Lexikon des Mittelalters: Band VII Spalte 1235
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Sachsen-Wittenberg
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Herzogtum
Aus der Landesteilung von 1296 ging ein Territorium hervor, das mit seiner Lage vor der alten O-Grenze des Deutschen Reiches an Elbe und Saale gewisse Möglichkeiten der Erweiterung in den Raum der hochmittelalterlichen Kolonisation hinein hatte. Das Gebiet um den Burgward Wittenberg konnte 1290 durch Belehnung Herzogs Albrecht II. mit der heimgefallenen Grafschaft Brehna in beträchtlichem Umfang bis über die Elbe ausgedehnt werden; 1360 ging die östlich anschließende Herrschaft Liebenwerda an Sachsen-Wittenberg über. Die alte askanische Burg Belzig wurde 1298 mit ihrem weiten Landgebiet angegliedert. Den Herzögen gelang es, die sächsische Kurwürde gegen die Ansprüche Sachsen-Lauenburgs zu behaupten: Herzog Rudolf I. nahm 1308 an der Wahl König HEINRICHS VII. teil. Bei der Doppelwahl des deutschen Königs von 1314 stimmte Sachsen-Wittenberg für FRIEDRICH DEN SCHÖNEN, was Spannungen zum siegreichen LUDWIG DEM BAYERN zur Folge hatte, 1346 dann für KARL IV., der das Wahlrecht in der Goldenen Bulle anerkannte. Nach dem Aussterben der brandenburgischen ASKANIER 1319 scheiterte der Versuch, die benachbarte Mark durch eigenmächtige Besetzung zu gewinnen, auch der 1329 erworbene Pfandbesitz der Nieder-Lausitz konnte nicht auf Dauer gehalten werden. Um 1400 mußte das Territorium in Kämpfen mit dem Erzstift Magdeburg gesichert werden. Die Verleihung des Fürstentums Lüneburg an die Herzöge von Sachsen-Wittenbergnach dem Aussterben des älteren Hauses Lüneburg 1369 durch Kaiser KARL IV. wurde im Lüneburger Erbfolgekrieg zunichte gemacht. In dem rein landwirtschaftlichem Gebiet mit wenig fruchtbaren Böden und starker Waldbedeckung war die wirtschaftliche Bedeutung des Herzogtums sehr gering; Städtewesen und Bürgertum konnten sich nur mäßig entfalten. Lediglich der Burgort Wittenberg erlangte unter landesherrlicher Förderung eine herausragende Stellung als Sitz der Herzöge, die hier um die Mitte des 13. Jh. ein Franziskanerkloster als ihre Grablege stifteten und 1330 an der Schloßkirche ein Kollegiat-Stift errichteten. Das Herzogtum Sachsen-Wittenberg war als Kurfürstentum mit einem hohen Rang ausgestattet, verfügte aber nur über geringe Macht.
Literatur:
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G. v. Hirschfeld, Gesch. der Sächs.-Askan. Kfs.ten
(1180-1422), VjHSG, 1884, 39-50.