Sachsen
 

Lexikon des Mittelalters: Band VII Spalte 1227
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Sachsen
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III. HERZOGTUM (9. JH.-1180)

[1] Liudolfinger, Ottonen, Billunger, Grafen vo Stade, Grafen von Northeim

Bereits für die KAROLINGER-Zeit ist erkennbar, daß die Formierung des sächsischen Siedlungsgebietes zur politischen Landschaft im wesentlichen ein Werk des Königtums gewesen ist. Unter den an diesem Prozeß beteiligten sächsischen Adelsfamilien ragten die LIUDOLFINGER hervor, wahrscheinlich thüringischer Herkunft und von den Franken während der Sachsenkriege im Leinegebiet mit sequestrierten Gütern ausgestattet. Nach dem Ende des karolingischen Hauses im ostfränkischen Reich und dem Zusammenbruch des von Adelsfraktionen blockierten Königtums der KONRADINER erreichten sie mit der Königserhebung HEINRICHS I. (919) einen ersten Höhepunkt. Fortan blieb Sachsen für mehr als ein Jahrhundert Zentrallandschaft des Königtums, wobei sich eine Schwerpunktverschiebung nach Osten in die Kerngebiete der liudolfingischen Herrschaft ergab, verbunden mit der Begründung neuer Zentren. Karolingisches Reichsgut und das östlich der Weser, besonders uim den Harz, massierte Hausgut ihrer im fränkischen Königsdienst aufgestiegenen Vorfahren bildeten die Herrschaftsgrundlage der OTTONEN: Pfalzen und Königshöfe (Grone, Magdeburg, Memleben, Merseburg, Nordhausen, Pöhlde, Quedlinburg) erhielten die aus der KAROLINGER-Zeit bekannte, politisch raumordnende Funktion zentraler Orte und verweisen vielfach schon durch ihre Lage auf Abwehr der Ungarn und Mission der Slaven östlich von Elbe und Saale mit dem Ziel ihrer Eingliederung in das Reich. 936 errichtete OTTO I., Initiativen seiner Eltern aufgreifend, bei dem Königshof Quedlinburg ein Kanonissenstift, dessen erste Kirche zum Grablegeort HEINRICHS I. und seiner Gemahlin Mathilde bestimmt war, die den Konvent leitete; ihre Nachfolgerinnen warern bis ans Ende des 11. Jh. ottonische und salische Prinzessinnen. Seit seinem Ungarnsieg auf dem Lechfeld (955) betrieb OTTO I. die Erhebung des von ihm in Magdeburg gegründeten Moritzklosters zum Erzbistum und erreichte sein Ziel 968. Damals wurden als Magdeburger Suffragane die sorbenländischen Bistümer Merseburg, Zeitz und Meißen begründet, so daß die Ausweitung der sächsischen Herrschaft in slavisches Gebiet von organisatorischen Maßnahmen begleitet war, die denen der KAROLINGER in Sachsen vollkommen entsprachen. Hatte KARL DER GROSSSE durch die Sachsenmission OTTOS eigenes Volk in das christliche Frankenreich eingegliedert, so übernahm der sächsische König nun den Elbslaven gegenüber sdie gleiche Aufgabe und machte Sachsen zur Basis für eines der letzten großen europäischen Missionsunternehmen. reichsunmittelbare Marken östlich der unteren (Mark der BILLUNGER) und mitteleren (Nordmark, Marken Lausitz und Meißen) Elbe haben den Wirkungsbereich des sächsischen Adels stark erweitert (vgl. die Gründungsumstände der Kanonissenstiftskirche Gernrode oder die Verlegung des Bistums Zeitz nach Naumburg). Sächsische Adelsfamilien übernahmen Ämter und setzten sich in den eroberten Gebieten fest, bis der große Savenaufstand 983 das Werk für mehr als ein Jahrhundert zunichte machte. Durch Reichsintegration und - regierung gebunden, haben die ottonischen Könige Teile ihrer Kompetenzen in Sachsen delegieren müssen: an die BILLUNGER, die im Königsdienst aus ihren eigenen Herrschaftsgebieten im Bardengau (Lüneburg) über markgräfliche Befugnisse an der Unterelbe und die Königsstellvertretung in Sachsen nach 973 zur herzoglichen Gewalt aufstiegen; an die zwischen Unterelbe und Unterweser begüterten Grafen von Stade; an die Grafen von Northeim im oberen leine- und Weserraum. Das Nebeneinander solcher Delergationen und eigener Ansprüche der OTTONEN in Sachsen verhinderte die Ausbildung einheitlicher Herzogsgewalt; die BILLUNGER waren bestenfalls als repräsentative Vormacht anerkannt. Daneben begannen die sächsischen Bischöfe in ihren Diözesen (Halberstadt, Hildesheim, Magdeburg, Minden, Osnabrück, Paderborn, Verden) Landesherrschaften aufzubauen, ausgehend von ihren seit OTTO I. vermehrten weltlichen Verwaltungsaufgaben, ihren Militärdiensten und einer diese Pflichten kompensierende Ausstattung mit Gütern und Rechten. Die Umformung der einstigen Königslandschaft der OTTONEN zur Adelsllandschaft  war am Ende des 10. Jh. fortgeschritten. Das zeigte sich 1002 bei der Nachfolgeregelung für OTTO III., als neben Herzog Heinrich IV. von Bayern, dem Urenkel HEINRICHS I., Markgraf Ekkehard von Meißen als Vertreter der sächsischen Opposition (zu dieser gehörten unter anderem der billungische Herzog Bernhard, die Bischöfe Arnulf von Halberstadt und Bernward von Hildesheim) seine Kandidatur anmelden und damit den Fortbestand der ottonischen Königsdynastie in Frage stellen konnte. Sächsischen Anspruch auf Sonderrechte bei der Königswahl erkannte der bereits geweihte König HEINRICH II. an, indem er sich am 25. Juli 1002 in Merseburg einem zweiten Erhebungsakt mit Investitur (Mauritiuslanze) unterzog.

[2] Salier

Diese Entwicklung eines historisch legitimierten politischen Eigenbewußtseins im sächsischen Adel wurde beschleunigt, als das Königtum nach dem Tode HEINRICHS II. (1024) an den SALIER KONRAD II. überging und damit an eine mittelrheinische Familie, die in Sachsen als landfremd weithin abgelehnt wurde. Widukind von Corvey und Thietmar von Merseburg zeigen, wie eng das Bewußtsein sächsischer Identität an die Herrschaft sächsischer Könige gebunden war; dieses politische Integrationsmotiv entsprach in der Tat dem Anteil des Königtums an der Geschichte Sachsens und an der sächsischen Ethnogenese, so daß die Versuche HEINRICHS IV., die von den OTTONEN hinterlassen, aber überwiegend durch sächsische Große verwalteten Königsgüter und -rechte wieder an sich zu bringen und einen geschlossenen Reichsgutbezirk mit dem Zentrum Goslar aufzubauen, seit 1073 organisierten Widerstanbd weckten. Dessen Motive ergaben sich primär nicht aus partikularem "Stammesbewußtsein", sondern aus einem durch die ottonische Königszeit sächsisch geprägten Reichsverständnis ostsächsischer Adliger und ihrer durch königliche Rechtskränkung geförderten weitgehenden Übereinstimmung mit den Zielen der Kirchenreform; als Sprecher trat nicht der Herzog, sondern Graf Otto von Northeim im Zusammenwirken mit Bischof Burchard II. von Halberstadt auf. Der Konflikt HEINRICHS IV. mit Gregor VII. verschaffte adelsherrschaftlichen Positionen eine sehr wirksame spitrituelle Legitimation und stärkte die antisalischen Kräfte so nachhaltig, daß deren Widerstand sich bis in die Zeit HEINRICHS V. fortsetzte, dem ein sächsisches Aufgebot unter Herzog Lothar von Süpplingenburg 1115 am Welfesholz bei Mansfeld eine schwere Niederlage beibrachte.

[3] Lothar von Süpplingenburg, Welfen, Askanier

Lothar besaß als Nachfolger der 1106 im Mannesstamm ausgestorbenen BILLUNGER zusammen mit den Eigengütern seiner Gemahlin Richenza den größten Allodial- und Herrschaftskomplex in Sachsen; als militärisch erfolgreicher Führer der Opposition gegen HEINRICH V. minderte er die Einwirkungsmöglichkeiten des Königs in Sachsen so weit, daß er gegen dessen Willen über wichtige Reichslehen verfügen und 1123 Konrad von Wettin zum Markgrafen von Meißen, den ASKANIER Albrecht den Bären 1124 zum Markgrafen der Lausitz erheben konnte, nachdem er schon 1110 die Grafen von Schauenburg in Holstein eingesetzt hatte. Dieses Anknüpfen an die 983 gescheiterte Slavenpolitik der OTTONEN setzte LOTHAR nach seiner Königserhebung (1125) fort, indem er die Zuwanderung bäuerlicher Kolonisten aus den westlichen Gebieten des Reiches steigerte, die Mission wieder aufnahm (Vizelin in Wagrien/O-Holstein), Zisterzienser (Walkenried, Amelungsborn) und Prämonstratenser (Cappenberg, Pöhlde) förderte, die Bistümer Oldenburg, Havelberg Brandenburg, Ratzeburg und Mecklenburg/Schwerin wiederherzustellen suchte. Die alte Konstellation eines Königtums aus sächsischem Adel schien wohlvorbereitet, als LOTHARS Erbtochter Gertrud Herzog Heinrich ("den Stolzen") von Bayern heiratete (1127); die süddeutschen WELFENhatten schon durch die Ehe von dessen Vater Heinrich ("dem Schwarzen") mit Wulfhild Billung in Sachsen Fuß gefaßt und 1106 einen Teil des billungischen Erbes übernommen, dem Heinrich der Stolze nun die reichen süpplingenburgisch-northeimisch-brunonischen Güter anschließen konnte: die größte bis dahin in Sachsen jemals erreichte Konzentration von Besitz- und Herrschaftsrechten. Ihm übergab der sterbende König LOTHAR 1137 den sächsischen Herzogstitel und die Reichsinsignien. Die Wahl des staufischen Konkurrenten KONRAD III. führte zum Konflikt, weil der neue König das bayerische Herzogtum einzog und Sachsen an Albrecht den Bären gab. Nach dem Tod Heinrichs des Stolzen (1139) heiratete dessen Witwe Gertrud den BABENBERGER Heinrich ("Jasomirgott"), doch in Sachsen kämpfte eine den WELFEN gegenüber loyale Adels- und Ministerialengruppe unter Führung der Kaiserin Richenza für die Ansprüche des Erben Heinrch ("des Löwen") so erfolgreich, daß Albrecht der Bär sich wieder auf die Nordmark beschränken und KONRAD III. beim Frankfurter Hoftag im Mai 1142 Heinrich den Löwen mit dem sächsischen Dukat belehnen mußte. Dieser "ducatus Saxonie" (Annales S. Disibodi zu 1142; MGH SS 17, Seite 26) war keine Institution, sondern ein nicht genau bestimmter Rechtstitel, der auf eigener Macht- und Besitzgrundlage mit praktischer Bedeutung versehen werden mußte: Schon die BILLUNGER waren "Herzöge in Sachsen, aber nicht Herzöge von Sachsen " (K. Jordan) gewesen; neben ihnen und ihren welfischen Nachfolgern standen geistliche und weltliche Herren, die ihre Rechte als familieneigenes Erbe oder aus königlicher Übertragung wahrnahmen und eine Zwischengewalt nicht anerkannten. Weder gab es ein allgemeiens Aufgebotsrecht des Herzogs noch eine über die Grafenfunktion hinausreichenden herzogliche Gerichtsbarkeit, so daß der Aufbau umfassender, territorialer Landeshoheit ohne Konflikte, Rechtsbrüche und Gewalt keine Aussicht hatte. Solche Landeshoheit hat Heinrich der Löwe von Anfang an erstrebt. 1145 entriß er der Bremer Kirche das zwischen Unterweser und Eider gelegenen Erbe der Grafen von Stade, 1152 übernahm er den Nachlaß der Winzenburger Grafen im Leinegau mit Streubesitz zwischen den Oberläufen von Weser und Leine. Vogteien über Eigenklöster und -stifte des Reiches (Corvey, Helmarshausen), des Erzbischofs von Mainz (Heiligenstadt, Northeim, Reinhausen) und des welfischen Hauses (St. Blasien; St. Aegidien, St. Cyriacus in Braunschweig, St. Michael/Lüneburg, Bursfelde, Homburg, Königslutter) sowie die Hochvogtei über die Bistümer Bremen, Osnabrück und Verden waren bei konsequenter Anwendung der mit ihnen verbundenen personell und materiell nutzbaren Befugnisse wichtige Stützpunkte der Landesherrschaft. Indem er von Holstein aus die Abodriten unterwarf und in Ratzeburg, Schwerin und Dannenberg Grafen einsetzte, Dehnte Heinrich seinen Einfluß nach Mecklenburg und Vorpommern bis zur Peene aus, mit der Neugründung Lübecks (1159) legte er den Grund zur wirtschaftlichen und rechtlichen Erschließung des Ostseegebiets. Der Goslarer Hoftag von 1154 übertrug Heinrich das Recht zur Investitur von Bischöfen im Lansd nördlich der Elbe und delegierte damit in einmaliger Weise Königsrecht an einen Fürsten. Sein später gescheiterter Versuch, die nordelbingischen Gebiete nicht durch Lehnsträger, sondern durch Ministeriale zu verwalten, wies über die im Reich konstitutive Rechtsüberzeugung von der Partizipation des Adels an der Herrschaft hinaus auf ein Konzept herzoglicher Zentralregierung. Auch der Ausbau Braunschweigs zu einem Goslar vergleichbaren, durch Vorstufen der Residenzbildung sogar höher qualifizierten Herrschaftszentrum zeigte den Willen, Sachsen als Herzogtum auf territorialstaatlicher Grundlage und damit völlig neu zu organisieren. Adliger (Albrecht der Bär, Pfalzgraf Adalbert von Sommerschenburg, Landgraf Ludwig II. von Thüringen) und bischöflicher (besonders Udo von Naumburg) Widerstand wurde 1163 durch FRIEDRICH I. im Interesse der kaiserlichen Italienpilitik neutralisiert. Schon 1166 aber schloß sich die Gruppe, diesmal verstärkt unter anderem durch die Erzbischöfe Wichmann von Magdeburg und Rainald von Köln sowie Markgraf Otto von Meißen, abermals zusammen, und erst Ende 1168 gelang es dem Kaiser auf dem Würzburger Hoftag, die schweren Kämpfe in Sachsen zu beenden, ohne freilich ihre Ursache beseitigen zu können. Sie lag in der auf Dauer auch für das reich nicht tragbaren, seine Verfassung sprengenden Stellung des Herzogs von Sachsen und Bayern, der im Norden des Reiches eine Gebietsherrschaft errichten wollte, die massiv die hergebrachten Rechte und Rechtsüberzeugungen eingriff. Eine dem Herzog gegenüber veränderte Haltung des Kaisers zeigt erst der Vertrag von Anagni im November 1176 mit seiner Neuregelung des Verhältnisses zwischen Reich und Kirche. 1178 gab der Kaiser erstmals Klagen sächsischer Fürsten gegen Heinrich den Löwen statt und eröffnete damit den Prozeß, der 1180 mit der Aberkennung aller Reichslehen endete. Die dem Erzbischof von Köln ausgestellte Gelhäuser Urkunde dokumentiert die teilung Sachsens in zwei Herzogtümer, deren eines mit der Diözese Paderborn identisch war und mit allen Rechten der Kölner Kirche geschenkt wurde; das andere Herzogtum ging an den ASKANIER Bernhard, Graf von Aschersleben. Heinrich der Löwe behielt seine Eigebngüter zwischen Oberweser und Niederelbe, so daß im karolingisch begründeten sächsischen regnum drei territoriale Einheiten entstanden, von denen zwei dynastisch ausgerichtet waren.

Literatur:
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H.-J. Freytag, Die Herrschaft der Billunger in Sachsen, 1951 - W. Schlesinger, Kirchengeschichte Sachsens im Mittelalter, 2 Bände, 1962 - A. K. Hömberg, Westfalen und das sächsische Herzogtum, 1963 - M. Erbe, Studien zur Entwicklung des Niederkirchenwesens in Ostsachsen, 1969 - H. Ludat, An Elbe und Oder um das Jahr 1000, 1971 - H. Stingl, Die Entstehung der deutschen Stammesherzogtümer am Anfang des 10. Jh., 1974, 155-161 - L. Fenske, Adelsopposition und kirchliche Reformbewegung im östlichen Sachsen, 1977 - W. Giese, Der Stamm der Sachsen und das Reich in ottonischer und salischer Zeit, 1979 - B. Pätzold, "Francia et Saxonia" - Vorstufe einer sächsischen Reichsauffassung, Jahrbuch für die Geschichte des Feudalismus 3, 19-49 - K. Heinemeyer, Der Prozeß Heinrichs des Löwen, BDLG 117, 1981, 1-60 - K. Leyser, Herrschaft und Konflikt. König und Adel im ottonischen Sachsen, 1984 - G. Pischke, Herrschaftsbereiche der Billunger, der Grafen von Stade, der Grafen von Northeim und Lothars von Supplinburg, 1984 - K.F. Werner, La genese des duches en France et en Allemagne (Ders., Vom Frankenreich zur Entfaltung Deutschlands und Frankreichs, 1984), 278-310 - G. Althoff-H. Keller, Heinrich I. und Otto der Große, 1985 - E. Karpf, Herrscherlegitimation und Reichsbegriff in der ottonischen Geschichtsschreibung des 10. Jh., 1985 - Ch. Lübke, Regesten zur Geschichte der Slaven an Elbe und Oder, 1985ff. - G. Pischke, Der Herrschaftsbereich Heinrichs des Löwen, 1987 - W. Schlesinger, Erbfolge und Wahl bei der Königserhebung Heinrichs II. (Ders., Ausgewählte Aufsätze, 1987), 221-253 - Ders., Die sogenannte Nachwahl Heinrichs II. in Merseburg (ebd.), 255-271 - B. Schneidmüller, Billunger - Welfen - Askanier, AK 69, 1987, 30-61 - W. Glocker, Die Verwandten der Ottonen, 1989 - W. Petke, Zur Herzogserhebung Lothars von Süpplingenburg im Jahre 1106, DA 46, 1990, 60-84 - H.Beumann, Die Ottonen, 1991² - K. Leyser, Von sächsischen Freiheiten zur Freiheit Sachsens (Die abendländische Freiheit vom 10. Jh. zum 14. Jh., hg. J. Fried, 1991), 67-83 - J. Ehlers, Heinrich der Löwe und der sächsische Episkopat (Friedrich Barbarossa, hg. A. Haverkamp, 1992), 435-466 - K. Görich, Otto III. Romanus Saxonicus et Italicus, 1993.

IV. HERZOGTUM (JÜNGERES): 1180-1500

[1] Entwicklung bis 1122

Bei der Auflösung des alten Herzogtums Sachsen 1180 blieb ab dessen Ostrand ein nicht zusammenhängendes Herrschaftsgebilde bestehen mit dem Graf Bernhard von Aschersleben belehnt wurde; es führte den Namen des Herzogtums Sachsen weiter. Die weit voneinander entfernten Besitzungen lagen an der unteren Elbe bei Lauenburg und an der mittleren Elbe bei Wittenberg. Als mäßig begabte Persönlichkeit konnte sich Bernhard nur schwer gegen die großen Vasallen (Grafen von Holstein, von Ratzeburg, von Schwerin) durchsetzen, die Bischöfe von Lübeck und Ratzeburg erkannten ihn nicht als Erben der unter Heinrich dem Löwen gesicherten Oberhoheit an, die Stadt Lübeck verschloß sich ihm, von Norden drohte Dänemark. Gegen Ansprüche des 1190 im nördlichen Sachsen schnell fußfassenden Heinrich den Löwen fand er nur geringe Unterstützung. Als Bernhard 1212 starb, trat sein jüngerer Sohn Albrecht I. die Nachfolge an.
Unter ihm, der an der Schlacht von Bornhöved 1227 beteiligt war, wurde die Gefahr einer dänischen Expansion endgültig gebannt und die Grafschaft Ratzeburg gewonnen. In dem nach 1198 sich herausbildenden Kurfürstenkollegium saß nach Auskunft des Sachsenspiegels auch der Herzog von Sachsen. Der 1261 verstorbene Albrecht I. war als Kurfürst anerkannt. Seine Söhne Albrecht II. und Johann I. (+ 1285) blieben im ungeteilten Besitz des Herzogtums, das sich erst 1296 Albrecht II. mit den Söhnen Johanns teilte, denen das niederelbische Gebiet zufiel. Seitedem bestanden die beiden Herzogtümer Sachsen-Wittenberg und Sachsen-Lauenburg nebeneinander, wobei beide Linien die Kurwürde beanspruchten, deren Besitz zwar Wittenberg erlangte, Lauenburg aber nie zu beanspruchen aufgab

[2] Territorialpolitik 1422-1500

Als 1422 die Wittenberger Linie der askanischen Herzöge ausstarb, übertrug Kaiser SIEGMUND gegen den erneut geltend gemachten Anspruch Lauenburgs und gegen die Forderungen der gerade erst in die Mark Brandenburg eingezogenen HOHENZOLLERN das Herzogtum an den wettinischen Markgrafen Friedrich IV. von Meißen. Indem das politisch bedeutungslose, wirtschaftlich schwache Herzogtum Sachsen-Wittenberg seinen hohen kurfürstlichen Rang mit der starken wettinischen Stellung in der Markgrafschaft Meißen und Landgraschaft Thüringen verband, entstand eines der mächtigsten deutschen Territorialfürstentüer. Es erstreckte sich in einer naturräumlichen Einheit, die vom Erzgebirge dem Thüringer Wald, dem Harz und dem Fläming begrenzt wurde und sich weitgehend mit dem Einzugsgebiet der Saale und mitteleren Elbe deckte. Somit gab es dem mitteldeutschen Raum eine sinnvolle politische Organisation, die nahezu 400 Jahre lang andauerte. Die ranghöhere Bezeichnung des Kurfürstntums Sachsen übertrug sich allmählich auf das gesamte wettinische Territorium, verdrängte die älteren Territorialbegriffe Meißen und Thüringen und hatte die Wanderung des Namens Sachsen elbaufwärts nach (Ober-)Sachsen zur Folge. Auch die thüringischen Herzogtümer hießen bis 1920 amtlich "Sachsen". Innerhalb des wettinischen Kurfürstentums erhielt die Elbe trotz ihrer geographischen Randlage die Stellung einer politisch-strategischen Kraftlinie, an der die Residenz- und Hauptstädte Dresden, Meißen, Torgau und Wittenberg lagen. Daneben wurden Altenburg, Gotha, Grimma, Coburg, Leipzig, Rochlitz, Weimar und Weißenfelds bevorzugt. Die Einheit des Territoriums war durch Teilungen beeinträchtigt. Bis 1440 wurde der thüringische Teil als Folge der Chemnitzer Teilung von einer Nebenlinie verwaltet. 1445 wurde er erneut in der Altenburger Teilung zur Ausstattung einer Nebenlinie verwendet, die mit dem Tod Herzog Wilhelms III. 1482 endete. Der mit der Teilung unzufriedene gewalttätige Wilhelm verursachte 1446 den Sächsischen Bruderkrieg.
Als Kurfürsten von Sachsen setzten die WETTINER ihre zielstrebige Politik territorialer Erwerbungen fort. 1423 wurde mit der Herrschaft Stollberg im Erzgebirge ein weiteres Stück des ehemaligen Reichsterritoriums Pleißenland gewonnen. Nachdem in den Hussitenschlachten von Aussig der letzte Burggraf von Meißen gefallen war, gelangten die burggräflichen Güter und Rechte um Meißen an den Kurfürsten. Aus dem Machtverfall der Vögte von Weida, Gera und Plauen konnte Sachsen Gewinn ziehen: 1427 fielen Stadt und Herrschaft Weida in Thüringen an die WETTINER, 1466 erwarben sie mit der Herrschaft Plauen den restlichen Teil des Vogtlandes. Die Schwäche des böhmischen Königtums nutzte Sachsen aus, um die Grenze gegen Böhmen vorzuschieben. 1443 und 1451 kaufte Sachsen die Herrschaften Hohnstein und Wildenstein. Die Bewerbung Herzog Wilhelms III. um die Wenzelskrone 1457 war zwar erfolglos, aber das Verhältnis zu Böhmen konnte mit dem Vertrag von Eger 1459 auf eine gute Grundlage gestellt werden. Sachsen erkannte die nur noch formalen böhmischen Lehsnrechte in seinen Territorien an, die Verlobung des sächsischen Prinzen Albrecht mit der böhmischen Prinzessin Zedena knüpfte die Beziehungen noch fester. Für Kurfürst Friedrich II. von Sachsen wog das Interesse an einem guten Einvernehmen mit Böhmen schwerer als die Rücksicht auf den päpstlichen Bann gegen den "Ketzerkönig" Georg von Podiebrad und auf die hussitenfeindlichen Stimmung im eigenen Lande.
Die sächsische Politik jener Zeit mußte ein waches Auge auf den benachbarten Osten werfen, wo sie sich um eine Annäherung an den Ungarn-König Matthias Corvinus bemühte, der seit 1469 die Herrschaft in den Lausitzen innehatte. Zu Kaiser FRIEDRICH III., dem Schwager des Kurfürsten Friedrich II., berstand ein gutes Verhältnis. Mit dem Ankauf von Finsterwalde 1425, Senftenberg 1448 und der wiederkäuflichen Erwerbung von Beeskow und Storkow 1477 drang Sachsen in die Nieder-Lausitz vor, 1472 wurde das schlesische Fürstentum Sagan durch Kauf erworben.
Mit dem Fußfassen der HOHENZOLLERN in der benachbarten Mark Brandenburg begann eine jahrhundertlange Rivalität, die sich zunächst im Ringen um Magdeburg äußerte. 1476 gelang es, den gleichnamigen Sohn des sächsischen Kurfürsten Ernst zum Erzbischof wählen zu lassen, der dieses Amt bis zu seinem Tode 1513 innehatte; ihm folgte der HOHENZOLLER Albrecht. Seine Tochter Hedwig konnte der Kurfürst 1458 als Äbtissin nach Quedlinburg bringen, so daß das dortige Stiftsgebiet 1479 unter kursächsischer Vogtei geriet. In einer kurzen Amtszeit des Kurfürsten-Sohnes Albrecht als Erzbischof von Mainz nötigte Kursachsen 1483 der Stadt Erfurt seine Schutzherrschaft auf. Die Wahl Friedrichs, Sohn Herzog Albrechts (+ 1500), zum Hochmeister des Deutschen Ordens 1498 endete 1510 mit dessen Tode ohne Ergebnisse für die kurfürstliche Politik, auch hier wurde ein HOHENZOLLER der Nachfolger. Dennoch zeigen alle dieser Unternehmunge daß das Kurfürstentum achsen in jenen Jahrzehnen territorialpolitischer Entscheidungen seine Chance zu nutzen verstand.