Sohn des Huoching und Enkel des Herzogs
Gotfrid
Mitterauer Michael: Seite 8
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„Karolingische Markgrafen im Südosten“
Hnabi war um 724 Mitbegründer
des Klosters Reichenau.
In der neueren Forschung werden allerdings Zweifel an
der Richtigkeit dieser Angaben laut. Hnabi
ist getrennt von den übrigen als Angehörigen des alemannischen
Herzogshauses bezeugten Personen im Reichenauer Verbrüderungsbuch
eingetragen. Es erscheint daher fraglich, ob Huoching wirklich ein
Sohn Herzog Gotfrids
war. Möglicherweise ist aus seinem Namen und dem seines Sohnes Hnabieine
Abstammung der Familie aus dem Maas-Mosel-Gebiet zu erschließen.
Solange sich jedoch diese Hypothese nicht weiter untermauern läßt,
wird an der von Thegan überlieferten Ableitung festgehalten werden
müssen. Für sie lassen sich auch einige Argumente aus der Namensbung
der Familie erbringen. Hnabi hatten
einen Sohn Roadbert,
der seit 770 als Graf im Hegau erschien. Chrodebert
aber hieß auch einer der alemannischen Stammesherzoge des siebenten
Jahrhunderts.
Er erbte von seinem Onkel Odilo
das Albisgebiet.
Borgolte Michael: Seite 184
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"Die Grafen Alemanniens"
NEBI
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belegt als Verstorbener + vor 769/70/72/73 VIII
9)
Beleg mit comes-Titel: Das Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau 115B5
Belege ohne comes-Titel: Vita Galli confessoris triplex 319 cap. II.10 (Vita s. Galli, ed. Meyer von Knonau 66 cap. 51; Duft, Sankt Otmar 40-43; mit dux-Titel), Herimanni Augiensis Chronicon 98 ad a. 724 (mit princeps-Titel), Chronik des Gallus Öhem 9, W I Nr. 57 (= ChLA I Nr. 71), Thegan, Vita Hiudowici 590 f. cap. 2
Literatur:
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Stälin, Geschichte I 226,243 - Brandi, Die Reichenauer
Urkundenfälschungen 105 - Bauer, Gau und Grafschaft 75f. - Mayer,
Die Anfänge der Reichenau 327-339 - Dienemann-Dietrich, Der fränkische
Adel 184f. - Siegwart, Zur Frage 235,247, 249-251 - Duft, Sankt Otmar 71f.
- Lacher, Die Anfänge der Reichenau 114-120 - Prinz, Frühes Mönchtum
in Südwestdeutschland 71 A. 132,74f. - Behr, Das alemannische Herzogtum
179-186 - Jänichen, Nebi und Berthold - Wenskus, Sächsischer
Stammesadel 60f.,423,497-500 - Walther, Fiskus Bodinan 232-235 - Jarnut,
Untersuchungen 23-28 - Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens,
Kap. I
In der Liste der verstorbenen Wohltäter im Verbrüderungsbuch
der Reichenau hat eine anlegende Hand Nebi comis
unter Grafen eingetragen, die in der zweiten Hälfte des
8. und am Beginn des 9. Jahrhunderts urkundlich nachgewiesen sind (Ruthard,
Warin, Scopo, Chancor, Isanbard). Für die nähere Bestimmung Nebis
ist besonders wichtig, dass auf ihnRuadb(er)t
comisfolgt (115B5; vgl. auch Art. Gerold I). Diese Namensequenz
findet nämlich eine Entsprechung in der St. Galler Traditionsurkunde,
die
Rotbertus comes,
filius
Hnabi condam,
ausgestellt hat (W I Nr. 57). Wenn der Vater Ruadberts
(I), wie die Forschung wohl zurecht annimmt, mit Nebiidentisch
war, muß dieser am 9. August 769,770,772 oder 773 bereits verstorben
gewesen sein. Nebiglaubt man, auch
mit jenem Nebi/Nebe
gleichsetzen
zu können) den Thegans Genealogie der Königin
Hildegart als Großvater der zweiten Gemahlin KARLS
DES GROSSEN, Vater der Imma,
aufführt. Tatsächlich ist auch diese Identifikation gerechtfertigt,
da Ruadbert (I) neben
den als Söhne der Immaund
Brüder Hildegards belegten Grafen
Udalrich (I) und Gerold (II) auch im Anlageeintrag des St. Galler Gedenkbuches
stehen dürfte. Nebi war also mütterlicherseits
der Urgroßvater
LUDWIGS DES FROMMEN.
Thegan leitet Nebi über
Huoching
von
dux
Gotefridus ab; Hildegart wäre
somit eine Nachfahrin des alemannischen Herzogs
Gottfried gewesen. Gegen diese Version der Herkunft Hildegarts
hat Mayer darauf hingewiesen, dass Nebi im
Reichenauer Verbrüderungsbuch nicht in der Umgebung der altalemannischen
Herzogsfamilie (115B1-2), sondern unter karolinger-zeitlichen
Grafen, und zwar keineswegs an hervorragendem Platz, eingetragen sei (vgl.
aber jetzt Jarnut 26).
Etwa zur selben Zeit, zu der der Trierer Chorbischof
seine Biographie des zweiten Kaisers aus karolingischem
Hause verfaßte, überarbeitete Walahfrid Strabo die Miracula
des hl. Gallus. Die Vorlagen Walahfrids sind verloren, so dass die Zutaten
des Reichenauer Mönchs und Hofgelehrten nicht mehr mit Sicherheit
zu ermitteln sind. Von der Neugründung St. Gallens (um 719) erzählt
Walahfrid, dass Waldram von dem comes Viktor von Chur den Priester Otmar
erbeten habe, dem er die Galluszelle übertragen wollte. Als dies geschehen
war, soll Waldram auf den Rat ducis nomine Nebi
zu Karl Martell gezogen sein und diesem
die Zelle proprietatis iure übergeben haben. Der princeps
Karl habe auf Waldrams Bitte hin dem Otmar St. Gallen anvertraut
und diesen beauftragt, dort ein reguläres (Mönchs-)Leben einzurichten
(Vita Galli confessoris triplex 319). Diese Schilderung der Anfänge
des Otmarsklosters ähnelt dem Bericht, den Hermann der Lahme im 11.
Jahrhundert von der Gründung der Reichenau gibt. Zum Jahr 724 heißt
es in Hermanns Weltchronik: Sanctus Pirminius abbas et chorepiscopus a
Berhtoldo et Nebi principibus ad Karolum
ductus, Augiaeque insulae ab eo praefectus, serpentes inde fugavit,
et coenobialem inibi vitam instituit annis 3 (Herimanni Augiensis Chranicon
98; vgl. Chronik des Gallus Öhem 9).
Bei der Beurteilung der beiden Erzählungen wird
man feststellen können, dass mit dem dux bzw.
princeps Nebi
sicherlich
Nebi gemeint
war. Der Name ist, zumindest in Alemannien, sehr selten, und eine Aktivität
Nebis
im Bodenseegebiet um 720 läßt sich mit dem urkundlichen Zeugnis
aus St. Gallen und mit dem Gedenkbucheintrag aus Reichenau durchaus vereinbaren.
Das heißt jedoch noch nicht, dass die Nebizugeschriebene
Rolle bei den Klostergründungen gesichert wäre. In seine Kritik
Thegans hat Mayer auch Walahfrid einbezogen und auf mögliche Kontakte
beider Autoren am KARLS-Hof hingewiesen.
Hier kann man Mayer, aber nicht vollständig folgen. Zwar fällt
auf, dass Walahfrid Nebi als dux bezeichnet,
doch laßt sich Mayers Annahme, der Reichenauer sei von Thegan der
möglichen Tendenz nach abhängig, nicht beweisen. Walahfrids Werk,
das 833/34 entstanden sein soll (Krusch, Vita Galli confessoris triplex
234), hat zumindest die Priorität gegenüber Thegans Vita (um
837/38, s. Wattenbach-Levison-Löwe III 333). Außerdem darf man
nicht übersehen, dass die Miracula s. Galli nicht für den Hof
bestimmt waren und Walahfrid Nebis
Namen jedenfalls nicht explizit mit Hildegart
in Verbindung bringt. Man muß deshalb wohl die Möglichkeit offenhalten,
dass Nebi,
wenn auch vielleicht nicht als dux, doch mit Otmar zu tun gehabt hat (vgl.
auch Duft und zuletzt Jarnut 26f.).
Dagegen darf man wohl Prinz (vgl. Brandi) gegen Mayer
(339) zustimmen, dass Hermanns Zeugnis über NebisBeteiligung
an der Gründung Reichenaus kaum verläßlich erscheint. Mit
Recht hat Prinz darauf hingewiesen, dass Hermann mit dieser Tradition in
Reichenau allein steht (s.a. Art. Bertold I) und die Anklänge an die
Miracula S. Galli auf literarische Abhängigkeit schließen lassen
(anders Jarnut 27).
Trennt man Nebimit
Mayer von der Nachkommenschaft Herzog
Gottfrieds, dann erhebt sich die Frage, ob er überhaupt alemannischer
Abstammung war. In diesem Sinne hat Siegwart (249-251) Nebis
Herkunft aus dem Mittelrheingebiet zu erweisen gesucht. Die Identifikation
mit einem in den Lorscher Urkunden mehrfach bezeugten Nebi/Nebo
ist aber nicht gelungen. Die Gemahlin dieses Nebi,
Herswind,
glaubte Siegwart im Reichenauer Verbrüderungsbuch in der Umgebung
des alemannischen Herzogs
Lantfrid wiederzufinden (115B2: Heresint), doch ließ er dabei
unerklärt, weshalb dann hier Nebi
fehlt. Der von Lacher, (116) angedeutete Ausweg, es sei eben Herswind
gewesen,
die dem Herzogshaus entstammte, überzeugt nicht; der Widerspruch zu
Thegan bleibt dabei bestehen. Vom Namen her haben Dienemann-Dietrich und
neuerdings wieder Wenskus (bes. 497-500) Nebiin
den Zusammenhang mit dem historischen Geschlecht der NIBELUNGEN gebracht.
Jänichen hat zuletzt die Überlieferung von dem Vater-Sohn-Paar
Hoc (Hocing) - Hnaef in altenglischen Literaturdenkmälern (Beowulf,
Finnsburg-Fragment, Widsid) ausgewertet; er glaubte erweisen zu können,
dass Huoching - Nebi das historische
Vorbild für die sagenhaften Helden abgegeben hätten.
Welche Aufgaben Nebiim
Verfassungsleben Alemanniens wahrgenommen hat, ist ungewiß. Die Tatsache,
dass sich sein Sohn Ruadbert
(I) um 770 in der alten Herzogsresidenz Überlingen aufhielt,
könnte dafür sprechen, dass er hier - als alemannischer Magnat
mit oder ohne Herzogsverwandtschaft - vor dem karolingischen
Zugriff von ca. 760 Herrschaftsrechte ausgeübt hatte. Auch Ruadberts
Besitz im Aitrachtal scheint auf Nebi zurückzugehen
(Borgolte). Siegwart (235, 247) hielt Nebi
für den Erben herzoglichen Grundbesitzes am Albis, der Nebi
von dem Bayern-Herzog Odilo überkommen
sein soll.
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oo Hereswind
-
Kinder:
Roadbert (Robert I.)
-
Imma
-
oo Gerold Graf im Kraichgau
- 784/86
Literatur:
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Borgolte Michael: Die Grafen Alemanniens in merowingischer
und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen
1986 Seite 69,120,184,216-218,224 - Mitterauer Michael: Karolingische
Markgrafen im Südosten. Archiv für österreichische Geschichte
Band 123. Hermann Böhlaus Nachf./Graz-Wien-Köln 1963 Seite 8
-