Burchard II.                                               Markgraf der sorbischen Mark (892-908)
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    -3.8.908
 

Sohn des Comes Burchard I. im Grabfeld und der Frewirata
 

Burchard II. wird von manchen Forschern als Stammvater des Hauses WETTIN angesehen.
Stefan Pätzold, Die frühen Wettiner, S. 8-10 macht es wahrscheinlich, dass die WETTINER väterlicherseits von den schwäbischen BURCHARDINGERN und mütterlicherseits von den immedingischen Harzgrafen herzuleiten sind.

Burchard gehörte einem an der Grenze Thüringens nach Franken hin ansässigem Geschlecht an. Er war Graf im Gau Grabfeld und wohl schon im Besitz der Grafschaft im Thüringer Gaue Husitin. 892 wurde er mit der Verwaltung der Sorbischen Mark betraut. Burchard mußte sich den Ungarn entgegenstellen, als sie im Jahre 908 vom Sorben- und Sachsenlande her auch in Thüringen einfielen. In dieser blutigen Schlacht ist Burchard gefallen. Er hinterließ 2 Söhne, doch die Thüringer schlossen sich im Augenblick größter Not Otto von Sachsen an. Seine Söhne Burchard V. und Bardowurden 913 aus Thüringen vertrieben; HEINRICH I. teilte ihr Allod an seine Kampfgefährten auf, um ihre Rückkehr unmöglich zu machen.

Friese Alfred: Seite 96
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"Zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels"

Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist der 903 als marchio Thuringionum, 908 als dux bezeichnete Burchard, der im Jahre 908 zusammen mit dem Bischof Rudolf von Würzburg und Egino (II), dem Grafen im Badanachgau, im Kampf gegen die Ungarn fiel, ein Sohn oder Neffe des ersten Burchard. Über seine Teilnahme an Reichsangelegenheiten zur Zeit Ludwigs des Kindes: D LdK 13,15,20,44,53,60,61,82 spur. Aus einer Stelle bei Widukind von Corvey (I, 22), die von der Vertreibung der Söhne des thüringischen Amtsherzogs, Burchardund Bardo (Graf im Husitingau), durch König HEINRICH I. zum Jahre 912 berichtet, erfahren wir von einer Schwägerschaft mit König KONRAD I.: Burchardum quoque et Bardonem, quorum alter gener regis erat, in tantum afflixit et bellis frequentibus contrivit, ut terra cederent eorumque omnem possessionem suis militibus divideret. Die Schwägerschaft beruht wohl auf einer Verwandtschaft der ostfränkisch-thüringischen BURCHARDE mit KONRADS I. Gemahlin, Kunigunde, einer Tochter des schwäbischen Pfalzgrafen Erchanger (D KI 11). Dessen Vaters-Mutter Reginswint (comitissa) war im Rangau, Sualafeld und Volkfeld begütert und vielleicht mit einem alemannischen Großen verheiratet. - Die rätischen BURCHARDE (HUNFRIDINGER) erreichten mit Burchard II. um 924 den alemannischen Dukat. Sein Nachfolger wurde der KONRADINER Hermann. Auch das thüringische Amtsherzogtum ( = Markgrafschaft) erhielten nach dem Tode Burchards ein KONRADINER, zuerst KONRAD, der spätere König, nach ihm sein Bruder Eberhard, aber wohl nur für kurze Zeit, da er dem Sachsen-Herzog Heinrich weichen mußte.
 
 
 

  oo N.N.
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Kinder:

  Burchard V.
          -   936

  Er war der Schwager von König KONRAD I.

  Bardo Graf im Gau Husitin
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Literatur:
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Diwald Helmut: Heinrich der Erste. Die Gründung des Deutschen Reiches, Gustav Lübbe Verlag Bergisch Gladbach 1994, Seite 116,176,191 - Dümmler Ernst: Die Chronik des Abtes Regino von Prüm. Verlag der Dykschen Buchhandlung Leipzig Seite 114 - Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band II Seite 357,498,518,523,532,549,568 -