Cristin von Querfurt                       Graf
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Sohn des Grafen Gebhard I. von Querfurt (um 970-um 1017)
 

Fenske, Lutz: Seite 303,305,306,317-319
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"Adelsopposition und kirchliche Reformbewegung im östlichen Sachsen"

Anlaß für Wilhelms Erwähnung ist Erzbischof Wichmann von Magdeburg, auf den die Quelle in einem bestimmten Zusammenhang zu sprechen kommt. Dabei werden dessen Vater Graf Gero und sein Großvater, ein Graf Wichmann von Seeburg, genannt. Von letzterem führt der Annalista Saxo weiter aus, dass er einen Bruder, Wilhelm von Lutisburg, gehabt habe. Die beiden Brüder Wichmann und Wilhelm seien Söhne eines Grafen Cristin gewesen, der seinerseits ein Bruder Gebhards von Querfurt war [53 Ann. Saxo S. 680.]. Der Hinweis auf Cristin als Bruder Gebhards und Vater zweier Söhne, Wichmanns und Wilhelms, verdient dabei besondere Beachtung [54 Zu Cristin vgl. unten Seite 317 mit Anmerkung 111.].
Von einem ganz anderen Ausgangspunkt her kommt der Annalista Saxo in einem Exkurs zum Jahre 1036 erneut auf Personen aus dem Querfurter Geschlecht zu sprechen. Bei dieser Gelegenheit werden Wilhelm von Lutisburg und Wichmann von Seeburg als Agnaten der Edelfreien von Querfurt bezeichnet, da sie Söhne eines Cristin, des Bruders Gebhards von Querfurt, gewesen seien [60 Dazu vgl. oben Seite 303 Anm. 53.]. Mit Cristin nennt der Verfasser also ein Glied dieses Geschlechts, das er in seiner Genealogie von 1009 mit Stillschweigen überging.
Die hier vorgetragenen Beobachtungen lassen es im ganzen genommen doch als gesichert erscheinen, dass die beiden Brüder Wichmann von Seeburg und Wilhelm von Lutisburg, die Söhne des Grafen Cristin, historisch authentische Personen waren, die auf Grund eines agnatisch Abstammungsverhältnisses nahe Verwandte der Edelfreien von Querfurt waren.
Will man Cristin seiner Generationsstellung nach in die Genealogie der Herren von Querfurt einordnen, so entstehen beträchtliche Schwierigkeiten [111 In den Variationen Christian, Christan, Christin ist der hier interessierende Personenname im östlichen Sachsen im 10. und 11. Jahrhundert durchaus gebräuchlich. So wird zu 970 ein Graf Christian im Helmegau bezeugt. Vgl. DO I 393 Seite 535. Schon seit 937 ist ein Graf Christian mehrfach als Inhaber von Komitatsrechten im Nordthüringgau und im Schwabengau nachweisbar, der zeitweilig auch in einer markgräflichen Stellung zu finden ist. Zu ihm vgl. Schölkopf a.a.O. Seite 45. Auch unter den Urkundenzeugen Bischof Bernwards von Hildesheim wird zu 1019 ein Kristin aufgeführt. Vgl. UB H. Hildesh. 1, hg. K. Janicke, 1896, Nr. 62 Seite 58. 1022 erscheint er als Christianus. UB H. Hildesh. Nr. 67 Seite 67. Thietmar von Merseburg erwähnt zu 1015 einen Cristin, der Zeuge war, als Erzbischof Gero von Magdeburg der Merseburger Kirche eine Anzahl von Gütern und Rechten übertrug. Vgl. Thietmari Chron. VII c. 24 Seite 426. 1039 wird ein Graf Christian als Vogt des Reichsstiftes Gandersheim erwähnt. Vgl. Ann. Hildesh. ad 1039 Seite 44. Dieser ist vermutlich personengleich mit dem Grafen Christian, der zu 1047 in DH III 207 Seite 273 als Inhaber von Komitatsrechten im Densingau - das heißt zwischen Oker und Innerste - genannt wird. Als 1069 dem Bistum Hildesheim Komitatsrechte übertragen wurden, wird Graf Chriatian noch einmal erwähnt, jedoch dürfte er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gelebt haben. Vgl. DH IV. 218 Seite 277. Über Güter im Nordthüringgau verfügte ein Magdeburger Hochstiftskanoniker Cristian, die auf dem Erbweg an HEINRICH IV. kamen, der sie 1063 der Magdeburger Kirche schenkte. Vgl. DH IV 107 Seite 141f.]. Derartige Versuche müssen von der Überlieferung des Annalista Saxo ausgehen, dass Cristin ein Bruder Gebhards von Querfurt war.
Damit aber ergeben sich so gewichtige chronologische Bedenken, dass man Cristin unmöglich für einen Bruder Gebhards II. halten kann [114 Vgl. Lötzke a.a.O. Seite 20.]. Wollte man ihn nun aber als Bruder Gebhards I. ansehen, so würde diese Einordnung ihren zeitlichen Kriterien nach zu ähnlichen Diskrepanzen führen, weil man Cristin in diesem Fall gleich um zwei Generationen zurückversetzen müßte. Damit wäre er nämlich ein Sohn des älteren Brun und müßte außerdem als Bruder des heiligen Brun gelten, was ebenso unwahrscheinlich ist. Cristin läßt sich aber am besten in die Generation Burchards einfügen, der um die Mitte des 11. Jahrhunderts gelebt haben dürfte. Er wäre demnach nicht ein Bruder Gebhards, wie der Annalista Saxo glaubte, sondern dessen Sohn. Seine Söhne Wilhelm von Lutisburg und Wichmann von Seeburg sind als Zeitgenossen Gebhards II. am ehesten denkbar.
 
 
 

  oo N.N.
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Kinder:

  Wichmann Graf von Seeburg
   vor 1067- um 1115

  Wilhelm von Lutisburg
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Literatur:
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Annalista Saxo: Reichschronik Seite 52 - Fenske, Lutz: Adelsopposition und kirchliche Reformbewegung im östlichen Sachsen, Vandenhoeck & Ruprecht Göttingen 1977 Seite 303,305,306, 317-319 -