Sohn des Grafen Liutfrid III.
Franz Vollmer: Seite 140,175
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"Die Etichonen"
In Münster-Granfelden werden nun die gewohnheitsrechtlichen Erbansprüche
der LIUTFRIDE auf den Besitz der Laienabtei
vom erstarkenden Königtum ernstlich in Frage gestellt. Der mit Kaiser
OTTO zusammengehende Burgunder-König
Konrad will hier 962 die Rechte der LIUTFRIDE
als aus königlichem Ermessen gewährtes "beneficium" betrachtet
wissen und verurteilt die gräfliche, selbstherrliche Verfügungsgewalt
über den Klosterbesitz, beruft Liutfrids
Sohn zur Königspfalz ein und nötigt ihn zur Auflassung aller
seiner Rechte am Kloster.
Der 962 als bisheriger Herr des Klosters Granfelden genannte Liutfridus
ist wohl nicht mehr der gleiche Graf Liutfrid
von 902 und 926; er dürfte vielmehr dessen Sohn sein.
Sein namentlich nicht bekannter Sohn muß 962 auf die Rechte an
Granfelden zugunsten der burgundischen Königsmacht verzichten. Parallel
zum Guntram-Prozeß
wird hier eine Zurückdrängung der ETICHONEN-Stellung
durch die ottonischen Herrscher und
die mit diesen zusammengehenden burgundischen König sichtbar.
Die Grafenwürde im Sundgau aber bleibt noch in liutfridingischen
Händen. Von 973 bis etwa zur Jahrtausendwende finden wir LIUTFRIDE
als Sundgaugrafen; der 962 als bisheriger Herr des Klosters Granfelden
genannte Lufridus ist wohl mit "Liutfridus
comes de nobili Burgundionum genere" identisch, der in eben diesen Jahren
an die Abtei Ebersheim seinen Besitz in "Artolvesheim" übergibt. Danach
aber verschwinden die Träger des Namens Liutfrid plötzlich und
endgültig aus der Liste der Sundgaugrafen.
Das Auslaufen der LIUTFRIDE ist
noch nicht in erwünschtem Maße aufgehellt, so müssen wir
es vorerst bei der Feststellung bewenden lassen, dass um das Jahr 1000
die letzten sicher erkennbaren Nachkommen des Liutfrid,
Sohnes Hugos von Tours,
aus der schriftlichen Überlieferung und damit der großen Geschichte
endgültig zurücktreten.