Begraben: Mainz, Dom
Sohn des Pfalzgrafen
Aribo I. von Bayern und der Adela
von Bayern, Tochter von Pfalzgraf
Hartwig I.
Aribo
ist als consanguineus
HEINRICHS II.
nachweisbar, ohne dass sich die Verwandtschaft exakt nachweisen lässt.
Lexikon des Mittelalters: Band I Spalte 927
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Aribo, Erzbischof von Mainz (seit 1021)
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* um 990, + 6. April 1031
Como
Begraben: Mainz, Dom
Aribo verwandt mit
Kaiser
HEINRICH II.
Sohn des Pfalzgrafen Aribo von Bayern und der Adela,
Schwester der Kunigunde
und Vetter des Erzbischofs Pilgrim von Köln
Als Spross der bayerischen Sippe der ARIBONEN wurde Aribo wahrscheinlich in Salzburg ausgebildet, wo er 1020 als Diakon begegnet. Kaiser HEINRICH II. holte ihn um diese Zeit in die Hofkapelle. Dort wirkte er als Verwandter des Herrschers zusammen mit seinem Vetter Pilgrim, ehe dieser im Juni 1021 das Erzbistum Köln erhielt. Im September 1021 wurde dann Aribo das Erzbistum Mainz übertragen. Als Erzbischof versuchte er seine Prärogativen sowohl gegenüber seinen Suffraganen als auch dem Papst auszubauen. Zäh, doch erfolglos, stritt er bis 1030 mit Bischof Godehard von Hildesheim um Kloster Gandersheim. Er gründete die Abtei Hasungen; noch in seine Salzburger Zeit fällt die Errichtung des Nonnenklosters Göß. Im Streit um die Rechtmäßigkeit der Ehe Graf Ottos von Hammerstein verbot er jede Appellation an die römische Kurie. Den auf das Reich übergreifenden Reformbewegungen stand er nicht so nahe wie Pilgrim. Seine bereits unter HEINRICH II. starke reichspolitische Position wurde unter KONRAD II. zunächst weiter gefestigt. Aribo trug maßgeblich zur Wahl des SALIERS 1024 bei. Er krönte ihn am 8. September 1024 in Mainz, lehnte jedoch die Salbung der Königin Gisela wegen der Anfechtbarkeit der Ehe infolge zu naher Verwandtschaft ab. In Rivalität um das Krönungsrecht nutzte Pilgrim diese Konstellation und salbte Gisela wenig später. Ungeachtet dieser Ereignisse war die Beziehung zum Herrscher eng. Aribo erhielt zu seinem Erzkappellanat und dem Erzkanzleramt für Deutschland 1025 noch das für Italien. Zeichen des Zusammenwirkens waren 2 Jahre später die Teilnahme am Romzug KONRADS II. und an der Lateransynode. Zur Entfremdung trugen dann Differenzen zwischen Aribo und dem Kaiser im Gandersheimer Streit sowie in der Reichskirchenpolitik bei. Zwar behielt Aribo alle Ämter, sein Einfluss ging jedoch zurück, derjenige Pilgrims stieg. Die Impulsivität und gelegentlich auch Schroffheit seines Verhaltens haben gewiss zu diesem Wandel beigetragen. Aribo starb auf der Rückreise von einer Pilgerfahrt nach Rom in Como. In Mainz hatte er sich intensiv für den Wiederaufbau des 1009 abgebrannten Domes eingesetzt. Die Mainzer Domschule erfreute sich seiner besonderen Förderung, an ihr wirkte Ekkehard IV. von St. Gallen.
Quellen:
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J.F. Böhmer-C. Will, Reg. Der Ebf.e v. Mainz I,
1887, XLVI-L und 150-164 – M. Stimming, Mainzer UB I, 1932, 167-183, Nr.
266-277
Literatur:
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NDB I, 351 [Lit.] – R. Müller, Ebf. A. v. Mainz,
1881 – N. Bischoff, Über die Chronologie des Ksn. Gisela und über
die Verweigerung ihrer Krönung durch A. v. M., MIÖG 58, 1950
– Hauck III, passim – J. Fleckenstein, Die Hofkapelle der dt. Kg.e 2, 1966,
161 ff., 169 ff, 223 ff.
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HERKUNFT UND GESCHICHTE FÜHRENDER BAYERISCH-ÖSTERREICHISCHER
GESCHLECHTER IM HOCHMITTELALTER
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Gewin Dr. J.P.J.: Seite 58
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15. Aribo
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Kaplan König HEINRICHS II.,
Diaconus der Salzburger Kirche, dann Erzbischof von Mainz 1021-1031.
1020 Mai 1. Kaiser HEINRICH
II. verleiht dem Nonnenkloster Göß in der Grafschaft
Leoben, das von Adala
unter
Zustimmung ihres Gemahls (Graf
Aribo C. 7.) begonnene und von ihrem Sohne Aribo
(C. 15.) "Iuvaviensis ecclesie diaconus, consanguineus noster
atque capellanus" dem Kaiser tradiert worden war, Immunität: S. U.
II. 155, 91. (Anmerkung).
Note:
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Erzbischof Aribo von Mainz
und sein Bruder Erzbischof
Piligrim von Köln C. 17. haben bekanntlich die Wahl König
KONRADS II. unterstützt. Die
Brüder waren Vettern der Gräfin Adelheid A. 35., der Mutter KONRADS.
Es ist anzunehmen, dass diese Verwandtschaft hierbei eine Rolle gespielt
hat.
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Aribo gründete
gemeinsam mit seiner Mutter das Kloster Göß. Als er Erzbischof
von Mainz und gleichzeitig Erzkanzler des Reiches wurde, standen die pfalzgräflichen
ARIBONEN
auf der Höhe ihrer Macht, die sie zum guten Teil dem engen
Anschluss an die Sachsen-Kaiser verdankten.
Trillmich Werner: Seite 144,184,251,274
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"Kaiser Konrad II. und seine Zeit"
Erst der herrische Bayer Aribo
mühte sich wieder mit allen Kräften um politische Geltung, doch
verwickelte sich der unbequeme Mann in unaufhörliche Konflikte mit
seinen Suffraganen, mit Papst und König.
Die Leitung der Geschäfte nach dem Tode HEINRICHS
II. scheint der Erzkapellan und deutsche Erzkanzler, Erzbischof
Aribo von Mainz übernommen zu haben, ein streitbarer Herr,
der im Verlaufe des Hammersteinprozesses seine jurisdiktionelle Autonomie
dem Papste gegenüber mit so unbeugsamer Hartnäckigkeit verfochten
hatte, dass ihm Papst Benedikt VIII. den Gebrauch des Palliums untersagte.
Auf den Widerruf dieser als unberechtigt empfundenen Maßregelungen
bedacht, legte er größten Wert darauf, zur Erhebung eines ihm
geneigten Königs beizutragen, der wie der Verstorbene, nicht davor
zurückschreckte, dem Papste Weisungen zu erteilen.
Der stolze Mainzer sah in einer geschickten Steuerung
der bevorstehenden Kür das geeignete Mittel, sein durch päpstliche
Strafmaßnahmen erschüttertes Ansehen wiederherzustellen, und
sich das Wohlwollen des künftigen Herrschers zu sichern. Für
wertvolle Bemühungen um die Kür erhielt Aribo
trotz
seiner Weigerung, die Königin zu krönen, eine bisher dem sächsischen
Bischof Meinwerk von Paderborn gehörende Grafschaft in Hessen. Außerdem
wurde ihm, dem deutschen Erzkanzler, die gleiche hohe Würde für
Italien zuerkannt.
Als 1025 König KONRAD
seinen Vertrauten Azecho ohne Zustimmung des Metropoliten zum Bischof von
Worms erhob, beantwortete der selbstbewusste Erzbischof diese Brüskierung
sofort tief gekränkt auf ähnliche Weise. Seit er die Krönung
der Königin verweigert hatte, sah man ihn zwar fast ständig bei
Hofe, um sich als Ratgeber unentbehrlich zu machen. Er fühlte sich
stark genug, die selbstverschuldete Minderung seines Einflusses dadurch
ausgleichen zu können, dass er im Prozess um Gandersheim den Hildesheimer
Suffragen mit geistlichen Rechtsmitteln zur Unterwerfung nötigte.
Als Aribo im Jahre
1027 den Hammersteiner Eheprozess wieder aufnehmen wollte, lehnte KONRAD
II., der das Verhalten des Erzbischofs als eine unerträgliche
Provokation auffasste, das beantragte Verfahren mit Zustimmung der Synodalen
wegen Unzuständigkeit ab.
Im Jahre 1030 hatte Aribo,
des ewigen Haders müde, endlich auf Gandersheim verzichtet und sich
mit Godehard von Hildesheim ausgesöhnt. Sein Anteil an der Reichspolitik
war immer geringer, das Verhältnis zu den Suffragenen schlechter geworden.
Da alle Versuche zur Verständigung mit Papst Johannes ergebnislos
blieben, wollte der stolze, einst so mächtige Herr nun persönlich
in Rom Buße tun, um die Rückgabe seines Palliums zu erwirken.
Nachdem ihm von den Anwesenden hilfreiches Gedenken im Gebet zugesichert
worden war, trat er Mitte Februar die schwerliche Fahrt an. Ob sie erfolgreich
verlief, wissen wir nicht. Auf der Rückreise ereilte ihn am 6.
April 1031 in Como der Tod.
Hermann Klaus-Jürgen: Seite 75-78
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"Das Tuskulanerpapsttum"
Ausgelöst wurde diese Machtprobe zwischen dem trotzigen
Erzbischof
Aribo von Mainz und dem nicht minder unbeugsamen Papst durch
den Hammersteiner Eheskandal, der allerdings schon Jahre anlag, ohne zu
einem befriedigenden Ende geführt worden zu sein, Graf Otto von Hammerstein
und seine Frau Irmingard waren nahe verwandt, weshalb die Ehe nach kanonischem
Recht ungültig war. Otto hatte sich dennoch in all den Jahren der
Zuneigung König HEINRICHS erfreuen
können , obwohl die negative Einstellung des Herrschers zur Verwandtenehe
sittsam bekannt war. Allerdings scheint der Mainzer Metropolit Erkembald
beim König darauf gedrängt zu haben, die Ehe ausfzulösen.
"Continue vocaciones" an den Grafen und seine Frau zum Erscheinen vor dem
erzbischöflichen Gericht fruchteten nichts, da beide Ehegatten "coeco
furibundus amore" es vorzogen, die Einladungen zu ignorieren. Daraufhin
fand Erzbischof Erkembald von Mainz im Laufe des Jahres 1017/18 beim Kaiser
Gehör, denn dieser entschied die leidige Angelegenheit auf einer 1018
in Nymwegen tagenden Synode zuungunsten der Hammersteiner. "Ob inobedienciam"
wurden Otto und Irmingard wegen ungebührlichen blutschänderischen
Zusammenlebens von der Synode exkommuniziert und ihre Helfer zur Rechenschaft
vor ihren Erzbischof zitiert. Otto sah sich nun von königlicher wie
von kirchlicher Seite gedrängt, entweder auf sein geliebtes Eheweib
zu verzichten oder entsprechende Strafmaßnahmen hinzunehmen. Auf
dem nach Pfingsten 1018 in Bürgel bei Offenbach am Main abgehaltenen
Fürstentag erschien der comes bußfertig und verzichtet im Beisein
des Kaisers und des Erzbischofs Erkembald auf seine Frau. Sei es, dass
die treuliebende Ehefrau ihrem Mann bei seiner Rückkehr wegen
solch schnöden Verhaltens Vorhaltungen machte, sei es, dass der Graf
in seiner Liebe zu Irmingard von selbst seinen Entschluss bereute, Otto
sah jedenfalls in einer gewaltsamen Beseitigung des ihn in seinem Eheglück
störenden Erzbischofs eine reelle Chance, auch sein Eheproblem elegant
zu lösen. Doch die Häscher des Rheingrafen verfehlten bei einem
Überfall die Person des Erzbischofs um wenige Minuten; nur das Gefolge
geriet in die Hände Ottos und wurde auf seiner Burg eingekerkert,
wohl in der Absicht, mit einem Tauschhandel eine schweigende Duldung der
Ehe zu erreichen. Durch den Deutschlandbesuch Benedikts VIII. im Jahre
1020 mit anderen Aufgaben beschäftigt, versuchte HEINRICH,
den Ehestreit trotz des Gewaltaktes des Hammersteiners auf gütlichem
Weg beizulegen. Als aber weder Freunde des Ehepaares noch ein persönlicher
Vermittlungsversuch des Kaisers die Hammersteiner zum Nachgeben zwingen
konnten, beschloss eine Reichsversammlung, das renitente Paar mit dem Anathem
zu belegen. - Otto zog sich daraufhin auf seine Burg Hammerstein am Rhein
zurück und zeigte an, dass er für seine Liebe gewillt war, Rebell
gegen Kaiser und Kirche zu werden. HEINRICH,
der solch trotziges Verharren nicht ungeahndet lassen konnte, beantwortete
diese Tat des Hammersteiners mit Einschließung der Burg. Weihnachten
1020 sah Otto sich wegen Aushungerung zur Kapitulation gezwungen und erhielt
vom Kaiser freien Abzug.
Es scheint, als ob dem Kaiser wie dem Erzbischof die
Einziehung des Hammersteinschen Vermögens als ausreichende Strafe
genügte, denn keine Quelle berichtet von einer neuerlichen Verdammung
oder Trennung der beiden Eheleute, die in den nächsten Jahren wegen
ihrer Liebe ein unstetes Wanderleben auf sich nehmen mussten. Mitte des
Jahres 1023 aber war der Widerstand Ottos gebrochen. Auf einer von Erzbischof
Aribo, dem Nachfolger Erkembalds, nach Mainz einberufenen Provinzial-Synode
willigte der Graf in die Auflösung seiner Ehe ein und erhielt dafür
die eingezogenen Güter zurück. Seine Frau Irmingard hingegen
nahm die Unterwerfung nicht an; sie beschloss, nach Rom zu gehen und dort
die Entscheidung des Papstes anzurufen.
Der Ehestreit mit dem Hammersteiner drohte nun zu einer
Prestigefrage für Aribo zu werden,
denn wenn Benedikt VIII. für die Rechtmäßigkeit der Ehe
votierte, war der Erzbischof bloßgestellt, und die Entscheidungen
der voraufgegangenen Synoden waren mit einem Schlag nichtig. So beschloss
der Metropolit, der drohenden päpstlichen Entscheidung zuvorzukommen,
indem er seinen Beschluss von einer Synode bekräftigen ließ,
um so eine mögliche Intervention Benedikts VIII. im vorhinein zu vereiteln.
Doch schien dies das unklügste zu sein, was der Erzbischof unternehmen
konnte. Aus seiner persönlichen Bekanntschaft mit dem Papst musste
er wissen, dass der Tuskulaner nicht vergebens einen jahrelangen Kampf
in S-Italien für die Belange der römischen Kirche geführt
hatte, um sich jetzt von einem Metropoliten und seiner Provinzialsynode
Entscheidungen diktieren zu lassen. Falls Benedikt zunächst noch unschlüssig
gewesen sein sollte, welche Wahl zu treffen sei, so zwangen ihn die Seligenstädter
Synodialbeschlüsse vom 12. August 1023 geradezu auf die Seite Irmingards,
denn hier bestritt man dem Papsttum expressis verbis das Recht, Streitfälle
in letzter Instanz entscheiden zu können.
Der Papst reagierte auf diese Entschlüsse prompt
und hart. Wohl auch vom Kölner
Erzbischof Pilgrim, der zu dieser Zeit in Rom weilte, über
die Pläne Aribos in einem für
den Mainzer nicht günstigen Licht informiert, sandte Benedikt eine
Legation nach Deutschland, die Näheres in Erfahrung bringen sollte.
Das Ergebnis dieser Untersuchung scheint zuungunsten des Mainzers ausgefallen
zu sein, denn eine weitere Delegation überbrachte dem Metropoliten
das Urteil des Papstes, der dem Erzbischof das Pallium entzog. Diese Entscheidung
traf schwer. Aribo selbst schrieb an
die Kaiserin Kunigunde - mit ihrer
Intervention bei HEINRICH suchte er
sich wohl Rückendeckung zu verschaffen - die Legaten hätten ihn
mit "Ängstlichkeit" erfüllt, sein Gewissen aber sei ruhig. Dennoch
bemühte sich der aufgescheuchte Erzbischof eiligst, die Entscheidung
des Papstes rückgängig zu machen. Auf einer im Frühjahr
1024 in Höchst tagenden Synode suchte er seine Suffraganbischöfe
auf eine geschlossene Linie gegen das päpstliche Urteil einzuschwören,
was ihm auch gelang, weil unter den Anwesenden viele waren, die ihre Weihe
dem Metropoliten verdankten. Der Antwortbrief, den die Synode wohl im Sinne
Aribos
formulierte, erreichte Benedikt VIII. allerdings nicht mehr, da dieser
bereits im April 1024 verstorben war. Möglicherweise erstrebte man
eine Revision des Urteils durch seinen Nachfolger Johannes XIX. Das Antwortschreiben
ist auch deshalb interessant, weil es aufzeigt, welche Folgen der Entzug
des Palliums mit sich brachte.
Johannes XIX. hat diesen Brief nie beantwortet, wie er
auch, vorsichtiger als sein Amtsvorgänger, sich hütete, dort
offen Stellung zu beziehen, wo Reichsinteressen im Spiel waren. Doch keine
Entscheidung ist auch eine Entscheidung! Während der ganzen Amtszeit
hat der Papst kein Privileg für Aribo
ausgestellt. Dieser Balanceakt in der Schwebe veranlasste den palliumslosen
Metropoliten wohl auch dazu, auf der Frankfurter Nationalsynode des Jahres
1027 die Hammersteinsche Eheaffäre erneut vorzubringen. Als KONRAD
II. das Verfahren kurzerhand niederschlug
, war Aribos "harter und stolzer Sinn
gebrochen. Um die Opposition in den eigenen Reihen zu brechen, musste Aribo
sich 1031 zu einem spektakulären Schritt, zum Bußgang nach Rom,
aufraffen. Wenn die Verhandlungen um Rückgabe des Palliums mit Johannes
XIX. positiv verlaufen sein sollten - was wenig wahrscheinlich ist - nützten
sie Aribo nicht mehr, da er auf der Rückreise von Rom in Como vom
Tod überrascht wurde.
Literatur:
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Boshof, Egon: Die Salier. Verlag W. Kohlhammer
Stuttgart Berlin Köln 1987, Seite 35-39,41,58,85 - Die Salier
und das Reich, hg. Stefan Weinfurter, Jan Thorbecke Verlag 1991, Band I,
Seite 483,537/Band II Seite 2-4,46,58,433/Band III Seite 312,362,364,382
- Ennen, Edith: Frauen im Mittelalter. Verlag C.H. Beck München
1994, Seite 67-68,98 - Erkens, Franz-Reiner: Konrad II. Herrschaft
und Reich des ersten Salierkaisers. Verlag Friedrich Puset Regensburg 1998,
Seite 37,40,46,50,55,60,95,121,128,201,206 - Schulze Hans
K.: Das Reich und die Deutschen. Hegemoniales Kaisertum. Ottonen und Salier.
Siedler Verlag, Seite 313, 325,332,357 - Weinfurter, Stefan: Heinrich
II. (1002-1024) Herrscher am Ende der Zeiten, Verlag Friedrich Puset Regensburg
1999, Seite 102,116-118,150,161,203,266 - Wies, Ernst W.:
Kaiser Heinrich IV. Canossa und der Kampf um die Weltherrschaft, Bechtle
Esslingen 1996, Seite 18,118, 288 -