Frideruna von Bilstein                    Nonne in Helmarshausen
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um 1025/30- vor 26.7.1107
 

Nach K. A. Eckhardt Tochter des Grafen Rugger I. von Bilstein
 

Metz Wolfgang: Seite 333,336,355,359,362,365
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"Wesen und Struktur des Adels Althhessens" in: DIE SALIER UND DAS REICH. Gesellschaftlicher und ideengeschichtlicher Wandel im Reich der Salier.

Mit über drei Hufen erscheinen dann nur Schenker aus den Kreisen des Adels, darunter Friderun (von Bilstein), Weltrud von Itter(-Eberschütz), der Edle Reinold (wahrscheinlich von Dassel), der dominus Liudolf (ebenso) und Graf Siegfried IV. von Northeim. Friderun (von Bilstein) verfügt auch über einen Forst, ähnlich wie in noch zwei anderen Fällen Edle; endlich übt Friderun auch Herrschaftsrechte über Ministerialen aus [13 Zu den Forsten des Adels vgl. Anm. 177f.].
Eine weitere Frage ist neben der der ständischen Abgrenzung gegen die Freien die nach einer Untergliederung innerhalb der Gruppe der nobiles. In der Tat hebt beispielsweise die 'Vita Meinwerci' einzelne Glieder des Adels wie etwa die matrona Friderun (Kap. 112/113) und den secundum seculi dignitatem nobilissimus Esik von Meiser hearus, ohen daß sich Anhaltspunkte für eine rechtliche oder soziale Abgrenzung gegen andere nobilis fänden.
Dioe verschiedenen Adelsgeschlechter sind untereinander versippt oder verschwägert. Verschwägert oder nahe verwandt waren die Grafen von Bilstein und die "Grafen Giso", vielleicht auch - wegen der Besitzungen der Friderun bei Göttingen - die BILSTEINER und die Grafen von Reinhausen sowie diese und die Grafen von Warpke.
Die Helmarshäuser Traditionen nennen mehrfach private Forsten des Adels. Einen solchen besaß Friderun von Bilstein bei Nied (Frankfurt am Main) oder Nidda.
Auch die Neffen der Friderun von Bilstein nahmen am Zuge des Königs nach Italien teil (in expeditionem cum rege ituri erant Langobard.); leider ist nicht ganz sicher wann, vermutlich aber noch unter HEINRICH IV. [196 H. B. Wenck, Landesgeschichte 2, Urkundenbuch (wie Anm. 3), nr. 51, Absatz 11; K. A. Eckhardt, Eschwege (wie Anm. 50), Seite 63.]
Eine Abwanderung in die Stadt wird beim Adel nicht die notwendige Folge der Veräußerung von Landgütern gewesen sein, zumal beispielsweise Friderun von Bilstein weiterhin ein Landgut behielt, ebenso wie Graf Werner IV. weiterhin begüterter Grundherr blieb.
 
 
 
 

Literatur:
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DIE SALIER UND DAS REICH. Gesellschaftlicher und ideengeschichtlicher Wandel im Reich der Salier. (Hg.) Stefan Weinfurter. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1991 Band I Seite 333,336,355, 359,362,365 - Eckhardt Karl August: Eschwege als Brennpunkt thüringisch-hessicher Geschichte. Verlag Trautvetter & Fischer Nachfolger. Marburg/Lahn 1964 Seite 63,97 -