Sohn des Grafen
Erwin I. von Tonna und der Helinburg von Lohra
Hans Patze/Walter Schlesinger: Seite 189
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"Geschichte Thüringens"
Erwins I. Sohn
Ernst I. von Tonna erscheint 1120 in
einer Urkunde Erzbischof Adalberts I. als Vogt; dies bezieht sich, wie
spätere Urkunden erkennen lassen, auf Erfurt. Als Inhaber der Hochgerichtsbarkeit
über die wichtigste Stadt Thüringens hatten die Grafen eine hervorragende
Stellung inne. Ende des 12. Jahrhunderts waren sie so eng mit Erfurt verbunden,
daß sie in Kaiserurkunden als Grafen von
Erfurt bezeichnet wurden. Schon Ernst
I. konnte durch Erwerb der Burg Harburg, in deren Besitz
er 1148 erscheint, auf dem Eichsfeld Fuß fassen. Die starke Bindung
der Grafen von Tonna an das Erzstift
Mainz mochte bei der Erhebung des Grafen Ludwig zum Landgrafen von Thüringen
eine Rolle spielen. Vielleicht wollte der Kaiser dem Erzbischof, der dank
der Grafen von Tonna in Thüringen
eine Rolle territoriale Macht darzustellen begann, in dem Landgrafen ein
Gegengewicht gegenüberstellen.
Ernst I. hatte die Söhne Erwin
II. und Ernst
II. Ernst I. hat vermutlich von Erzbischof
Arnold von Mainz die Burg Gleichen zu Lehen erhalten, denn 1162
bezeichnete sich Erwin
II. nach dieser Burg.
Kinder:
Ernst II.
- 1170
Erwin II.
- 1193