Nach Prinz Isenburg Sohn des Grafen
Meginhart III. im Traungau
Sohn des Grafen Udalrich I. im Schweinach- und Rottgau
und
der Kunigunde von Bayern, Tochter von Herzog Berthold
Nach Carl Plank war Arnold I.
der
Sohn des Lurngaugrafen Berthold.
GENEALOGISCHE TAFELN ZUR MITTELEUROPÄISCHEN GESCHICHTE
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Wegener Dr. Wilhelm: Seite 138
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9. Arnold I.
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F. s. Hausgenealogie unter a); der Name wie der von 8
bezeugt die Verschwägerung mit den LIUTPOLDINGERN in der Weise, dass
Ulrich III. seinem älteren Sohn den Namen des Schwiegervaters, dem
jüngeren den von dessen Bruder Arnulf gab; Arnold
wird identisch mit dem gleichnamigen 1. Grafen von Wels-Lambach sein, da
ja 4 und 7 auf den Traungau zu beziehen sind, wo sie unverkennbar von 9
abgelöst werden;
eV. (991/1012) Bischof Christian von Passau einigt sich
mit dem Grafen Arnold
über einen strittigen Wald OÖ UB 2, 69 f n 51;
718 f n 8;
IV. 1028 8/2 Mainz das praedium Antisina (Andiesenhofen)
liegt in der Grafschaft des Grafen Arnolf
DD 3, 487 f n 383 (dieser Beleg könnte auch zu 13 gehören)
+ c 1020 1/3 Lambach: Arnolfus
comes avus episcopi
Adalberonis 13. Jh. Necr. 4, 411.
Gemahlin:
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NN, vielleicht eine ARIBONIN wegen des
Namens Aribo bei den Kindern.
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GENEALOGISCHES HANDBUCH ZUR BAIRISCH-ÖSTERREICHISCHEN
GESCHICHTE
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Dungern Prof. Dr. Otto: Seite 40
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4. Arnold I.
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Graf. 8.II.1018 (MG.DD.II. Nr. 383) liegt Antiessenhofen,
Ober-Österreich, in seiner Grafschaft (Rotagau). Mit ihm schließt
Bischof Christian von Passau einen Vergleich wegen eines strittigen Waldes
bei Lambach (OÖ.UB.II. Nr. 69/70), 991/ 1013.
Nachdem ein Sohn von ihm den Namen Aribo trägt,
ist ihm das Sterbedatum: 11.1. des Aribonen-Klosters Seeon (Nec.
II. 217) zuzuweisen; er dürfte eine ARIBONIN zur Frau gehabt
haben.
Er ist der avus des Bischofs
Adalbero von Würzburg vom 18.II.1061 (OÖ.UB.II. Nr. 71,72,
da dieser Urkundenteil zu Bedenken keinen Anlass gibt).
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Joerg Peter Josef: Seite 241
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"Adalbero Bischof von Würzburg"
In einer Urkunde Kaiser HEINRICHS
II. vom Jahre 1018 schenkt dieser dem Domkapitel in Bamberg
den Ort Andiesenhofen, der in der Grafschaft Arnolds
im Rotagau liegt. In einer Urkunde der
Kaiserin Kunigunde, bei der Ausstellungsort und -zeit nicht
angegeben sind, befindet sich "Arnold
comes" unter den Zeugen. Das Gleiche
ist der Fall in einer Urkunde derselben Kaiserin vom Jahre 1025, ausgestellt
in Regensburg. Berichtet wird uns ferner von einem Tausch zwischen Bischof
Christian von Passau (992-1013) und Graf Arnold
um das Jahr 993. Endlich sei noch hingewiesen auf eine Urkunde,
in der Arnold
Besitzungen dem Kloster Kremsmünster überlässt.
Dass dieser Graf Arnold I.
der Großvater unseres Würzburger
Bischofs Adalbero gewesen ist, bestätigen uns ausdrücklich
2 Urkunden Kaiser HEINRICHS IV., beide
ausgestellt in Regensburg am 18.2.1061; in beiden Urkunden wird Arnold
"avus
Adalberonis" genannt.
Die Gemahlin Graf Arnolds
war
Hildiburg, Tochter des Pfalzgrafen Aribo. Sein ältester
Sohn trägt den Namen des Vaters Arnold, der zweite Sohn den Namen
Aribo. Trotter weist ihm daher aus den Seelbüchern des Aribonen-Klosters
Seeon das Sterbedatum 11. Januar zu. Aribo besaß Zwislburg,
den Bannmarkt von Wels und die Hälfte des Gutes Pachmanning. Bischof
Adalbero bezeichnet diesen Aribo in den Lambacher Stiftungsbrief
vom Jahre 1089 als "patruus meus", also als seinen Oheim.
Moritz Joseph: Seite 13-20 (1803)
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"Kurze Geschichte der Grafen von Formbach, Lambach und
Pütten"
1) Dieser Graf, sein Geschlecht, und seine beiden
Hauptschlösser, Wels und Lambach, sind durch Urkunden so klar hergestellt,
als es das Geschlecht und die Güter eines jeden Grafen seines Zeitalters
sein können. Zwei Haupturkunden, die in seinem Namen selbst ausgefertigt
wurden, lassen uns sowohl auf seinen Charakter, als auf seine Besitzungen
ziemlich deutlich schließen. Die 1. ist eine Tauschhandlung zwischen
Graf
Arnold und Bischof Christian, welcher
von 991 bis 1012 zu Passau regierte. Sie ist zwar noch nicht ans Tageslicht
getreten; doch aus der Bestätigung derselben, die im Jahre 1072 zwischen
Bischof
Adalbero von Würzburg, dem Enkel des Grafen
Arnold I., und Altmann, Bischof
von Passau darüber verging, nehmen wir an, dass sie 3 Höfe oder
mansus, einen in Neykirchen, und 2 zu Günzkirchen betroffen hat. Diese
überließ Graf Arnold
an das Hochstift Passau und bekam dafür den ganzen Zehnt
in der Pfarre Lambach und in Pachmanning. In der Urkunde vom Jahre 1072
wird weiter erwähnt, dass dieser Zehnt vom Grafen
Arnold I. auf Graf
Arnold II. und Markgrafen
Gottfried gekommen, und von einem jeden der Kirche in Lambach geschenkt
worden sei. Graf Arnold I. wollte also
durch diese Handlung Lambach entweder zu einer Probstei oder Kollegiatkirche
oder zu einer Patronatspfarre machen.
2) Die zweite Urkunde ist noch wichtiger für
uns, weil sie uns vom Pachmayer in seinem Catalogo abbatum cremisan ganz
geliefert wurde. Sie wurde im zweiten Regierungsjahr des Bischofs Christian,
im Jahre 993 zwischen dem Monat Februar bis Monat Mai ausgefertigt und
enthält einen umständlichen Vergleich zwischen dem Grafen
Arnold und dem Stifter von Kremsmünster
und folglich mit dem Bischof als damaligen Vorsteher oder Verwalter des
Stifts. Arnold, so heißt es anfangs
in der Urkunde, hat sich für die Zukunft gänzlich alles dessen
verziehen, was er bisher wider sein Wissen und Willen unrechtmäßig
besessen hat; als: 2 Höfe, mansos in Steinfeld, und den Ort Reut;
ferner was immer für Gründe, die zunächst an des Grafen
Forst liegen, zum Feldbau, zum Futter oder Heu dienlich sein mögen;
gleichfalls den 3. Teil am Heufutter, das in seinem Forst Oberhart genannt,
erobert werden kann; wiederum den Fischfang im Albensee und die Weide im
Chasberg, den Forst in Zizesnesheim und Egnstein und Pöttenbach; einen
3. bei der Straße von Turdina bis Hibersliph; einen 4. beim Ursprung
des Syppenbach; einen 5. endlich zwischen Leibingbach, und Syppenbach oder
Sippachzell. Die anderen Wälder am Aitterbach, Leibenbach, Sippenbach,
und so weiter müssen meistenteils dem Grafen und zwar zu seinem Wald,
der Oberhart genannt, gehört haben. Was sich der Graf auf allen diesen
verziehenen Wäldern ausnimmt, und sogleich als sein rechtmäßiges
Eigentum anspricht, ist die Jagdbarkeit, die sehr beträchtlich gewesen
sein muss. Die Handlung geschah auf den im Streit befangenen Gütern,
wohin die Freunde sowohl des Grafen, als des Bischofs berufen worden waren.
Endlich unterschrieben 35 Zeugen, die alle mit Namen genannt werden. Regiuolt,
Dietrich, Liutprecht, Altmann, item Altmann usw.
3) Gemäß den alten Nachrichten von
Kremsmünster hatte Graf Arnold
schon Streitigkeiten mit dem Erzbischof Pilgrim zwischen den Jahren 971
bis 991, die unter eben dem Pilgrim noch nicht beigelegt werden konnten;
besonders soviel das Tudich belangt, welches endlich vom Markgrafen zu
Steyer an das Stift Gleink oder Glunik gekommen war. Die Menge der Widersprüche,
derer man hier bei den neueren Schriftstellern gewahr wird, kommen wir
aus einer einzigen Stift kleinkischen Urkunde vom Jahre 1088 her; wo es
heißt, dass Bischof Altmann dem Markgrafen das Gut Turdik, welches
seinem Schloss Steyer nahe liegt, gegeben, dafür aber vom Markgrafen
Otachar die Lehen der Passauer Kirche beim Berg Hausruck, und ober Rezarwald,
oder Gaiserwald, und hin und wieder zerstreut an den Flüssen
Trahtin, Innen und Ascha bis zur Donau; item auf dem Traunfelde, und die
Zehenten der Pfarren Pühel und Gunzkirchen zurückbekommen habe;
denn alle diese Lehen waren lange vorher vom Bistum Passau veräußert
worden; lange vorher hatte sie der Markgraf Otachar, und sein Vater, der
zu Rom gestorben ist, vom Bischof Pilgrim bekommen, und waren vom erlauchten
oder durchleuchtigen
Grafen Arnold,
weil er ihr Blutsfreund war, an sie gefallen, und als ererbte Güter
besessen worden. Es scheint mir, hier werde der Streit über den Tausch
verstanden, den ehemals Bischof Christian mit Graf
Arnold I. getroffen hat, und dessen in der Urkunde vom Jahr
1072 erwähnt wird, den sich auch Bischof Christian von König
HEINRICH II. DEM HEILIGEN hat bestätigen lassen; wie uns
Schritowin in einem kurzen Auszug dieser Bestätigungs-Urkunde merken
lässt. Es wird wohl Arnold I. das
Eigentum aller jener Güter angesprochen haben; da inzwischen Pilgrim
dem Otachar I., der noch jung gewesen war, und sich als einen getreuen
Vasallen des Bischofs gebrauchen ließ, die nämlichen Güter
als Lehen zusprach; indessen ließ sich Graf
Arnold I. mit Bischof Christian dem Nachfolger des Pilgrim auf
obgesagte Art vergleichen; sowohl er als seine Nachkommen Graf
Arnold II. und Markgraf
Gottfried blieben im Besitz dieser Güter, bis nach dem Tode
des Gottfried anno 1056 oder wenigsten vor anno 1061 Otachar II., damals
schon Markgraf, sowohl wegen des alten Lehens, als wegen der Blutsfreundschaft
mit Arnold II.
auf
diese Güter Anspruch machte. Da wurde ihm also Tudich nächst
Steyer zur Vergütung seiner Lehen gegeben, und man wird schwerlich
beweisen können, dass Arnold I.
jemals Anspruch auf Tudich gemacht, und nicht vielmehr das Eigentum wenigst
einiger der obengenannten Güter behauptet habe.
4) Graf Arnold I.
und
Arnold
II. werden ausdrücklich in Urkunden als Grafen von Wels und
Lambach genannt. Es ist also außer Zweifel, dass sie in dem Besitz
dieser Burgen und Herrschaften gewesen. Dadurch aber wird noch nicht erwiesen,
dass Lambach und Wels eine oder gar 2 Grafschaften waren; die eigentliche
Grafschaft, wo diese Herrschaften lagen, war der alte Trungau, oder Traungau,
dem im Jahre 888 der alte Graf Aribo und anno 930 Graf
Meginhard vorstand. Da wir aber seit 930 nichts mehr von einem
Gau oder Grafschaft im Traungau lesen, so mag es sein, dass Graf
Arnold I. und seine Nachkommen
Lambach und Wels samt Zugehör als bloße eigentümliche Herrschaften
besessen haben. Wenn sie aber den Traungau wirklich als Grafen verwaltet
haben: so besaßen sie gewiss auch noch andere; denn ich finde eine
Grafschaft im großen Chiemgau, die entweder die eigentlich Grafschaft
Grabenstadt war, oder wenigstens zunächst lag, wie aus der Zusammenhaltung
der st. emmaramischen Urkunden von den Jahren 959 und 980 mit der salzburgischen
Urkunde vom Jahr 959 klar dargetan werden könnte. Diese Grafschaft
verwaltete im Jahre 959 Graf Otachar, 980 Graf
Arnold und 1048 Graf Otachar. Diesen
gegenwärtigen Graf Arnold halte
ich nicht ohne Grund für den ersten Grafen von Lambach; besonders
aber, weil ihm Graf Otachar, der zuverlässig von Steyer war, und auch
auf die ganze lambachische Verlassenschaft Anspruch machte, zu eben der
Zeit nachfolgte, da Arnold
II. und Gottfried
Markgrafen
von jenem Teil Kärntens wurden, welcher jetzt Steiermark heißt.
5) Sonst melden uns die Urkunden von Graf
Arnolds I. nichts mehr. Dass er
ein Sohn eines Grafen Ulrich und Bruder eines Grafen Thiemo, Grafen
Meginhard usw. gewesen; dies sagen uns Aventin, Lazius, Hundius usw. bloß
aus der vornbachischen Genealogie. Diese Genealogie, deren Hauptendzweck
bloß die Stifter von Formbach behandelt, erhält, einige Lücken
ausgenommen, aus der Untersuchung der Urkunden ein großes Gewicht.
Es lebten zur Zeit Arnolds I.
gewiss ein Graf Thiemo, von dem
die Stifter von Formbach abstammen; wiederum ein Graf Meginhard usw., ob
sie aber gewiss als Brüder zu erkennen sind, lässt sich wegen
Abgang klarer Urkunden so strenge nicht beweisen. Wenigst scheint Widerspruch
obzuwalten.
6) Das Alter des Arnold
I. Grafen zu Wels und Lambach schätze
ich aus der Urkunde vom Jahre 980 in eben diesem Jahr 980 auf 30 bis 40
Jahre; weil er erst nach dem Jahre 976 dem Grafen Otachar in der Grafschaft
nachgefolgt ist; daher können sich seine Lebenstage beiläufig
bis ins Jahr 1020 erstrecken. Er ist mit einem etwas älteren Grafen
Arnold, der in der Urkunde vom Jahr 980 am 1. Platze vorkommt, nicht eine
Person; auch unterscheidet er sich merklich vom Grafen Arnold von Vohburg,
der im Jahre 980 nicht mehr am Leben war, und sonst mehr im Nordgau an
der Naab sich aufhielt.
oo Hiltiburg, Tochter des Pfalzgrafen Aribo
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Kinder:
Arnold II.
-3.3.c 1055
Aribo
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