Hermann III. von Stahleck                        Pfalzgraf bei Rhein (1142-1156)
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    -20.9.1156 (2.10.1156 Isenburg)
     Ebrach

Begraben: Bildhausen bei Münnerstadt, Abteikirche
 

Einziger Sohn des Grafen Goswin von Stahleck und der Liutgard von Hengebach, Tochter von Graf Adelgar
 

Neue Deutsche Biographie: Band 8 Spalte 1969
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Hermann (III.), Graf von Stahleck, Pfalzgraf bei Rhein, erw. 1123
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    + 20.9.1156
     Regensburg

Begr. Bildhausen bei Münnerstadt, Abteikirche

Vater: Goswin IV. (+ nach 1137), Graf von Stahleck und Höchstadt, Gründer des Benediktinerklosters Münchaurach
Mutter: Liutgard von Hengebach
Urgroßvater: Graf Goswin II.
Urgroßmutter: Agnes (?), vielleicht eine EZZONIN
Halbbrüder: Heinrich II. von Katzenelnbogen (1124-1160), Graf im Kraichgau, Philipp von Katzenelnbogen (+ 1173), Bischof von Osnabrück
Adoptivschwester: Hildegard (+ um 1129), Heilige (Fest 14.10. s. LTHK)
Schwager: König KONRAD III.
Neffe: Hermann II. (+ 1203), Bischof von Münster (s. NBD VIII.)
 

  oo Gertrud, Tochter des Herzogs Friedrich I. von Schwaben
             -   1191

Vom Vater her nicht nur in Ostfranken (Höchstadt, Habesberg bei Meiningen) begütert, sondern auch Graf von Stahleck oberhalb von Bacharach am Rhein, wurde Hermann 1142/43, nachdem sein Vorgänger Heinrich Jasomirgott Markgraf von Österreich geworden war, von seinem Schwager König KONRAD III. mit der rheinischen Pfalzgrafschaft belehnt. Die auf Verwandtschaft und Verschwägerung mit Heinrichs luxemburgischen und ballenstedtischen Vorgängern gegründeten konkurrierenden Ansprüche der Grafen von Rheineck wußte er mit KONRADS Hilfe abzuweisen. Otto der Jüngere von Rheineck geriet in Hermanns Gefangenschaft und wurde 1149 auf der Schönburg erdrosselt. Burg Treis an der Mosel ging allerdings an den geistlichen Rivalen des Pfalzgrafen an Mosel und Mittelrhein, den Trierer Erzbischof Albero von Montreuil, verloren, und mit den Mainzer Erzbischöfen Heinrich I. und Arnold von Seelenhofen geriet Hermann ebenfalls in heftige Konflikte, die ihm zweimal den Kirchenbann einbrachten. 1155 verurteilte ihn FRIEDRICH BARBAROSSA in Worms als Landfriedensbrecher zu der entehrenden Strafe des Hundetragens, offenbar nur um ein Exempel zu statuieren. Denn zu ernster Entfremdung scheint das Verfahren nicht geführt zu haben. Hermann begegnet nach wie vor in des Kaisers wie vorher KONRADS Begleitung, zuletzt auf dem Regensburger Reichstag von 1156 als Zeuge der Erhebung Österreichs zum Herzogtum. Kurz darauf ist er gestorben. Sein Grab fand er zunächst im Zisterzienserkloster Ebrach, dann in dessen von ihm gestifteten und dann von seiner Frau Gertrud errichteten Tochterkloster Bildhausen bei Münnerstadt. Sein Nachfolger wurde BARBAROSSAS Stiefbruder Konrad, unter dem sowohl die schon unter den EZZONEN einsetzende Nord-Süd-Bewegung des pfalzgräflichen Territoriums wie die allmähliche Fusion des lothringisch-rheinischen Pfalzgrafenamtes mit den Resttraditionen des ehemaligen Herzogtum Frankens zur Vollendung kommen werden. Hermanns Pfalzgrafentum stellt die letzte wichtige Etappe dieser bedeutungsvollen Doppelentwicklung dar.

Literatur:
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ABD XII; E.A. Lamey; Von d. Ursprung d. Chur-Pfälz. Reichs-Vicariats, Ein Btr. zu d. Gesch. u. d. Staatsrechte Dtld.s, Mannheim 1790, S. 20 ff., Anm d; Ph.E. Spieß, Beweis, dass Pfalzgf. H. b. R., d. sonst d. zunahmen v. Stahleck hatte, e. geborner Gf. v. Hochstätt in Ostfranken gewesen ist in: Acta Academiae Theodoro-Palatinae VII (Volumen historicum), ebd. 1794, S. 395-419; L. Baumgätner, H. v. St., Pfalzgf. b. Rhein (1142-1156), Diss. Leipzig 1877; Jbb. d. Dt. Gesch., Lothar, Konrad III., Friedrich I.; E. Kimpen, Die Ansprüche Ottos v. Rheineck u. d. späteren Pfalzgf., in: Eifel-Kal. f. d. J. 1954, 1953, S. 75-81; s.a. L zu Heinrich V., Pfalzgf. b. Rhein.


Decker-Hauff Hansmartin: Band III Seite 351
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"Die Zeit der Staufer"

HERMANN VON STAHLECK
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(frühestens 1097) um 1100/03-20.9.1156
                                               Ebrach

Sohn des Grafen Goswin von Höchstädt an der Aisch (+ nach 1140) und der Liutgard/Luccarde von Hengebach, Tochter des Adelger von Hengebach (1. Ehe mit Heinrich Graf von Katzenellenbogen + bald nach 1095)

Hermann von Stahleck war Vogt des Klosters Lorch 1136, Pfalzgraf von Lothringen ab 1141/42, tritt spätestens um 1154 als Mönch in das Zisterzienserkloster Ebrach ein und stiftet vor 1157 das Zisterzienserkloster Bildhausen. Er wurde im Kloster Ebrach begraben.
 

  um 1122/25
  1. oo GERTRUD VON SCHWABEN, Tochter des Herzogs Friedrich I.
          1104/05- nach 30.3.1136, nach 1142, spätestens 1149

    vor 1150
  2. oo GERTRUD VON WETTIN, Tochter des Markgrafen Konrad
        um 1130-   1191
                     Bamberg

Gertrud von Wettin war die Großnichte seiner ersten Frau Gertrud von Staufen. Sie war die Tochter Konrads des Großen von Wettin, Markgraf von Meißen, und seiner Gattin Liutgard von Elchingen, Tochter des Grafen Adalbert von Elchingen und der STAUFERIN Bertha von Boll (Nr. 34). Gertrud starb als Nonne im Theodorskloster Bamberg.


Prinz Isenburg:
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1137/40 Graf von Bildhausen, 1137/42 Graf von Höchstadt, 1138 Graf von Stahleck, 1142/43 Pfalzgraf von Lothringen  (Pfalzgraf am Rhein), Herr der Burg Habichtsberg bei Meiningen, 1136 Vogt von Kloster Lorch, 1156 Vogt von Mönchaurach, stiftete 1156 das Kloster Bildhausen

Hermann wurde 1142 Pfalzgraf durch den königlichen Schwager KONRAD III. Durch seinen großen fränkischen Besitz trat die Pfalzgrafenwürde verstärkt in Verbindung mit Franken auf und löste sich damit mehr und mehr von Lothringen. Er hatte eine herzogsähnliche Stellung inne, setzte sich gegen das Haus SALM durch und ermordete den Prätendenten Otto. Er stritt als Vogt von Trier mit den Erzbischöfen und wegen Interessenkollosion auch mit denen von Mainz. Er wurde daher zeitweise gebannt, löste sich davon durch Teilnahme am "Wendenkreuzug" Heinrichs des Löwen 1147 und verlor unter anderem Cochem und Treis. Er mußte sich 1155 auf Geheiß von FRIEDRICH I. der erzbischöflichen Vormacht beugen und starb bald nach dieser Demütigung.

Engels Odilo: Seite 172
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"Stauferstudien"

Wann der Nachfolger Hermann von Stahleck, ein Schwager des Königs, mit der rheinischen Pfalzgrafschaft betraut wurde, ist unklar; es soll im Laufe des Jahres 1142 gewesen sein, und vor dem August 1143 ließ er sich im Rhein-Moselraum dann auch nicht sehen. Wie die Wiederbesetzung der bayerischen Herzogswürde zog sich auch eine energische Wiederaufnahme der pfalzgräflichen Funktionen auffallend in die Länge. Es ist nicht ausgeschlossen, dass im Herbst 1142 die Frage nach dem Verbleib der Hinterlassenschaft des Pfalzgrafen Wilhelm aufgeworfen wurde; zumindest bahnte sich eine Entscheidung hinsichtlich des neuen Pfalzgrafen an.

Kimpen Dr. Emil: Seite 58-60,79
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"Ezzonen und Hezeliniden in der rheinischen Pfalzgrafschaft"

Leider hüllt sich die Person des auf Heinrich Jasomirgott folgenden Pfalzgrafen, des überaus energischen und rührigen Hermann III. von Stahleck, wieder in solch geheimnisvolles Dunkel wie vorher die Gestalten Heinrichs II. von Laach und Heinrichs III. von Northeim. Unsere bisherigen Kenntnisse beruhen zum großen Teil auf den Forschungen von Crollius, und so wissen wir heute auf das bestimmteste, dass Hermann der Sohn des Grafen Goswin von Stahleck war und seine Vorfahren einem im Grabfeld auftretenden ostfränkischen Geschlecht angehörten. Wegen des von 1049-1137 fast ununterbrochenen Vorkommens des Namens Goswin, an den auch die im bayrischen Nordgau zwischen Forchheim und Bayreuth gelegene Burg Gößweinstein erinnert, kann man dieses Geschlecht wohl mit Recht als das der GOSNOWIDEN bezeichnen. Da ein Goswin nach dem Nekrolog von Fulda im Jahre 1051 starb, ein anderer in einer Fehde mit dem Bistum Würzburg 1065 erschlagen wurde, so können wir drei oder unter Teilung des langen Zeitraums von 1065-1137 vier Goswine unterscheiden. Der letzte von ihnen, Hermanns Vater, erscheint im 12. Jahrhundert zuweilen mit dem Zusatz von Stahleck. Hermann selbst tritt erst seit 1128 auf, und zwar bis 1137 mit dem letzten Goswin zusammen, später meist mit dem Namen "von Stahleck", seltener als "Graf von Höchstadt", wie sein Vater 1158 auch genannt wird, einmal 1151 als Graf von Habsberg und seit 1142 in zahlreichen Urkunden immer als Pfalzgraf.
Das Geschlecht der GOSNOWIDEN, dessen Vertreter vorzugsweise in Urkunden von Würzburg, Bamberg und Fulda vorkommen, hatte reiche Liegenschaften in Ostfranken. Nach der Urkunde vom 21. Juli 1058 lag Othelmannshausen, nach derjenigen vom 30. August 1114 Dorf Breitungen an der Werra (Frauenbreitungen) in der Grafschaft eines Goswin. In der schon erwähnten Schenkung Heinrichs von Laach von 1088 an Comburg erscheint ein Graf Goswin als Schirmherr dieses Klosters. Goswin von Stahleck und Hermann sind nach der Bestätigungsurkunde Kaiser FRIEDRICHS I. vom 28. Januar 1158 die Gründer des Klosters Mönchaurach, dessen Vogt Hermann 1156 war, und Hermann stiftete laut Bestätigungsurkunde Kaiser FRIEDRICHS I. von 1157 und einer Urkunde des Bischofs von Würzburg von 1161 das Kloster Bildhausen. Sein bei Meiningen gelegenes Schloß Habichtsberg oder Habsberg verkaufte er und verteilte den Erlös an die Kirche. Nach allem muß es sich also um ein ganz bedeutendes Geschlecht gehandelt haben. Nach der Lage des Besitzes zu schließen, mögen die GOSNOWIDEN in verwandtschaftlichen Beziehungen zu den POPPONEN oder den Vorläufern der Grafen von Henneberg gestanden haben. Eine Urkunde von 1049, nach der die bei Heldburg gelegene Mark Hellingen in der Grafschaft Ottos, wohl Ottos von Schweinfurt, und Goswins sich befand, läßt in Verbindung mit der Lage des beiderseitigen Besitzes auch Zusammenhänge mit einem Vorfahren Ottos vermuten.
Für uns ist indessen wichtig, festzustellen wie die GOSNOWIDEN zu dem lothringischen Pfalzgrafengeschlecht standen. Eine zwar jüngere, aber doch wohl nach einer älteren angefertigten Grabinschrift des Pfalzgrafen Hermann von Stahleck im Kloster Bildhausen bezeugt mit den Worten "Ecce Palatinus Hermann natu genuinus" diese Verwandtschaft ausdrücklich. Wenn ferner Pfalzgraf Heinrich II. von Laach 1088 das Kloster Comburg durch die Hand seines Vogtes beschenkte, mußte Goswin, da nicht er, sondern die Grafen von Comburg und Rothenburg Hauptvögte des Klosters waren, in der Gegend von Creglingen begütert sein, also dort Beziehungen gehabt haben, wo sie auch Heinrich von Laach besaß. Am wichtigsten ist aber die Tatsache, dass Hermann von Stahleck im südlichen Teile des niederrheinischen Ruhrgaus eine Gerichtsgewalt ausübte.
Pfalzgraf Hermann ist gleichfalls ein Sproß der HEZELINIDEN gewesen. Die Umlagerung seines rheinischen Gerichtssprengels durch die einst hezelinische Machtstellung der Grafen von Hochstaden, Saffenburg und Berg macht dies im Verein mit den andern schon angeführten Tatsachen unwiderleglich.
Die für uns wichtigste Gestalt der Legende ist aber der Graf Goswin, der identisch mit unserem Goswin von Stahleck ist. Denn dieser war nicht  nur der Gründer von Mönchaurach, sondern hatte auch eine Gattin namens Liutgard. 1102 tritt sie uns noch als Witwe des eben verstorbenen Heinrich I. von Katzenelnbogen entgegen, 1144 wird ihr Sohn Heinrich II. von Katzenelnbogen ein Bruder Hermanns von Stahleck genant.
So liegt der Gedanke einer Prüfung nahe, ob Hermann nicht weniger seiner selbst wegen, als vielmehr durch seine Gattin, der wir bisher gänzlich aus dem Wege gingen, rheinischer Pfalzgraf geworden sein könnte. Ihren Namen Gertrud erfahren wir aus mehreren Urkunden. Infolge einer Angabe des Chron. Mont. Ser., nach der die 4. Tochter Markgraf Konrads des Großen von Meißen, Gertrud, die Gattin eines rheinischen Pfalzgrafen gewesen sein sollte, hielt man Hermann von Stahleck früher für deren Gatten und seine Gemahlin also für eine Tochter des Hauses WETTIN. Diese Meinung ist heute längst überwunden. Gertrud gehörte vielmehr dem allerbedeutendsten Geschlecht der damaligen Zeit an und diese Tatsache allein zeigt, welch angesehenes Haus die GOSWINIDEN gewesen sein müssen. In einer Urkunde von 1143 erwähnt Herzog Friedrich II. von Schwaben seine Schwester Gertrudis als die "inclyta contectoralis Heremanni comitis de Stahlekke", in einer anderen Urkunde vom 30. März 1147 spricht Hermann von Stahleck selber von seiner geliebten Gattin Gertrudis und ihrem Bruder, dem erlauchten Herzog Friedrich von Schwaben und in einer Urkunde vom 11. August 1182 redet Kaiser FRIEDRICH I. von einer Fürbitte "nostrae consanguuineae Gertrudis quondam palatinae". Die Wahrnehmung von Vogteirechten über das staufische Kloster Lorch durch Hermann von Stahleck kann auch nur durch staufische Beziehungen begriffen werden. So kann kein Zweifel bestehen, dass Gertrud ein Mitglied des STAUFEN-Geschlechts und eine Tochter der Kaiser-Tochter Agnes aus dem salischen Hause war.

Gerstner Ruth: Seite 72-84
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"Die Geschichte der lothringischen und rheinischen Pfalzgraf von ihren Anfängen bis zur Ausbildung des Kurterritoriums Pfalz"

Ganz im Sinne der eingeschlagenen Verwandtenpolitik gab nun KONRAD die Pfalzgrafschaft seinem Schwager Hermann vonStahleck, der seit Ende der 20-er Jahre mit KONRADS einziger Schwester Gertrud vermählt war. Die Belehnung erfolgte 1142 oder im Laufe des Jahres 1143.
Von diesem Grafen wissen wir, dass er einem ostfränkischen Geschlecht angehörte. Wahrscheinlich hatte er schon zur Zeit von KONRADS Gegenkönigtum gegen LOTHAR auf Seiten des STAUFERS gestanden und sich an den Kämpfen um Nürnberg beteiligt, so dass KONRAD hier wieder einen seiner zuverlässigsten Leute einsetzte. Hermanns Vater Goswin hatte zum ersten Male am Rhein Fuß gefaßt und sich nach der Burg Stahleck genannt. Der Familienbesitz des Pfalzgrafen lag in den Gauen Grabfeld und Volkfeld, in Radenz- und Rangau, reichte nördlich bis Breitungen an der Werra, südlich bis in die Gegend von Heilbronn; die Vogteien über Komburg und Möchaurach, das er mit seinem Vater gegründet hatte, waren im Besitz Hermanns. Dazu kamen Güter bei Maulbronn, die wohl aus dem Heiratsgut von Hermanns Gemahlin Gertrud stammen. Ds Geschlecht dieser GOSWINIDEN ist also in Ostfranken der unmittelbare Nachbar der Diözesen Bamberg und Würzburg, und Hermann begegnet uns deshalb auch sehr oft in den Urkunden der betreffenden Bischöfe sowie des Abtes von Fulda.
So hat dieser Pfalzgraf schon durch seinen Eigenbesitz eine Verbindung mit dem ehemaligen Herzogtum Franken, nicht nur am Rhein, sondern auch bis weit in den Osten hinein. Wenn im Verzeichnis der Schenkungen an das Kloster St. Goar vom 21. Oktober 1138 ein Heremannus Dux Francorum genannt wird, der den Mönchen den Hof Langenschwalbach und einige Weinberge zu Kamp schenkt, so wird das wahrscheinlich Hermann von Stahleck sein, denn seinen Rechten und Besitzungen nach hat er die Stellung eines Herzogs von Franken inne. Damals war er noch nicht Pfalzgraf. Als ihm aber dieses Amt von KONRAD übertragen wurde, bedeutete das einen noch engeren Zusammenhang des Pfalzgrafen mit dem Herzogtum Franken.
Das Schwergewicht blieb aber auch jetzt am Rheine liegen. Hermann nannte sich wie schon sein Vater nach der rheinischen Burg. Selten nur erscheint er als Graf von Höchstadt und nur einmal als comes de Bihildehusen. Wie Hermann in den Besitz dieser Güter am Rhein gekommen ist, läßt sich mit Sicherheit nicht sagen. Stahleck selbst und die Vogtei über Bacharach scheint gar kein Eigenbesitz Hermanns gewesen zu sein, sondern Lehen von Köln, da auch sein Amtsnachfolger Konrad von Staufen beides vom Erzstift zu Lehen trug. Allem Anschein nach gehörte der Kern des späteren Amtes Bacharach mit der Vogtei über diesen Ort zum Besitz beziehungsweise Lehen Hermanns, dazu kamen Güter im heutigen Amt Simmern auf dem Hunsrück und im Nahegau. So hatte er vielleicht schon das sogenannte alte Gericht mit den Dörfern Rheinböllen, Ellern, Erbach, zum Teil auch Dichtelbach und Klein-Weidelbach, ebenso Teile der im Vertrag von Pavia (4. August 1329) aufgeführten Besitzungen der neuen Pfalzgrafschaft. Außer "Stalberch, Stalek, Bachrach, Diepach, Stegen" (Steeg) könnte Hermann auch schon Heimbach, Trechtershusen (Trechtingshausen) und Fürstenberg inne gehabt haben.
Im Jahre 1323 wird auch die Grafschaft Katzellenbogen als lehnsrührig von Kurpfalz erwähnt. Möglicherweise hatte Hermann Grafenrechte hier mit seinem Bruder Heinrich von Katzenellenbogen gemeinsam als Erbe seiner Mutter Luitgard, Witwe des Grafen von Katzenellenbogen.
Hermann von Stahleck tritt zum 1. Mal am 1. August 1143 in seiner neuen Würde auf, und zwar in der Urkunde, in der KONRAD III. das Kloster Springiersbach in seinen Schutz nimmt. Es handelt sich also um die Abtei, der die besondere Fürsorge des Pfalzgrafen Wilhelm galt. Hermann ergriff somit gleich Besitz von allen Rechten, die seine Vorgänger gehabt haben, nicht nur von der Pfalz, sondern auch von den Vogteirechten. So war auch dieser Graf von Stahleck gleich mit seiner Ernennung zum Pfalzgrafen Großvogt der Trierer Kirche. Die seit Siegfried von Ballenstädt sehr starke Stellung der Pfalz an der Mosel suchte er mit allen Mitteln auszubauen. Dabei war der Konflikt mit dem Erzstift Trier allerdings unvermeidlich, wenn die Pfalz an der Mosel die Landeshoheit durchsetzen wollte, denn Trier hatte die Ausdehnungstendenz moselabwärts.
Bald begannen Streitigkeiten zwischen dem stärksten weltlichen Herrn und dem Erzstift Trier. Die Lage war für die Pfalzgrafen günstig, als Vögte der Trierer Kirche hatten sie ein großes Übergewicht. Zunächst handelte es sich bei der Auseinandersetzung über die Burg Treis, um die Pfalzgraf Hermann und Otto von Rheineck kämpften. Vielleicht hatte der salische Kaiser schon den Pfalzgrafen Gottfried damit belehnt und Otto von Rheineck als Pfalzgraf die Burg wieder inne gehabt. Als nun Hermann Pfalzgraf wurde, kam es nochmals zum Kampf um Treis. Hermann hatte die Burg tatsächlich in Besitz. Aber der von Rheineck gab seine Ansprüche nicht auf. Dem neuen Pfalzgrafen fühlte er sich jedoch nicht gewachsen und schenkte deshalb großzügig Treis dem Erzbischof Albero von Trier.
Hermann war nun ganz und gar nicht der Mann, der zugegeben hätte, dass der Trierer sich vor ihm so vor die Nase setzte, denn wir wissen ja, dass um Treis reiches Pfalzgut lag. Mit einem Gegner wie Albero war nun allerdings auch nicht zu spaßen. Das wußte Otto von Rheineck wohl, als er dem Pfalzgrafen, auf den er zudem wütend sein mochte, weil er selbst gehofft hatte, in den Besitz der Pfalz eingesetzt zu werden, den Erzbischof als Gegner gegenüberstellte.
Alberos Ziel war es, das erzbischöfliche Territorium abzurunden und zu sichern. So baute er Neuerburg bei Wittlich, befestigte Trier neu, unterstellte die überaus reiche Abtei St. Maximin, die bis 1139 Reichskloster gewesen war, mit ihrem weitausgedehnten Grundbesitz seiner Kirche. Damit erreichte er ein Ziel, das die Trierer Erzbischöfe seit dem 10. Jahrhundert erstrebt hatten. Im Kampf mit dem Vogt dieser Abtei, dem Grafen von Luxemburg, erwarb Albero zudem noch die Oberburg Manderscheid an der Lieser für sein Erzstift. Bei dieser Territorialpolitik hatte Hermann sicher kein leichtes Spiel. Denn dem Trierer mußte am Besitz der Burg Treis viel gelegen sein, gerade weil sie mitten im pfalzgräflichen Gut lag und so die Möglichkeit bot, sie als Ausfallstellung auszubauen gegen das westliche Moselterritorium.
Hermann befestigte die Burg stärker. Im September 1148 begann Albero die Belagerung. Der Pfalzgraf rückte mit einem Entsatzheer heran. Der Erzbischof war gut vorbereitet. Sein Heer wartete schon drei Tage in Schlachtordnung auf den Angriff. Als der Trierer den Anmarsch des Feindes erfuhr, hielt er eine anfeuernde Rede an seine Truppen. Das Kreuz, auf das Hermann als Vogt ihm Treue geschworen hatte, mußte ihm als Feldzeichen dienen, damit zu der militärischen auch noch die moralische Kraft wirkte. Der Pfalzgraf hatte indessen die überlegene Stärke des Feindes ermittelt und mußte es vorziehen, einen Vergleich anzubieten. Er bedeutete den Verlust der Burg, die in den Besitz des Erzbischofs übergehen sollte, nachdem die Besatzung des Pfalzgrafen freien Abzug erhalten hätte.
Für Hermann war der Moselraum wohl nicht mehr so zentral, wie er das für Pfalzgraf Wilhelm gewesen war. Denn durch die Besitzungen und Lehen des STAHLECKERS waren die Güter um den Rhein wieder vermehrt worden. Der Pfalzgraf beschränkte sich deshalb nicht auf Mosellanien, sondern versuchte, auch seine Rechte am Rhein im vollen Umfang wahrzunehmen. Sein Ziel war, die Bedeutung der Pfalz zu heben dadurch, dass er alte Rechte wieder geltend machte. Er wollte den Ruhrgau wieder enger an die Pfalzgrafschaft knüpfen. Zukunft konnten jedoch diese Rechte im Ruhrgau nicht mehr haben, denn das Erzstift Köln legt sich als breiter Riegel zwischen das Territorium der rheinischen Pfalz und diese Grafschaft, wo die Pfalzgrafen seit langem nur noch Oberlehnsherren sind. Ziel Hermanns aber war, seine pfalzgräflichen Befugnisse am Rhein nicht nur wahrzunehmen, sondern auch zu erweitern. Seine Beziehungen zu Köln scheinen enger geworden zu sein. So hatte er nicht nur Stahleck und die Vogtei über Bacharach von diesem Erzstift zu Lehen, sondern erscheint auch als Zeuge in mehreren Urkunden, die Köln angehen. Auch in Mainzer Urkunden finden wir Hermann; 1143 und 1144 als Zeuge des Erzbischofs Heinrich. Anscheinend war Hermann auch Lehensträger von Mainz. Wo diese Lehen zu suchen sind, läßt sich nicht feststellen. Vermutlich lagen sie an der unteren Nahe oder am Rhein zwischen Bingen und Bacharach, denn hier scheint Hermann auch sonst noch Besitzungen gehabt zu haben. Hermanns Nachfolger Konrad hatte später Münster an der Nahe von Mainz zu Lehen, wahrscheinlich also auch schon der STAHLECKER. In der Binger Gegend lagen wohl auch die Kölner Lehen Hermanns.
In der Urkunde vom 22. Mai 1158, in der Erzbischof Arnold von Mainz dem Kloster Rupertsberg bei Bingen die Güter bestätigt, werden auch "Hermannus palatinus de Reno una cum uxore sua Gertrude" unter denen genannt, welche den Besitz des Klosters durch Schenkungen vermehrten, und zwar sind es Güter bei Bingen, die sie schenkten. Hermann begabte also nicht mehr Klöster an der Mosel, sondern am Rhein bei Bingen. Anscheinend lag also hier der Schwerpunkt seiner Macht. Wenn er aber sein Territorium in dieser Gegend ausbauen wollte, wo wohl auch die Mainzer Lehen lagen, so mußte er sich mit dieser dritten geistlichen Gewalt des Rheines auseinandersetzen.
Schon mit Erzbischof Heinrich war Hermann in einen Streit geraten, von dem wir nicht mehr wissen, als dass der Erzbischof den Bann über Heinrich aussprach, von dem sich dieser durch die Teilnahme am Wendenkreuzzug von 1146 befreite. Der dann folgende Erzbischof Arnold wollte den Besitz der Erzdiözese wiederherstellen und alles unter seinen Vorgängern verloren gegangene Gut wieder einbringen. So ging er zuerst gegen die Lehensträger seiner Kirche vor, um sie in ihre Schranken zu weisen. Weiterhin sorgte er für Ordnung unter der Mainzer Bürgerschaft und in seiner Kirche. Das förderte seine Beliebtheit aber ganz und gar nicht. Zunächst freilich hatte Arnold den neuen König FRIEDRICH I. hinter sich. Aber gleich, als der STAUFER nach Italien gezogen war, 1154, ging die Sache schief. In Mainz brach ein Aufstand der Bürger aus, dem sich der Klerus anschloß.
Die Lehensträger ließen natürlich diese Gelegenheit nicht unbenutzt, zogen nicht nur größere Gebietsanteile an sich, sondern sollen auch das ganze Erststift verwüstet haben. Die Annales Sancti Disibodi nennen Pfalzgraf Hermann und seinen Bruder Heinrich von Katzenellenbogen an der Spitze der Aufständischen. Im Verein mit den Grafen Emicho von Leiningen, Gottfried von Sponheim, Heinrich von Dietz und anderen brachen sie nicht nur die Burgen des Erzbischofs, sondern sollen auch Kirchen und Klöster geplündert haben. Die Gegenwehr des Erzbischofs kostete damals der Mainzer Kirche große Summen. Arnold mußte sogar den Kirchenschatz angreifen. Schließlich wurde die ganze Rheinprovinz durch diesen Krieg in Mitleidenschaft gezogen.
Erst als der Kaiser aus Italien zurückkehrte, wurde der Streit beigelegt. Im Oktober 1155 klagten auf dem Reichtag zu Regensburg der Erzbischof Arnold und Hermann gegeneinander. Als FRIEDRICH im Dezember an den Rhein kam, um in Worms Weihnachten zu feiern, wurden beide Friedensbrecher zur Strafe des Hundetragens, der sogenannten Harnescharre, verurteilt. Nachträglich erst begnadigte der Kaiser die Parteigenossen des Erzbischofs mit Rücksicht auf dessen Alter und seine Primatswürde. Hermann aber mußte sich der Strafe unterziehen: Mitten im Winter bei grimmiger Kälte eine deutsche Meile weit von einer Grafschaft zur anderen barfuß einen Hund am Halse tragen. Das war entehrend.
Klarer konnte die Haltung des jungen Kaisers nicht ausgesprochen werden als durch dieses Urteil. Hatte LOTHAR versucht, über die rheinische Pfalzgrafschaft einen Weg auf die Besetzung der Erzstühle zu gewinnen, war KONRAD III. bedacht, diese weltliche Gewalt zu stärken und somit nach dem Wormser Konkordat über dieses pfalzgräfliche Territorium den Einfluß am Rhein zu behalten, zu welchem Zweck er den mächtigsten Grafen in Franken mit dem Palatinat belehnte, so bot FRIEDRICH I. zuerst den geistlichen Gewalten Rückhalt und lenkte damit in die Politik der OTTONEN und SALIER wieder ein. Die Folgen mußten für die Pfalzgrafschaft schwerwiegend sein. Der ersten Rang sollte in Zukunft in den rheinischen Territorialfragen ganz unbedingt den Episkopat vorbehalten werden. Das territoriale Ziel dieser Fehde hat Hermann also wohl nicht erreicht.
Hermann wurde durch die Strafe lediglich in seine Schranken zurückgewiesen, nicht aber vom Hofe verbannt. Schon vorher immer in der Begleitung KONRADS und FRIEDRICHS, begegnet er auch später noch in der Umgebung des Kaisers bei der Hochzeit mit Beatrix in Würzburg und 1156 bei der Erhebung Heinrich Jasomirgotts zum Herzog. Der Pfalzgraf kann also auf die kaiserliche Gunst zählen, lediglich im Kampf gegen die Erzstifte hat er die Reichsgewalt nicht hinter sich.
Hermann hatte sich schon vorher mit einem anderen Gegner auseinandergesetzt, mit dem jungen Otto von Rheineck. Es wurde schon erwähnt, dass Otto der Jüngere einmal unter dem Pfalzgrafentitel auftaucht. 1149 erhob er die Waffen, um seine Rechte zu erobern. Aber der Erfolg blieb ihm versagt, er geriet in die Gefangenschaft Hermanns, der ihn nach seiner Feste Sconeburg (Schönburg bei Oberwesel) bringen ließ. 1149 wurde er dort - man sagt auf Befehl des Pfalzgrafen - erdrosselt. Otto der Ältere überlebte den traurigen Tod seines Sohnes nur um ein Jahr. Er starb 1150. KONRAD III. eroberte damals im Bunde mit dem Pfalzgrafen die Burgen Kochem und Rheineck, die von Ottos Leuten gehalten wurden. Es scheint, dass KONRAD damals, um die weltliche Ordnung am Rheine ganz im Sinne seiner Politik zu mehren, etliche Güter der RHEINECKER an Hermann übertrug, vielleicht auch den Burgberg von Rheineck bei Niederbreisig. Jedenfalls konnte später Pfalzgraf Konrad Ansprüche darauf machen. Tatsächlich wurde die Feste später Grenzburg und südlicher Vorposten des Erzstiftes Köln.
Hat Hermann auch gegen die geistlichen Gewalten nicht auf der ganzen Linie Erfolg gehabt, so dürfte doch durch ihn die rheinische Pfalzgrafschaft wieder gefestigter gewesen sein als unter seinen Vorgängern. Er hatte Besitzungen und Rechte wiedererlangt und ausgedehnt, so dass sie von Rheinhessen bis zum Ruhrgau verstreut lagen. Nehmen wir noch seine Allodien hinzu, so erscheint es ganz selbstverständlich, dass der Pfalzgraf in Rechtsangelegenheiten für das ganze Herzogtum Franken einschließlich des östlichen zuständig, sowie für die Mosellande, lag doch sein Besitz über dieses ganze Gebiet verstreut. So wird Hermann 1149 in Frankfurt beauftragt, als drei Geistliche des Remigiusklosters in Reims Klage führten über die Bedrückung der Vögte in ihrem im deutschen Reich (wohl an der Mosel und in Lothringen) gelegenen Gebiete, den vom Landgrafen von Thüringen im Namen des Königs ausgesprochenen Rechtssatz durchzuführen, dass nämlich nur die Vögte Gerichtstage abhalten sollen, die den Bann aus der Hand des Königs erhalten haben. Diesem Auftrag für den Westen von Hermanns Machtbereich entspricht einer für das östliche Franken. Ende Oktober 1152 fällt dem fränkischen Pfalzgrafen die Aufgabe zu, alle diejenigen, welche Mainzölle bis jetzt erhoben haben, aufzufordern, ihre bezüglichen Rechtstitel aus kaiserlichen Privilegien auf nächste Weihnachten nachzuweisen. Dieser Auftrag kann dem Pfalzgrafen nur zugekommen sein, weil seine Besitzungen hier und am Main lagen und er auf Grund dessen auch Reichsregalien in diesem Gebiet beaufsichtigen konnte. Ja, wenn FRIEDRICH 1155 auf fränkischem Boden in Würzburg einen Hoftag abhält, so ist hier der Pfalzgraf Urteilsfinder. Wohl war Hermann das nicht auf allen fränkischen Hoftagen, sondern ist uns nur dieses eine Mal als solcher bezeugt, und hierbei handelt es sich um eine territoriale Angelegenheit, nämlich die Vogtei des Klosters Lochgarten (O. A. Mergentheim), das also in dem Bereich liegt, für den Hermann als zuständig gilt. So bilden sich neue Rechte des Pfalzgrafen auf Grund alter Erinnerungen und seiner besonderen Geltung in einem bestimmten Reichsteil. Der Pfalzgraf erscheint als Rechtswahrer für das fränkische Gebiet und als Schützer der königlichen Regalien in diesem Bezirk.
Nach diesem Würzburger Hoftag begegnet uns Hermann nur noch einmal in der Begleitung FRIEDRICHS in Regensburg. Am 20. September 1156 starb er. Nach der schmachvollen Strafe des Hundetragens hat er sich mit dem Gedanken getragen, ins Kloster zu gehen. Seine Ehe mit Gertrud war kinderlos. Er verkaufte und verschenkte deshalb seine Allodialgüter in O-Franken und wollte in Bildhausen bei Münnersdtadt nordwestlich von Schweinfurt ein Kloster gründen. Dieser Stiftung machte er große Schenkungen von seinem ostfränkischen Allodialbesitz. Nach Hermanns Tod führte Gertrud mit dem Kloster Ebrach diese Gründung durch. Hier fand dann der Pfalzgraf seine Ruhestätte. Auch anderen Besitz veräußerte Hermann. Das Schloß Habsberg verkaufte er. Die übrigen ostfränkischen Besitzungen, Schloß Höchstadt u.a., kamen durch Tausch an das Bistum Bamberg, wofür Bischof Eberhard das Nonnenkloster in seiner Stadt ausstattete, das die Pfalzgräfin gründete. Sie selbst hatte den Schleier genommen. So ist von den ostfränkischen Allodialgütern des STAHLECKERS nichts übriggeblieben, und für die Pfalzgrafschaft haben diese Besitzungen nur die Bedeutung gehabt, dass von jetzt an der Zusammenhang der Pfalzgrafen mit dem ehemaligen Herzogtum in Franken ein so enger war, dass die Stellung der comites palatini der eines fränkischen Herzogs gleichkam.
 
 
 
 

1122/25
  oo Gertrud von Schwaben, Tochter des Herzogs Friedrich I.
       um 1104-   1191

     Sie starb als Nonne.
 
 
 
 

Literatur:
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