Sohn des Herzogs
Hnabi und der Hereswind; Onkel der Königin
Hildegard
Roadpert erscheint seit 770 als Graf im Hegau und seit 778 in den Bodenseegrafschaften.
Borgolte Michael: Seite 216-219
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"Die Grafen Alemanniens"
RUADBERT (I)
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belegt als Graf 769/70/72/73 VIII 9 - 797/798/800/801
VI 9,
Hegau 778 V 3,
Grafschaft am Nordufer des Bodensees 778 IX 13 - ?799
VI 23, 797/ 798/800/801 VI 9
- Linzgau 778 IX 13 - 787/88/90/91
- Argengau 783/4/6/7 IV 25 - ?799 Vi 23, 797/798/800/801
VI 9)
Belege mit comes-Titel: W I Nrn. 57 (= ChLA I Nr. 71, dazu Clavadetscher-Staerkle, Dorsualnotizen 18f.),83 (ChLA I Nr. 89), 84 (= ChLA I Nr. 86),99 (= ChLA I Nr. 104),100 (= ChLA I Nr. 105), 101 (= ChLA I Nr. 106),106 (= ChLA II Nr. 111),119 (= ChLA II Nr. 119),137,152,155 (= ChLA II Nr. 149, ThUB I Nr. 24),156 (= ChLA II Nr. 145), Das Verbrüderungsbuch der Abtul Reichenau 115B5, Necrologium Augiae Divitis 276 ad 13.5.
Belege ohne comes-Titel: St. Galler Gedenkbuch pag. 8 (= Piper, Libri Confrat. 20 col. 32,1), ? W I Nr. 98 (= ChLA I Nr. 99)
Literatur:
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Stälin, Geschichte I 243,326 - Baumann, Gaugrafschaften
43,49 - Tumbült, Hegau 623 - Schultze, Gaugrafschaften 255,280 - Knapp,
Buchhorner Urkunde 205,209,211,213,215 - Mayer, Die Anfänge der Reichenau
328f. - Schmid, Graf Rudolf von Pfullendorf 33 - Jänichen, Baar und
Huntari 94,149 - Tellenbach, Der großfränkische Adel 54 A. 75,67
- Schmid, Familie, Sippe und Geschlecht 13 - Siegwart, Zur Frage 252-260
- Mitterauer, Markgrafen 9,14,16f., 19,25 - Schulze, Grafschaftsverfassung
83,104,138 - Prinz, Frühes Mönchtum in Südwestdeutschland
74 - Lacher, Die Anfänge der Reichenau 116-120 - Bilgeri, Geschichte
Vorarlbergs I 70,72, 258 A. 114 - Jänichen, Nebi und Berthold 30,35
- Schmid, Zur historischen Bestimmung 513f. - Walther, Fiskus Bodman 235f.
- Jarnut, Untersuchungen 24 - Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens,
Kapp. VIII, IX - Rappmann, Die älteren necrologischen Aufzeichnungen
Nach einer St. Galler Urkunde aus den Jahren 769,770,772
oder 773 übertrug Rotbertus comes, filius Hnabi
condam, dem Kloster an der Steinach Güter in Aulfingen, das in pago,
qui dicitur Eitrahuntal lokalisiert wird (W I Nr. 57). Der Vater des Schenkers
war nach einhelliger Meinung der Forschung mit Nebi
identisch, der in Thegans Genealogie der Königin
Hildegart als Enkel des Alemannen-Herzogs
Gottfried und
Großvater der Gemahlin
KARLS DES GROSSEN
erscheint (Thegan, Vita Hludowici 590 f. cap. 2). Diese Gleichsetzung wird
entscheidend von Einträgen in den frühmitteialterlichen Gedenkbüchern
des Bodenseeraumes gestützt. In der Liste der verstorbenen Wohltäter
der Reichenau steht Ruadb(er)t comis
nach Nebi comis;
der folgende, titellose Name Kerolt gehört nicht mehr zur Anlage (Das
Verbrüderungsbuch der Abtei Reichenau 115B5, s. Autenrieth, Beschreibung
des Codex XXXI), doch scheint er nicht wesentlich später nachgetragen
worden zu sein. Es könnte sich um Ruadberts
Schwager Gerold (I), den Gemahl der Imma
und Vater der Hildegart handeln (zum
Eintrag zuletzt Jarnut; Jänichen, Nebi und Berthold 30; Walther; Prinz;
ferner Mayer). Im St. Galler Gedenkbuch setzt die Magnatenliste des ältesten
Eintrags auf pag. 8 mit Rodbertus,
Odalricus und Kerolt ein, wobei der erste Name durch Majuskelschrift hervorgehoben
ist. In ihm treffen wir sicher auf Ruadbert,
da Odalricus und Kerolt mit Brüdern der Königin, seinen Neffen,
zu identifizieren sein dürften (Schmid, Zur historischen Bestimmung
513f., vgl. Facsimilia des Eintrags in ursprünglicher und jetziger
Form ebd. 507f.; Mitterauer 19; s. auch Artt. Udalrich I, II und Gerold
11 sowie - zu weiteren Gedenkbucheinträgen - Art. Ruadbert II).
Die Rechtshandlung von 769/773 fand in Überlingen
statt, einer alten Residenz der alemannischen Herzöge (hierzu und
zum folgenden Borgolte 191). Überlingen wird in der UrkundeRuadberts
als uilla publica, also als ein Ort bezeichnet, der der königlichen
Aufsicht in besonderer Weise unterstand; vielleicht gehörte er zum
Fiskalbesitz. Die Herrschaft der KAROLINGER
in Überlingen dürften Warin und Ruthard begründet haben,
als sie um 760 auch den Linzgau in ihre Konfiskationen einbezogen. Es fällt
deshalb auf, dass jetzt mit Ruadbert der
Sohn Nebis, der
nach Thegan ein Herzogsenkel war, in Überlingen weilte. Vermutlich
muß man dieses Faktum in den Zusammenhang mit einer Liberalisierung
der karolingischen Alemannenpolitik
stellen, die unter Pippins (+ 768) Söhnen
Karlmann
und KARL spürbar ist; wichtigstes
Indiz dieses neuen Kurses ist wohl die Vermählung von Ruadberts
Nichte Hildegart mit KARL
771. So könnte Ruadbert
im Zuge einer Zurückdringung Warins und Ruthards eine vor-karolingische
Machtposition seiner Familie wiedergewonnen haben.
Das heißt freilich nicht, dass die Urkunde von
769/73 Ruadbert
als Graf im Linzgau belegen würde; um 763/67 war hier noch Warin selbst
bezeugt. Man kann zwar nicht behaupten, dass Warins gräfliche Amtswaltung
im Linzgau bis zu seinem Tode im Jahr 774 währte, doch ist bemerkenswert,
dass auf ihn immerhin im Thurgau sein Sohn Isanbard folgte. Auch für
Aulfingen bzw. das Aitrachtal, wo die Güter
Ruadberts
lagen, kann man Ruadbertnicht
als Graf in Anspruch nehmen; Ruadberts
Privatbesitz muß ja nicht unbedingt einem ihm anvertrauten Grafensprengel
angehört haben (das verkennen Schultze 255 und Mitterauer 9). Da der
Urkunde eine Grafenformel im Eschatokoll fehlt, obwohl der Schreiber das
Diktatelement kannte, scheint das Aitrachtal um 770 vielmehr noch gar nicht
in die Grafschaftsverfassung einbezogen gewesen zu sein (s. Jänichen,
und Huntari 123-125, und, weiterführend: Borgolte 200f.). Der Grafentitel,
den Ruadbert in der St. Galler Urkunde
57 führt, kann demnach wohl kaum auf einen bestimmten Amtssprengel
bezogen werden; er ist wahrscheinlich eher ein Rangprädikat oder Akzidenz
einer Adelsberrschaft gewesen.
Seit dem Jahr 778 ist ein Graf
Ruadbert dann aber durch die Grafenformel für den Hegau,
Linz- und Argengau bezeugt; zweifellos war dieser mit Ruadbertidentisch.
Am 3. Mai 778 wird er für Leipferdingen in der Nachbarschaft Aulfingens
(W I Nr. 83), am 13. September 778 für Fischbach im Linzgau genannt
(W I Nr. 84). Bezeichnenderweise fallen diese Erstbelege in die Zeit der
Ablösung Isanbards, des Warin-Sohnes, im Thurgau (ca. 779). Im W und
N des Bodensees hat Ruadbert, wenn
auch nur vorübergehend (s. u.), ein ausgedehntes Gebiet verwaltet.
Ruadberts Grafentätigkeit
im Hegau belegt nur die St. Galler Urkunde Nr. 83. Dagegen kommen für
die Amtswaltung im Linz- und Argengau (Grafschaft am Nordufer des Bodensees)
insgesamt neun St. Galler cartae in Betracht (zur Abgrenzung gegenüber
späteren Stücken s. Art. Ruadbert II). Ein Graf namens *Hroadbertus
u. ä. erscheint in ihnen in der sub N. comite-Formel (W I Nrn. 84,99-101,
106,119,152,156); W I Nr. 137 bietet an deren Statt einen ausdrücklichen
Vermerk der Anwesenheit des Verwaltungschefs (in presente Ruadperto comite).
Gegenwärtig herrscht völlige Unklarheit darüber, ob in jedem
der genannten Fälle Ruadbertgemeint
war, wie es die ältere Forschung annahm (Knapp 205; vgl. Baumann,
und Schultze 280), oder ob außer ihm noch ein anderer, gleichnamiger
Verwalter des Comitats zu erschließen ist. Vorschläge, die in
diesem Sinne neue Wege einschlugen, sind bisher noch nicht kritisch gesichtet
oder gegen die traditionelle Auffassung abgewogen worden (vgl. Schultze
83, Bilgeri 72, 258 A. 114).
Tellenbach hat vermutet, Ruadbert
sei bereits 784 oder 785 verstorben (Der großfränkische
Adel 67, vgl. Jänichen, Baar und Huntari 94,149-; Ders., Nebi und
Berthold 35). Er wies auf Annalenberichte hin, nach denen *Hrodpertus u.ä.
mit Bayern bei Bozen in Kämpfe verwickelt war und dabei den Tod fand.
In den Annales Sancti Rudberti Salisburgenses (769 ad a. 784) und im Auctarium
Garstense (564 ad a. 784) wird der Heerführer als dux bezeichnet (ohne
Titel in den Annales Sancti Emmerarnmi Maiotes 735 ad a. 785). Der Name,
nicht unbedingt der Titel, sprach für eine Personengleichheit mit
Ruadbert; freilich sollte später auch Ruadberts Neffe Gerold
(II) als Präfekt mit bayerischen Angelegenheiten befaßt werden
(vgl. Klebel, Bayern und der fränkische Adel 193). Indessen hat Tellenbach
bei seiner Annahme nicht berücksichtigt, dass noch Aventin ein verlorenes
bayerisches Geschichtswerk des 8. Jahrhunderts benutzt hat, dem dieser
weitere Nachrichten über die Tiroler Vorgänge entnommen haben
könnte (Riezler, Geschichtswerk, bes. 263-265). Zwar ist Aventins
Schilderung nicht über jeden Zweifel erhaben (Steinacker, Aventin
165f.; vgl. aber Wattenbach-Levison-Löwe II 191), doch darf man nicht
ohne weiteres Übergehen, dass er herzog Ruprechten als haubtmann in
Italien bzw. aus der Lambardei bezeichnet, der von KARL
DEM GROSSEN nach der Eroberung des Langobardenreiches eingesetzt
worden sei (Aventinus, Werke V. 1,108,110; auch zit. bei Abel-Simson, Jbb.
Karl der Große I 477f. AA. 3 und 2). Solange diese Aussagen nicht
widerlegt sind, muß man mit guter Substanz rechnen (s. Reindel, Handbuch
der bayerischen Geschichte 1 174 A. 180; Heuberger, Rätien 209,288f.;
Riezler, Geschichte Bayerns I. 1 316). Ein derartiges Führungsamt
in Oberitalien dürfte kaum mit einer gleichzeitigen Grafentätigkeit
in Alemannien verbunden gewesen sein.
Obwohl auch Siegwart Ruadbertmit
dem Gegner der Bayern im Etschtal identifizierte, setzte er den Tod des
Grafen in die Zeit um 788 (Zur Frage 255f.). Er machte dafür
geltend, dass von diesem Jahr an bis 794 kein Graf namens Robert belegt
sei. Die Datumsauflösungen Wartmanns für die betreffenden Urkunden
(Nrn. 119,137) sind aber nicht sicher; auch ein nicht besonders auffälliger
Abstand von nur zwei Jahren wäre möglich (Borgolte, Kommentar,
zu den betr. Nrn.). Nach Siegwarts Auffassung ist auf Ruadbertdessen
gleichnamiger Sohn, "Robert II", gefolgt, der später Alemannien verlassen
haben soll, um die Comitate im Oberrhein- und Wormsgau zu übernehmen
(256-260); er wäre als solcher mit Rupert II. identisch gewesen. Für
keine dieser Annahmen gibt es ausreichende Argumente (zum Methodischen
s. Art. Ruadbert II), wie der Verfasser selbst einräumt (254,257f.,270).
Ein Sohn Ruadberts ist in den Quellen
nicht belegt, und für den RUPERTINER-Grafen hat Glöckner, den
Vater Turincbert erschlossen (Lorsch und Lothringen 305-307; Gockel, Königshöfe
233 A. 100). Immerhin konnte Siegwart mit seinem Beitrag auf die Möglichkeit
verwandtschaftlicher Beziehungen von Nebi
und seinen Nachkommen mit dem Adel des Mittelrheins aufmerksam machen.
Darin liegt ein wichtiges Verdienst seines Beitrags (s. Lacher; Schnyder,
Luzern 268-284; 436-472).
Nach allem sehe ich keine ernsthaften Gründe, weshalb
Ruadberts Grafentätigkeit
schon in den 80-er Jahren geendet haben sollte. Auch das Lebensalter, für
das die Geburt der Nichte
Hildegart
um
757 einen Anhaltspunkt gibt (Udalrich I, II), zwingt nicht zu dieser Annahme.
Wenn Ruadbert aber ca. 799 (W I Nr.
156) oder sogar 800/01 (W I Nr. 152) noch amtiert hat, darf man an ihn
auch in erster Linie bei jenem Graf
Ruadpertus denken, der in der Thurgauer carta eines Wurmher
von ungefähr 799 am Beginn der Zeugenreihe genannt wird (W I Nr. 155;
Knapp 209). Ruadbert (II) kommt weniger in Betracht, da er als Graf sonst
erst seit 806 belegt ist und im Jahr 800 noch nicht amtiert zu haben scheint
(Ruadbert II). Im Zusammenhang dieser Urkunde hat Siegwart (256f., vgl.
Tellenbach 54) auf W I Nr. 98 hingewiesen, nach der ein titelloser Roadpertus
Besitz in Zuckenriet an St. Gallen tradiert hatte. Hier steht ein Uuramhari
an der Spitze der Zeugen. Diese Wechselbeziehung mit Nr. 155 könnte
für eine Identität des Ausstellers mit Ruadbert sprechen. Es
ist bemerkenswert, dass in der Urkunde die Grafenformel fehlt (Isanbard).
Schon am Ende der 80-er oder am Beginn der 90-er Jahre
ist im Hegau Ruadberts
Neffe Udalrich (I) als Graf belegt; Udalrich (I) selbst oder sein Sohn
Udalrich (II) trat rund 12 Jahre danach auch Ruadberts
Nachfolge im Linz- und Argengau an. Damit Ist deutlich, dass die Grafengewalt
im Hegau, Linz- und Argengau um die Jahrhundertwende innerhalb einer Adelssippe,
den Nachkommen Nebis,
aufgeteilt und weitergegeben wurde. Die Trennung des Hegaus vom Linz- und
Argengau setzte sich verwaltungsmäßig bis ca. 830 aber endgültig
durch, während der Linz- und Argengau, später auch ergänzt
um den Alpgau (das Allgäu) und den Rheingau, eine eigene Grafschaft
bildeten, die zuerst die "UDALRICHINGER", dann die WELFEN
verwaltet haben (s. Borgolte, Geschichte der Grafschaften Alemanniens,
Kapp. VIII, IX).
Im älteren Necrolog der Reichenau wird zum 13.5.
(Necrologium Augiae Divitis 276) ein Rodbertus com(es) vermerkt; wegen
der Anlagezeit des Totenbuches muß er vor 856/58 verstorben sein
(s. Rappmann). Mit Rodbertus kann Ruadbert (II) nicht gemeint sein, wenn
dieser während des Aufstandes Bernhards von
Italien in der zweiten Jahreshälfte 817 umgekommen ist.
Deshalb identifiziere ich Rodbertus
mit Ruadbert (vgl. auch Rappmann).
Über Nachkommen Ruadberts
sind neben der schon zurückgewiesenen These Siegwarts noch andere
Vermutungen geäußert worden. Jänichen (Baar und Huntari
94,149) hat behauptet, dass Anshelm, St. Galler Wohltäter in pago
Pirihteloni (W I Nr. 102; ChLA II Nr. 113), "der Sohn Rodperts, also der
Vetter der Königin Hildegard"
gewesen sei; eine Begründung wird nicht gegeben, noch erhellt sie
in irgendeiner Weise aus der genannten Urkunde selbst. Durchsichtiger argumentierte
Mitterauer (Markgrafen 14,25), der eine Weißenburger Urkunde von
788 zitierte (Trad. Wiz. Nr. 123). Danach schenkte Erbio pro remedium anime
mee et patris mei Ruotberti seinen Gesamtbesitz in Duntenhuson. Mitterauer
erwog, Erbios Vater mit Ruadbertzu
identifizieren, da der Name des Donators bei den UDALRICHINGERN auch sonst
belegt sei, und weil er den Ort des Traditurns nach Bruckner (Regesta Alsatiae
I 205 Nr. 327) mit Dunzenheim gleichsetzte. Hier hätten auch die ETICHONEN,
häufig Besitzvorgänger der UDALRICHINGER, Eigengut innegehabt
(vgl. Trad. Wiz. Nr. 14). Neuerdings hat Doll zwar (Vorbemerkung zu Trad.
Wiz. Nr. 123) Erbios Schenkgut im nördlichen Unterelsaß lokalisiert,
ohne doch den Ort selbst nachweisen zu können. Hält man trotzdem
an Mitterauers genealogischer Rekonstruktion fest, für die in der
Tat Hausbesitz der Angehörigen Ruadberts westlich des Rheins spricht
(Borgolte, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 21-24), so bedeutet
Erbios Motivation für seine Schenkung nicht unbedingt, dass Ruotbertzum
gegebenen Zeitpunkt bereits verstorben war.
Ruadbert wird in der Forschung als UDALRICHINGER
oder GEROLDE bezeichnet, obwohl er mit den beiden namengebenden Persönlichkeiten
des Geschlechts, Gerold (I) und Udalrich (I), nur durch Verschwägerung
verwandt war. Auf das Problem der Zuordnung hat unter diesem Aspekt Schmid
aufmerksam gemacht (Familie, Sippe und Geschlecht 13).
Kinder:
Erbio 788
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Literatur:
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Borgolte Michael: Die Grafen Alemanniens in merowingischer
und karolingischer Zeit. Eine Prosopographie. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen
1986 Seite 41,129,125,152,184,214,216-219,220, 222,224,248,250,252,283,285,290
- Borgolte Michael: Geschichte der Grafschaften Alemanniens in fränkischer
Zeit. Vorträge und Forschungen Sonderband 31 Jan Thorbecke Verlag
Sigmaringen 1984 Seite 27,61,148,181,192,200-202,223,227,241,243,249-251
-
Schmid
Karl: Gebetsgedenken und adliges Selbstverständnis im Mittelalter.
Ausgewählte Beiträge, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1983,
Seite 195,494 -