Johann II.                                     Graf von Helfenstein-Blaubeuren (1375-1444)
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um 1370
1444  

Einziger Sohn des Grafen Ulrich VII. von Helfenstein-Blaubeuren ( 1375 vor 3.7.) und der Anna von Oettingen, Tochter von Graf Ludwig X. ( 1.5.1370) und der Imagina von Schaunberg
Bruder von
Anna von Helfenstein-Blaubeuren, Agnes (Nesa) von Helfenstein-Blaubeuren 
Neffe von Herzogin Anna von Teck ( 18.11.1392), Priorin Wulfhild zu Medingen, Graf Ludwig XI. dem Bärtigen von Oettingen ( 28.10.1440), Graf Friedrich III. dem Älteren von Oettingen ( 23.1.1423), Bischof Friedrich dem Jüngeren von Eichstätt ( 19.9. 1415), Domherrn Ludwig dem Jüngeren zu Würzburg ( nach 24.11.1385), Landgräfin Elisabeth von Leuchtenberg ( 1406), Gräfin Margarete von Eberstein ( nach 13.12.1360), Nonne Adelheid zu Kirchheim ( 7.11.1381)  
Groß-Neffe von Gräfin Richza von Schwarzburg ( 17.1. nach 1348), Vögtin Agnes von Plauen ( 17.8.)  
Enkel von
Graf Ulrich VI. dem Jüngeren von Helfenstein-Blaubeuren (13.4.1361) und der Beatrix von Schlüsselberg

Schwennicke Detlev: Tafel 60
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"Europäische Stammtafeln. Neue Folge Band XII"

JOHANN II.
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   1444

1379 Befreiung von fremden Gerichten

 um 1407
  oo IRMGARD VON KIRCHBERG
         
3.III.1444

Tochter von Graf Konrad


Schwennecke Detlev: Tafel 76
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"Europäische Stammtafeln. Neue Folge Band XII"

IRMGARD
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   3.III.1444

 um 1407
  oo JOHANN II. GRAF von HELFENSTEIN
         
1444


Bühler Heinz: Seite 8,114,317,326,411-418
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"Adel, Klöster und Burgherren im alten Herzogtum Schwaben"

Graf Johann erwirkte 1434 von Kaiser SIGISMUND ein Privileg für einen zweiten Wochenmarkt am Mittwoch und drei Jahrmärkte.
Nach dem Tod der Agnes von Schlüsselberg 1373 war das Gut zunächst an ihren Enkel, Grafen Ulrich von Helfenstein, Inhaber der Herrschaft Heidenheim ( 1375), dann an dessen Sohn, den Grafen Johann von Helfenstein, gefallen. Dieser ersuchte den König WENZEL am 20. Mai 1387 um Bestätigung seiner ererbten Reichslehen und erbat für sich und seine Erben das Recht, "daz si uff iren gütern, die sie von ... dem Rich ze lehen haben, zwu Mulin (Mühlen) buen ... mugen, by namen ain ze Haidenhaim an der Brentz und die andern ze Dunthain an irem wazzer."
Gräfin Anna von Helfenstein und ihr Sohn, Graf Johann, hatten im Jahre 1400 eine Frühmesse in die Nikolauskapelle gestiftet.
Der Enkel des Grafen Ulrich des Jüngeren, Graf Johann von Helfenstein, erwirkte 1434 von Kaiser SIGISMUND die Erlaubnis, einen zweiten Wochenmarkt am Mittwoch sowie drei Jahrmärkte abzuhalten..
Graf Johann kam unter die Vormundschaft des Herzogs Leopold von Österreich. Dieser betraute mit der Wahrnehmung der vormundschaftlichen Aufgaben seinen Getreuen Eberhard von Lupfen, Landgraf von Stühlingen und Burggrafen von Tirol. Die Verwaltungsgeschäfte aber führte Johanns Mutter, die Gräfin Anna. Um zu barem Geld zu kommen, verschrieb man 1378 dem Ulmer Bürger Rudolf von Silmetingen gegen die Summe von 1.800 Gulden ein jährliches Leibgedinge aus den Gütern in Sontheim an der Brenz. Im Jahre 1378 veräußerte Gräfin Anna an Gebhard von Rechberg die Feste Scharfenberg samt Eschenbach und Weckerstell. Auf welchem Weg diese Güter an die Herrschaft gelangt waren, ist ungeklärt. Das reicht jedoch nicht aus, allen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Dahher verkaufte die Gräfin 1381 "wehen großer Notdurft" den Herzögen Stephan, Friedrich und Johann von Bayern um 4.000 Gulden die ganze Herrschaft Faimingen samt dem einträglichen Wasserzoll und den Rechten über das Kloster Obermedlingen. Im Jahre 1385 mußte sie die Feste Hürben samt See und Dorf, auch die Orte Gerstetten, Heldenfingen und Heuchstetten mit Leuten, Gütern und sogar den Wildbann um 8.000 Pfund Heller an Albrecht von Rechberg-Staufeneck verpfänden. Im Vorjahr hatte sie schon Teile der Herrschaft Blaubeuren versetzt. In dieser Zeit wirtschaftlicher Schwierigkeiten ging der Herrschaft die Stadt Giengen für immer verloren.
Im folgenden Jahr kam Graf Johann mit den Herzögen von Bayern überein, ihre gemeinsamen Ansprüche auf Giengen und die daraus entstandenen Irrungen einem Schiedsgericht zu unterwerfen. Graf Johann erwirkte 1391 einen Spruch des Landgerichts Nürnberg, daß Giengen ihm zustehe. Doch König WENZEL hob diesen Urteilsspruch auf und erklärte, falls der Graf gegen Giengen etwas vorzubringen habe, möge er es vor dem König tun.
König WENZEL befreite den Grafen Johann von fremden Gerichten und bestimmte, daß nur vor dem König oder seinen Räten gegen ihn geklagt werden dürfe. Dies mag als Entschädigung für den Verlust Giengens gedacht gewesen sein. Der König bestätigte auch das Reichslehen Hellenstein mit Heidenheim, übertrug es aber bis zu Johanns Volljährigkeit dessen Vettern Konrad und Friedrich vonn Helfenstein. Erst 1387 wurde Johann selbst belehnt.
Um jene Zeit mag der Name "Herschaft Helfenstein" aufgekommen sein, der urkundlich bezeugt ist. Die Verwaltung lag weiterhin in den Händen der Gräfin-Mutter Anna. Sie war mit Heimsteuer und Morgengabe auf Hellenstein und Heidenheim, auf den Wildbann, die Zölle zu Geislingen, Kuchen und Heidenheim sowie auf die Vogtei der Klöster Herbrechtingen und Anhausen verweisen. Graf Johann bat den König WENZEL 1397, den Grafen Friedrich von Oettingen als Träger mit diesen Reichslehen zu belehnen. Dies mag ein wohlberechtigter Schachzug gewesen sein. Denn falls Graf Johann von seinen Gläubigern bedrängt wurde, blieben diese Lehen seiner Mutter und letztlich ihm erhalten. König RUPRECHT setzte 1401 den Grafen Johann selbst als Träger für seine Mutter ein.
Gräfin Anna starb 1411. Ihrer Tatkraft war es gelungen, die wesentlichen Teile der Herrschaft zusammenzuhalten.
Graf Johann prozessierte vor dem Hofgericht in Rottweil und vor dem Reichstag zu Nürnberg und schlug in direkten Verhandlungen mit Ulm 1424-1425 schließlich 12.000 Rheinische Gulden als Abfindung heraus. Diese Summe scheint er zur weiteren Arrondierung seiner Herrschaft verwendet zu haben.
Inzwischen zeigte sich immer deutlicher, daß die HELFENSTEINER ihre Herrschaft nicht länger halten konnten. Graf Johann hatte schon 1442 mit dem Grafen Ludwig von Württemberg wegen des Verkaufs der Herrschaft Blaubeuren verhandelt. Als sich dies zerschlug, war er genötigt, der Stadt Ulm um 24.000 Gulden seine Hälfte vom Zoll und Geleit in Geislingen, Kuchen, Gussenstadt; Stubersheim und Gosbach samt Schloß und Dorf Hürben zu verpfänden.
Bald nach dem Tode Johanns teilten seine Söhne 1445 den Besitz in der Weise, daß Konrad die Herrschaft Blaubeuren und Ulrich die Herrschaft im Brenztal übernahm.


 
 
 
  1407
  oo Irmgard von Kirchberg, Tochter des Grafen Konrad
      um 1390
3.3.1444
 
 
 
 

Kinder:

  Ulrich VIII. Graf von Helfenstein-Blaubeuren
      
15.7.1503
 
  Anna
von Helfenstein-Blaubeuren
      
6.11.1472

  oo Wilhelm Graf von Castell
           
14.8.1479
 
  Konrad II.
Graf von Helfenstein-Blaubeuren
      
14.12.1474
 
  Agnes
von Helfenstein-Blaubeuren
      
1431

  Klara von Helfenstein-Blaubeuren
       nach 12.12.1467
 
  oo Ulrich Herr zu Laber
         
1463

  Praxedis von Helfenstein-Blaubeuren
       nach 3.2.1479
 
  1. oo Hans Freiherr von Castelboro
              

 
  2. oo Ulrich Freiherr von Brandis
              
20.8.1486
 
  Ludwig
von Helfenstein-Blaubeuren
       1431
 
  Klemens
von Helfenstein-Blaubeuren
      
1431
 
 
 

Literatur:
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Bühler Heinz: Adel, Klöster und Burgherren im alten Herzogtum Schwaben Anton H. Konrad Verlag 1997 Seite 8,114,276,317,326, 411-418,432/433,546,641,747,840,928,930,933,1185,1199 - Schwennicke, Detlef: Europäische Stammtafeln. Stammtafeln zur Geschichte der Europäischen Staaten. Neue Folge Band XII, Schwaben Tafel 60,76 -