Weil in zahlreichen Fällen mit der Überschrift
Nomina fratrum ... Namen von Brüdern angekündigt werden,
die genannten Klöster oder Bischofskirchen zuzuordnen sind, hat man
bisher die Halberstädter fratres für Angehörige des
Hochstifts gehalten. Der Grund dafür ist allein darin zu sehen, daß
Halberstadt der Sitz eines Bistums gewesen ist.
Betrachtet man jedoch den Eintrag
I (Reichenauer Verbrüderungsbuch
pag. 56 C 1-4:
HAEC SUNT NOMINA FRATRUM HALUERSTEDENSSIS (!)
(1) Meginuuarch - (2) Kerlind
- (3) Heberuuin - (4) Uuillihelm - (5) Patto - (6)
Heribert - (7) Uu[e]rinhere - (8) Amelger - (9) Folmar - (10) Ecgeuuiz
- (11) Scrutolf - (12) Egilolf - (13) Alberat - (14) Alauuih - (15)
Ruodhelm - (16) Rihgart - (17) Lantsind - (18) Rihart - (19) Ruolant
- (20) Ruodnant - (21) Uuinneburch - (22) Ruodpert - (23)
Hiltefrid - (24) Pabo - (25) Reginbold - (26) Ruodolf
etwas näher, so erwecken die unter der Überschrift
als Kolumne stehenden Namen nicht den Eindruck, als seien sie Namen von
Klerikern der Halberstädter Domkirche. Vielmehr erregen die in der
Liste vorkommenden Namen von Frauen, mindestens fünf an der Zahl,
nämlich Kerlind, Ecgeuuiz, Rihgart, Lantsind,
Uuinneburch und dazu vielleicht Alberat und Hiltefrid,
begründete Zweifel, ob es sich um eine Klerikerliste handelt.
Sie werden durch den Vergleich von weiteren Namengruppen
im Reichenauer Verbrüderungsbuch geboten.
Zunächst handelt es sich
um folgenden Eintrag:
II (Reichenauer Verbrüderungsbuch p. 59 B
2/3):
(1) Meginuuarhc - (2) Gerlind
- (3) Eberuuin - (4) Hiltigart - (5) Batto - (6) Uuillihalm
- (7) Meginbold - (7a) Uuitolt (gestrichen) - (8) Megincoz - (9)
Ata - (10) Thieto.
In den Einträgen I und II überschneiden sich
fünf Namen (I 1-5 bzw. II 1-3, 5,6). Die Tatsache, daß die ersten
drei in der gleichen und die beiden anderen Namen in vertauschter Reihenfolge
wiederkehren, schließt die beiden Einträge sicher zusammen und
weist außerdem die Träger der genannten fünf Namen als
die gleichen Personen aus. Dieser Schluß wird bestätigt durch
einen weiteren, allerdings erheblich umfangreicheren Eintrag:
III (Reichenauer Verbrüderungsbuch
p. 31 B 1-3, C 4/5, D 2-5):
(1) Megenuuarch - (2) Kerlind
- (3) Eberuuin - (4) Uuentila - (5) Uuitpreht - (6) Perehtihlt
- (7) Megenuuarch - (8) Uuillihelm - (9) Eberuuin
- (10) Hiltigart - (11) Imma - (12) Orlebh - (13) Uuerinhart - (14)
Rienhilt - (15) Theoto - (16) Hartman - (17) Heilgund - (18) Sigirih
- (19) Egilolf - (20) Cunicund - (21) Cozmar - (22) Uualger
- (23) Rathild - (24) Folcmar - (25) Uuipreht - (26) Uuitolt
- (27) Mahcund - (28) Perehilt - (29) Hadarih - (30) Eberhart - (31) Theoto
- (32) Cundpret - (33) Chunicund - (34) Erchenbold
- (35) Cundpret - (36) Anshelm - (37) Perehtolt - (38) Drudpret
- // (39) Patto - (40) Folcmar - (41) Kerbold - (42) Arolf
- (43) Offo - (44) Ekkeuuiz - (45) Perensuuin - (46) Hasnod - (47)
Lantfrid - (48) Rihpurg - (49) Rihmuot - // (50) Zeizolf - (51)
Adalpret - (53) Rudolf - (54) Gisila - (55) Chunigund
- (56) Ratprich - (57) Adalpret - (58) Odalgart -
(59) Erchenbold - (60) Drudpret - (61) Zeizolf - (62)
Adalpret - (63) Drudpret - (64) Ratprich - (65) Perehtolt
- (66) Suidger - (67) Rehthart - (68) Cundpret - (69)
Chunihilt - (70) Chuniburch - (71) Thienni - (72) Alppirn - (73) Theotho
- (74) Kerhart - (75) Uodalrat - (76) Irminsind - (77) Hardpret - (78)
Egelbarn - // (79) Thete - (80) Suidger - (81) Hartman - (82) Egilmunt
- (83) Engilhart - (84) Folcholt - (85) Folcholt - (85) Thieto - (86) Thietpold
- (87) Egilmunt - (88) Liubetaga - (89) Hadamar - (90) Reginhart - (91)
Purchart - (92) Hadamar - (93) Prunicho - (94) Odalpret - (95) Osprin -
(96) Uuicman - (97) Panzo - (98) Hungart - (99) Poppo - (100) Paldram.
Vergleicht man diese Namen mit den Einträgen I und
II,, so zeigen sich alle fünf Namenüberschneidungen auch im Eintrag
III (III 1-3, 8,39), wobei auffällt, daß ein Name (I 5 bzw.
II, 5) nicht in der Kopfgruppe, sondern erst sehr viel später (III,
39) wiederkehrt.
Ohne den Eintrag der Halberstädter fratres,
die Meginwarc anführt, zu kennen und heranzuziehen, hat Reinhard
Wenskus die Einträge II und III mit Meginwarc an der Spitze
untersucht [13 Reinhard Wenskus, Sächsischer Stammesadel und
fränkischer Reichsadel (= Abh. Göttingen, Phil.-Hist. Kl. 3,
F. 93, 1976) Seite 135f. mit Anm. 1152.], wobei er sich auf Hinweise von
mir beruft. Er identifiziert Meginwarc/Meginward (Mainwerc)
mit dem gleichnamigen Grafen, der unter König
HEINRICH I. in den Jahren 932 und 933 in mehreren Gauen Thüringens
als Sachwalter hervortritt [14 DD H I 33 und 34.]. Da Meginwarc
nach dem Zeugnis der Fuldaer Totenannalen im Jahr 937 starb, ist
die von R. Wenskus vorgeschlagene Gleichsetzung des Meginwarc mit
jenem Meinwerk,
der wie Immed
954 im Kampf gegen die Aufständischen fiel, wohl unzutreffennd. Hier
kommt nicht der erste Meginwarc der Einträge I, II und III,
sondern gewiß eher der an 7. Stelle des Eintrags III genannte zweite
Meginwarc in Frage.
Vielleicht führt ein anderer Reichenauer Eintrag
etwas weiter zurück, der außer Meginwarg auch Kerlind
und Wilhelm nennt:
IV (Reichenauer Verbrüderungsbuch
p. 74 Al, B 1, C1, D1):
(1) Iudita - (2) Kerlind - (3) Uuillihalm
- (4) Ita - (5) Meginuuarg - (6) Heriman - (sehr wahrscheinlich
mit Forts. D 1-3)
Dagegen steht an der Spitze der nach Halberstadt bezeichneten
Gruppe von Brüdern ein Laie: der Graf Meginwarc. Hans Patze
glaubte feststellen zu müssen, im Unterschied zu den EKKEHARDINGERN,
die "als herrschaftsübende Gewalt klar" hervortreten, bliebe "ein
Graf Meginward, der 932/33 in Orten des Altgaues, Westgaues, Längwitzgaues,
des Gaues Engelin und des Nabelgaues gebot, ohne Profil." [54 Hans
Patze, in: Geschichte Thüringens Band 2,1, hg. von Hans Patze und
Walter Schlesinger (= Mitteldeutsche Forschungen 48/II, 1, 1974) Seite
7; vgl. Dens., Die Entstehung der Landesherrschaft in Thüringen I
(= Mittteldeutsche Forschungen 22, 1962) Seite 96. Vgl. unten Anm. 92.].
Da indessen Graf Meginwarc/Meginward mehrfach in Personengruppen
in Erscheinung tritt, deren Namen zum Zwecke der Verbrüderung ins
Gedenkbuch der fernen Bodenseeabtei eingeschrieben wurden, beginnen noch
andere Nachrichten über ihn zu sprechen. Zunächst ist es der
Eintrag Meginwarg comes unter dem 15. Juli des Reichenauer
Necrologs [55 MG Necrol. 1, Seite 277. Bemerkenswert ist es, daß
der Eintrag in der Nachbarschaft des Tages der Commemoratio Augensis
Fuldensisque cenobii (12. Juli) liegt. Vgl. Wollasch (Seite 541f.)
und künftig besonders Rappmann (wie Anm. 65).]. Er rückt die
Verbrüderungseinträge erst ins rechte Licht. Diese setzen offennbar
929/30 mit dem Besuch HEINRICHS I. auf
der Reichenau ein und konzentrieren sich auf einen verhältnismäßuiug
kurzen Zeitraum, da Meginwarc bereits im Jahre 937 starb
[56 Wie Anm. 15. Sein Eintrag an 11. Stelle der Totenannalen des
Jahres 937 weist auf seinen Tod um die Mitte des Jahres hin und
stimmt daher gut zum 15. Juli, dem im Reichenauer Necrolog überlieferten
Todestag.]. Gewiß darf das Totengedenken für Meginwarc
im Kloster Reichenau und im Bonifatiuskloster Fulda Beachtung und die notwenige
Widmung beanspruchen, da der Graf dadurch in die Gruppe jener Sachsen eingereiht
wird, die schon unter dem ersten sächsischen König ein weit über
das sächsische Stammesgebiet hinausreichender Beziehungshorizont kennzeichnet.
Jedoch charakterisiert noch ein anderer Eintrag die Aussagefähigkeit
der Memorialüberlieferung [57 Daher ist die Bemerkung von R.
Wenskus, Bespr. (wie Anm. 27) Seite 646 vorschnell und nicht begründet.],
in der Meginwarc vorkommt. Gemeint ist die Notiz in den Fuldaer
Totenannalen zum Jahre 948: Gerlint comitissa, mater pauperum
[58 Klostergemeinschaft von Fulda (wie Anm. 15) 8/2.1 Seite 390
bzw. 8/1 Seite 331 zum Jahr 948 Zusatz zu Überlieferung Drei 10 (Hinweis
vonn G. Althoff).].
Daß die als 'Mutter der Armen' in außergewöhnlicher
Weise apostriphierte Gräfin Gerlind die Gemahlin gewesen ist,
die ihren Gatten um elf Jahre überlebt hat, wird durch den Überlieferungszusammenhang
in den Fuldaer und Reichenauer Memorialzeugnissen nahegelegt. Seitdem man
darauf aufmerksam geworden ist, daß mittelalterliche Frauen auf dem
Gebiete der Toten- und Armensorge erhebliche Bedeutung zukam, rückt
auch die mater pauperum genannte Gräfin stärker ins Blickfeld.
Daß sie mehrfach neben ihrem Gatten Meginwarc genannt wird
und mit ihm auch an der Spitze der 'Halberstädter fratres' steht,
fügt sich zu einem Bild zusammen, in dem das religiöse und soziale
Engagement eines Grafenpaares hervortritt. Es war mit dem Ort Halberstadt
verbunden. Ihm selbst ist es vielleicht zuzuschreiben, daß der Name
Halberstadts im Gedenkbuch des Bodenseeklosters Reichenau Erwähnung
fand.