Begraben: Jumieges
Sohn des Herzogs
Drogo der Champagne und der Anstrud,
Witwe oder Tochter von Hausmeier Berchar
Lexikon des Mittelalters: Band V Spalte 168
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Hugo, Bischof von Rouen, Bayeux, Paris
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+ 8. April 730
Jumieges
Begraben: Jumieges
Sohn Drogos
713/15 zum Priester geweiht, von seinem Onkel Karl Martell nach seinem Sieg über Raganfrid (719) als Bischof in Rouen sowie Bayeux und Paris eingesetzt. Ferner erscheint sein Name in den Bischofslisten von Lisieux und Avranches. Er leitete das Kloster Jumieges und Fontenelle. Vielleicht stand er auch den Abteien St-Denis und La Croix-St-Leufroy (dep. Eure) vor; eine Identifizierung mit dem Abt Hugobert von St-Medard (Soissons) ist hingegen unwahrscheinlich. Während der Normannenstürme brachte man Hugos Leichnam nach Haspres (dep. Nord). Seit dem 9. Jh. wird Bischof Hugo als Heiliger verehrt (Fest: 9. April).
Quellen:
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Vita s. H.nis, MPL 166, 1163-1172 - Gesta s. patrum Fontanellensis
coenobii, ed. F. Lohier - J. Laporte, 1936, 37-43 - Vie inedite de S. Hugues,
ed. J. van der Straaten, AnalBoll 87, 1969, 215-260 -
Literatur:
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Catholicisme V, 1023 - J. Semmler, Zur pippinid.-karol.
Sukzessioinskrise 714-723, DA 33, 1977, 2,19f.,29-31,33 - F. J. Felten,
Äbte und Laienäbte im Frankenreich, 1980, 120f. -
Hugo
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Hugo, filius Drogonis,
vir venerabilis, a matre nomine Adeltrude
(= Anstrude, Nr. 15) progenitus, nepos Karoli
sagacissimi
principis, archiepiscopus Rotomagnensis ecclesiae, wird dieser Mann
in den Gesta abb. Fontanell. c. 8, MG. SS. 2, Seite 280, genannt. Huius
pater Drogo, filius praedicti Pipini
ducis Francorum, frater Grimaldi
et Karoli
nobilissimorum principum,
defunctus est ...; ebd., Seite 280. Vgl. auch Ann. Mett. prior., hrsg.
von B. v. Simon, Seite 16. BM² 25b-29a.
Werner Matthias: Seite 250-253,263-265
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"Adelsfamilien im Umkreis der frühen Karolinger"
Bei der Frage nach der Identität von Adelas Verwandter
Plektrud
mit der Gattin Pippins II.
galt als ein derartiges Argument von erheblicher Beweiskraft lange Zeit
die Beobachtung, daß Pippins II.
Enkel Arnulf und
Pippin
der Jüngere in Bitburg bzw. in Besslingen begütert
gewesen seien.
Zu den Söhnen seines Halbbruders Drogo,
den Enkeln Pippins II. und Plektruds,
hatte Karlein zwiespältiges Verhältnis:
Während er den 713/15 zum Kleriker geweihten Hugo
durch Übertragung einer Reihe von Bistümern und wichtiger Abteien
in den nordwestlichen Reichsteilen nach 718 zum Garanten seiner Herrschaft
in Neustrien machte, ließ er den dux Arnulf
und einen weiteren, namentlich nicht bekannten Sohn Drogos
723 in Haft nehmen und wohl auch beseitigen [Vgl. ebd. Seite 34 und Hlawitschka;
Studien Seite 51f. Über die Ereignisse berichten in knappen Worten
die sog. kleinen frühkarolingischen Annalen,
vgl. etwa Annales Nazariani a. 723 SS 1 Seite 25. Neuausgabe bei W. Lendi,
Untersuchungen zur frühalemannischen Annalistik. Die Murbacher Ananlen
(= Scrinium Friburgense 1, 1971) Seite 149: duo filio drogonis ligati.
arnoldus et unus mortuus; ähnlich die Annales Alamannici a. 723, ebd.
Seite 148, und die Annales Mosellani a. 723 SS 16 Seite 494. Neben Hugo
und Arnulf sind mit einiger Wahrscheinlichkeit
auch ein Gottfried und ein Pippin
als Söhne Drogos zu erschließen,
von denen wohl einer der 723 erwähnte war, die aber beide gleichfalls
nicht mehr in der Überlieferung auftauchen, vgl. Hlawitschka, Vorfahren
Seite 80 Anm. 29 und Dens., Studien Seite 52. Auch das weitere Schicksal
Arnulfs ist nicht bekannt. Es ist zu
vermuten, daß er, wenn er nicht ebenfalls in der Haft verstarb, so
zuletzt Hlawitschka Seite 51, sein Leben hinter Klostermauern verbrachte,
zumindest aber keinen politischen Einfluß mehr erlangte. Arnulf
ist 716/17 als dux und als Schenker an Echternach bezeugt, Wampach
1,2 Nr. 25 und 29 Seite 62,70. Karl Martell
beließ ihn also nach seinem Herrschaftsantritt 717/18 zunächst
in seiner Stellung als dux - wobei es möglicherweise zu einer zeitweiligen
Annäherung kam, vgl. Semmler Seite 20, der hierfür allerdings
von einer unzutreffenden Datierung der Urkunden Wampach 1,2 Nr. 27 und
29 ausgeht -, entmachtet ihn aber zu einem Zeitpunkt, als seine eigenen
Söhne offensichtlich das Mündigkeitsalter erlangt hatten, vgl.
Semmler Seite 331 mit Anm. 243. Nicht aufrechtzuerhalten ist die von Breysig
(wie Anm. 322) Seite 45f und neuerdings wieder von Eckhardt, Studia Seite
128ff vertretene Annhame, daß der von Pippin
II. 714 zum Hausmeier bestellte Sohn seines jüngeren Sohnes
Grimoald,
Theudoald,
nach 717/18 in nähere Verbindung zu Karl
Martell getreten sei. Sie beruht auf einer verfehlten Deutung
der Zeugnisliste von D Arnulf 11 Seite 99 = Gysseling/Koch Nr. 173 Seite
305f.
Theudoald starb offensichtlich
bald nach seiner am 26.9.715 bei Compiegne erlittenen Niederlage gegen
die Neustrier vgl. Semmler Seite 6 mit Anm. 40 und Hlawitschka Seite 54f.
Schließt man aus dem unten unter Anm. zitierten Passus der Urkunde
Pippins
II. und Plektruds von 714
auf noch weitere Söhne Grimoalds,
sind deren Namen und Schicksal unbekannnt; vgl. dazu Hlawitschka, Vorfahren
Seite 78 Anm. 394. Eine andere Deutung schlägt Jarnut Seite 350f.
vor. Ausgehend von der Annahme, Adelas Schwester Regentrud habe aus erster
Ehe Pilitrud, die Tante von Karl Martells
Gemahlin Swanahild, zur Tochter gehabt
und sei in zweiter Ehe mit dem Bayern-Herzog Theodebert verheiratet gewesen,
nimmt er an, daß auch "Swanahild
zur Sippe Irminas von Oeren gehörte". Da Karl
Martell Swanahild nach seinem Sieg über Plektrud
und ihre Enkel heiratet, hält es Jarnut, gestützt darauf, "daß
sowohl Karl Martell als auch sein Sohn,
König
Pippin, Nachkommen Hugberts und Irminas heirateten" (Seite 351),
für durchaus wahrscheinlich, daß Karl
durch seine Heirat mit
Swanhild "die
Unterstützung jener Familie erreichen wollte, deren überragende
Bedeutung für die fränkische Geschichte eben diese Heiraten unterstützten.
Erscheint es an sich bereits als historisch wenig wahrscheinlich, daß
Karl,
nachdem er die nicht in den geistlichen Stand eingetretenen Enkel Plektruds
beseitigt bzw. entmachtet hatte, diesen Schritt mit der Heirat einer Enkelin
von Plektruds nach Bayern verheirateter
Schwester Regentrud gleichsam wieder wettmachen wollen, so beruht die von
Jarnut vorgeschlagene Deutung, wie der Gang der vorherigen Untersuchung
zeigt, vor allem auf zahlreichen nicht näher begründeten, sich
gegenseitig wiederum bedingenden Hypothesen. Daß Swanhild
eine Verwandte Karl Martells
über
Plektrud war, läßt
sich, geht man von den sicheren personengeschichtlichen Zeugnissen zu Plektrud
und Swanhildaus, weder im einzelnen
absichern noch auch nur annähernd wahrscheinlich machen, siehe oben
Seite 226ff mit Anm. 230 und 254.].
Dahn Felix: Seite 512
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"Die Franken"
Diesem Theudoald hätten
aber, von Karl
abgesehen, rechtlich
und tatsächlich auch die Söhne Drogos
vorgehen müssen. Drogo hatte mehrere
eheliche Söhne von Adaltrud hinterlassen: der älteste,
Arnulf, war beim Tode Pippins
immerhin schon 20 Jahre alt: also waffenreif und nach fränkischem
Recht volljährig. Der nächste, Hugo,
zählte etwa 18 Jahre. Hugo, der
fähigste unter den Enkeln Pippins,
war allerdings früh von seiner Großmutter Ansfled für geistliches
Leben gewonnen, aber kurz vor Pippins
Tod erst Geistlicher geworden [Noch als Laie schenkt
Hugo am 21. Juni 713 dem Kloster St. Wandrille den von seinen
Älteren ererbten Hof Birtlaicum im Gau Talou an dem Fluß Coral.c..,
dann 717/18 den Hof Wintlana; nachdem er schon vorher Erzbischof von Rouen
geworden, wurde er Ende 724 Abt von Wandrille, schenkte seinem Kloster
nun als Abt den Hof St. Molinus-Coquus (von 84 mansi) und andere im Bau
von Beauvias, wurde später von Karl
"gegen die Canones" (extra decreta tamen "canonum" muß der
Panegyriker seufzen) auch noch zum Bischof von Paris, von Baneur (Baiocassinaeculis)
und zum Abt von Iumieges (Gemineticum) erhoben, wo er starb, 8. April
730, und begraben wurde. Über Hugo ausführlich
die Gesta abb. Fontan. c. 8. Verdächtig bleibt die Urkunde, Pertz
p. 214, (in welcher er mit seinen Brüdern "Herzog"
Arnulf, Pippin und Godefrid
der Kirche Sankt Arnulf zu Metz, wo ihr Ahnherr ruhe, dafür, daß
Abt Luitbert ihren Vater Drogo auf
Bitten der Söhne dort bestattet habe, den Hof Bigny (Vidaicum) im
Bau von Metz schenkt); trotz Böhmer-Mühlbacher (vgl. Forsch.
z. D. Gesch. XIX. Seite 457); abgesehen von anderem: daß Arnulf
"dux" heißt, fällt auf, von dem Bruder Pippin
verlautet
sonst sogar nichts, der Bruder Godefrid
begegnet nur noch in zwei Fälschungen Pertz Seite 214, 215), Daß
dieser die Urkunde nicht unterschreibt, erklärt Mühlbacher aus
seiner Minderjährigkeit: aber auh Pippin unterschreibt nicht:
wenn dieser existierte, nach Mühlbachers Annahme, weshalb fehlt er
gleichwohl bei Mühlbacher selbst unter den Söhnen
Drogos
in jenem Regest vom 25. Juni 715? Verdächtig ist auch der Zusammenhang
der zweifellosen Fälschung, Pertz p. 213 (Schenkung Arnulfs vom 27.
Juni 706, in welcher Godefrid als bereits
verstorben angeführt wird - 706 - während er dann 715 noch urkunden
soll!) mit dieser Urkunde. - Hugo vermachte
St. Wandrile einen Goldkelch und eine Goldschale von 4. Ps., 2. Kerzen,
ein goldenes Türmlein (zurAufbewahrung der Hostie) von 6 Pf., eine
goldene mit Edelsteinen besetzte Kapfel mit "Pfändern" (Reliquien)
verschiedener Heiliger: nobilis genere, non inferios religione.].
Literatur:
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Dahn Felix: Die Franken. Emil Vollmer Verlag 1899
- Konecny Silvia: Die Frauen des karolingischen Königshauses.
Die politische Bedeutung der Ehe und die Stellung der Frau in der fränkischen
Herrscherfamilie vom 7. bis zum 10. Jahrhundert. Dissertation der Universität
Wien 1976, Seite 59 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger. W.
Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992, Seite 38,40 - Werner
Karl Ferdinand: Die Ursprünge Frankreichs bis zum Jahr 1000. Deutscher
Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1995, Seite 385 - Werner
Matthias: Adelsfamilien im Umkreis der frühen Karolinger. Jan Thorbecke
Verlag Sigmaringen 1982, Seite 265, 275,278 -