Angebliche Tochter des fränkischen Hausmeiers
Karl
Martell
Hlawitschka Eduard: Seite 76
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"Die Vorfahren Karls des Großen"
26 Bernarius - Theoderich - Aldana - Hiltrud - Landrada
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Aldana, die
Gemahlin eines Grafen Theoderich und Mutter Wilhelms von Gellone
(Nr.
61) wird in der Literatur immer wieder als Tochter Karl
Martells geführt; vgl. S.
Abel - B. v. Simon, Jahrbücher Karls des Großen 2, Leipzig 1883,
Seite 13 auf der Basis von AA. SS. Mai 6, Seite 894 und J. Mabillon, AA.
SS. ord. s. Ben. 4, 1, Seite 68; danach J. Calmette, La familie de Saint
Guilhelm (Annales du Midi 18, 1906), Seite 145ff., M. Chaume, les origines
du Duche de Bourgogne, Dijon 1925, Seite 105, 547, L. Auzias, L'Aquitaine
carolingienne, Toulouse - Paris 1937, Seite 520-525, G. Tellenbach, Königtum
und Stämme in der Werdezeit des Deutschen Reiches, Weimar 1939, Seite
43, I. Weinrich, Wala, Graf, Mönch und Rebell, Lübeck-Hamburg
1963, Seite 17 und Tafel Seite 107, usw.
Dies beruht darauf, daß Aldana
in einem aquitanischen Necrolog als soror Hiltrudis
et Landradae bezeichnet ist und daß diese beiden
Namen wiederum von Töchtern Karl Martells
geführt worden seien. Letzte Berechtigung zur Identifizierung der
beiden Aldana-Schwestern gab dann jeweils
die Tatsache, daß in den Ann. q. d. Einhardi ad 782, hrsg. von F.
Kurze, SS. rer. Germ., 1895, Seite 61, ein Theodericus comes
propinquus regis auftritt, der seine Truppen aus dem Riquariergau aushob
und den man mit Aldanas Gemahl Theoderich
identifizierte. Außerdem konnte hinzugefügt werden, daß
Aldanas
und Theoderichs Enkel, Herzog Bernhard von Septimanien,
in Thegans Vita Hludovici c. 36, MG. SS. 2, Seite 597, als de stirpe
regali bezeichnet wird. - Nun hat dieses System aber doch schwache
Stellen. Es ist zwar einwandfrei eine Hiltrud
als Tochter
Karl Martells
nachzuweisen (vgl. Nr. 46), nicht aber ebensogut eine
Landrada. Die These von Abel-Simon,
der alle angeführten späteren Forscher folgten, daß Landrada,
die Mutter des Bischofs Chrodegang von Metz, auch als Tochter
Karl Martells nachzuweisen wäre, läßt sich nämlich
nicht halten. Paulus Diaconus weiß in seiner Metzer Bischofsgeschichte,
MG. SS. 2, Seite 267, von jenem Bischof nur zu berichten:
Chrodegangus
... ex pago Hasbaniensi oriundus, patre Sigrammo, matre Landrada, Francorum
ex genrer primae nobilitatis progenitus. Auch die Urkunden König
Pippins
und KARLS DES GROSSEN, in denen Chrodegang
wiederholt genannt ist, lassen niemals etwas über eine Verwandtschaft
zu jenem verlauten. Das gleiche gilt für Chrodegangs eigene
Urkunden, in denen er Pippin nur als
seinen
senior, nicht aber als seinen Onkel nennt; vgl. etwa A. D'Herbomez,
Cartulaire de l'abbaye de Gorze, Paris 1898, Nr. 1-5,9-10. (Die Nr. 11,
in der Chrodegang König Pippin
als seinen avunculus bezeichnet, ist längst als späte
Fälschung bekannt, vgl. ebd. die Erläuterung auf Seite 392).
Erst die im 10. Jahrhundert oder - wenn M. Büchner,
Die Vita Chrodegangi, eine kirchenpolitische Tendenzschrift (Zeitschrift
der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Kan. Abt. 16, 1927), Seite
1-36, recht hat - bereits um die Mitte des 9. Jahrhunderts entstandene
Vita Chrodegangi, MG. SS. 10, Seite 556, macht Landrada
bei der Ausschmückung der von Paulus Diaconus gegebenen Nachrichten
zu König Pippins
Schwester und zu einer Tochter Karl Martells.
(Nach Büchner, Seite 24, geschah dies zu dem Zweck,
Erzbischof
Drogo von Metz, einen außerehelichen Sohn KARLS
DES GROSSEN und Halbbruder LUDWIGS
DES FROMMEN, um die Mitte des 9. Jahrhunderts noch stärker
als sonst als Parallele und Vorbild dienen zu können). Und erst von
hier ab wird Chrodegang in einer Reihe später Quellen (Abel-Simson
2, Seite 13 Anmerkung 2) mit den KAROLINGERN
in Konnex gebracht. Daß in Wirklichkeit Pippin
und
Chrodegang der gleichen Generation angehört bzw. Chrodegang
eher älter als Pippin war, wurde
bei dieser späten Konstruktion nicht in Rechnung gesetzt, spricht
aber schon deutlich gegen sie. Landrada
dürfte somit als Glied der angegebenen Beweiskette ausfallen. Ein
Weiteres läßt sich gegen diese Kombination anführen: Wala
(Nr.
52), der Enkel Karl Martells
(durch dessen Friedelsohn Bernhard), heiratete nachweislich
eine Tochter Wilhelms von Gellone, das heißt eine Enkelin
Aldanas; vgl. Werner Seite 13, und Calmette, Seite 156f. Setzt man
Aldana
aber als Tochter Karl Martells
an, so muß man eine in der karolingischen
Ehegesetzgebung
verbotene Nahehe im Verhältnis 2:3 annehmen. Doch so etwas dürfte
kaum geduldet worden sein. Schließlich läßt sich gegen
die herrschende Meinung noch einwenden: Hätte man Aldana
in dem angegebenen Nekrolog tatsächlich mit den KAROLINGERN
in
Verbindung bringen wollen, so wäre es einfacher gewesen, sie als
soror
Pippini
regis
denn als soror Hiltrudis
et
Landradaezu kennzeichnen.
Mit Hiltrud und Landrada
können also meines Erachtens keine Töchter Karl
Martells gemeint sein. Andererseits verlangen nun aber die Kennzeichnungen
Theoderichs
als propinquus regis (= KARLS DES GROSSEN)
und Bernhards von Septimanien als de stirpe regali
eine Erklärung.
Hierbei ist davon auszugehen, daß
Graf Theoderich, der propinquus
regis, seine Truppen inRiboaria congregare potuit, in jenem
Gebiet also hervortrat, in dem König Pippin
und seine Gemahlin Bertrada
die Jüngere gemeinsam und durch ihre Väter vermittelten
Besitz aus dem alten Hugobert-Irmina-Erbe
innehatten (vgl. E. Hlawitschka, Zur landschaftlichen Herkunft [wie in
Nr. 4], Seite 4-15). zeigt dieses Auftreten Theoderichs in Ripuarien
einerseits eine gewisse Verankerung in jenen Gegenden, so wird man andererseits
bei der Erklärung der
propinquitas
zu
KARL
DEM GROSSEN dadurch gleichfalls darauf
hinlenkt, das verwandtschaftsvermittelnde Bindeglied auch im Umkreis der
Hugobert-Irmina-Nachkommen
zu suchen. Bei solcher Betrachtung fält auf, daß Bertrada
die Ältere (Nr. 22) bei der Gründung von Prüm
im Jahre 721 viri magnifici bat, ihre Stiftungsurkunde zu bestätigen
(et viris magnifici affirmare [!] rogavimus), und daß
unter der Urkunde dann noch Handzeichen
Bertradas und ihres Sohnes
Heribert
(Nr. 34) folgende Unterschriften erscheinen: Ego Bernarius +,
Signum + Chrodelande. Ego Theodericus subscripsi; H. Beyer, Mittelrheinisches
Urkundenbuch 1, Koblenz 1860, Nr. 8, Seite 11.
Daß diese Zeugen Verwandte
Bertradas
und Heriberts waren, ist nun nicht ausdrücklich gesagt. Beachtete
man jedoch die Tatsache des affirmare und sieht man, daß dem
in anderen Urkunden die Wendung Signum + manus NN, qui ad omnia suprascripta
consensit er ad confirmandum (!) manum posuit,
entspricht, wobei sogar
noch ausdrücklich hervorgehoben wird, daß eine solche Urkunde
cum
consensu propinquorum et parentum
erlassen wird (vgl. zum Beispiel
E. Hlawitschka, Franken, Alemannen, Bayern und Burgunder in Oberitalien,
Freiburg i. Br. 1960, Seite 303) so hat man diese affirmantes
der
Bertrada-Urkunde von 721 doch als Verwandte zu betrachten. Stützen
läßt sich diese Sicht noch durch die Besonderheit, daß
hier auch eine Frau als Zeugin erscheint, während doch Frauen in solcher
Weise bei Rechtsakten gewöhnlich nicht hervortreten. Ja, diese Frau
- Chrodolanda - muß sogar, wenn sie schon um ihre affirmatio
gebeten wurde, in besonders enger Weise mit der Urkundenausstellerin -
Bertrda der Älteren - verbunden gewesen sein. Nichts liegt
näher, als Chrodelanda mit Bertradas der Älteren bekannter
Schwester Chrodechild zu identifizieren, und den, der ihr voransteht
- Bernarius -, als deren bislang unbekannten Gemahl aufzufassen.
Theoderich, den folgenden Zeugen, könnte man sodann als beider
Sohn ansehen. Letzterer wäre damit zugleich ein Neffe Bertradas
der Älteren und ein Vetter ihres an der Gründung von Prüm
beteiligten Sohnes Heribert. - Hier kommt nun weiter hinzu, daß
man im Testament des Abtes Fulrad von St.-Denis (hrsg. von M. Tangl
[NA 32, 1906], Seite 208ff.; zu seiner Interpretation vgl. J. Fleckenstein,
Fulrad von Saint-Denis und der fränkische Ausgriff in den süddeutschen
Raum, in: G. Tellenbach, Studien und Vorarbeiten zur Geschichte des großfränkischen
und frühdeutschen Adels, Freiburg i. Br. 1957, Seite 9ff) einen
Heribert
und einen Theoderich genannt findet, die jeweils in
Bittersdorf, Auersmacher und Saargemünd begütert waren und diese
Güter um die Mitte des 8. Jahrhunderts oder auch schon kurz vorher
an Fulrad abgaben, die beide also wegen des gemeinsamen Grundbesitzes
eng verwandt gewesen sein müssen. Saargemünd ist nun wieder dadurch
in Beziehung mit den KAROLINGERN
aufzuzeigen, daß Pippin
der Mittlere und Plektrud,
Bertradas
der Älteren Schwester und Schwager, 706 hier schon zwei Urkunden
ausstellten: C. Wampach, Echternach 1, 2, Nr. 14 und 15, Seite 38ff. Identifiziert
man - was durch die KAROLINGER-Urkunden
aus Saargemünd naheliget - diesen Heribert mit Pippins
und Plektruds Neffen Heribert, dem Sohn Bertradas der
Älteren, so kann Theoderich freilich nicht ein Bruder dieses
Mannes sein, da Bertrada die Ältere 721 bei der Gründung
Prüms nur noch jenen Heribert als Sohn hatte und andere Söhne
als defuncti beklagte (ut anoxiissceleribus nostris et filiis
meis defunctis mereamur emundare). Man muß dann Heribert
und Theoderich schon als Vettern betrachten! Die Deduktion aus den
Zeugenunterschriften der Prümer Stiftungsurkunde, die uns Theoderich
als
Sohn der Bertrada-Schwester Chrodechild vermuten ließen und
somit auch als Vetter des Bertrada-Sohnes Heribert von Laon ergaben,
dürften hier also eine gewisse Bestätigung erfahren. Wenn man
schließlich noch bedenkt, daß die Gründung des Klosters
Weißenburg i. E. von einem an der oberen Saar bei Saargemünd
und ihrem Nebenflüßchen, der Eichel, beheimateten Familienkreis
vorgetragen wurde, zu dem auch Herzog Theotarius und sein Sohn
Theodard (Nr. 4 und 13) gehört zu haben scheinen (vgl. K. Glöckner,
Die Anfänge des Klosters Weißenburg [wie in Nr. 13], Seite 9ff),
so zeigt sich, daß sowohl Heribert als auch Theoderich
in der Nachkommenschaft Irminas von Oeren standen und daß
der Komplex, in dem 706 Pippin der Mittlere und Plektrud
auftraten, den KAROLINGERN
wie vieles andere aus der Hugobert-Irmina-Hinterlassenschaft
angewachsen ist. - Ob nun freilich der bereits 721 in Prüm auftretende
Theoderich,
den wir mit dem Theoderich des Fulradtestamentes gleichsetzen, noch
mit dem 782 im Rupuariergau genannten und 793 gegen die Sachsen gefallenen
propinquus
regis Theoderich, den man doch wohl als Gemahl der Aldana
und
als Großvater Bernhards von Septimanien de stirpe regali
ansprechen darf, zu identifizieren ist, oder ob sie nicht doch eher
zwei Generationen angehörten - etwa als Vater und Sohn oder als Onkel
und Neffe (durch einen Bruder bzw. eine Schwester des schon 721 bezeugten
Theoderich) -, kann nicht entschieden werden. Daß aber eine
Blutslinie dieser Art von
Chrodelind und Bernarius zu Theoderich
und Aldana und deren Nachkommen läuft, mag neben den angeführten
Argumenten noch daurch gestützt werden, daß die Namen Chrodelind,
Bernar,
Theoderich und Heribert dann bei den Kindern
Wilhelms von
Gellone (= Rotlind, Bernhard, Theoderich, Heribert) wieder auftreten;
vgl. L. Weinrich, Wala, Tafel Seite 107.
Nicht zuletzt darf man noch darauf
hinweisen, daß ein Urenkel Theoderichs und Aladanas,
das heißt ein Enkel Wilhelms von Gellone durch dessen Sohn
Bernhard von Septimanien, nämlich Herzog Wilhelm der Fromme
von Aquitanien, gegen Ende des 9. Jahrhunderts noch Allodialbesitz
in jenem Seillegebiet hatte (A. Bernard- A. Bruel, Recueil des chartres
de l'abbaye de Cluny 1, Paris 1876, nr. 53, Seite 62), in dem schon Theotarius
(Nr. 4) und Theotradus (Nr. 13) als Grundbesitzer
nachgewiesen werden können (vgl. C. Zeuss in Nr. 4), daß
Wilhelm der Fromme also jene Bereiche besitzmäßig tangierte,
in denen wir um die Mtte des 8. Jahrhunderts durch das Fulradtestament
(die beiden Vettern) Heribert und Theoderich antrafen. -
Die andersartigen Deutungsversuche der Zeugen der Bertrada-Urkunde
für Prüm und folglich auch der hier dargelegten Zusammenhänge,
welche M. Chaume, Les origines, Seite 546f., L. Levillain, La charte de
Clotilde (Bibliotheque de l'Ecole des Chartes 105, 1944), Seite 32-39,
K. F. Werner, Untersuchungen zur Frühzeit des französischen Fürstentums
V (Die Welt als Geschichte 20, 1960), Seite 103, unter anderem geben, scheinen
mir - zumal sie die genealogische Einordnung Bertradas der Älteren
noch
nicht kennen wie auch die von der falschen Einreihung Aldanas als
einer Tochter Karl Martells ausgehen
- nicht stichhaltig zu sein. (Meine früher geäußerte Skepsis
gegen die genealogische Deutbarkeit der Zeugenunterschriften in der Bertrada-Urkunde
für Prüm [vgl. Hlawitschka, Zur landschaftlichen Herkunft; Seite
6 Anmerkung 24] konnte ich - nachdem sich genügend stützende
Argumente fanden - aufgeben).