Sohn des Grafen
Poppo I. im Saalgau
Bosls‘ Bayerische Biographie: Seite 597
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Poppo II., ostfränkischer Adeliger („marchio“, „dux“)
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+ 906
Vater:
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Poppo I.
Bedeutende Rolle in Franken und Thüringen nach dem
Übertritt seines Bruders Heinrich
in den Reichsdienst
Verwicklungen in Auseinandersetzungen um das thüringische
Markherzogtum.
880 Sieg über die Sorben.
(?) Teilnahme an der Einsetzung des Mainzer Erzbischofs
Sunzo 889.
„Legatus regis“ bei der Fuldaer Abtwahl 891.
Ausbau der Abtei Neustadt/Main als Stützpunkt der
Herrschaft über den Waldsassengau.
892 Absetzung durch König
ARNULF nach Infidelitätsprozeß (899 Rückgabe
der konfiszierten Güter).
Behauptung der Position als dux Thuringorum.
903 Graf im bayerischen Nordgau
906 im Volkfeldgau. Besitz im Grabfeld, Waldsassengau,
Gozfeld, Volkfeld.
Literatur:
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K. Bosl, Franken um 800, 1969; A. Friese, Studien zur
Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels, 1979.
Stingl Herfried:
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"Die Entstehung der deutschen Stammesherzogtümer"
Poppo, Nachfolger
Radulfs,
wurde zum 1. Mal 880 erwähnt. Zu diesem Jahr erscheint er in den Annales
Fuldenses anlässlich einer siegreichen Schlacht gegen die Slawen ebenso
wie Thakulf zu 873 als "comes et dux Sorabici limitis". Er kämpfte
mit dem Grafen Egino, der Franke war und eine Grafschaft im Badanachgau,
um die Vorherrschaft in Thüringen. Da Poppo
trotz der Niederlage, die er gegen Egino erlitt, seine Stellung in Thüringen
nicht verlor, kann man vermuten, dass sich KARL
III. für ihn eingesetzt hat. Beim Tod des Mainzer Erzbischofs
Liutbert 889 konnte er bei Kaiser ARNULF
seinen Einfluss geltend machen und den Erzstuhl mit seinem Kandidaten,
dem Fuldaer Abt Sunzo zu besetzen. In Thüringen beunruhigte er die
dortigen Güter der Reimser Kirche, ein Zeichen dafür, dass er
seine Macht erweitern wollte. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass er schließlich
892 wegen seiner allzu großen Selbstherrlichkeit abgesetzt wurde.
Bei dieser Gelegenheit wird Poppo
in den Quellen als "dux Thuringorum" bezeichnet. Er wurde 892 von ARNULF
abgesetzt, der mit Hilfe der KONRADINER,
einen liudolfingischen
und
popponischen
Interessenbereich
trennenden Riegel von Mühlhausen nach Trebra schob, indem er diese
Reichslehen den KONRADINERN überließ.
Er wurde noch 899 erwähnt, als ihm die bei seiner Absetzung 892 konfiszierten
Güter zurückgegeben wurden. Es ist möglich, dass er von
König Ludwig dem Kind mit einer Grafschaft im östlichen
Franken entschädigt wurde und am 2. Juli 903 in einer Urkunde
König Ludwigs noch einmal genannt wurde.
Seinen Söhnen blieben die Grafschaften in den fränkischen
Gauen Grabfeld und Tullifeld an der Werra und an der Rhön.
Friese Alfred: Seite 108,114-117
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"Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen
Adels"
Während Heinrichs
Söhne vom Waldsassengau über Spessart und Volkfeld bis in den
bayerischen Nordgau Grafenrechte wahrnahmen, aber auch in der Buchonia
amtieren, ist für Poppo II. Thüringen
und das Grabfeld der entscheidende Herrschaftsraum. Um ihn zu behaupten,
beteiligte er sich offenbar nicht an der 'Babenberger
Fehde'.
Poppo II. (876/80-906)
hat in Mainfranken und Thüringen erst eine entscheidende politische
Rolle gespielt, als seinem älteren Bruder Heinrich
größere Aufgaben im Reichsdienst zugewachsen waren. Die Fuldaer
Annalen führen ihn im Jahre 880 als Sieger über die Sorben in
die Geschichte ein. In den folgenden Jahren hatte er sich aber offenbar
der Eifersucht anderer ostfränkischer Großer zu erwehren und
musste in den jetzt ausbrechenden Kämpfen um das thüringische
Amtsherzogtum, die Markgrafschaft gegen die Sorben, von seinem Widersacher
Egino (aus dem Hause der ostfränkischen BURCHARDE) manche Niederlage
einstecken, ehe dieser, seit 885 mit Grafenrechten im Badnachgau ausgestattet,
Ruhe hielt. Zwischen 884 und 891 erscheint Poppos
Stellung völlig unangefochten. Regino von Prüm berichtet sogar,
dass im Jahre 889, nach dem Tode des Erzbischofs Liutbert von Mainz, dessen
Nachfolger Sunzo (ein Sachse?)... Boppone Thuringorum duce et Arnulfo rege
annuente eingesetzt worden sei. An der 2 Jahre später stattfindenden
Neuwahl des Fuldaer Abtes Huoggi nahm er zusammen mit dem comes Deotpold/Theotbald
als legatus regis teil, während die Spessartabtei Neustadt nach dem
Tode des 'MATTONEN' Gozbald (955) offenbar durch Vogt und Abt ganz in die
Hand seiner Familie gekommen war und dadurch einen sicheren Stützpunkt
für die Herrschaft im Waldsassengau darstellte. ARNULF
nennt
den POPPONEN, dessen Amtssprengel Ludwig
III. der Jüngere und KARL III.
878 beziehungsweise 884 als ducatus bezeichnet hatten, marchio noster.
Der Einfluss des KAROLINGERS musste
bei dem jetzt kaum mehr verhüllten Machtstreben seines Amtsherzogs,
dessen Vetter Odo 888 die westfränkische
Königswürde erreicht hatte, um so geringer werden, je länger
er dessen klar zutage tretendes Bündnis mit Otto dem Erlauchten tolerierte.
Bei dem Versuch, diese vom Harz über Ostfalen und Thüringen bis
zum Main und darüber hinaus reichende Koalition zu trennen, fand ARNULF
die Unterstützung seiner konradinischen Schwäger, die ihm wohl
schon bei seiner Erhebung gegen KARL III.
im Jahre 887 tatkräftig zur Seite gestanden hatten. Poppo
selbst aber lieferte den Vorwand, unter dem der König einen Infidelitätsprozess
gegen ihn führen konnte. Neben den Klagen einiger Burgbezirke an der
Sorbengrenze, die wir nicht näher kennen, ging es dabei vor allem
um den gescheiterten Feldzug des Würzburger Bischofs Arn gegen die
Slawen, denn dieser auf Geheiß Poppos
im Sommer 892 unternommen hatte und in dem er gefallen war. Noch im selben
Jahr enthob
ARNULF den zu mächtig
Gewordenen seines Amtes und setzte Konrad den Älteren, den Grafen
im Engers- und Hessengau, ein; gleichzeitig erhielt dessen Bruder Rudolf
den freigewordenen Würzburger Bischofsstuhl, während zwei andere
Brüder, Gebhard und Eberhard, Rhein-, Lahngau und Wetterau sichern
konnten. Trotzdem ist diese erste Machtprobe mit den POPPONENoffenbar
nicht zugunsten des KAROLINGERS ausgelaufen.
Regino von Prüm berichtet zum Jahre 892: Boppo
dux Thuringorum, quem pauco tempore tenuit et sua sponte reddidit.
Im Bündnis mit Otto hatPoppo
zunächst seine Stellung behauptet, so dass Konrad sogar gezwungen
war, auch die ihm von ARNULF verliehenen
Ausstattungsgüter seines neuen Amtes in Thüringen mit Fuldaischem
Besitz in Hessen zu vertauschen. Der König selbst gab, 'voll Reue
über das begangene Unrecht' die seinem Getreuen abgesprochenen Liegenschaften
in Berg-Grafen-Rheinfeld (bei Schweinfurt), Poppenlauer (bei Münnerstadt),
Chiolvesheim, Rodach (bei Coburg), Königshofen im Grabfeld, Wechmar,
Saalfeld und Apfelstädt (in Thüringen) et cetera omnia zu freiem
Erbbesitz zurück. Erst 903, bei der Verurteilung seiner
babenbergischen Neffen Heinrich
und Adalhard, an deren Kämpfen
Poppo
II. offensichtlich nicht beteiligt war, finden wir seinen Nachfolger
Burchard, einen Sohn oder Neffen jenes Grafen Burchard, der schon Poppo
I. auf Geheiß Ludwigs des Deutschen
abgelöst
hatte, als marchio Thuringorum, später als
dux.
Poppo II. hat um 900 noch zwei Schenkungen aus seinem reichen
Allod um den Ansitz Langware (südlich Meiningen) vollzogen und wird
danach nur mehr in zwei Urkunden Ludwigs des Kindes
genannt, im Jahre 903 als Graf im bayerischen Nordgau (gemeinsam
mit Liutpold von Bayern), 906 als Graf im Volkfeld. Er hat also in beiden
Gauen die Rechtsnachfolge seiner getöteten Neffen angetreten, während
seine eigenen Söhne, Adalbert
und
Poppo III.,
schon seit 887/89 (- 945) im Grabfeld und Tullifeld amtieren.
oo N.N.
-
Kinder:
Adalbert
-
915
Poppo III. Graf im Grab- und Tullefeld
- 945
Stammvater des Gesamthauses HENNEBERG
Tochter
-
oo Wilhelm I. Graf von Weimar
-
Literatur:
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Dümmler Ernst: Die Chronik des Abtes Regino
von Prüm. Verlag der Dykschen Buchhandlung Leipzig Seite 94,104 -
Dümmler
Ernst: Geschichte des Ostfränkischen Reiches. Verlag von Duncker und
Humblot Berlin 1865 Band II Seite 138, 168,208,215,330,354,356, 519 - Schieffer
Rudolf: Die Karolinger. W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992
Seite 185,190 -