Als weiteren Bruder möchte ich Heinrich von Laach
einreihen, der als Nachfolger Hermanns das rheinische Pfalzgrafenamt
1085-1095 innegehabt hat. Erinnern wir uns, daß Herzog Heinrich
seine Brüder Hermann und Theoderich ermächtigt
hatte, den verpfändeten Ort Kreglingen wieder einzulösen. Wenn
nun später
Heinrich von Laach als Besitzer von Kreglingen auftritt
[116
Wirt. Urkb. I, Seite 394. Pfalzgraf Heinrich schenkt
dem Kloster Comburg bei Schwäbisch-Hall drei Teile seiner Besitzungen
in Kreglingen, während den vierten Teil Heinrich von Limburg besitzt,
der Enkel des
LUXEMBURGERS Friedrich,
des Herzogs von Nieder-Lothringen.], liegt es doch nahe, ihn als
Nachkommen eines dieser beiden Brüder anzunehmen. Aufgrund der Urkunde
von Bendorf halte ich ihn für einen Sohn Hermanns,
in dessen Besitz wir Bendorf finden, während es später Heinrich
von Laach gehört, wie sich aus dem eben angeführten Königsdiplom
von 1138 ergibt.
Zur Luxemburger Sippe
gehört Heinrich von Laach auf jeden Fall. Eine Reihe Belege
fordern diese Eingliederung. In der 1093 ausgestellten Stiftungsurkunde
von Maria Laach nennt der Pfalzgraf Heinrich den derzeitigen Grafen
Wilhelm von Luxemburg und dessen Halbvetter Heinrich von Limburg
"cognatui". Bei unserem Vorschlag sind die Großväter
beider Fürsten und der Vater des Laachers Brüder.
In der erneuten Stiftungsurkunde des Klosters Laach vom
Jahre 1112 werden als künftige Vögte nur Heinrichs Erben
zugelassen. Tatsächlich haben später Otto
von Rheineck, der Sohn des Gegen-Königs
HERMANN, und dessen Verwandter Gerhard von Are, die Vogtei
des Eifelklosters inne. Die Witwe des Pfalzgrafen
Sigfrid, des Adoptivsohnes Heinrich von Laach, erscheint
1129 in einer Urkunde, in der sie neben den
luxemburgischen
Gleibergern Anteil am Wiesecker Walde hat. Dieser Mitbesitz ist nur
durch Pfalzgraf Heinrich zu erklären.
Für die Einreihung des Stifters von Laach in die
luxemburgische
Sippe, für die auch der Name Heinrich spricht, gibt es noch
einen wichtigen schriftlichen Beleg. Marianus Scottus nennt Heinrich
1081
den väterlichen Oheim des Gegen-Königs
HERMANN, der ein Sohn Giselberts
von Luxemburg ist. Demnach wären Heinrich von Laach und
Giselbert Brüder. Nun hat zwar Giselbert
einen Bruder
Heinrich,
aber ihn haben wir als Herzog von Bayern kennengelernt. Dem Grafen Friedrich
von Luxemburg einen weiteren Sohn gleichen Namens zuzuschreiben, ist
als unwahrscheinlich abzulehnen. Dem Ausweg findiger Genealogen, Giselbert
Vater und Sohn, und den
Pfalzgrafen Heinrich als Bruder Giselberts
II.
anzunehmen, also ein nirgendwo bezeugtes Zwischenglied einzuschieben,
vermag ich nicht zu folgen. Alterserwägungen befürworten diese
Lösung auch nicht. Heinrich muß als Bruder Giselberts
II. um 1015-1020 geboren sein, da wir die Geburt von Giselberts
Sohn
Konrad
kaum nach 1040 ansetzen können. Heinrich von Laach, der 1085
zuerst urkundlich auftritt und erst nach 1085 heiratet, war offensichtlich
jünger. Wenn Marianus auch die Familienverhältnisse im einzelnen
nicht so genau kennt, ist doch die Aussage des gleichzeitig schreibenden
Mönches (+ 1082), der in Mainz lebt und vorher auch in Köln gewesen
ist, ein sicherer Beweis für die Zugehörigkeit
Heinrichs von
Laach zum Hause LUXEMBURG.
Als Sohn Friedrichs vom Moselgau können wir
Heinrich
wegen des dann gleichnamigen Bruders und besonders aus zeitlichen Bedenken
nicht eingliedern. Aber nichts hindert uns, ihn als seinen Enkel anzusehen.
Die Herzöge Heinrich und Friedrich haben keine männlichen
Nachkommen hinterlassen, die Kinder Giselberts kennen wir, und auch
die Tochter Friedrichs kommen als Mütter des Stifters von Laach
nicht in Frage. So bleiben nur Hermann und
Theoderich übrig,
auf die auch die Urkunde von Kreglingen hinweist. Die Besitznahme des Gutes
Bendorf durch Heinrich und der Anteil an dem Gleiberger Besitztum
des Wiesecker Waldes, der für die Familie seines Erben und Stiefsohnes
bezeugt ist, befürworten unsere Ansicht, den Pfalzgrafen Heinrich
II. als Sohn Hermanns von Luxemburg-Gleiberg anzusehen [123
Eine
Quelle aus dem Jahre 1092 berichtet: Metensis vero Dom. Herimanno
viduati elegerunt quendam clericum nomine Popponem, fratrem Henrici
comitis Palatini". (Hugonis chron. zu 1092 = SS. VIII, Seite 473.)
Ob dieser Poppo von Metz als Bruder Heinrichs von Laach anzunehmen
ist, kann mit Sicherheit nicht beantwortet werden. Meyer von Knonau, Jahrbücher
IV, Seite 288, Anmerkung 30, stellt es in Abrede.].