Ruth Schölkopf
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"Die sächsischen Grafen 919-1024"

16. Die Grafen von Katlenburg

Bei den Vorgängen von 1002 in Northeim traten die beiden Brüder Heinrich und Udo von Katlenburg als Helfer bei dem Mordplan gegen Ekkehard I. von Meißen auf.
Graf Heinrich stand nachweisbar in der Dorfmark Pöhlde - also im östlichen Teil des Liesgaues - einer Grafschaft vor, in der Emmikenrot (wüst bei Pöhlde) 997 urkundlich aufgeführt wurde. Vielleicht wurde ihm die Grafschaft 1002 entzogen. Er läßt sich auf jeden Fall nicht mehr als Graf nachweisen.
Nach 1013 amtierte in dieser Gegend sein Bruder Udo. Es bleibt offen, ob er mit dem Grafen Udo identisch war, der 990 an dem Heeresaufgebot gegen Herzog Boleslav von Böhmen teilnahm. Es kann sich auch um den gleichnamigen Grafen Udo von Stade handeln, der 994 bei dem Normannenüberfall ums Leben kam. Größere Wahrscheinlichkeit spricht für die Teilnahme Udos von Katlenburg, wie man aus der Namensliste der Beteiligten bei Thietmar schließen darf: cum patre meo et eius equivoco, Brunone ac Udone. Es handelte sich hier nämlich vorwiegend um Grafen aus dem östlichen Sachsen. Erst nach 1013 ist Graf Udo in den Diplomen nachweisbar. Ob das mit seiner Teilnahme an dem Mordanschlag zusammenhing oder auf Zufall beruht, läßt sich nicht sicher klären. Eine Urkunde von 1013 vollzog die Übertragung des Hofes Bernshausen (Kr. Duderstadt) im Liesgau in Udos Grafschaft an Paderborn, was 1016 erneut bestätigt wurde. Das Spurium des Jahres 1013, das für das von Bernward von Hildesheim gestiftete Kloster S. Michaelis fabriziert wurde, bestimmte die praefectura Udonis comitis in Pago Liecha durch folgende Orte: Renshausen, Dorste, Landolfshausen, Heldagsen (wüst bei Krebeck, Kr. Duderstadt), Ebergötzen, Himmigerode, Waake und Germershausen. Graf Udo verfügte ebenfalls im Rittigau über richterliche Befugnisse. 1020 wurde der in seiner Grafschaft gelegene Hof Hammenstedt (Kr. Northeim) im Tittigau dem Bistum Paderborn überwiesen. Die letzte Urkunde, die ihn als Grafen im Rittigauu erwähnte, datiert von 1033. Sie beinhaltete die Tradition des königlichen Gutes Marsfelde (wüst bei Gieboldehausen) an das Bistum Paderborn. Außer im Lies- und Rittigau verwaltete er eine Grafschaft in dem kleinen Gau Hemmerfeld, der ein Teilgebiet des sächsischen Hessengaues (im Kr. Wolfshagen) gewesen sein muß. Hier ist seine Amtstätigkeit an Hand von zwei Urkunden gesichert. Zwei Höfe - nämlich Siebershausen (Kr. Wolfshagen) und ein genannter Hof - gingen aus seiner Grafschaft an das Bistum Paderborn über. Giese hielt Siebershausen für eine Wüstung in der Nähe von Einbeck, weil die KATLENBURGER hier später nachweisbar begütert waren. Er lokalisierte somit den Gau Hemmerfeld in das obere Leinegebiet. Mehr Wahrscheinlichkeit spricht dagegen für den sächsischen Hessengau. Außer den Diplomen liegen zahlreiche Testate Udos bei Rechtsgeschäften des Paderborner Bistums vor. Er trat im ganzen 10 Mal in der Zeugenliste der Vita Meinwerci auf.
Über Graf Udo und seine Nachkommen erfahren wir Näheres durch den Sächsischen Annalisten. Udo war mit einer aus Schwaben gebürtigen Bertrada (huic Udoni erat uxor de Suevia nomine Bertrada) vermählt. Sie schenkte ihm einen Sohn Theodericus, mit dessen gleichnamigen Enkel 1106 die KATLENBURGERim Mannesstamm ausstarben.
Über die Herkunft der Grafen von Katlenburg lassen sich bis heute nur negative Aussagen machen. Es war schon darauf hingewiesen worden, dass sie keine Nachkommen Siegfrieds I. von Northeim waren. Ebensowenig vermag die Ausführung von E. von Uslar-Gleichen zu überzeugen, nach der die beiden KATLENBURGER Heinrich und Udo Söhne des 994 gefallenen Udo von Stade sein sollen. Er stützte seinen Beweis hauptsächlich auf die Übereinstimmung der Namen in den beiden Grafenfamilien. Wenn sie wirklich aus dem STADER Grafenhaus stammten, so hätte sie vermutlich Thietmar unter seinen zahlreichen Verwandten als solche aufgeführt. Es ist außerdem gar nicht überliefert, dass der gefallene Graf Udo von Stade Söhne hinterließ. Auch der Hinweis auf die Amtsvorgänger der Grafen von Katlenburg läßt keine sicheren Schlüsse zu. Als Vorgänger Heinrichs von Katlenburg amtierte Graf Siegbert (+ 995), der Bruder des Pfalzgrafen Dietrich. Gestützt auf die Erblichkeit der Grafenämter hielt Wedekind die Grafen Heinrich und Udo von Katlenburg für Söhne dieses Grafen Siegbert. Es ist allerdings auffällig, dass sich drei Generationen hindurch bei den KATLENBURGERN - trotz der Herkunft ihrer Gattinen aus anderen Reichsgebieten - der Name Dietrich forterbte, den Siegberts Bruder trug. Es läßt sich jedoch keine Sicherheit über ihre gegenseitigen Beziehungen gewinnen. Als Herrschaftsbereich der KATLENBURGER ergaben sich Grafschaften im Lies-, Ritti- und im sächsischen Hessengau. Sie traten demnach nicht die Erbfolge des Pfalzgrafen Dietrich im Ostfalengau an. Über den Eigenbesitz der Grafenfamilie sind wir verhältnismäßig gut unterrichtet. Der sächsische Annalist bezeugte Katlenburg als ihren Stammsitz. Weiteres Eigengut läßt sich aus einer Urkunde FRIEDRICHS I. von 1158 erschließen. Der König bestätigte Herzog Heinrich dem Löwen als Erben von Katlenburg das Privileg seines Vorgängers KONRAD III. Aus der Urkunde geht hervor, dass Udo von Katlenburg, seine Gattin Bertrada und ihre rechtmäßigen Erben beiderlei Geschlechts gegen Abgabe des Erbgutes der Bertrada in Nürtingen (bei Stuttgart) und des Allods von Udo in Holzhausen im sächsischen Hessengau fortan die schon in ihrem Besitz befindliche Grafschaft im Liesgau und einem Forst im Harz zu erblichem Lehn tragen sollten, und zwar sollte der gesamte Lehnbesitz demjenigen Erben beiderlei Geschlechts zufallen, an den ihr Allod in Einbeck fallen würde.
Die Verbindung von adeligem Grundbesitz und Grafenamt ist nicht weiter auffällig, da sie seit dem 9. Jahrhundert die Regel bildete. Auch die Erblichkeit war längst ein vom Königtum stillschweigend gebilligter Grundsatz. Das Privileg eröffnete insofern neue Entwicklungsmöglichkeiten, als auch der weiblichen Nachkommenschaft ein Anrecht am Grafenamt eingeräumt wurde. Der Allodialbesitz wäre ihr nach sächsischem Erbrecht sowieso unangefochten zugefallen. Die Absicht des Privilegs ist nicht ganz durchschaubar. Vielleicht richtete es sich gegen Erbansprüche gewisser Verwandten und wurde zum Schutz der Töchter - falls Udo überhaupt solche hatte - erwirkt. Soweit wir unterrichtet sind, blieb Einbeck allerdings durchgängig im Besitz seiner männlichen Nachkommenschaft. Der letzte KATLENBURGER nannte sich nachweisbar Theodericus de Embeke.