Otbert IV. Obizo                           Graf 1037-1060
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    - um 1060
 

Sohn des Grafen Otbert III.
 

Bresslau Harry: Band I Seite 418
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"Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Konrad II."

Schließlich können wir uns der Erörterung der Frage nicht entziehen, ob Otbert II. außer Azzo I., Hugo, Adalbert IV. noch einen vierten Sohn Otbert-Obizo gehabt hat, wie Muratori, Leibnitz, Scheid, Terrano und andere annehmen. Eine Reihe von Momenten scheint dafür zu sprechen. Zunächst nennt Arnulf von Mailand a.a.O. neben den drei von HEINRICH II. gefangenen Markgrafen Ugo, Azo, Adelbertus noch einen vierten: Obizo. Sodann gibt es eine in einer Kopie des 13. Jahrhunderts überlieferte Urkunde der Bertha von Turin aus dem Jahre 1031, welche unterschrieben ist: Signum manibus infrascriptorum Adalberti et Opizoni nostrique marchionis qui eadem Berte germanae. Endlich ist in der Tat von 1037 an, wo Güter von ihm in Parma erwähnt werden, bis 1060 ein Otbert-Obizo, Sohn Otberts nachzuweisen, den die angeführten Autoren für einen Sohn Otberts II. halten. Indessen trotz dieser anscheinend jener Annahme so günstigen Umstände ist mir dieselbe doch außerordentlich zweifelhaft. Der bei Arnulf erwähnte Obizo kann den Zeitumständen nach sehr wohl der ALEDRAMIDE Otbert II. sein, wie oben bemerkt wurde; wäre er ein Bruder Azzos, Hugos, Adelberts, so wäre es überaus auffallend, daß Thietmar, der die drei anderen nicht nur erwähnt, sondern ausdrücklich als germani bezeichnet, seiner nicht gedenkt. Was weiter jene Urkunde der Bertha von 1031 betrifft, so ist dieselbe nur in überaus mangelhaftem Text überliefert, wie schon die Tatsache zeigt, daß Bertha, die unzweifelhaft die Tochter Otberts II. war, sich darin filia quondam Adalberti marchio nennt. Auch in der Unterschrift, um die es sich hier handelt, stecken Fehler: nostrique marchionis ist offenbar verschrieben, aber nicht für utrique, wie Terraneo annahm, sondern natürlich für itemque; so kann auch das et vor Opozoni verlesen oder verschrieben sein für eine Abkürzung von filii. Die Form marchionis in unserer Unterschrift weist darauf hin, daß wir nur das Handzeichen eines Markgrafen vor uns haben, und die Form infrascriptorum kann dagegen nicht in Betracht kommen, da sie jedenfalls im Original, wahrscheinlich auch in der Kopie, aus der der Druck besorgt ist, nicht ausgeschrieben, sondern abgekürzt war, wie das fast regelmäßig in dieser Formel der Fall ist. Da nun sonst Bertha in ihren Urkunden ihren Bruder Adalbert oft genug, Obizo aber nie erwähnt, so trage ich Bedenken auf diese schlecht überlieferte Unterschrift hin die Existenz eines vierten Bruders Obizo anzunehmen. Entscheidend für mich ist endlich gerade das Vorkommen Otbert-Obizos bis zum Jahre 1060. Wenn Otbert II. schon 997 einen Enkel Azzo II. hatte, so ist schwerlich anzunehmen, daß ein Sohn Otberts II. noch 1060 gelebt haben sollte. So lange nicht neue Urkunden die Existenz eines vierten Sohnes Otberts II. zeigen, muß man demnach, wie mir scheint, von ihr absehen und den Versuch machen, den 1037-1060 vorkommenden Otbert-Obizo anderweit in der Genealogie unseres Hauses unterzubringen, was nicht schwer ist.