Sohn des Grafen Adalbert
I. aus altem langobardischen Adel
Otbert I. folgte seinem Vater zu Tortona, wurde Graf, erschien als Gegner von König Berengar II. von Italien und wurde deshalb von Kaiser OTTO DEM GROSSEN gefördert und um 962 zum Pfalzgrafen von Italien ernannt. Er erhielt das Kloster Bobbio als kaiserliches Lehen und baute eine Hausmacht aus.
Hlawitschka, Eduard: Seite 244-245
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"Franken, Alemannen, Bayern und Burgunder in Oberitalien
(774-962)"
CXXVI. OTBERT I.,
der Stammvater des Hauses
ESTE, ein Langobarde, ist bereits mehrmals behandelt worden.
Die ausführlichsten Studien verdanken wir L.A. Muratori, H. Bresslau
und F. Gabotto.
Otbert tritt das
erste Mal in dem Augenblick der Geschichte Italiens hervor, als Berengar
II. aus seinem Exil in Deutschland zurückkehrte und König
Hugo die Macht entwand. So finden wir den Obbertus
comes zusammen mit den anderen
Anhängern Berengars II. - dem
Pfalzgrafen Lanfranc und den Grafen Maginfred von Parma, Milo von Verona,
Arduin von Turin und Aledram - am 13. April 945 um ihren neuen Prätendenten
in Pavia versammelt. Offenbar hat er in dieser Krisenstunde geschickt verstanden,
durch seine Stellungnahme in die Gunst des neuen Herrn zu gelangen, ein
Führungsamt zu erhalten und in die alte (fränkische) Adelsschicht
aufzusteigen. Da zwei Nennungen vom 18. Juli 948 als Fälschungen verworfen
werden müssen, sieht man ihn erst am 23. Januar 951 das nächste
Mal auftreten. Interventu ac petitione Odeberti
marchionis atque Maginfredi comitis überließ
Berengar II. als neuer König Italiens
der Kirche von Modena und ihrem Bischof Wido, der Berengar
das Übergewicht über König Hugo
zu erringen half, verschiedene Rechte und Einkünfte aus Kastellen
in der Umgebung von Modena. Bald darauf empfing er auch das Pfalzgrafenamt.
Am 23. Juni 953 sprach Berengar II.
jedenfalls schon interventu ac petitione Otberti
marchionis comitisque palacii nostri dilecti fidelis
einem gewissen Hildebrand eine Besitzbestätigung aus. Doch in den
nächsten Jahren scheinen die Beziehungen zwischen Berengar
und Otbert
sehr erkaltet zu sein. Ein Grund dafür läßt
sich nicht erkennen. Im Jahre 960 war er bereits mit Erzbischof Waltpert
von Mailand, Bischof Waldo von Como und anderen zu OTTO
DEM GROSSEN nach Deutschland geflüchtet und hatte dort
Aufnahme gefunden. Als dann noch die reliqui pene omnis Italiae comites
et episcopi OTTO brieflich und
durch Boten aufgefordert hatten, ut ad se liberandos veniat, und
OTTO 961 endgültig die Südpolitik
aufnahm, da hatte Otbert wieder die
besten Möglichkeiten vor sich. Er erhielt sofort Markgrafschaft und
Pfalzgrafenamt zurück. Am 27. September 962 hält er bereits als
marchio und comes palacii wieder einen Gerichtstag ab. Sein Amt verliert
er nicht mehr bis zu seinem Tod ca. 975. Am 15. Oktober 975
treten dann bereits Adelbertus
et
Otbertus
germani marchioni, filii bone memorie Oberti
marchionis et comitis palatio, auf.
Über die Nachkommen Otberts
I., der bei einer Schenkung von Gütern in Volpedo an das
Kloster Cluny sich selbst Otbertus marchio et
comes palatio, qui professo sum ex natione mea legem vivere
langobardum, bezeichnete, ist vor allem die genannte Studie Gabottos
zu vergleichen, in der gegen Muratori und andere ebenfalls erwiesen wird,
daß zwischen dem Haus Otberts I.
und den Markgrafen von Tuszien bayrischer Abkunft keine direkten Verwandtschaftsbeziehungen
bestanden.
Recht bald nach OTTOS I.
Ankunft in Italien scheint sich Bischof Ingo ihm angeschlossen zu haben,
denn am 27. September 962 nahm er an einem placitum in Pavia teil,
in dem unter Leitung des Pfalzgrafen Otbert
dem Bischof Bruning von Asti ein zwei Tage zuvor ebenfalls in
Pavia ausgestelltes Privileg OTTOS I. bestätigt
wurde.
Die Markgrafschaft der OTBERTINER,
die in der 1. Hälfte des 10. Jahrhunderts entstanden war, umfaßte
in der Zeit HEINRICHS II. die Grafschaften
Mailand, Tortona, Genua und Luni. Spätestens 1021, wahrscheinlich
aber schon unter OTTO II. oder OTTO
III., gehörte Mailand zu dieser Mark; Genua stand spätestens
994 unter der Herrschaft der OTBERTINER,
doch bewahrten sich die Bürger der Stadt große Eigenständigkeit.
Tortona dürfte schon unter Otbert I. (+ 975)
zur Mark gehört haben, während Luni vielleicht erst von Otbert
II. (+ 1014) erworben wurde.
Ohne Zweifel begünstigten die OTTONEN
den Aufbau dieses Machtkomplexes, der sich von der Lombardei über
Ligurien bis in die Toskana erstreckte, denn, wie gezeigt, gelangte ein
Großteil der Grafschaften erst unter den OTTONEN
in den Machtbereich dieses Hauses. Als Erklärungsmöglichkeit
für den Aufstieg der OTBERTINER
bietet sich an, daß Otbert I.
an der Gesandtschaft beteiligt war, die OTTO I.
960 nach Italien gerufen hatte. Diesen rein persönlichen Motiven für
die Begünstigung widerspricht jedoch, daß die Grafschaft Pavia,
die nach der Absetzung des Grafen Bernhard vakant geworden war, dem Markgrafen
von Turin und nicht Otbert I. übertragen
wurde, obwohl er OTTOS Pfalzgraf war,
und die Grafschaft Pavia seinen Herrschaftsbereich, zu dem sicher schon
Tortona gehörte, abgerundet hätte. Noch deutlicher zeigt sich
die Tendenz der kaiserlichen Politik, keinen zusammenhängenden Großraum
für die OTBERTINER schaffen zu
wollen, als unter OTTO III. die Grafschaft
Pavia wieder vakant wurde, den OTBERTINERN
wahrscheinlich schon Mailand unterstellt war, und der Kaiser die
Grafschaft Pavia wiederum nicht an einem OTBERTINER
vergab, sondern an den Grafen Otto von Lomello, wodurch gleichsam
ein Keil zwischen die otbertinischen Machtbereiche
Mailand und Tortona getrieben wurde.
Holtzmann Robert: Seite 188-190
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"Geschichte der sächsischen Kaiserzeit"
Jetzt glaubte Berengar,
nachdem er seine Herrschaft in Oberitalien wieder gefestigt und seine Widersacher,
wie den Erzbischof Walpert von Mailand, den Bischof Waldo von Como und
den Markgrafen Otbert, den Stammvater
des
Hauses
ESTE, vertrieben hatte, die Zeit gekommen zu einem Krieg gegen
das Herzogtum Spoleto.
Die vertriebenen geistlichen und weltlichen Herrn wurden
in ihre Ämter zurückgeführt, Markgraf
Otbert zum Pfalzgrafen von Italien
ernannt.
Bresslau Harry: Band I Seite 415-430
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"Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Konrad II."
Der zweifellos feststehende Ahnherr des Otbertinischen
Hauses ist Otbert
I.; und diesem begegnen wir zum ersten Mal mit absoluter Sicherheit
im Jahre 960, als er schon Markgraf genannt (Cont. Regin. 960: Opertus
marchio; liudpr. Hist. Ott. cap. 1: illustris marchio Otbertus), bei OTTO
I. Zuflucht vor dem Wüten Berengars
suchte. Bei zwei früheren Urkunden, die man mit ihm in Verbindung
gebracht hat, ist es doch nicht so völlig gewiß, daß wir
es wirklich mit unserem Mann zu tun haben. Wenn in einer Urkunde des Markgrafen
Amlarich von Mantua von 948 ein Opertus comes im Text und als erster
Zeuge erwähnt wird, so haben wir doch außer dem nicht seltenen
Namen und den eben so wenig ausgiebigen Tatsachen, daß spätere
OTBERTINER,
wie in ganz Mittelitalien, so auch in der Gegend von Rovigo und Ferrara
begütert waren, keinen Anhaltspunkt, den Grafen von 948 mit unserem
Markgrafen von 960 zu identifizieren. Etwas günstiger steht es mit
einem Diplom Berengars und Adalberts
vom 23. Januar 951, das interventu ac petitione Odeberti
marchionis erlassen ist, und in welchem auch Dümmler unseren
Ahnherrn
der OTBERTINER zu erkennen glaubt;
doch ist auch hier nicht völlig ausgeschlossen, daß etwa der
Markgraf
Hubert von Tuszien, der wiederholt Obertus genannt wird, gemeint
ist. Fest steht dagegen, daß unser Otbert
I. der Sohn eines Adalberts I. war, der gleichfalls schon
marchio heißt; sein Sohn Adalbert
II. wird in einer Urkunde von 1011 einmal als Adalbertus
marchio, fil. b. m. Obberti qui
Oppitio, ein anderes Mal als Adalbertus
fil. b. m. Obberti
et nepus b. m. Adalberti qui fuit similiter marchio bezeichnet.
Otbert I. ist
dann spätestens im September 962 zum Pfalzgrafen ernannt worden, und
die Zeugnisse für seine Tätigkeit im Hofgericht sind häufig
genug. Sie reichen dafür bis zum 20. August 972; an diesem Tage ist
das letzte Placitum Otberts, von dem
wir wissen, abgehalten; aus der Urkunde darüber erfahren wir zugleich,
daß er Kloster Bobbio von Kaiser zum Besitz erhalten hatte. Gestorben
ist er vor dem 15. Oktober 975; von diesem Datum an ist ein Vertrag
seiner Söhne Adalbert II.
und Otbert II. mit dem Bischof Alberich von Pisa (Adalbertus
et Obertus germani marchiones, filli b. m. Otberti
marchio et comes palatii). Außer diesen beiden Söhnen
muß aber Otbert I.
noch einen dritten, gleichfalls Adalbert
(III.) oder
Albert
genannt, hinterlassen haben; denn in
einem Placitum OTTOS III. von 996 (St.
1064) werden beklagt: Adalbertus marchio et Alberto
germani
filii quondam Holberti. Nun läge
zwar die Vermutung nahe, daß hier Alberto für Atberto oder Otberto
verlesen oder verschrieben wäre, so gut wie Holberti offenbar für
Otberti oder Hotberti verlesen oder verschrieben ist. Allein die Existenz
eines dem ersten gleichnamigen dritten Sohnes Otberts
I. läßt sich auch anderweit
erweisen. Adalbert II.
nämlich, den wir als den ältesten Sohn Otberts
I. zu betrachten Grund haben, da er im Juli 972 seinen Vater
im Hofgericht aals Pfalzgrafe vertrat und auch in dem oben angeführten
Vertrag von 975 zuerst genannt wird, war im März 1000 bereits verstorben;
damals urkundet Adelbertus marchio filius beatae memoriae item Adelberti,
der zu Langobardischem Recht lebt; und seinen Tod bestätigt eine Urkunde
seiner Tochter Bertha (Berta filia beatae memoriae Adelberti
marchio), die mit dem Grafen Lanfrank von Piacenza vermählt war,
vom Juli 1002. Da nun aber ein Albertus marchio (so unterschreibt er sich)
der Sohn Otberts I. noch 1002, ja vielleicht
noch 1011 lebt, so müssen wir in der Tat außer Otbert
II. zwei Adalberte als Söhne Otberts I.
angenommen werden. Verfolgen wir nun diese Nachkommen Otberts
I. im Einzelnen, und beginnen wir mit demjenigen, dessen Linie
sich am sichersten nachweisen läßt.
oo N.N.
-
Kinder:
Otbert II.
- nach
1014/21
Adalbert II.
- um
1000
Adalbert III.
- ca. 1002
Literatur:
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Bresslau Harry: Jahrbücher des Deutschen
Reiches unter Konrad II. Verlag von Duncker&Humblot Leipzig 1879 Band
I Seite 415-430 - Hlawitschka, Eduard: Franken, Alemannen, Bayern
und Burgunder in Oberitalien (774-962), in Forschungen zur Oberrheinischen
Landesgeschichte Band VIII Eberhard Albert Verlag Freiburg im Breisgau
1960 Seite 74,95,106,118,136,188,201,218,231,239,244-245 - Holtzmann
Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch
Verlag München 1971 Seite 188-190 - Pauler Roland: Das Regnum
Italiae in ottonischer Zeit. Max Niemeyer Verlag Tübingen 1982 Seite
10,19,30,46,48,50,66,77,106,112,118,136 -