfalz erwähnt. Möglicherweise hatte
Hermann
Grafenrechte
hier mit seinem Bruder Heinrich von Katzenellenbogen gemeinsam als Erbe
seiner Mutter Luitgard, Witwe des Grafen von Katzenellenbogen.
Hermann von Stahleck
tritt zum 1. Mal am 1. August 1143 in seiner neuen Würde
auf, und zwar in der Urkunde, in der KONRAD III.
das Kloster Springiersbach in seinen Schutz nimmt. Es handelt sich also
um die Abtei, der die besondere Fürsorge des Pfalzgrafen Wilhelm galt.
Hermann ergriff somit gleich Besitz
von allen Rechten, die seine Vorgänger gehabt haben, nicht nur von
der Pfalz, sondern auch von den Vogteirechten. So war auch dieser Graf
von Stahleck gleich mit seiner Ernennung zum Pfalzgrafen Großvogt
der Trierer Kirche. Die seit Siegfried von Ballenstädt sehr starke
Stellung der Pfalz an der Mosel suchte er mit allen Mitteln auszubauen.
Dabei war der Konflikt mit dem Erzstift Trier allerdings unvermeidlich,
wenn die Pfalz an der Mosel die Landeshoheit durchsetzen wollte, denn Trier
hatte die Ausdehnungstendenz moselabwärts.
Bald begannen Streitigkeiten zwischen dem stärksten
weltlichen Herrn und dem Erzstift Trier. Die Lage war für die Pfalzgrafen
günstig, als Vögte der Trierer Kirche hatten sie ein großes
Übergewicht. Zunächst handelte es sich bei der Auseinandersetzung
über die
Burg Treis, um die Pfalzgraf
Hermann und Otto von Rheineck kämpften. Vielleicht hatte
der salische Kaiser schon den Pfalzgrafen
Gottfried damit belehnt und Otto von Rheineck als Pfalzgraf die Burg wieder
inne gehabt. Als nun Hermann
Pfalzgraf
wurde, kam es nochmals zum Kampf um Treis. Hermann
hatte die Burg tatsächlich in Besitz. Aber der von Rheineck gab seine
Ansprüche nicht auf. Dem neuen Pfalzgrafen fühlte er sich jedoch
nicht gewachsen und schenkte deshalb großzügig Treis dem Erzbischof
Albero von Trier.
Hermann war nun ganz und gar nicht der Mann, der
zugegeben hätte, dass der Trierer sich vor ihm so vor die Nase setzte,
denn wir wissen ja, dass um Treis reiches Pfalzgut lag. Mit einem Gegner
wie Albero war nun allerdings auch nicht zu spaßen. Das wußte
Otto von Rheineck wohl, als er dem Pfalzgrafen, auf den er zudem wütend
sein mochte, weil er selbst gehofft hatte, in den Besitz der Pfalz eingesetzt
zu werden, den Erzbischof als Gegner gegenüberstellte.
Alberos Ziel war es, das erzbischöfliche Territorium
abzurunden und zu sichern. So baute er Neuerburg bei Wittlich, befestigte
Trier neu, unterstellte die überaus reiche Abtei St. Maximin, die
bis 1139 Reichskloster gewesen war, mit ihrem weitausgedehnten Grundbesitz
seiner Kirche. Damit erreichte er ein Ziel, das die Trierer Erzbischöfe
seit dem 10. Jahrhundert erstrebt hatten. Im Kampf mit dem Vogt dieser
Abtei, dem Grafen von Luxemburg, erwarb Albero zudem noch die Oberburg
Manderscheid an der Lieser für sein Erzstift. Bei dieser Territorialpolitik
hatte Hermann sicher kein leichtes
Spiel. Denn dem Trierer mußte am Besitz der Burg Treis viel
gelegen sein, gerade weil sie mitten im pfalzgräflichen Gut lag und
so die Möglichkeit bot, sie als Ausfallstellung auszubauen gegen das
westliche Moselterritorium.
Hermann befestigte die Burg stärker. Im September
1148 begann Albero die Belagerung. Der Pfalzgraf rückte mit einem
Entsatzheer heran. Der Erzbischof war gut vorbereitet. Sein Heer wartete
schon drei Tage in Schlachtordnung auf den Angriff. Als der Trierer den
Anmarsch des Feindes erfuhr, hielt er eine anfeuernde Rede an seine Truppen.
Das Kreuz, auf das Hermann als Vogt
ihm Treue geschworen hatte, mußte ihm als Feldzeichen dienen, damit
zu der militärischen auch noch die moralische Kraft wirkte. Der Pfalzgraf
hatte indessen die überlegene Stärke des Feindes ermittelt und
mußte es vorziehen, einen Vergleich anzubieten. Er bedeutete den
Verlust der Burg, die in den Besitz des Erzbischofs übergehen sollte,
nachdem die Besatzung des Pfalzgrafen freien Abzug erhalten hätte.
Für Hermann war der Moselraum wohl nicht
mehr so zentral, wie er das für Pfalzgraf Wilhelm gewesen war. Denn
durch die Besitzungen und Lehen des STAHLECKERS waren die Güter
um den Rhein wieder vermehrt worden. Der Pfalzgraf beschränkte sich
deshalb nicht auf Mosellanien, sondern versuchte, auch seine Rechte am
Rhein im vollen Umfang wahrzunehmen. Sein Ziel war, die Bedeutung der Pfalz
zu heben dadurch, dass er alte Rechte wieder geltend machte. Er wollte
den Ruhrgau wieder enger an die Pfalzgrafschaft knüpfen. Zukunft konnten
jedoch diese Rechte im Ruhrgau nicht mehr haben, denn das Erzstift Köln
legt sich als breiter Riegel zwischen das Territorium der rheinischen Pfalz
und diese Grafschaft, wo die Pfalzgrafen seit langem nur noch Oberlehnsherren
sind. Ziel Hermanns aber war, seine
pfalzgräflichen Befugnisse am Rhein nicht nur wahrzunehmen, sondern
auch zu erweitern. Seine Beziehungen zu Köln scheinen enger geworden
zu sein. So hatte er nicht nur Stahleck und die Vogtei über Bacharach
von diesem Erzstift zu Lehen, sondern erscheint auch als Zeuge in mehreren
Urkunden, die Köln angehen. Auch in Mainzer Urkunden finden wir Hermann;
1143 und 1144 als Zeuge des Erzbischofs Heinrich. Anscheinend war Hermann
auch Lehensträger von Mainz. Wo diese Lehen zu suchen sind, läßt
sich nicht feststellen. Vermutlich lagen sie an der unteren Nahe oder am
Rhein zwischen Bingen und Bacharach, denn hier scheint Hermann
auch
sonst noch Besitzungen gehabt zu haben. Hermanns
Nachfolger
Konrad hatte später Münster
an der Nahe von Mainz zu Lehen, wahrscheinlich also auch schon der STAHLECKER.
In der Binger Gegend lagen wohl auch die Kölner Lehen Hermanns.
In der Urkunde vom 22. Mai 1158, in der Erzbischof Arnold
von Mainz dem Kloster Rupertsberg bei Bingen die Güter bestätigt,
werden auch "Hermannus palatinus de Reno
una cum uxore sua Gertrude" unter denen genannt, welche den Besitz
des Klosters durch Schenkungen vermehrten, und zwar sind es Güter
bei Bingen, die sie schenkten. Hermann
begabte also nicht mehr Klöster an der Mosel, sondern am Rhein bei
Bingen. Anscheinend lag also hier der Schwerpunkt seiner Macht. Wenn er
aber sein Territorium in dieser Gegend ausbauen wollte, wo wohl auch die
Mainzer Lehen lagen, so mußte er sich mit dieser dritten geistlichen
Gewalt des Rheines auseinandersetzen.
Schon mit Erzbischof Heinrich war Hermann
in einen Streit geraten, von dem wir nicht mehr wissen, als
dass der Erzbischof den Bann über Heinrich aussprach, von dem sich
dieser durch die Teilnahme am Wendenkreuzzug von 1146 befreite. Der dann
folgende Erzbischof Arnold wollte den Besitz der Erzdiözese wiederherstellen
und alles unter seinen Vorgängern verloren gegangene Gut wieder einbringen.
So ging er zuerst gegen die Lehensträger seiner Kirche vor, um sie
in ihre Schranken zu weisen. Weiterhin sorgte er für Ordnung unter
der Mainzer Bürgerschaft und in seiner Kirche. Das förderte seine
Beliebtheit aber ganz und gar nicht. Zunächst freilich hatte Arnold
den neuen König FRIEDRICH I. hinter
sich. Aber gleich, als der STAUFER
nach Italien gezogen war, 1154, ging die Sache schief. In Mainz brach ein
Aufstand der Bürger aus, dem sich der Klerus anschloß.
Die Lehensträger ließen natürlich diese
Gelegenheit nicht unbenutzt, zogen nicht nur größere Gebietsanteile
an sich, sondern sollen auch das ganze Erststift verwüstet haben.
Die Annales Sancti Disibodi nennen Pfalzgraf Hermann
und seinen Bruder Heinrich von Katzenellenbogen an der Spitze der Aufständischen.
Im Verein mit den Grafen Emicho von Leiningen, Gottfried von Sponheim,
Heinrich von Dietz und anderen brachen sie nicht nur die Burgen des Erzbischofs,
sondern sollen auch Kirchen und Klöster geplündert haben. Die
Gegenwehr des Erzbischofs kostete damals der Mainzer Kirche große
Summen. Arnold mußte sogar den Kirchenschatz angreifen. Schließlich
wurde die ganze Rheinprovinz durch diesen Krieg in Mitleidenschaft gezogen.
Erst als der Kaiser aus Italien zurückkehrte, wurde
der Streit beigelegt. Im Oktober 1155 klagten auf dem Reichtag zu Regensburg
der Erzbischof Arnold und Hermann
gegeneinander. Als FRIEDRICH im Dezember
an den Rhein kam, um in Worms Weihnachten zu feiern, wurden beide Friedensbrecher
zur Strafe des Hundetragens, der sogenannten Harnescharre, verurteilt.
Nachträglich erst begnadigte der Kaiser die Parteigenossen des Erzbischofs
mit Rücksicht auf dessen Alter und seine Primatswürde. Hermann
aber mußte sich der Strafe unterziehen: Mitten im Winter bei grimmiger
Kälte eine deutsche Meile weit von einer Grafschaft zur anderen barfuß
einen Hund am Halse tragen. Das war entehrend.
Klarer konnte die Haltung des jungen Kaisers nicht ausgesprochen
werden als durch dieses Urteil. Hatte LOTHAR
versucht, über die rheinische Pfalzgrafschaft einen Weg auf die Besetzung
der Erzstühle zu gewinnen, war KONRAD III.
bedacht, diese weltliche Gewalt zu stärken und somit nach dem Wormser
Konkordat über dieses pfalzgräfliche Territorium den Einfluß
am Rhein zu behalten, zu welchem Zweck er den mächtigsten Grafen in
Franken mit dem Palatinat belehnte, so bot FRIEDRICH
I. zuerst den geistlichen Gewalten Rückhalt und lenkte
damit in die Politik der OTTONEN und
SALIER
wieder ein. Die Folgen mußten für die Pfalzgrafschaft schwerwiegend
sein. Der ersten Rang sollte in Zukunft in den rheinischen Territorialfragen
ganz unbedingt den Episkopat vorbehalten werden. Das territoriale Ziel
dieser Fehde hat Hermann also wohl
nicht erreicht.
Hermann wurde durch
die Strafe lediglich in seine Schranken zurückgewiesen, nicht aber
vom Hofe verbannt. Schon vorher immer in der Begleitung KONRADS
und FRIEDRICHS, begegnet er auch später
noch in der Umgebung des Kaisers bei der Hochzeit mit Beatrix
in Würzburg und 1156 bei der Erhebung Heinrich Jasomirgotts zum Herzog.
Der Pfalzgraf kann also auf die kaiserliche Gunst zählen, lediglich
im Kampf gegen die Erzstifte hat er die Reichsgewalt nicht hinter sich.
Hermann
hatte sich schon vorher mit einem anderen Gegner auseinandergesetzt,
mit dem jungen Otto von Rheineck. Es wurde schon erwähnt, dass Otto
der Jüngere einmal unter dem Pfalzgrafentitel auftaucht. 1149 erhob
er die Waffen, um seine Rechte zu erobern. Aber der Erfolg blieb ihm versagt,
er geriet in die Gefangenschaft
Hermanns,
der ihn nach seiner Feste Sconeburg (Schönburg bei Oberwesel)
bringen ließ. 1149 wurde er dort - man sagt auf Befehl des Pfalzgrafen
- erdrosselt. Otto der Ältere überlebte den traurigen Tod seines
Sohnes nur um ein Jahr. Er starb 1150. KONRAD
III. eroberte damals im Bunde mit dem Pfalzgrafen die Burgen
Kochem und Rheineck, die von Ottos Leuten gehalten wurden. Es
scheint, dass KONRAD damals, um die
weltliche Ordnung am Rheine ganz im Sinne seiner Politik zu mehren, etliche
Güter der RHEINECKER an Hermann
übertrug, vielleicht auch den Burgberg von Rheineck bei Niederbreisig.
Jedenfalls konnte später Pfalzgraf Konrad
Ansprüche darauf machen. Tatsächlich wurde die Feste später
Grenzburg und südlicher Vorposten des Erzstiftes Köln.
Hat Hermann auch
gegen die geistlichen Gewalten nicht auf der ganzen Linie Erfolg gehabt,
so dürfte doch durch ihn die rheinische Pfalzgrafschaft wieder gefestigter
gewesen sein als unter seinen Vorgängern. Er hatte Besitzungen und
Rechte wiedererlangt und ausgedehnt, so dass sie von Rheinhessen bis zum
Ruhrgau verstreut lagen. Nehmen wir noch seine Allodien hinzu, so erscheint
es ganz selbstverständlich, dass der Pfalzgraf in Rechtsangelegenheiten
für das ganze Herzogtum Franken einschließlich des östlichen
zuständig, sowie für die Mosellande, lag doch sein Besitz über
dieses ganze Gebiet verstreut. So wird Hermann
1149 in Frankfurt beauftragt, als drei Geistliche des Remigiusklosters
in Reims Klage führten über die Bedrückung der Vögte
in ihrem im deutschen Reich (wohl an der Mosel und in Lothringen) gelegenen
Gebiete, den vom Landgrafen von Thüringen im Namen des Königs
ausgesprochenen Rechtssatz durchzuführen, dass nämlich nur die
Vögte Gerichtstage abhalten sollen, die den Bann aus der Hand des
Königs erhalten haben. Diesem Auftrag für den Westen von Hermanns
Machtbereich entspricht einer für das östliche Franken.
Ende Oktober 1152 fällt dem fränkischen Pfalzgrafen die Aufgabe
zu, alle diejenigen, welche Mainzölle bis jetzt erhoben haben, aufzufordern,
ihre bezüglichen Rechtstitel aus kaiserlichen Privilegien auf nächste
Weihnachten nachzuweisen. Dieser Auftrag kann dem Pfalzgrafen nur zugekommen
sein, weil seine Besitzungen hier und am Main lagen und er auf Grund dessen
auch Reichsregalien in diesem Gebiet beaufsichtigen konnte. Ja, wenn FRIEDRICH
1155 auf fränkischem Boden in Würzburg einen Hoftag abhält,
so ist hier der Pfalzgraf Urteilsfinder. Wohl war Hermann
das
nicht auf allen fränkischen Hoftagen, sondern ist uns nur dieses eine
Mal als solcher bezeugt, und hierbei handelt es sich um eine territoriale
Angelegenheit, nämlich die Vogtei des Klosters Lochgarten (O. A. Mergentheim),
das also in dem Bereich liegt, für den Hermann
als zuständig gilt. So bilden sich neue Rechte des Pfalzgrafen auf
Grund alter Erinnerungen und seiner besonderen Geltung in einem bestimmten
Reichsteil. Der Pfalzgraf erscheint als Rechtswahrer für das fränkische
Gebiet und als Schützer der königlichen Regalien in diesem Bezirk.
Nach diesem Würzburger Hoftag begegnet uns
Hermann nur noch einmal in der Begleitung FRIEDRICHS
in Regensburg. Am 20. September 1156 starb er. Nach der schmachvollen
Strafe des Hundetragens hat er sich mit dem Gedanken getragen, ins Kloster
zu gehen. Seine Ehe mit Gertrud
war kinderlos. Er verkaufte und
verschenkte deshalb seine Allodialgüter in O-Franken und wollte in
Bildhausen bei Münnersdtadt nordwestlich von Schweinfurt ein Kloster
gründen. Dieser Stiftung machte er große Schenkungen von seinem
ostfränkischen Allodialbesitz. Nach Hermanns
Tod
führte Gertrud
mit dem Kloster Ebrach diese Gründung durch.
Hier fand dann der Pfalzgraf seine Ruhestätte. Auch anderen Besitz
veräußerte Hermann.
Das Schloß Habsberg verkaufte er. Die übrigen ostfränkischen
Besitzungen, Schloß Höchstadt u.a., kamen durch Tausch
an das Bistum Bamberg, wofür Bischof Eberhard das Nonnenkloster in
seiner Stadt ausstattete, das die Pfalzgräfin gründete. Sie selbst
hatte den Schleier genommen. So ist von den ostfränkischen Allodialgütern
des STAHLECKERS nichts übriggeblieben, und für die Pfalzgrafschaft
haben diese Besitzungen nur die Bedeutung gehabt, dass von jetzt an der
Zusammenhang der Pfalzgrafen mit dem ehemaligen Herzogtum in Franken ein
so enger war, dass die Stellung der comites palatini der eines fränkischen
Herzogs gleichkam.
1122/25
oo Gertrud von Schwaben, Tochter des Herzogs Friedrich
I.
um 1104-
1191
Sie starb als Nonne.
Literatur:
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Geschichte der Kurpfalz. Verlag W. Kohlhammer 1988 Seite 21,32,34-36,38,51,55,65,86,114,149,221
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