16. Die Grafen von Katlenburg
Bei den Vorgängen von 1002 in Northeim traten die
beiden Brüder
Heinrich
und
Udo
von Katlenburg
als Helfer bei dem Mordplan gegen Ekkehard
I. von Meißen auf.
Graf Heinrich stand nachweisbar in der Dorfmark
Pöhlde - also im östlichen Teil des Liesgaues - einer Grafschaft
vor, in der Emmikenrot (wüst bei Pöhlde) 997 urkundlich aufgeführt
wurde. Vielleicht wurde ihm die Grafschaft 1002 entzogen. Er läßt
sich auf jeden Fall nicht mehr als Graf nachweisen.
Nach 1013 amtierte in dieser Gegend sein Bruder Udo.
Es bleibt offen, ob er mit dem Grafen Udo identisch war, der 990
an dem Heeresaufgebot gegen Herzog Boleslav von Böhmen teilnahm. Es
kann sich auch um den gleichnamigen Grafen Udo von Stade handeln,
der 994 bei dem Normannenüberfall ums Leben kam. Größere
Wahrscheinlichkeit spricht für die Teilnahme
Udos von Katlenburg,
wie man aus der Namensliste der Beteiligten bei Thietmar schließen
darf: cum patre meo et eius equivoco, Brunone ac Udone. Es
handelte sich hier nämlich vorwiegend um Grafen aus dem östlichen
Sachsen. Erst nach 1013 ist Graf Udo in den Diplomen nachweisbar.
Ob das mit seiner Teilnahme an dem Mordanschlag zusammenhing oder auf Zufall
beruht, läßt sich nicht sicher klären. Eine Urkunde von
1013 vollzog die Übertragung des Hofes Bernshausen (Kr. Duderstadt)
im Liesgau in Udos
Grafschaft an Paderborn, was 1016 erneut bestätigt
wurde. Das Spurium des Jahres 1013, das für das von Bernward von Hildesheim
gestiftete Kloster S. Michaelis fabriziert wurde, bestimmte die praefectura
Udonis
comitis in Pago Liecha durch folgende Orte: Renshausen,
Dorste, Landolfshausen, Heldagsen (wüst bei Krebeck, Kr. Duderstadt),
Ebergötzen, Himmigerode, Waake und Germershausen. Graf Udo verfügte
ebenfalls im Rittigau über richterliche Befugnisse. 1020 wurde der
in seiner Grafschaft gelegene Hof Hammenstedt (Kr. Northeim) im Tittigau
dem Bistum Paderborn überwiesen. Die letzte Urkunde, die ihn als Grafen
im Rittigauu erwähnte, datiert von 1033. Sie beinhaltete die Tradition
des königlichen Gutes Marsfelde (wüst bei Gieboldehausen) an
das Bistum Paderborn. Außer im Lies- und Rittigau verwaltete er eine
Grafschaft in dem kleinen Gau Hemmerfeld, der ein Teilgebiet des sächsischen
Hessengaues (im Kr. Wolfshagen) gewesen sein muß. Hier ist seine
Amtstätigkeit an Hand von zwei Urkunden gesichert. Zwei Höfe
- nämlich Siebershausen (Kr. Wolfshagen) und ein genannter Hof - gingen
aus seiner Grafschaft an das Bistum Paderborn über. Giese hielt Siebershausen
für eine Wüstung in der Nähe von Einbeck, weil die KATLENBURGER
hier später nachweisbar begütert waren. Er lokalisierte somit
den Gau Hemmerfeld in das obere Leinegebiet. Mehr Wahrscheinlichkeit spricht
dagegen für den sächsischen Hessengau. Außer den Diplomen
liegen zahlreiche Testate Udos bei Rechtsgeschäften des Paderborner
Bistums vor. Er trat im ganzen 10 Mal in der Zeugenliste der Vita Meinwerci
auf.
Über Graf Udo und seine Nachkommen erfahren
wir Näheres durch den Sächsischen Annalisten. Udo war
mit einer aus Schwaben gebürtigen Bertrada (huic Udoni
erat uxor de Suevia nomine Bertrada) vermählt. Sie schenkte
ihm einen Sohn
Theodericus, mit dessen gleichnamigen Enkel 1106
die KATLENBURGERim Mannesstamm ausstarben.
Über die Herkunft der Grafen von Katlenburg
lassen sich bis heute nur negative Aussagen machen. Es war schon darauf
hingewiesen worden, dass sie keine Nachkommen Siegfrieds
I. von Northeim waren. Ebensowenig vermag die Ausführung von
E. von Uslar-Gleichen zu überzeugen, nach der die beiden KATLENBURGER
Heinrich
und
Udo
Söhne des 994 gefallenen Udo von Stade sein sollen. Er
stützte seinen Beweis hauptsächlich auf die Übereinstimmung
der Namen in den beiden Grafenfamilien. Wenn sie wirklich aus dem STADER
Grafenhaus stammten, so hätte sie vermutlich Thietmar unter seinen
zahlreichen Verwandten als solche aufgeführt. Es ist außerdem
gar nicht überliefert, dass der gefallene Graf Udo von Stade Söhne
hinterließ. Auch der Hinweis auf die Amtsvorgänger der Grafen
von Katlenburg läßt keine sicheren Schlüsse zu. Als
Vorgänger Heinrichs von Katlenburg amtierte Graf
Siegbert (+ 995), der Bruder des Pfalzgrafen
Dietrich. Gestützt auf die Erblichkeit der Grafenämter
hielt Wedekind die Grafen Heinrich
und
Udo von Katlenburg
für Söhne dieses Grafen Siegbert. Es ist allerdings auffällig,
dass sich drei Generationen hindurch bei den KATLENBURGERN
- trotz der Herkunft ihrer Gattinen aus anderen Reichsgebieten - der Name
Dietrich forterbte, den Siegberts Bruder trug. Es läßt
sich jedoch keine Sicherheit über ihre gegenseitigen Beziehungen gewinnen.
Als Herrschaftsbereich der KATLENBURGER
ergaben sich Grafschaften im Lies-, Ritti- und im sächsischen Hessengau.
Sie traten demnach nicht die Erbfolge des Pfalzgrafen Dietrich im
Ostfalengau an. Über den Eigenbesitz der Grafenfamilie sind wir verhältnismäßig
gut unterrichtet. Der sächsische Annalist bezeugte Katlenburg
als ihren Stammsitz. Weiteres Eigengut läßt sich aus einer Urkunde
FRIEDRICHS
I. von 1158 erschließen. Der König bestätigte
Herzog
Heinrich dem Löwen als Erben von Katlenburg das Privileg
seines Vorgängers KONRAD
III. Aus der Urkunde geht hervor, dass Udo von Katlenburg,
seine Gattin
Bertrada und ihre rechtmäßigen Erben beiderlei
Geschlechts gegen Abgabe des Erbgutes der Bertrada in Nürtingen
(bei Stuttgart) und des Allods von Udo in Holzhausen im sächsischen
Hessengau fortan die schon in ihrem Besitz befindliche Grafschaft im Liesgau
und einem Forst im Harz zu erblichem Lehn tragen sollten, und zwar sollte
der gesamte Lehnbesitz demjenigen Erben beiderlei Geschlechts zufallen,
an den ihr Allod in Einbeck fallen würde.
Die Verbindung von adeligem Grundbesitz und Grafenamt
ist nicht weiter auffällig, da sie seit dem 9. Jahrhundert die Regel
bildete. Auch die Erblichkeit war längst ein vom Königtum stillschweigend
gebilligter Grundsatz. Das Privileg eröffnete insofern neue Entwicklungsmöglichkeiten,
als auch der weiblichen Nachkommenschaft ein Anrecht am Grafenamt eingeräumt
wurde. Der Allodialbesitz wäre ihr nach sächsischem Erbrecht
sowieso unangefochten zugefallen. Die Absicht des Privilegs ist nicht ganz
durchschaubar. Vielleicht richtete es sich gegen Erbansprüche gewisser
Verwandten und wurde zum Schutz der Töchter - falls Udo
überhaupt
solche hatte - erwirkt. Soweit wir unterrichtet sind, blieb Einbeck allerdings
durchgängig im Besitz seiner männlichen Nachkommenschaft. Der
letzte KATLENBURGER nannte sich nachweisbar
Theodericus
de Embeke.