Nach K. A. Eckhardt Tochter des Grafen
Rugger I. von Bilstein
Metz Wolfgang: Seite 333,336,355,359,362,365
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"Wesen und Struktur des Adels Althhessens" in: DIE
SALIER UND DAS REICH. Gesellschaftlicher und ideengeschichtlicher Wandel
im Reich der Salier.
Mit über drei Hufen erscheinen dann nur Schenker
aus den Kreisen des Adels, darunter Friderun (von Bilstein),
Weltrud von Itter(-Eberschütz), der Edle Reinold (wahrscheinlich von
Dassel), der dominus Liudolf (ebenso) und Graf
Siegfried IV. von Northeim. Friderun (von Bilstein)
verfügt auch über einen Forst, ähnlich wie in noch zwei
anderen Fällen Edle; endlich übt Friderun auch Herrschaftsrechte
über Ministerialen aus [13 Zu den Forsten des Adels vgl. Anm.
177f.].
Eine weitere Frage ist neben der der ständischen
Abgrenzung gegen die Freien die nach einer Untergliederung innerhalb der
Gruppe der nobiles. In der Tat hebt beispielsweise die 'Vita Meinwerci'
einzelne Glieder des Adels wie etwa die matrona Friderun
(Kap. 112/113) und den secundum seculi dignitatem nobilissimus Esik
von Meiser hearus, ohen daß sich Anhaltspunkte für eine
rechtliche oder soziale Abgrenzung gegen andere nobilis fänden.
Dioe verschiedenen Adelsgeschlechter sind untereinander
versippt oder verschwägert. Verschwägert oder nahe verwandt waren
die Grafen von Bilstein und die "Grafen Giso", vielleicht
auch - wegen der Besitzungen der Friderun bei Göttingen - die
BILSTEINER
und die Grafen von Reinhausen sowie diese und die Grafen von Warpke.
Die Helmarshäuser Traditionen nennen mehrfach private
Forsten des Adels. Einen solchen besaß Friderun von Bilstein
bei Nied (Frankfurt am Main) oder Nidda.
Auch die Neffen der Friderun von Bilstein nahmen
am Zuge des Königs nach Italien teil (in expeditionem cum rege
ituri erant Langobard.); leider ist nicht ganz sicher wann, vermutlich
aber noch unter HEINRICH
IV. [196
H. B. Wenck, Landesgeschichte 2, Urkundenbuch
(wie Anm. 3), nr. 51, Absatz 11; K. A. Eckhardt, Eschwege (wie Anm. 50),
Seite 63.]
Eine Abwanderung in die Stadt wird beim Adel nicht die
notwendige Folge der Veräußerung von Landgütern gewesen
sein, zumal beispielsweise Friderun von Bilstein weiterhin ein Landgut
behielt, ebenso wie Graf
Werner IV. weiterhin begüterter Grundherr blieb.
Literatur:
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DIE SALIER UND DAS REICH. Gesellschaftlicher und
ideengeschichtlicher Wandel im Reich der Salier. (Hg.) Stefan Weinfurter.
Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1991 Band I Seite 333,336,355, 359,362,365
- Eckhardt Karl August: Eschwege als Brennpunkt thüringisch-hessicher
Geschichte. Verlag Trautvetter & Fischer Nachfolger. Marburg/Lahn 1964
Seite 63,97 -