Schmid, Karl: Seite 117-119,128,133
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"Unerforschte Quellen aus quellenarmer Zeit (II): Wer waren die 'fratres' von Halberstadt aus der Zeit König Heinrichs I.?"

Weil in zahlreichen Fällen mit der Überschrift Nomina fratrum ... Namen von Brüdern angekündigt werden, die genannten Klöster oder Bischofskirchen zuzuordnen sind, hat man bisher die Halberstädter fratres für Angehörige des Hochstifts gehalten. Der Grund dafür ist allein darin zu sehen, daß Halberstadt der Sitz eines Bistums gewesen ist.
     Betrachtet man jedoch den Eintrag
     I (Reichenauer Verbrüderungsbuch pag. 56 C 1-4:
HAEC SUNT NOMINA FRATRUM HALUERSTEDENSSIS (!)
(1) Meginuuarch - (2) Kerlind - (3) Heberuuin - (4) Uuillihelm - (5) Patto - (6) Heribert - (7) Uu[e]rinhere - (8) Amelger - (9) Folmar - (10) Ecgeuuiz - (11) Scrutolf - (12) Egilolf - (13) Alberat - (14) Alauuih - (15) Ruodhelm - (16) Rihgart - (17) Lantsind - (18) Rihart - (19) Ruolant - (20) Ruodnant - (21) Uuinneburch - (22) Ruodpert - (23) Hiltefrid - (24) Pabo - (25) Reginbold - (26) Ruodolf
etwas näher, so erwecken die unter der Überschrift als Kolumne stehenden Namen nicht den Eindruck, als seien sie Namen von Klerikern der Halberstädter Domkirche. Vielmehr erregen die in der Liste vorkommenden Namen von Frauen, mindestens fünf an der Zahl, nämlich Kerlind, Ecgeuuiz, Rihgart, Lantsind, Uuinneburch und dazu vielleicht Alberat und Hiltefrid, begründete Zweifel, ob es sich um eine Klerikerliste handelt.
Sie werden durch den Vergleich von weiteren Namengruppen im Reichenauer Verbrüderungsbuch geboten.
     Zunächst handelt es sich um folgenden Eintrag:
     II (Reichenauer Verbrüderungsbuch p. 59 B 2/3):

(1) Meginuuarhc - (2) Gerlind - (3) Eberuuin - (4) Hiltigart - (5) Batto - (6) Uuillihalm - (7) Meginbold - (7a) Uuitolt (gestrichen) - (8) Megincoz - (9) Ata - (10) Thieto.
In den Einträgen I und II überschneiden sich fünf Namen (I 1-5 bzw. II 1-3, 5,6). Die Tatsache, daß die ersten drei in der gleichen und die beiden anderen Namen in vertauschter Reihenfolge wiederkehren, schließt die beiden Einträge sicher zusammen und weist außerdem die Träger der genannten fünf Namen als die gleichen Personen aus. Dieser Schluß wird bestätigt durch einen weiteren, allerdings erheblich umfangreicheren Eintrag:
     III (Reichenauer Verbrüderungsbuch p. 31 B 1-3, C 4/5, D 2-5):
(1) Megenuuarch - (2) Kerlind - (3) Eberuuin - (4) Uuentila - (5) Uuitpreht - (6) Perehtihlt - (7) Megenuuarch - (8) Uuillihelm - (9) Eberuuin - (10) Hiltigart - (11) Imma - (12) Orlebh - (13) Uuerinhart - (14) Rienhilt - (15) Theoto - (16) Hartman - (17) Heilgund - (18) Sigirih - (19) Egilolf - (20) Cunicund - (21) Cozmar - (22) Uualger - (23) Rathild - (24) Folcmar - (25) Uuipreht - (26) Uuitolt - (27) Mahcund - (28) Perehilt - (29) Hadarih - (30) Eberhart - (31) Theoto - (32) Cundpret - (33) Chunicund - (34) Erchenbold - (35) Cundpret - (36) Anshelm - (37) Perehtolt - (38) Drudpret - // (39) Patto - (40) Folcmar - (41) Kerbold - (42) Arolf - (43) Offo - (44) Ekkeuuiz - (45) Perensuuin - (46) Hasnod - (47) Lantfrid - (48) Rihpurg - (49) Rihmuot - // (50) Zeizolf - (51) Adalpret - (53) Rudolf - (54) Gisila - (55) Chunigund - (56) Ratprich - (57) Adalpret - (58) Odalgart - (59) Erchenbold - (60) Drudpret - (61) Zeizolf - (62) Adalpret - (63) Drudpret - (64) Ratprich - (65) Perehtolt - (66) Suidger - (67) Rehthart - (68) Cundpret - (69) Chunihilt - (70) Chuniburch - (71) Thienni - (72) Alppirn - (73) Theotho - (74) Kerhart - (75) Uodalrat - (76) Irminsind - (77) Hardpret - (78) Egelbarn - // (79) Thete - (80) Suidger - (81) Hartman - (82) Egilmunt - (83) Engilhart - (84) Folcholt - (85) Folcholt - (85) Thieto - (86) Thietpold - (87) Egilmunt - (88) Liubetaga - (89) Hadamar - (90) Reginhart - (91) Purchart - (92) Hadamar - (93) Prunicho - (94) Odalpret - (95) Osprin - (96) Uuicman - (97) Panzo - (98) Hungart - (99) Poppo - (100) Paldram.
Vergleicht man diese Namen mit den Einträgen I und II,, so zeigen sich alle fünf Namenüberschneidungen auch im Eintrag III (III 1-3, 8,39), wobei auffällt, daß ein Name (I 5 bzw. II, 5) nicht in der Kopfgruppe, sondern erst sehr viel später (III, 39) wiederkehrt.
Ohne den Eintrag der Halberstädter fratres, die Meginwarc anführt, zu kennen und heranzuziehen, hat Reinhard Wenskus die Einträge II und III mit Meginwarc an der Spitze untersucht [13 Reinhard Wenskus, Sächsischer Stammesadel und fränkischer Reichsadel (= Abh. Göttingen, Phil.-Hist. Kl. 3, F. 93, 1976) Seite 135f. mit Anm. 1152.], wobei er sich auf Hinweise von mir beruft. Er identifiziert Meginwarc/Meginward (Mainwerc) mit dem gleichnamigen Grafen, der unter König HEINRICH I. in den Jahren 932 und 933 in mehreren Gauen Thüringens als Sachwalter hervortritt [14 DD H I 33 und 34.]. Da Meginwarc nach dem Zeugnis der Fuldaer Totenannalen im Jahr 937 starb, ist die von R. Wenskus vorgeschlagene Gleichsetzung des Meginwarc mit jenem Meinwerk, der wie Immed 954 im Kampf gegen die Aufständischen fiel, wohl unzutreffennd. Hier kommt nicht der erste Meginwarc der Einträge I, II und III, sondern gewiß eher der an 7. Stelle des Eintrags III genannte zweite Meginwarc in Frage.
Vielleicht führt ein anderer Reichenauer Eintrag etwas weiter zurück, der außer Meginwarg auch Kerlind und Wilhelm nennt:
     IV (Reichenauer Verbrüderungsbuch p. 74 Al, B 1, C1, D1):
(1) Iudita - (2) Kerlind - (3) Uuillihalm - (4) Ita - (5) Meginuuarg - (6) Heriman - (sehr wahrscheinlich mit Forts. D 1-3)
Dagegen steht an der Spitze der nach Halberstadt bezeichneten Gruppe von Brüdern ein Laie: der Graf Meginwarc. Hans Patze glaubte feststellen zu müssen, im Unterschied zu den EKKEHARDINGERN, die "als herrschaftsübende Gewalt klar" hervortreten, bliebe "ein Graf Meginward, der 932/33 in Orten des Altgaues, Westgaues, Längwitzgaues, des Gaues Engelin und des Nabelgaues gebot, ohne Profil." [54 Hans Patze, in: Geschichte Thüringens Band 2,1, hg. von Hans Patze und Walter Schlesinger (= Mitteldeutsche Forschungen 48/II, 1, 1974) Seite 7; vgl. Dens., Die Entstehung der Landesherrschaft in Thüringen I (= Mittteldeutsche Forschungen 22, 1962) Seite 96. Vgl. unten Anm. 92.]. Da indessen Graf Meginwarc/Meginward mehrfach in Personengruppen in Erscheinung tritt, deren Namen zum Zwecke der Verbrüderung ins Gedenkbuch der fernen Bodenseeabtei eingeschrieben wurden, beginnen noch andere Nachrichten über ihn zu sprechen. Zunächst ist es der Eintrag Meginwarg comes unter dem 15. Juli des Reichenauer Necrologs [55 MG Necrol. 1, Seite 277. Bemerkenswert ist es, daß der Eintrag in der Nachbarschaft des Tages der Commemoratio Augensis Fuldensisque cenobii (12. Juli) liegt. Vgl. Wollasch (Seite 541f.) und künftig besonders Rappmann (wie Anm. 65).]. Er rückt die Verbrüderungseinträge erst ins rechte Licht. Diese setzen offennbar 929/30 mit dem Besuch HEINRICHS I. auf der Reichenau ein und konzentrieren sich auf einen verhältnismäßuiug kurzen Zeitraum, da Meginwarc bereits im Jahre 937 starb [56 Wie Anm. 15. Sein Eintrag an 11. Stelle der Totenannalen des Jahres 937 weist auf seinen Tod um die Mitte des Jahres hin und stimmt daher gut zum 15. Juli, dem im Reichenauer Necrolog überlieferten Todestag.]. Gewiß darf das Totengedenken für Meginwarc im Kloster Reichenau und im Bonifatiuskloster Fulda Beachtung und die notwenige Widmung beanspruchen, da der Graf dadurch in die Gruppe jener Sachsen eingereiht wird, die schon unter dem ersten sächsischen König ein weit über das sächsische Stammesgebiet hinausreichender Beziehungshorizont kennzeichnet. Jedoch charakterisiert noch ein anderer Eintrag die Aussagefähigkeit der Memorialüberlieferung [57 Daher ist die Bemerkung von R. Wenskus, Bespr. (wie Anm. 27) Seite 646 vorschnell und nicht begründet.], in der Meginwarc vorkommt. Gemeint ist die Notiz in den Fuldaer Totenannalen zum Jahre 948: Gerlint comitissa, mater pauperum [58 Klostergemeinschaft von Fulda (wie Anm. 15) 8/2.1 Seite 390 bzw. 8/1 Seite 331 zum Jahr 948 Zusatz zu Überlieferung Drei 10 (Hinweis vonn G. Althoff).].
Daß die als 'Mutter der Armen' in außergewöhnlicher Weise apostriphierte Gräfin Gerlind die Gemahlin gewesen ist, die ihren Gatten um elf Jahre überlebt hat, wird durch den Überlieferungszusammenhang in den Fuldaer und Reichenauer Memorialzeugnissen nahegelegt. Seitdem man darauf aufmerksam geworden ist, daß mittelalterliche Frauen auf dem Gebiete der Toten- und Armensorge erhebliche Bedeutung zukam, rückt auch die mater pauperum genannte Gräfin stärker ins Blickfeld. Daß sie mehrfach neben ihrem Gatten Meginwarc genannt wird und mit ihm auch an der Spitze der 'Halberstädter fratres' steht, fügt sich zu einem Bild zusammen, in dem das religiöse und soziale Engagement eines Grafenpaares hervortritt. Es war mit dem Ort Halberstadt verbunden. Ihm selbst ist es vielleicht zuzuschreiben, daß der Name Halberstadts im Gedenkbuch des Bodenseeklosters Reichenau Erwähnung fand.