Sohn des Grafen Bubo
und der
Williswind, Tochter vom RUPERTINER Nordbert
Nach Friese Sohn des ROBERTINERS
Graf Heimrich im Saalgau (+ 812) und der Hadaburg
Poppo I. war der
Stammvater der
BABENBERGER oder POPPONEN
und ist quellenmäßig von 819 bis 839 als Graf
im Saalgau, Grabfeld und Tullifeld belegt. Poppo
ertauschte 839 gegen seine Amtslehen in der Buchonia fuldische
Güter unter anderem in Ernestesheim und Streu bei Mellrichstedt, wohl
weil er in der Gegend seine Besitzungen konzentrieren wollte.
Poppo I. war höchstwahrscheinlich
nicht der Vater von Poppo
II. und Heinrich,
sondern über seinen Sohn Adalbert
deren Großvater.
Es ist nur sehr schwach begründet, dass Heinrich
und
Poppo II.
seine Söhne waren. Da Heinrich
erst 861 wieder erwähnt wird und Poppo
II. noch 899 lebt, könnte man gut noch eine Generation einschieben.
Friese Alfred: Seite 97-98,103-104
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"Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen
Adels"
Im Grabfeld, dem 'klassischen Boden fränkischer Staatssiedlung'
beginnt seit 819 (- 840/41) mit Graf Poppo I.
der Aufstieg der ostfränkischen Linie der ROBERTINER,
der späteren
BABENBERGER. Neben
ihm amtieren auch vereinzelt die Grafen Berengar (814) und Hachho (824),
nach deren Entmachtung durch Ludwig den Deutschen
die Grafen-Brüder Egino und Burchard (837-857), später die beiden
CHRISTIANE (comites, 848/49-876). Mit Poppo I.,
der im Spessart und Waldsassengau belehnt ist und dort Königsrechte
wahrnimmt, dessen Lehnsbesitzungen weit über das Grabfeld hinaus in
den Gauen Volkfeld, Gozfeld, Werin- und Saalegau liegen, haben wir den
1. ständigen Grafen aus dem Kreis des westfränkischen 'karolingischen
Reichsadels' vor uns, der - in Ablösung der comitis missi - im Lande
Fuß fasst und sich mit dem eingesessenen Hochadel kognatisch verbindet:
Es ist der sogenannte Tradentenkreis um Geldersheim und Schweinfurt, dessen
Besitz sich beiderseits des Obermains weit in den Radenzgau (dominicatus
Banz und Staffelstein/Bamberg) erstreckt; das Namensgut dieser Familien
müssen wir noch betrachten. Neben der reichen Grundherrin von Marpburchausen
und dem Optimaten Ernust/Ernst, dem Ortsherrn von Ernustheim an der Streu
und Ernesteswinden im Aischgrund, sind besonders die Brüder Gerhart,
Ippin und ihr Verwandter (amicus) Hramuolf zu nennen. Gerhart (comes),
der in Traditionsurkunden neben Angehörigen der mainfränkischen
THURING-Sippe und der mittelrheinischen ROBERTINER
erscheint, hat bezeichnenderweise auch großen Besitz im Main- und
Niddagau, während Hramuolf in der Imminavilla Himmelstadt nahe der
karolingischen Gründung Karlburg im Jahre 820 Erbgut tradiert und
die Urkunde im Königskloster Holzkirchen ausfertigen lässt. In
diesen Kreis gehören vor der Mitte des 9. Jahrhunderts nebenGraf
Poppo I. auch die Erbtochter (comitissa) Bilitrud und der (comes)
Walah ; später, um 901/03 erscheint auch ihr Verwandter
Adalhard
(von Babenberg) (comes nobilissimus), ein Enkel Poppos
I. im alten Begüterungsbereich seiner Sippe am oberen Main
und an der Aisch. Das castrum Babenberg/Bamberg ist sein namengebender
Ansitz.
Graf Poppo I., dessen Grafenrechte
sich über mehrere ostfränkische Gaue bis zur thüringischen
Sorbengrenze erstreckten, und sein älterer Vetter Robert/Rupert III.,
Graf im Oberrhein- und Wormsgau, standen in den Auseinandersetzungen LUDWIGS
DES FROMMEN mit seinen Söhnen auf der Seite des Kaisers,
mit dem sie durch dessen 818 gestorbenen Gemahlin Irmgard
verwandt waren . Während Poppo
mehrfach in der Umgebung des Herrschers nachzuweisen ist, kam
dieser zweimal, im Jahre 832, nach dem misslungenen Aufstand
Ludwigs des Deutschen, und 840, kurz vor seinem Tode, als sein
Sohn erneut Ostfranken hatte räumen müssen, in die von
Poppo beherrschte Landschaft um die Pfalz Salz an der fränkischen
Saale. Ihn, den damals mächtigsten Mann in Ostfranken, dessen Stellung
der seit den Ereignissen auf dem Lügenfelde als 'rex in orientali
Francia' urkundende Kaiser-Sohn schon bald nach 833 durch den Entzug von
Amtslehen zu schmälern versuchte , hat LUDWIG
DER FROMME 839 auffordern lassen, gemeinsam mit Hatto (im Kunigessundragau)
und Gebhard (im Lahngau) zu beraten, quid agendum esset, si aliquid novi
de partibus Baioariae fuisset exortum. Bei der drohenden Teilung des Reiches
war es für die führenden Mitglieder der mächtigen, weitverzweigten
Familien, die Besitz, Lehen und Ämter in den verschiedensten Reichsteilen
hatten, im Sommer 840 keine Frage, ob sie sich dem aus Italien heranrückenden
LOTHAR
I. als Nachfolger seines Vaters zuwenden oder
Ludwig huldigen sollten. Als durch die Schlacht von Fontenay
(bei Auxerre) 841 die Entscheidung gegen Kaiser
LOTHAR I. gefallen war und zwei Jahre später im Vertrag
von Verdun besiegelt wurde, mussten im Ostreich viele von abtreten. Auch
Poppo
verlor damals seinen Einfluss und seine Amtsfunktion an die
schon erwähnten Vertrauensleute Ludwigs des
Deutschen.
Ich sehe keinen Anlass zwischen Poppo
I. und
Heinrich noch eine völlig unbekannte Generation
einzuschieben, wie F. Geldner: in: Hist. Jb. 84, 1964 S. 257 ff. vorschlägt.
oo N.N.
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Kinder:
Heinrich
830-28.8.886
Poppo II.
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Literatur:
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Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen
Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band II Seite 167,519
- Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit.
Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 39,43 -