Sohn des Grafen
Gebhard I. von Querfurt (um 970-um 1017)
Fenske, Lutz: Seite 303,305,306,317-319
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"Adelsopposition und kirchliche Reformbewegung im östlichen
Sachsen"
Anlaß für Wilhelms Erwähnung ist
Erzbischof
Wichmann von Magdeburg, auf den die Quelle in einem bestimmten
Zusammenhang zu sprechen kommt. Dabei werden dessen Vater Graf
Gero und sein Großvater, ein Graf
Wichmann von Seeburg, genannt. Von letzterem führt der Annalista
Saxo weiter aus, dass er einen Bruder,
Wilhelm
von Lutisburg, gehabt habe. Die beiden Brüder Wichmann
und
Wilhelm
seien
Söhne eines Grafen Cristin
gewesen,
der seinerseits ein Bruder Gebhards von Querfurt war [53 Ann.
Saxo S. 680.]. Der Hinweis auf Cristin als
Bruder
Gebhards und Vater zweier Söhne, Wichmanns und
Wilhelms,
verdient dabei besondere Beachtung [54 Zu Cristin vgl. unten
Seite 317 mit Anmerkung 111.].
Von einem ganz anderen Ausgangspunkt her kommt der Annalista
Saxo in einem Exkurs zum Jahre 1036 erneut auf Personen aus dem Querfurter
Geschlecht zu sprechen. Bei dieser Gelegenheit werden Wilhelm
von Lutisburg und Wichmann von Seeburg als Agnaten der Edelfreien
von Querfurt
bezeichnet, da sie Söhne eines Cristin,
des Bruders Gebhards von Querfurt, gewesen seien [60 Dazu
vgl. oben Seite 303 Anm. 53.]. Mit Cristin nennt
der Verfasser also ein Glied dieses Geschlechts, das er in seiner Genealogie
von 1009 mit Stillschweigen überging.
Die hier vorgetragenen Beobachtungen lassen es im ganzen
genommen doch als gesichert erscheinen, dass die beiden Brüder Wichmann
von Seeburg und Wilhelm von Lutisburg, die Söhne des Grafen
Cristin, historisch authentische Personen waren, die auf Grund
eines agnatisch Abstammungsverhältnisses nahe Verwandte der Edelfreien
von Querfurt waren.
Will man Cristin seiner
Generationsstellung nach in die Genealogie der Herren von Querfurt
einordnen, so entstehen beträchtliche Schwierigkeiten [111 In
den Variationen Christian, Christan, Christin ist
der hier interessierende Personenname im östlichen Sachsen im 10.
und 11. Jahrhundert durchaus gebräuchlich. So wird zu 970 ein Graf
Christian im Helmegau bezeugt. Vgl. DO I 393 Seite 535. Schon seit 937
ist ein Graf
Christian mehrfach als Inhaber von Komitatsrechten im Nordthüringgau
und im Schwabengau nachweisbar, der zeitweilig auch in einer markgräflichen
Stellung zu finden ist. Zu ihm vgl. Schölkopf a.a.O. Seite 45. Auch
unter den Urkundenzeugen Bischof
Bernwards von Hildesheim wird zu 1019 ein Kristin aufgeführt.
Vgl. UB H. Hildesh. 1, hg. K. Janicke, 1896, Nr. 62 Seite 58. 1022 erscheint
er als Christianus. UB H. Hildesh. Nr. 67 Seite 67. Thietmar
von Merseburg erwähnt zu 1015 einen Cristin, der Zeuge
war, als Erzbischof
Gero von Magdeburg der Merseburger Kirche eine Anzahl von Gütern
und Rechten übertrug. Vgl. Thietmari Chron. VII c. 24 Seite 426. 1039
wird ein Graf Christian als Vogt des Reichsstiftes Gandersheim erwähnt.
Vgl. Ann. Hildesh. ad 1039 Seite 44. Dieser ist vermutlich personengleich
mit dem Grafen Christian, der zu 1047 in DH III 207 Seite 273 als Inhaber
von Komitatsrechten im Densingau - das heißt zwischen Oker und Innerste
- genannt wird. Als 1069 dem Bistum Hildesheim Komitatsrechte übertragen
wurden, wird Graf Chriatian noch einmal erwähnt, jedoch dürfte
er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gelebt haben. Vgl. DH IV. 218 Seite 277.
Über Güter im Nordthüringgau verfügte ein Magdeburger
Hochstiftskanoniker Cristian, die auf dem Erbweg an HEINRICH
IV. kamen, der sie 1063 der Magdeburger Kirche schenkte.
Vgl. DH IV 107 Seite 141f.]. Derartige Versuche müssen von der Überlieferung
des Annalista Saxo ausgehen, dass
Cristin
ein Bruder
Gebhards von Querfurt war.
Damit aber ergeben sich so gewichtige chronologische
Bedenken, dass man Cristin unmöglich
für einen Bruder Gebhards
II. halten kann [114 Vgl. Lötzke a.a.O. Seite 20.].
Wollte man ihn nun aber als Bruder Gebhards I. ansehen, so würde
diese Einordnung ihren zeitlichen Kriterien nach zu ähnlichen Diskrepanzen
führen, weil man Cristin
in diesem
Fall gleich um zwei Generationen zurückversetzen müßte.
Damit wäre er nämlich ein Sohn des älteren
Brun und müßte außerdem als Bruder des heiligen
Brun gelten, was ebenso unwahrscheinlich ist. Cristin
läßt sich aber am besten in die Generation Burchards
einfügen, der um die Mitte des 11. Jahrhunderts gelebt haben dürfte.
Er wäre demnach nicht ein Bruder Gebhards, wie der Annalista
Saxo glaubte, sondern dessen Sohn. Seine Söhne Wilhelm von Lutisburg
und Wichmann von Seeburg sind als Zeitgenossen Gebhards II. am
ehesten denkbar.
oo N.N.
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Kinder:
Wichmann Graf von Seeburg
vor 1067- um 1115
Wilhelm von Lutisburg
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Literatur:
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Annalista Saxo:
Reichschronik Seite 52 - Fenske, Lutz: Adelsopposition und kirchliche
Reformbewegung im östlichen Sachsen, Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen
1977 Seite 303,305,306, 317-319 -