Einziger Sohn des Herzogs
Otto I. von Pommern-Stettin und der Katharina von Holstein,
Tochter von Graf Gerhard II.
Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 1475
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Barnim III. der Große, Herzog von Pommern-Stettin 1320-1368
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* vor 1300 + 24.8.1368
Trat als Mitregent seines Vaters
Otto I. (+ 1344) die Regierung des Herzogtums Pommern-Stettin an,
die er bald maßgeblich bestimmte. Nachdem die Pommern-Herzöge
nach dem Aussterben der märkischen ASKANIER (1319/20) die Lehnshoheit
ihres Landes zunächst dem Bistum Kammin (1320), dann Papst Johannes
XXII. (1331) aufgetragen hatten, erreichte Barnim
1338 nach längeren Verhandlungen, außenpolitisch
gesichert durch ein 1337 mit König Johann von Böhmen geschlossenes
Bündnis, die Anerkennung seiner Reichsunmittelbarkeit durch LUDWIG
DEN BAYERN. Das Zugeständnis brandenburgischer Erbanwartschaft
auf das Herzogtum Pommern-Stettin unter Ausschluß der Rechte der
Wolgaster Linie des GREIFENHAUSES
rief jedoch erhebliche Widerstände der pommerschen Städte hervor,
die Barnim erst in den 40-er Jahren überwinden konnte. 1348 ging Barnim
zu KARL IV. über, zu dem er auch
später enge Beziehungen wahrte und den er 1365 auf seiner Reise nach
Burgund und Avignon begleitete. Durch Errichtung einer Herzogsburg in Stettin
mit dem Hofkollegiatstift St. Otto (13469 schuf
Barnim einen festen Residenz- und Verwaltungsmittelpunkt für
das pommersche Herzogtum. Barnim betonte die politische und historische
Sonderstellung Pommerns insbesondere durch die Verehrung des heiligen Otto
von Bamberg, dessen Verdienste als Apostel von Land und Dynastie er in
zahlreichen Kultstiftungen festhielt.
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Heinrich Klauser: Seite 30
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"Lexikon deutscher Herrscher und Fürstenhäuser"
Barnim III., Herzog von Pommern-Stetin
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um 1303-24.8.1368
Barnim III. löste Pommern aus
der brandenburgischen Lehenshoheit und erreichte die Anerkennung als Reichslehen
durch Kaiser KARL IV. Stettin wurde
zu seiner Residenz.
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Barnim III. der Große war
seit 1320 Mitregent seines Vaters und führte 1325 zusammen mit den
Wolgaster Vettern den Erbkrieg um Rügen-Pommern gegen Mecklenburg,
half es zu sichern und behauptete es mit gegen Brandenburg. Er anerkannte
auf dem Frankfurter Hoftag eine Eventualerbfolge der Kurfürsten von
Brandenburg, was den Gegensatz zu den Wolgaster Vettern erneuerte
und verschärfte, ebenso die Streitigkeiten mit den Landesständen.
Er mußte 1343 das Erbrecht der Vettern anerkennen, verbündete
sich mit der Hanse und schloß mehrere wirkungslose Landfriedensbündnisse
gegen das immer stärker werdende Fehde- und Raubritterunwesen. Durch
Kaiser KARL IV. erhielt er 1348 die
Reichsunmittelbarkeit bestätigt, half dafür gegen die Wittelsbacher
in Brandenburg und unterstützte den "Falschen Waldemar". Er behauptete
die östliche Uckermark mit Schwedt und Angermünde und führte
1350-1354 erneut Kriege gegen Mecklenburg wegen Rügen, das behauptet
wurde. Er versuchte 1363 mehrmals, zwischen Dänemark und Hanse zu
vermitteln und begleitete 1365 Kaiser KARL IV.
mit nach Burgund. Nach seinem Tode nahm der Ständeeinfluß durch
die Bruderkriege stark zu.
um 1330
oo Agnes von Braunschweig-Grubenhagen, Tochter des Herzogs Heinrich
II.
- 1371 nach 2.7.
Kinder:
Kasimir III.
nach 12.6.12.6.1348- 1372 nach 24.8. gefallen
Swantibor I.
1351-21.6.1413
Bogislaw VII.
um 1355- 1404 nach 19.11.